Thomas Geck, Leiter des Schaden Prozessmanagements „… wo der SV noch mit drin ist, haben Sie viel mehr Prozessschritte und das Ganze sieht auch deutlich unaufgeräumter aus.“

DER SACHVERSTÄNDIGE geht Herrn Geck nicht über die Lippen. Sozusagen als heiße und grüne Kartoffel im Mund von Herrn Geck vergiftet der Sachverständige mittels Sachverstand nicht nur die Bilanz des Coburger Versicheres, er schadet auch dem Ruf, wenn Unrecht die Grundlage des Geschäftsmodells bildet.  Was erklärt, warum Herr Geck nur vom „SV“ spricht.

Sachverstand erzeugt Wissen. Wissen z. B. darüber, was steht einem Anspruchsteller nach eine Verkehrsunfall zu. Wer seinen – tatsächlichen – finanziellen Schaden erst einmal schwarz auf weiß vor Augen hat, der will auch danach – zu Recht – entschädigt werden.  Es folgen aus Sicht von Herrn Geck schädliche PROZESS(E)schritte allein für seinen Versicherer, in denen sein eKonzept in der Regel als das ans Tageslicht kommt, was es wirklich ist –  im Haftpflichtschadenfall regelmäßig rechtswidrig.

Insgesamt zeigt – für den, der mit entsprechendem Grundwissen zwischen den Zeilen lesen kann – der Artikel „Das eKonzept aus Coburg“ auf Seiten von AUTOHAUS die Schwächen und Rechtswidersprüche im Coburger Schadenmanagement, welches ich persönlich als „Machtmanagement“ bezeichnen würde, auf.

Das eKonzept aus Coburg

Fast 5,6 Milliarden Euro Prämien-Einnahmen generierte die HUK-COBURG Versicherungsgruppe im Vorjahr, davon 48 Prozent alleine aus Kraftfahrt. „Schon wegen des starken Anteils von Kfz müssen wir in diesem Geschäftsfeld eine schwarze Null schreiben“, ordnete Thomas Geck, Leiter des Schaden Prozessmanagements des oberfränkischen Versicherungsvereins  auf Gegenseitigkeit zu Beginn seines Vortrages die Parameter.

„Weg mit den unnötigen Schritten!“

Als Fazit hielt Geck fest: „Die elektronische Werkstattkommunikation mit schlanker und schneller Abwicklung ist die Basis für günstige Reparaturkosten

Strukturierter Datenaustausch.

Nur so habe eine Werkstatt letztlich „Spaß“ an einer Zusammenarbeit. Vorbei sind nach Ansicht Gecks im gesamten Markt die Zeiten, wo „durch Forderung und Druck auf die Werkstatt bei lediglich höherem Umsatz ein niedrigerer Stundenverrechnungssatz verlangt“ werden könne. Für eine auskömmliche Zusammenarbeit mit einem Schadensteuerer „müssen die gemeinsamen Prozesse stimmig sein“. Geck zeigte anhand des strukturierten Datenaustausches das Prinzip des gesamten Schadenprozesses auf. „Recht übersichtlich und geordnet“, wie der Assekuranz-Manager befand. „Beim ungesteuerten KH-Schaden indes, wo der SV noch mit drin ist, haben Sie viel mehr Prozessschritte und das Ganze sieht auch deutlich unaufgeräumter aus.“

Quelle: AH-online, alles lesen >>>>>>>>>

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10 Antworten zu Thomas Geck, Leiter des Schaden Prozessmanagements „… wo der SV noch mit drin ist, haben Sie viel mehr Prozessschritte und das Ganze sieht auch deutlich unaufgeräumter aus.“

  1. Versicherungsfuzzy sagt:

    Diese Versicherung bekommt von mir
    —Niemehr eine email-Schadensmeldung
    —Niemehr eine email-Korrespondenz
    —Niemehr ein Gutachten per email
    —Niemehr auch nur einen einzigen cent nachgelassen
    —Jeden Prozess den sie durch rechtswidrige Kürzung herausfordert
    —Künftig sofortige sicherungsvollstreckungen gem.§720a ZPO
    Wenn viele mitmachen,dann können die ihre elektronische Aktenführung einstampfen!
    Wer ist Eigentümer des Gutachtens: der Geschädigte!
    Diese Versicherung wird künftig jedes bei ihr eingereichtes Gutachten völlig unbeschadet an den Geschädigten wieder herausgeben,wenn nicht,dann Herausgabeklage!
    Prozesse für nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte werden durch meinen Prozessfinanzierer abgedeckt.
    Die Verzugszinsen finanzieren dieses Geschäft mittlerweile auskömmlich–und, Herr Geck,wenn sie nicht wissen was „auskömmlich“ bedeutet,dann fragen sie den Hoenen;der hat „auskömmlich“ für ihren Partnerwerkstatttarif definiert und weiss was das bedeutet.
    Weiter werden ALLE Nebenkriegsschauplätze eröffnet:
    Auskunftsklagen aus §34 BDsG
    Direkte Korrepondenz mit den VN
    Direktklagen gegen VN
    Vollstreckungen gegen VN
    Zustellungen jeglicher Schadensdokumente durch Gerichtsvollzieher im Privatauftrag.
    Vielleicht will jemand hier weitermachen und weitere dringend angezeigte Massnahmen hier aufzeigen.
    Ich bitte darum,denn auf diesen groben Klotz muss endlich ein grober Keil!

