Die Generali und der Buchstabendreher

Wie schnell man bei einem Versicherer in Misskredit bringen kann, durfte ich am eigenen Fahrzeug erfahren. Lediglich dem Einsatz meines mir sehr gut bekannten Versicherungsvertreters ist es zu verdanken, dass sich die folgende Angelegenheit schnell klären konnte.

Ich habe vor einiger Zeit das alte Fahrzeug meiner Frau gegen ein neues „getauscht“. Das alte Fahrzeug wurde beim Händler in Zahlung gegeben und das neue dort gekauft. Das Kennzeichen des alten und des neuen Fahrzeuges unterschied sich lediglich in in den beiden Buchstaben, diese waren gerade vertauscht. Wenn also das alte Kennzeichen beispielsweise AB-CD 1234 lautete, dann war das neue Kennzeichen AB-DC 1234.

Der Versicherungsvertrag wurde auf das neue Fahrzeug geändert, die Zulassungsbescheinigung wurde dem Versicherer zugeleitet. Einige Zeit später kam der neue Versicherungsschein. Die Angaben zum Fahrzeug, insbesondere der FIN waren korrekt, sodass ich diesen abgeheftet habe und auf die Abbuchung des Beitrages gewartet habe. Ein Woche später wurde der korrekte Beitrag abgebucht, sodass ich davon ausging, dass alles in Ordnung ist.

Was mir jedoch nicht aufgefallen ist, dass das neue Fahrzeug im Versicherungsschein mit dem alten Kennzeichen „versehen“ war…

Nach etwas zwei Monaten erhielt ich an einem Freitag ein Einwurfeischreiben der Zulassungsstelle, die die sofortige Stilllegung abgeordnet hat. Innerhalb von drei Tagen sollte ich die Kennzeichen zur Entstempelung vorbei bringen und den Gebührenbescheid in Höhe von 40,30 Euro begleichen. Fahren darf  ich ab sofort nicht mehr. Angeblich hat die Versicherung der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass mein Versicherungsschutz wegen Nichtzahlung der Prämie erloschen und der Vertrag gekündigt ist.

Das wäre nun nicht so schlimm gewesen, denn mit einem Anruf bei Zulassungsstelle hätte ich das durchaus klären können. Aber es war Freitag und ich habe das Schreiben erst zum Ende der Mittagspause (gegen 12:45 h) erhalten. Die Zulassungsstelle ist aber telefonisch nur bis 12:00 Uhr erreichbar. Ich habe also zuerst einmal versucht zu ermitteln weshalb die Versicherung denn meint, dass ich meine Prämie nicht bezahlt haben soll. Dabei ist mir der Buchstabendreher aufgefallen.

Mit Hilfe meines Versicherungsvertreters, der zum einen eine Handynummer eines Zulassungsstellenmitarbeiters hat und zum anderen bei der Generali die sofortige Klärung erreichen konnte, wurde nach einem Zeitaufwand von 1,5 Stunden die sofortige Stillegung außer Kraft gesetzt. Den Gebührenbescheid wird die Generali bezahlen.

Das ganze hätte aber vermieden werden können, wenn bei der Generali ein anderes „Krisenmanagement“ gegriffen hätte. Es wird anscheinend seit Einführung der EVB lediglich nach dem Kennzeichen geprüft, ob die Versicherungsprämie bezahlt ist oder nicht. Auch bei einer angeblichen Nichtzahlung wird nicht nach der FIN des Fahrzeuges (die ja sogar eindeutiger ist) verglichen. Zudem wird ein Beitrag auf einen Versicherungsvertrag abgebucht, aber dennoch dieser Vertrag als nicht bezahlt behandelt.

Davon abgesehen, dass sich mit Sicherheit die Zulassungsstelle halb schlapp gelacht haben dürfte, dass dem Sachverständigen, der als Prüfingenieur auch noch in einem eigenen Register zu finden ist, die Zwangsentstempelung droht, hätte ich als Normalbürger bis zur Klärung drei Tage nicht fahren dürfen.

Im übrigen sollte ich angeblich zwei Wochen vorher von der Generali ein Schreiben erhalten haben, dass ich aber tatsächlich nicht bekommen habe…

Das System sollte also nochmal überdacht werden. Bei anderen Versicherern wird übrigens der Abgleich über die FIN und teilweise sogar noch manuell gemacht, teilte mein Versicherungsvertreter mir mit.

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4 Antworten zu Die Generali und der Buchstabendreher

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    ein interessanter Beitrag. Allerdings würde ich auch die Zahlen- und Buchstabenkombination AB-CD 1234 (gerade im Landkreis Aschaffenburg) anders wählen. Warum gibt es Wunschkennzeichen? Ich habe extra EN-DE 6789 gewählt. Aber Dein Beitrag zeigt, wie das Leben so spielen kann. Was alles aus Buchstaben- oder Zahlensalat passieren kann. Da sich aber alles aufgeklärt hat, wünsche ich Dir ein schönes Wochen-EN DE…. Man sieht sich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Willi

  2. virus sagt:

    Hallo Andreas, du bist nicht der erste Empfänger so eines netten Schreibens. Wir hatten – auch auf Grund eines Versicherer-Fehlers – schon die zweifelhafte Ehre. Geschuldet ist diese Praxis meiner Meinung nach dem kurzen Draht zwischen Versicherer und Zulassungsstelle. Wie war das noch mal mit der den Bürger entlastenden elektronischen Fahrzeuganmeldung? Die Anmeldung von Autos und Motorrädern sollte künftig deutlich schneller gehen. Statt wie bislang die Angaben zur Haftpflichtversicherung von der sogenannten Doppelkarte abzutippen, können die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle – auch die nicht korrekten – Informationen nun einfach per Datenbank abrufen.

    Meine Empfehlung, den Gebührenbescheid mit der Aufforderung des Ausgleichs gegenüber der Zulassungsstelle an den Versicherungsvertreter weiterreichen.

    Gruß Virus

  3. Andreas sagt:

    Der Gebührenbescheid wird von der Generali beglichen, das hat mein Versicherungsvertreter bereits geklärt und ihn auch gleich zwecks Weiterleitung mitgenommen.

    Ärgerlich ist der nicht fehlerredundante Abgleich, der mit Sicherheit aus Kostengründen nicht besser durchgeführt wird. Etwas, das in der Technik unmöglich wäre. Ist etwas wichtig, wird es fehlerredundant ausgeführt, sonst gibt es keine Zulassung…

    Grüße

    Andreas

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