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AG Hamburg-Altona spricht in einem Verfahren gegen den Halter volles SV-Honorar zu, aber …. (315a C 136/11 vom 01.03.2012)

Mit Urteil vom 01.03.2012 (315a C 136/11) hat das Amtsgericht HH-Altona den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher SV-Kosten in Höhe von 199,94 € zzgl. Zinsen verurteilt. Die ebenfalls geltend gemachten Kosten für eine anwaltliche Inanspruchnahme sowie … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, NfA, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | 3 Kommentare