  2. Zweite Chefin sagt:

    Wenn Sie glauben, Sie könnten den groben Keil probelemlos von einem Richter erhalten, muss ich Sie enttäuschen.
    Vers. sagt, das Gutachten sei geschreddert, damit ist zumindest jede Herausgabeklage abweisungsreif, weil Sie etwas verlangen, von dem Sie genau wissen, dass es nicht geleistet werden kann.
    Nach dem aussergerichtlichen Kontakt mit dem Schädiger kann ich nur empfehlen, der Versicherung die zugestellte Klage samt AZ zukommen zu lassen, die entzieht sich sonst nämlich aufgrund ihrer AKB aus der Zahlungspflicht für den VN und der schwarze Peter liegt bei Ihnen bzw. in der unter Umständen leerbleibenden Brieftasche des Geschädigten.
    So einfach, wie Sie – durchaus verständlich – vorgehen möchten, ist das Ganze leider nicht, vor allem, wenn den Richtern diese Nebenkriegsschauplätze völlig egal sind …

  3. Johannes sagt:

    Liebe Leserinnen und Leser,
    eKonzept, heilige Preisführerschaft, KaskoSelect,schlanke straffe Prozesse,strukturierter Datenaustausch, echter Reparaturauftrag mit Reparaturfreigabe, freie Werkstatt auf Augenhöhe, Schaden im Elektronic-Zeitalter, weg mit unnötigen Schritten ! So bei Autohaus online nachzulesen, was da der Leiter des Prozeßmanagement der Huk-Coburg, Herr Thomas Geck, mit dem eKoncept alles verbindet.

    Bei diesem Paket von angeblichen Vorteilen frage ich mich,warum in der Vergangenheit und aktuell immer wieder „Partnerbetriebe“ darauf verzichten und sich von der Umklammerung der HUK-Coburg lossagen. Das hat Gründe, die in der gemachten Erfahrung liegen und in der Bilanz mit dem, was unter dem Strich übrig bleibt.

    Weg mit den unnötigen Schritten! Geht es vielleicht jetzt der DEKRA Automobil GmbH an den Kragen oder hat Herr Thomas Geck nur die unabhängigen Kfz-Sachverständigen sowie die Rechtsanwälte damit gemeint ? Bei Letzteren natürlich nicht die, die sich Tag für Tag kämpferisch für die Belange der Huk-Coburg einsetzen.

    Man muss seinen Beitrag nicht mehrmals lesen, um zu erkennen,worauf es ihm tatsächlich ankommt.
    Ganz zum Schluß, nachdem er glaubt, das Terrain mit diffusem Vokabular griffig vorbereitet zu haben, hat er dann, sich kämpferisch gebend, die Katze doch noch aus dem Sack gelassen: „Weg mit den unnötigen Schritten!“. Er plädiert für eine „schlanke“ und schnelle Abwickelung. Dieses sei die Basis für günstige Reparaturkosten. Das nehme ich ihm sogar unbesehen ab. Und dann kommen noch die fast überwältigenden Vorteile, die auch die Partnerwerkstatt davon hat, so da sind „Kostenvorteile“, „Zeitersparnis“, „Verbesserung der Datenqualität“, „Wegfall von Fehler-und Doppelerfassungen“, schnelle Zahlung usw. Ja, bei einem solchen Vorteilspaket aus Coburg haut`s Dich doch glatt vom Hocker und Du kannst es einfach nicht verstehen, warum sich da nicht schon längst a l l e freien Kfz.-Betriebe als Partnerwerkstätten verdingt haben, denn wenn man Herrn Thomas Geck Glauben schenken darf, ist der von der HUK-Coburg gesteuerte Schaden schlicht und einfach die Lösung, welche eine Goldgräberstimmung auslösen kann. Alles geht viel schneller, viel billiger, für die Huk-Coburg viel einfacher (siehe auch Honorartableau 2012 HUK-Coburg) und alle sind glücklich. Da ist allerdings noch nicht so ganz klar, wie es mit den Glücksgefühlen des Geschädigten bestellt ist bzw. wie man auch ihm noch solche vermitteln kann, damit dann beim gesteuerten Schaden auch wirklich alle Beteiligten rundum glücklich sind, natürlich die HUK-Coburg selbst nicht zu vergessen. Aber da sind auch schon kreative Ansätze sichtbar, wie Hol-und Bringdienst, Fahrzeugreinigung, verlockend klingende Garantiezusicherungen und vieles mehr und das alles auch noch kostenlos. Wo gibt es das heute noch?
    Dumme Frage, natürlich bei den Samaritern aus Coburg und weil es so schön unter dem Motto unterzubringen ist „liebe Deinen Nächsten“, hat sich die Bruderhilfe in Kassel gleich mit eingeklingt.
    Es geschehen in dieser Welt ab und zu doch noch Wunder und auch an Gläubigen fehlt es nicht. Amen!

