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Anmerkung zu BGH, XII ZR 117/07

Einen interessanten Hinweis erteilt der BGH dem Landgericht Lübeck: „Bei der Ermittlung des vergleichbaren örtlichen Normaltarifs ist auf die zwischen den Parteien vereinbarte Mietvertragsdauer abzustellen. Diese haben die Parteien zunächst auf ca. eine Woche angesetzt. Sie sollte aber für die … Weiterlesen

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