AG Leipzig, Beschluss: HUK-Coburg trägt die Kostenlast nach übereinstimmender Erledigung des Prozesses um das Sachverständigenhonorar

Mit Beschluss vom 04.12.2010 (118 C 8658/09) wurden der HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Leipzig die Kosten des Verfahrens nach Erledigung des Rechtstreits um die  SV-Honorarforderung auferlegt. Die HUK hatte die Forderung anerkannt.

…erlässt das Amtsgericht Leipzig am 4.12.2009 durch Richter am Amtsgericht … folgenden

BESCHLUSS

1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf bis 3 00,00 EUR festgesetzt.

3. Der Termin vom 09.12.2009 wird aufgehoben.

Gründe:

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreites zu entscheiden. Diese waren entsprechend der Übernahmeerklärung der Beklagten aufzuerlegen.

Richter am Amtsgericht

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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