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AG Haldensleben – Zwgst. Wolmirstedt – verurteilt VN der Allianz Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigen- und Anwaltskosten und stellt fest, dass der Beklagte die vorgeschossenen Gerichtskosten ab dem Eingang bei Gericht zu verzinsen hat, mit Urteil vom 13.8.2014 – 17 C 168/14 -.

Immer wieder werden durch die an sich zuständigen regelurierungspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer außergerichtlich Schadensersatzkürzungen vorgenommen. So hatte auch im Fall des in O. wohnhaften Klägers den Schadensersatzanspruch auf Erstattung der berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Aus der Kostenrechnung des Sachverständigen wurden einfach 75,92 € … Weiterlesen

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