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AG München weist Klage des Versicherungnehmers gegen seine Versicherung auf Erstattung restlicher Reparaturkosten bei einem Vollkaskoschaden mit Werkstattbindung ab (122 C 6798/14 vom 26.09.2014)

Mit Entscheidung vom 26.09.2014  (122 C 6798/14) hat das Amtsgericht München die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen, der auf Erstattung des Abzuges der Versicherung in Höhe von 15% der Reparaturkosten aufgrund eines Werkstattbindungstarifes geklagt hatte. Nach Ansicht des „Allianz-Gerichts“ muss der … Weiterlesen

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