    Johannes

  4. Versicherungsfuzzy sagt:

    wenn die Versicherung das GA schreddert,erfüllt sie den Tatbestand der Sachbeschädigung,also Strafanzeige raus und die repro-kosten einklagen bzw.die Herausgabeklage entsprechend umstellen.
    Wo also ist das Problem?
    Sie müssen nur konsquent mit den Rechtsverletzungen durch die Versicherer umgehen und Strategien entwickeln und diese umsetzten.
    Klage an Versicherung?
    Ich kenne vor JEDER Klageerhebung die Bonität sämtlicher Beklagter!
    Sind die Beklagten(Fahrer/Halter) solvent,dann geht mir der Versicherer am A…. vorbei.
    Andernfalls ist der Versicherer zwingend wenigstens mitzuverklagen,ein häufiges Vorkommnis bei der HUK 24.
    Sie machen das anders?—dann machen sie es falsch!
    Ihre Empfehlung,dem nicht verklagten Versicherer die Klage zuzustellen, ist der falsche Weg.
    Was reitet sie,die Obliegenheitsverletzung des beklagten Versicherungsnehmers zu heilen?
    Vertreten sie die Interessen des Beklagten,oder die Interessen des Klägers?
    Da kommen wir niemals zusammen.
    Wenn die Bonitätsauskunft positiv ist, dann ist der daneben noch bestehende Anspruch gegen den Versicherer aber sowas von völlig uninteressant.
    Deshalb ist es auch völlig egal,ob der Geschädigte seinen VVG-Infopflichten gegenüber dem Versicherer nachkommt,oder eben nicht.
    Die Nichtinformation des Versicherers hat auf den Anspruch gegen den solventen Schadensverursacher null Einfluss!

  5. Paul P. sagt:

    Wat ich noch sagen wollte ….zu dem eKonzept…
    gestern kommt mein Nachbar Ernst anne Tür;also der heißt so mit Vornamen, ernst warer nich. Fragt er mich:“Du Paul,…. hasse dat mit de Huk-Coburg auch gelesen? Die wollen schlanker werden und wat die dafür alles zu verschenken haben. Wenne mit Deine Karre mal im Graben landest und dat gute Stück is so richtig schön kaputt, da krisse bei de HUK erstma viel geschenkt, wenne da versichert bis und dat nennen die eKonzept,also wohl Erfolgskonzept. Erstma brauch´se Dich um nix mehr kümmern, dat läuft allet von ganz alene, weil die eigene Reparaturschuppen haben. dann holense Deine kapute Schüssel ab und dat ganze kostet Dich garnix. Pah ei, dat ist ja wie in Märchen. Und dat schönste an der Klamotte is, dat se Dir dann dat gute Stück wieder zurück bringen, nachdem se alle Beulen schön habn verschwinden lassen.
    Ja und sauber sind se obendrein auch noch. die machen Dir da ne richtige Reinigung und Deine Kiste strahlt Dich dann an, wie neu aussem Laden und wense ganz gut gelaunt sind, krisse vielleicht auch noch ne Premije für Deine koprative Einstellung. Dafür kannse dann mal so richtig schön inne Kneipe bei uns Essen gehen. Da lohnt sich dann auch schon mal son richtiger cräsch, wenn danach Deine Kiste wieder patnerschaftlich aufgemöbelt wird und die Garantiezeit für das Aufmöbeln…. überlebse garantiert nicht. Wat ich aber noch sagen wollte: Wenn et dann soweit is, kannse ja mal fragen, ob da nich noch 8 Tage Maloorka drin sind für Deine Olle und Dich. Aber dat mit dem Verschlanken, dat muß ich mir merken. Is ne richtig dolle Idee. Ich denk nur nach, wat eKonzept sonst noch alles bedeuten könnte. Aba für den Fall der Fälle lasset gut sein und Dich reich beschenken, denn wir gesacht, et soll alles nur Vorteile habn und ich glaub das auch. Wat hälse denn ma von son Probecräsch, nur so, wie bei Stiftung Warentest oder war dat noch jemand anders ?

