AG Erlangen verurteilt kurz und knapp die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 17.7.2014 – 11 C 615 /14 – .

Sehr verehrte Captain-Huk-Leser,

obwohl doch eigentlich mit den Urteilen des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – und vom 22.7.2014 – VI ZR 357/13 – den Kfz-Haftpflichtversicherern die Rechtslage bei der Regulierung der Sachverständigenkosten bekannt sein dürfte, wird immer noch rechtwidrig gekürzt, was das Zeug hält. Die Tatrichter haben mittlerweile aber von dem rechtswidrigen Treiben der Kfz-Haftpflichtversicherer die Nase gestrichen voll. Zur Urteilsbegründung der zusprechenden Klage auf Erstattung der restlichen, vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten reichen ein paar Worte. So ist der Erlanger Amtsrichter F. von der 11. Zivilabteilung des AG Erlangen verfahren. Kurz und knapp wurde die HUK 24 AG abgebügelt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

Amtsgericht  Erlangen                                                                                                                    – 11 C 615/14 –

IM  NAMEN  DES  VOLKES

In dem Rechtsstreit

des Herrn S. M. aus K.

– Klägers –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H, B & C aus N.

g e g e n

HUK 24 AG , vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden Detlef Frank, Willi-Brandt-Platz 16, 90312 Nürnberg

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.+K aus N.

wegen Forderung

erlässt  das Amtsgericht Erlangen durch den Richter am Amtsgericht F. am 17.7.2014 auf Grund des Sachstands vom 17.7.2014 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495 a ZPO folgendes

Endurteil

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an den Klöger 208,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.5.2014 zu bezahlen.

2.  Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

B e s c h l u s s

Der Streitwert beträgt 433,86 € bis zur teilweisen Erledigungserklärungam 14.5.2014, danach 208,86 €.

(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist begründet.

Dem Kläger sind die gesamten Gutachterkosten zu erstatten, weil dem redlichen Unfallgeschädigten nicht zugemutet werden kann, die Rechnung des Gutachters durch einen anderen Gutachter überprüfen zu lassen, in einen Rechtsstreit mit dem Gutachter einzutreten oder Alternativangebote für die Erstellung eines Schadensgutachtens einzuholen. Die Rechnung ist nicht auffallend überteuert. Es kann auch dahinstehen, ob einzelne Nebenkosten überteuet sind, weil es letztlich auf den Gesamtbetrag ankommt, vgl. AG Darmstadt Urt. v. 11.7.2013 – 317 C 66/13 – , zitiert nach Beck-online.

Nebenforderungen: §§ 280, 286 BGB.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 91 a ZPO. Soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, waren die Kosten ebenfalls der Beklagten aufzuerlegen. Sie hat nämlich durch Zahlung nach Klageerhebung deutlich gemacht, dass die Klage (insoweit) begündet war.

Vorläufige Vollstreckbarkeit: §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3 ZPO, 63 Abs. 2 GKG.

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen die Entscheidung….( es folgt jetzt die übliche Rechtsbehelfsbelehrung).

Soweit das kurze und knappe Urteil des Amtsrichters des AG Erlangen gegen die HUK 24 AG. Und jetzt bitte Eure Kommentare.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu AG Erlangen verurteilt kurz und knapp die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 17.7.2014 – 11 C 615 /14 – .

  1. Franz Erdmann sagt:

    So kann es gehen: Kurz, knapp und ohne viel Arbeit für den Richter!
    Wieder eine Schlappe für die HUK-Coburg.

  2. Knurrhahn sagt:

    So kurz und zutreffend kann das Thema abgehandelt werden. Eine goldenen Schleife für diesen kompetenten Richter, denn mehr muß wirklich nicht zum Thema ausgeführt werden.

    Knurrhahn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert