Wieder durch höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bestätigt, die beliebte Praxis der HUK-COBURG Versicherung ist rechtswidrig (VI ZR 120/06 vom 06.03.2007)!

Erneut hat der BGH der Versicherungswirtschaft eine klare Ansage im Umgang mit der Restwertproblematik gegeben.

BGH VI ZR 120/06

Man darf gespannt sein, welcher Jurist der HUK-COBURG ausgewählt wird, sich als Erster zu blamieren und der versucht, das Urteil so zu entstellen, wie man es ja aus den kläglich gescheiterten Versuchen aus der Vergangenheit kennt.
Eines sollten diese “ Rechtsverdreher“ aber bedenken:
Es gibt Captain-HUK, und dessen User, die Geschädigten, SV, RA und Richter glauben einer HUK-COBURG kein Wort mehr, weil sie hier lesen können, was tatsächlich Sache ist.

-Mit freundlichem Gruß

F. Hiltscher

Dieser Beitrag wurde unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Restwert - Restwertbörse, Urteile abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

71 Antworten zu Wieder durch höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bestätigt, die beliebte Praxis der HUK-COBURG Versicherung ist rechtswidrig (VI ZR 120/06 vom 06.03.2007)!

  1. Skydiver sagt:

    also da wäre ich jetzt wirklich nicht drauf gekommen, dass der autohandel sich auch noch erdreistet eine angemessene Handelsspanne zu erwirtschaften. womöglich stellt sich irgendwann heraus, dass die hersteller auch noch was in ihren neuwagen verdienen wollen, also ich verstehe sie gut, es kann doch nicht angehen das jetzt auch noch das kartell der kasierer darunter leiden muss. mein mitgefühl wird ihnen auf ewig nachschleichen.

  2. Frank sagt:

    Hi Spielboy,

    und wer zahlt die Kosten für die unsinnigen Verfahren die das HUK Verhalten ausglöst hat?

    Oder kommt nun auch wieder das Argument, hätten die SV und Verbraucher gleich auf die HUK gehört wären diese Kosten nicht entstanden.

    Hören Sie das Lachen im Hintergrund!

    Wieviel Dummheit unterstellen Sie eigentlich den Beteiligten?

  3. virus sagt:

    Zitat:
    „Auch solche Zusatzkosten, wie so viele andere Leistungen im Rahmen des Kfz-Sachschadens, gehen zu Lasten aller versicherten Autofahrer, denn die Versicherer werden sich letztlich alle bei der Regulierung an der BGH-Rechtsprechung orientieren und solche Zusatzkosten in die Prämien einkalkulieren.“

    Wenn dem so wäre, dann hätten ja die Prämien bei Einführung der Restwertbörse deutlich sinken müssen – kann mich nicht daran erinnern, dass das so war.

    Und wenn dem so wäre, dann müßten jetzt die damals (nicht)gesunkenen Prämien wieder durch den Versicherer erhöht werden.

    Oder hat man – die Versicherung – bisher einfach die durch die Restwertbörse erzielten Gewinne schmunzelnt ins Säckle gesteckt und trauert jetzt diesen unberechtigten Gewinnen hinterher.

    Vielleicht wurden auch diese Gewinne zur Finanzierung der erfolglosen Rechtstreite verwendet. Das wär natürlich toll, denn dann würden diese jetzt ja wohl ein Ende finden.

    Was muss ich mir eigentlich unter „solche Zusatzkosten“ alles vorstellen.

    virus

  4. derwillnurspielen sagt:

    @skydiver
    Es geht nicht um normale Handelsspannen, sondern um künstlich heruntergeredete Werte und dies zu Lasten der Versicherung, die zwar letztlich zahlen, aber nach dem Willen einiger Beteiligten auf die Preisbildung keinen Einfluss nehmen soll.