    Noch nen schönen dunstigen Novembertach
    Äuer Paul

  6. Gottlob Häberle sagt:

    @ Zweite Chefin

    „Vers. sagt, das Gutachten sei geschreddert, damit ist zumindest jede Herausgabeklage abweisungsreif, weil Sie etwas verlangen, von dem Sie genau wissen, dass es nicht geleistet werden kann“.

    Nicht so wenn der Anwalt/Sachverständige/Geschädigte gleich bei Einreichung des Gutachtens bereits einen Urheberschutz-Hinweis anführt und nach erfolgter Schadenregulierung zur Herausgabe des unversehrten Gutachtens an die/den Geschädigte/n auffordert.

    Und warum schreddert die Versicherung Gutachten – in aller Regel bevor sie Zahlung darauf leisten? Schon einmal was vom Eigentumsvorbehalt gehört? Klingelts?

  7. Franz511 sagt:

    Hallo Johannes,
    große Klasse, diese Deutung!

  8. Kumpel Anton sagt:

    Tach Paul P. ,
    ich daf dich doch Päule nennen, oder hasse wat dagegen? Als ich deine Geschichte gelesen hatte, hatt ich sofort an Jürgen von Manger, Gott hab ihn selig, gedacht. Wenn der dat noch lesen könnt, der würd glatt noch mal mangern. Vielleicht trifft er sich auch mit mein Kumpel Cervinski und die tauschen Dönekes aus alten Zeiten aus. Herrlich, diese Zeilen zu lesen. Gefällt mir. Mut ich sofort mein Nachbar sagen, der wollt die Huk kündigen, weil die seim Unfallgegner nich alles gezaht ham. Der is stinkesauer auf die. Nix mit Geschänke, der war sowas von fettig, der is eesmal inne Kneipe un hat sein frust auf die HUK-coburg runnegespült.
    Nee, nee, ge mich doch weg mitte Huk.

  9. HUK-Beobachter sagt:

    Na liebe Allianz-Versicherung, wenn Ihr lernfähig seid, könnt Ihr euch doch nun einen rasanten Vorsprung erarbeiten, aber das wohl auch nicht mit „Fair Play“. Versucht einfach mal die andere Variante, die den Interessen und berechtigten Belangen der Unfallopfer nicht im Weg steht, dann braucht Ihr solche abgegriffenen Schlagworte nicht, denn dann zählt weitaus mehr die Tat und Ihr spart auch noch Geld, das Eure Mitbewerberin jeden Tag für sinnlose Prozesse zum Fenster hinaus wirft. Ihr werdet schnell sehen, dass sich das besser rechnet, als die „heilige“ Preisführerschaft. Service kann man eben unterschiedlich interpretieren und da ist die HUK-Coburg mit ihren verwegenen Gedankenspielen noch auf einem anderen Stern.

  10. Positiv sehen sagt:

    So tragisch das manchmal auch für Betroffene sein mag… Das Geschäftsmodell von Versicherungen ist doch recht einfach gestrickt und sollte doch jeder mittlerweile kennen. Nehme viel ein – zahle wenig aus. Je größer die Klüfte klüfen, um so besser für den Eigentümer. 😉 Wir waren gern bei der Huk. Wir mögen auch Versicherungen insgesamt. Aus einem Haftpflichtschaden als Geschädigte hat uns die Huk die Schadenssumme um 2800 Euro gekürzt und auf doof das Gutachten angezweifelt. Anwaltskosten + Gerichtkosten + Gutachten über das Gutachten mussten wir kanpp 2500 Euro einsetzen um 2800 Euro zu erstreiten. Abäääär, da der Schaden gewerblich war, haben wir 8% über den Basiszinsatz geltend gemacht. Wer zahlt einem heute noch 8%? Und das steuerfrei!!! Eigentlich nur Versicherungen. 😉 Im Falle der HDI ging es bei uns in einem Vollkaskoschaden über einige Jahre durch 2 Instanzen. Streitwert 30.000 Euro. Bei 5% über Basis gab es einfach mal knapp 4000 Euro Zinsen. Ja ich weiß, es gibt auch viele, denen geht unterwegs die Luft aus und die können das fianziell nicht so locker sehen. Außerdem bleibt vor Gericht selbst bei recht einfacher Sach- und Rechtslage immer ein Restrisiko. Doch die Einstellung bestimmt, wie man die Welt und deren Versicherungen sieht.. Man kann sich aufregen, diskutieren, schimpfen und das auch miteianander mischen. Ändern tut sich deswegen nix. Oder eine andere innere Haltung annehmen. Keiner verzinst derzeit so gut, wie Versicherungen. Deswegen mein etwas makaberer Rat: Rechtstreit ziehen und hienauszögern. Fristverlängerungen beantragen, wann es nur geht. 😉 Vor allem in Fällen, die rechtlich recht einfach sind und wo nur von den Versicherern aus reiner Willkür gekürzt wird.

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