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Berufungskammer des LG Limburg/Lahn hat entschieden, dass der Geschädigte auf den im Gutachten aufgeführten Restwert vertrauen kann (Beschl. vom 1.7.2010 – 3 S 85/10 – ).

Die 3. Zivilkammer des Landgerichtes Limburg hat als Berufungskammer mit einstimmigen Beschluss vom 1.7.2010 – 3 S 85/10 – auf die Berufung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gegen das Urteil des AG Limburg vom 9.3.2010 – 4 C 1862/09 – entschieden, dass … Weiterlesen

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