    @ Frank
    Solche Verfahrenskosten werden von den Versicherungen auch auf den Kunden umgelegt. Der Versicherer ist im Interesse seiner Versicherten verpflichtet, solche fragwürdigen Bereicherungsmöglichkeiten von der Rechtsprechung überprüfen zu lassen.
    In diesem Zusammenhang sei übrigens auf das Thema Mietwagenkosten (Unfallersatz) verwiesen. Auch dazu hatte die Rechtsprechung sehr lange nur den Schutz des Geschädigten vor Augen. Die Autoversicherer hatten danach auch sehr teure Mietpreise zu erstatten. Aber bei diesem Thema ist der BGH vor kurzem umgeschwenkt: Der Geschädigte muss jetzt in einem gewissen Umfang Preisvergleiche beim Mietwagen anstellen, sonst drohen Kürzungen. Die (spezialisierte) Mietwagenbranche hatte dadurch drastische Einnahmeausfälle.
    Wie Frau Dr. Müller (Richterin am zuständigen BGH-Senat) erst kürzlich in einem Aufsatz ausführte, soll dieser Umschwung der Rechtsprechung kein Einzelfall sein – der BGH sieht es nämlich nicht gerne, wenn seine geschädigtenfreundliche Rechtsprechung von Dritten zu Bereicherungszwecken ausgenutzt werden.

    Es ist deswegen auch nachvollziehbar, dass Versicherer einzelne Praktiken, die zu einer solchen Bereicherung beim Sachschaden führen, immer wieder auf den Prüfstand stellen – sprich bis in die letzte Instanz ausprozessieren.

  5. Und wenn dann alle erwirtschafteten Gewinne zu Gunsten der Assekuranzen durch die völlig überzogenen überregionalen Restwertangebote Früchte bei den Händlern vor Ort tragen, fragen sich die Menschen: „wovon soll ich jetzt noch die Versicherungsprämien zahlen. Mein Arbeitgeber musste mich entlassen und weil ich nicht mehr in Lohn und Brot stehe, musste auch der Bäcker, der Frisör, etc. einen Teil seiner Belegschaft entlassen.“

    Von den Steuerausfällen durch die örtlichen Betrieben mal ganz abgesehen. Die Überregionalen Anbieter schicken dann, weil ja kein teures Personal mehr von Nöten ist, die eigentlichen Verwerter aus den angrenzenden Ländern zum Kunden. Natürlich wird NICHT nach verhandelt und ALLE Angeboten werden selbstredend erfüllt…

  6. derwillnurspielen sagt:

    @virus
    In jedem 3. Forumsbeitrag kommt hier die Geschichte von den reichen Versicherungen, den „deep Pockets“, bei denen es sozusagen zum guten Ton gehört, sich da mal am Geld zu bedienen, auch wenn man eigentlich keinen Anspruch hat.

    Sowas kommentiere ich hier nicht.
    Nur: Die Versicherer legen in Bilanzen offen, welche Einahmen und Ausgaben sie hatten; was auf welche Entschädigungsposten entfällt und wo sie Geld verdienen und wo nicht. Vielleicht sollte man da mal reingucken und dann erst schreiben…

  7. SV Stoll sagt:

    Bilanzen? Sie wissen genauso gut wie wir alle hier, das diese in unserer heutigen Zeit darstellbar sind, wie es einem beliebt. Das merkt man dann an den Skandalen, wenn plötzlich irgendwo wieder ein Konzern zusammenbricht oder Gelder fehlen oder irgendwelche Betrügereien ans Tageslicht kommen.

    Wir reden hier vom Tagesgeschäft draußen an der Front. Von unseren Erfahrungen die wir tagtäglich machen. Von hochgetriebenen Restwerten, die nicht oder nur mit Riesentheater abgeholt werden. Standgeldern, die von nicht oder extrem verspätet abgeholten Fahrzeugen anfallen, und nicht bezahlt werden, willkürlich herausgstrichenen Positionen aus Rep.-Rechnungen, nicht bezahlten Wertminderungen auch bei neueren Fahrzeugen („sind doch nur Schraubteile“ Offenbarungspflicht?), Richtzeiten die kein Mensch erfüllen kann usw. usw. usw. …………
    Da geht es nicht um Bereicherung, sondern darum überhaupt seinen vollumfänglichen Schadenersatz geleistet zu bekommen.
    Ja, das Thema Restwert wird jetzt wieder heiß diskutiert werden.
    Die Regresse werden jetzt wieder zunnehmen, da ja der freie SV auf jeden Fall „stets“ zu niedrige Restwerte ins Gutachten einsetzt. Alles bekannt, die millionenfachen, leierkastenartigen Wiederholungen sind wir überdrüssig.
    Falsche Rechtsansichten und Rechtsauslegungen werden durch tausendfaches Verschwenden von Versichertengelder mit sinnlosen nicht automatisch zu Recht, insbesondere dann, wenn es eine eindeutige BGH-Rechtssprechung gibt.
    Und dann wieder und wieder die Mietwagen-Droh-Keule: Achtung, demnächst seit ihr alle dran, ihr freien SV`s, ihr RA`s und ihr Höchststundenlohnwerkstätten!!!!
    Immer diese Vergleiche mit Äpfel und Birnen. Legen sie sich mal die passende Literatur über diese Thematik zu. Dann werden auch sie vielleicht mal den Unterschied merken.

    Mfg. SV Stoll

  8. SV Stoll sagt:

    nach „sinnlosen“ kommt noch „Prozeßen“.

    Mfg. SV Stoll

  9. SV Hochmuth sagt:

    deep pockets ist exakt der richtige Name – tiefe (nicht einsehbare) Taschen

    http://www.info-center-online.com/autounfall/milliards2.htm

    Versicherer machen nichts freiwillig, auch nicht das Offenlegen der Bilanzen.
    Wenn das Rechtsbewusstsein im Rechnungswesen der Versicherer das gleiche ist, wie das in der Schadensabteilung, dann kann man davon ausgehen, dass die “offengelegten” Rekordgewinne (ca. 570 Millionen Euro alleine bei der HUK-Coburg im Jahr 2005) nur die Spitze des Überschuss-Eisberges sind, da der Rest bestimmt in dubiosen Rückstellungen, alten oder neu gegründeten Tochtergesellschaften, Abschreibefirmen und sonstigen steuerlichen-Verschiebebahnhöfen gelandet ist.
    Nachdem der Vorstand letztendlich sowohl in der Schadensabteilung als auch im Rechnungswesen die Entscheidungen trifft, weiss man, was man von den “offengelegten Bilanzen” zu halten hat.

    Wer BGH-Entscheidungen und geltendes Recht im Schadensbereich schlichtweg ignoriert, der hat auch kein “normales Verhältnis” zu der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften und Gesetze.

    MfG

  10. Skydiver sagt:

    richtig!

    man sollte wirklich mal das finanzamt vorbeischicken, aber die trauen sich an diese firmen nicht ran, vorzugsweise werden lieber prominente einzelpersonen geköpft, wie damals den vater von bum bum boris (gute presse und wenig risiko) so kennen wir unsere kontrollbehörden. die versicherungswirtschaft darf eine reservebildung von 100% des schaden betreiben, dann einen weiteren übertrag (verdoppeln) ins nächste jahr usw. und sofort, dass ganze wird dann unter verlustvortrag gebucht, super sache, nicht wahr. deshalb können diese unternehmen bei jeder verzögerten schadenersatzleistung nur gewinnen.

  11. derwillnurspielen sagt:

    ach jetzt wieder die andere Anti-Versicherungs-Platte:
    Versicherungen verschwenden die Gelder der Versicherten:
    Wofür denn?
    Die Prozessquote bei solchen Schäden liegt unter 2 %. Soviel Geld kann da nicht verschwinden.
    Aber was die Versicherungen so alles für überteuerte Schadenabrechnungen, Mietwagen- und Sachverständigenkosten ausgeben…

  12. … ist doch im Vergleich zu den Geldern welche Versicherungen durch die Direktregulierung bzw. das Schadensmanagement einsparen verschwindend gering.
    Grüße
    HM

  13. Beobachter2 sagt:

    @ derwillnurspielen
    Zitat:
    „Aber was die Versicherungen so alles für überteuerte Schadenabrechnungen, Mietwagen- und Sachverständigenkosten ausgeben…“

    Die überteuerten Schadenabrechnungen sind sicherlich hausgemacht, sieht man sich die die Vorgaben der Versicherer einmal genauer an:
    z.B. auf Einschaltung eines SV wird bis zu einer Schadenhöhe von € 6.500,-!!! verzichtet.

    Sachverständigenkosten fallen nach den Angaben des GDV in Höhe von ca. 3% des Schadenaufkommens an.

    Ziehen Sie doch mal hier die SV- Kosten für die von den Versicherern selbst beauftragten SV und SV- Organisationen ab.

    Dann steht vor dem Komma eine „Null“.

    Ich benutze Ihre eigenen Worte:
    „Soviel Geld kann da gar nicht verschwinden“

    Fazit:
    Es geht nicht um die (Peanuts) Sachverständigenkosten für unabhängige SV.

    Es geht darum, den freien und unabhängigen SV, neben den RA die einzigen Garanten für vollständige Schadenersatzleistung, zu verdrängen.

    Denn dann heißt es:
    Freie Bahn für das Schadenmanagement der Versicherungen.
    Da sparen die nämlich richtig Kohle, auch wenn der Verbraucher der „Gelackmeierte“ ist.

    Aber keine Angst, mittlerweile hat eine Menge Leute Eure wahren Absichten durchschaut.

  14. WESOR sagt:

    Es wäre schön, wenn hier wieder nützliche Themen für die Unfallgeschädigten erscheinen würden. Wie dem Geschädigten erklärt und aufgezeigt wird, wie ER von der Versicherung geködert wird. Alles was von der Versicherung kommt, dient nur einen Zweck. Keine oder die niedrigste Ersatzleistung beim Geschädigten durchzusetzen. Dafür ist den Versicherungen jedes Mittel recht. Von scheinheilig bis total unverschämt.

  15. SVS sagt:

    Auch wenn es eine Wiederholung ist:

    MAn kann es nicht oft genug sagen, schreiben, weitersagen usw.
    Der wichtigste und erste Ansprechpartner für einen Geschädigten kann und sollte nur der freie unabhängige Sachverständige sein. Er und nur er kann im Schadenfall das bestmögliche für den Geschädigten tun.

    Gruss SVS

  16. zorro sagt:

    Plumpe aber doch verfängliche Werbung für das Schadenmanagement der Versicherungen und hierzu die Morgenröte am Horizont

