VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !

Unter dieser Überschrift gibt es einen interessanten Beitrag beim Unfall-Blog.

Die VHV-Versicherung war anscheinend auch nach rechtskräftiger Verurteilung der Auffassung, den ausgeurteilen Betrag nicht zahlen zu müssen. Könnte möglicherweise daran liegen, dass aufgrund des  Schadensmanagements inzwischen das gesamte innerbetriebliche Rechtsempfinden auf der Strecke geblieben ist?

Erst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dann offensichtlich doch ein Umdenken eingeleitet und zum gewünschten Ergebnis geführt.

Vielleicht hat aber auch nur der Banker „etwas beratend“ auf die VHV eingewirkt? 😉

Quelle: Unfall-Blog

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1 Antwort zu VHV-Versicherung zahlt erst nach Kontenpfändung !

  1. WESOR sagt:

    Die Banken und Versicherungen verabschieden sich von unserem Rechts- und Gesellschaftssystem..Wir das Volk haben aber eine Chance diese MIST-stände wieder geradezurücken bei den Wahlen. Denn es werden sich kleine Parteien bilden die diese Mist-Stände aufgreifen und damit in der Wählerschaft punkten wollen und werden.-Politiker sind einfach unfähig eine Bank oder Versicherung zu verstehen, geschweige noch denen einen richtigen Verhaltenskodex zu verordnen. Weil sie ganz einfach hinterher bei der Entsorgung wieder bei dem Großkapital im Aufsichtrat für kleines Salär wieder alles abnicken werden um nicht auf das soziale Abstellgleis zu fahren.

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