Schlagwort-Archive: AG Bad Urbach

AZ: 1 C 378/17 – Direktor des AG Bad Urach als Büttel des WGV-Versicherers befangen?

Nachfolgend geben wir euch einen skandalösen Verfahrenshergang um das Sachverständigenhonorar – ohne Not initiiert vom Direktor des AG Bad Urach – aufgearbeitet vom Einsender, 1 : 1 zur Kenntnis. Kommt über dem Direktor des Amtsgerichts Bad Urach nur noch der … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Befangenheit, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, WGV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , | 19 Kommentare