    Alle bisherigen Bestrebungen,das Schadenmanagement zu Lasten der Unfallopfer durchzusetzen, stoßen in der Öffentlichkeit zu-
    nehmend auf deutliche Kritik. Wenn es richtig ist, dass die Versicherungswirtschaft den gesetzlichen Auftrag hat, Schadenerstzansprüche hinsichtlich ihrer Berechtigung sorgfältig zu überprüfen, so wird täglich vieltausendfach gegen eine solche Auflage verstoßen, wie beispielsweise durch
    sog. „Reparaturfreigaben“ in einer Höhe von 3000,–€ und teilweise aber auch noch deutlich darüber und das in erster Linie mit dem Ziel, eine neutrale und qualifizierte Unfallschadenbegutachtung zu verhindern, d.h.dem Geschädigten diese und andere Schadenersatzpositionen vorzuenthalten.
    Gelingt diese Absicht, so verzichtet der Geschädigte regelmäßig auch auf anwaltliche Beratung zur Durchsetung seiner Schadenersatzansprüche, denn die gegnerische Versicherung scheint ja alles unkompliziert zu regeln.
    Aber kann/darf die Versicherung des Unfallgegners überhaupt eine „Reparaturfreigabe“ erteilen ? Und wie kommt in einem solchen Fall der Geschädigte zur Regulierung seiner weiteren Schadenersatzansprüche, wie beispielsweise Minderwert, allgemeine Unkostenpauschale, Nutzungsausfallentschädigung in zeitlich richtiger Zuordnung sowie zutreffend auch der Höhe nach ? Soll er die Bestimmung der gegnerischen Versicherung überlassen? Bei fiktivem Abrechnungsbegehren versuchen einige Versicherungen unter Bezugnahme auf selbst in Auftrag gegebene „Prüfberichte“, schon durch Gutachten belegte Schadenersatzansprüche deutlich zu reduzieren. Dabei soll der Eindruck erweckt werden, als hätte eine neutrale und qualifizierte Instutition über die berechtigte Höhe des Schadenersatzanspruches befunden. Tatsächlich haben diese
    „Experten“ nur das zu schreiben, was die Auftraggeber vorgeben und es ist längst überfällig, einer solchen Vorgehensweise mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten, zumal unterstellt werden darf, dass ihnen die Gesetzwidrigkeit ihrer Aktivitäten durchaus bekannt sein dürfte, wie auch die Tatsache, dass sie
    Rechtsfragen abhandeln, die nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehören. Ein Richter soll in einem Rechtsstreit solchen Betrebungen, mit eine Schaden-/Reparaturbericht den Schadenersatzanspruch zu verkürzen, in einer öffentlichen Sitzung wirkungsvoll entgegengetreten sein. Zu der Ermittlung der berücksichtigten Verechnungssätze konnte der Sachverständige keine glaubwürdigen und nachvollziehbaren Erklärungen anbieten, worauf der Richter ihn gefragt haben soll, ob er nicht auch erfolgreich als Maler beruflich seine Brötchen besser hätte verdienen können. Der angesprochen Experte soll dann etwas hilflos dreingeschaut haben, worauf dann der Richter erklärt haben soll, dass er im Streichen ja doch schon eine gewisse Professionalität an den Tag gelegt habe.-

    Dem ist nichts hinzuzufügen, weil es zeigt, auf welchem Niveau
    immer noch versucht wird, Schadenersatzansprüche zu reduzieren.

  17. Andreas sagt:

    Nur mal so für die Geschädigten zum Nachdenken. Der Fall ist mittlerweile gute zwei Jahre her und die Geschädigte hat zum Schluss vollumfänglich nach meinem Gutachten Recht bekommen:

    Da wird ein gängiges Fahrzeug, sagen wir ein Golf III mit guter Ausstattung aber ein paar kleinen Beulen als Vorschäden nicht unerheblich beschädigt. Die Reparaturkosten liegen bei schlappen 2500,- Euro (oder sowas in der Größenordnung).

    Der von der Versicherung beauftragte SV ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 1000,00 Euro und einen Restwert von 1000,- Euro.

    Schadenersatz somit: 0,- Euro

    Und da wundern sich die Versicherungen, dass es immer wieder renitente Geschädigte gibt, die sich dann an einen freien, qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen wenden?!?

    Im Übrigen lag tatsächlich ein Reparaturschaden vor… Der Restwert von 1000,- und die Reparaturkosten haben gepasst. Wie sich im Übrigen im Nachhinein herausgestellt hat, das hat mir die Geschädigte vor einem knappen Monat erzählt, lag das Restwertbörsenhöchstgebot sogar noch deutlich über 1000,- Euro, aber man ja nicht mehr Restwert als Wiederbeschaffungswert haben.

    So viel zum Thema, dass Sachverständige (und ihre ach so hohen Kosten) unnütz wären.

    Grüße

    Andreas

  18. WESOR sagt:

    zorro bravo für diesen Artikel.

  19. SVS sagt:

    @Andreas

    Wenn der Restwert höher ist als der Wiederbeschaffungswert muss der Geschädigte sein Konto plündern, evtl. Konkurs anmelden und den Rest an die Versicherung auszahlen.

    Gruss SVS

  20. Beobachter2 sagt:

    @ wesor

    ist es nicht nützlich für den Verbraucher, die scheinheligigen Argumente von „versicherungsfuzzi“ alias „derwillnurspielen“ zu widerlegen ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert