HUK unterliegt auch vor dem AG Kassel

AG Kassel Az.: 413 C 5302/06  vom 05.02.2007

Natürlich ein erneutes Honorarurteil gegen die HUK-Coburg auf Kosten der Solidargemeinschaft! 

Im vorliegendem Fall ließ sich der Geschädigte wieder einmal auf die krankhafte Argumentationsführung der HUK-Coburg zur weiteren Spezifizierung der Sachverständigenrechnung ein.

Entscheidungsgründe:

Soweit der Beklagte dem Anspruch des Klägers entgegenhält, die von dem Kläger erstellte Rechnung sei nicht ausreichend spezifiziert und der Kläger habe  auf entsprechende Aufforderung zur Spezifizierung nicht reagiert, so kann dem schon aus dem Grund nicht gefolgt werden, dass in der Rechnung im Einzelnen detailliert aufgeführt ist, welche Leistungen abgerechnet werden. Was darüber hinaus zu spezifizieren wäre, ist "nicht ersichtlich".

Richter am AG Kassel

Dr. Bringe

Jetzt haben also auch diese getäuschten Unfallopfer, die vorsätzliche Irreführung des Unternehmens HUK-Coburg "schwarz auf weiß"!

Mitgeteilt von SV Harald Nordmeier, im Februar 2007

Über Harald Nordmeier

ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Kassel für Kraftfahrzeugschäden und- Bewertung, insb. Krafträder. Nebenberuflich im ATT-Redaktionsbüro "Scheibe" im Bereich Motorradfachpresse- und Öffentlichkeitsarbeit aktiv.
Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

13 Antworten zu HUK unterliegt auch vor dem AG Kassel

  1. Kollege sagt:

    Hallo Herr Nordmeier, Meine Gratulation, damit sieht wohl das Wochenende für Sie etwas anders aus. Die versprochene Briefsendung ist unterwegs. Sehr aufschlussreiche Dinge sind da beigelegt. Insbesondere sieht man deutlich was ich damals schon erkannt habe. Hoffentlich motiviert Sie das ein wenig und reichen es dort in der Kammer weiter wo auch etwas getan wird. Auch die sollen nun endlich erkennen was vor nahezu 10 Jahren leider versäumt wurde.

     MfG

  2. virus sagt:

    Hallo Herr Nordmeier,

    herzlichen Glückwunsch zum Urteil.

    Es ist an der Zeit, dass dieser Kindergarten endlich ein Ende findet. Das Gebahren der HUK-Coburg ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.

    Schönes Wochenende!

  3. SV sagt:

    Die Erfahrung hat gelehrt, dass die RA der HUK-Coburg bei Gericht immer die gleichen für sie vorgefertigten Stadartformulierungen verwenden, und sich dann wundern wenn nichts erreicht wird.
    Vielleicht sollten diese, sicherlich für so schwierige Prozesse überforderten RA mal ihre Ehefrauen fragen, ob man mit dem Rezept und den Zutaten für einen Apfelstrudel, auch einen Sauerbraten zubereiten kann. Was die Ehefrau bei dieser dämlichen Frage darauf antwortet, dürfte sich der zu erkennende Richter von dem RA der HUK-Coburg gedacht haben, als er die Schriftsätze mit dem tatsächlichen Fakten verglichen hat.

  4. Heinz Wittemer SV sagt:

    HUK unterliegt auch vor dem AG Speyer, dem AG Schwetzingen und
    sogar dem Landgericht Mannheim!!!

    AG Speyer / Az.:31 C 534/06 vom: 06.02.2007
    AG Schwetzingen / Az.: 51 C 199/05 vom: 08.12.2005
    LG Mannheim / Az.: 10 S 8/06 v. 09.06.2006 / 51 C 199/05 v. 08.12.2005

    Hallo Kollegen!

    mit großem Interesse verfolgen auch wir die Webseite, da wir ebenfalls „HUK-Geschädigte“ mit den üblichen Argumenten sind.
    Sie kennen ja alle diese Standardtexte der HUK.

    Einen 3. Prozeß beim AG Speyer ist noch anhängig. Urteil ergeht in den nächsten Wochen.
    Die Urteile wurden von 3 verschiedenen Richtern gefällt.
    Im übrigen regt das Schreiben an, einen eigenen Blob zu installieren, in dem die Urteile (gewonnene Prozesse) nach PLZ oder einem anderen Index abgelegt werden, um unmittelbar diese einsehen bzw. anfordern zu können. Wir werden in den nächsten Wochen noch die restlichen offenen Honorardorderungen (noch 9 Stück)gegen die Fa. HUK in Verbindung mit unseren Rechtsanwälten auf den Weg bringen.
    Wir informieren alle unsere Kunden über diese Webseite und ganz besonders wenn diese ebenfalls „HUK-Geschädigt“ sind.
    Inzwischen bereiten wir auch einen Honorarprozess gegen die Bruderhilfe (eine Tochtergesellschaft der Fa. HUK) vor.

    Machen Sie weiter so!!!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Wittemer, SV

  5. Störtebeker sagt:

    Hallo Herr Nordmeier!

    GLÜCKWUNSCH ZUM URTEIL – NA ALSO, ES GEHT DOCH!!!

    Ich habs Ihnen doch immer gesagt: Nicht jeder Beamte ist nebenberuflich als HUK-Vertreter tätig! Es gibt auch neutrale Richter.

    Ach ja, Kollege Wittemer, ich denke, dass Ihrem Wunsch, welcher auch der vieler Kollegen und RAe ist, für die Urteile einen eigenen Blob (upps wir beide meinten wohl Blog) zu installieren, sicher bereits in Form einer Datenbank nachgekommen wird.  

    Mit steifer Brise auf der Flucht …

    Störtebeker

  6. Wittemer SV sagt:

    Hallo Hr. Kollege Hiltscher,

    in der nächsten Woche gehen Ihnen ein paar Schreiben der HUK
    zu Teilvergütungen zu.

    schönes Wochenende, tschüs
    Gruß Wittemer

  7. SV Sander sagt:

    ditto

    MFG

  8. Mit-/Besserwisser sagt:

    Zitat: 16.02.2007 um 12:55

    „Jetzt haben also auch diese getäuschten Unfallopfer, die vorsätzliche Irreführung des Unternehmens HUK-Coburg „schwarz auf weiß“!

    Sollte es nicht besser lauten:

    Jetzt haben also auch diese getäuschten Unfallopfer, *die Anstiftung der HUK-Coburg zur planmäßig vorbereiteten Mittäterschaft und des vorsätzlichen Prozessbetruges* „schwarz auf weiß“!

  9. SV-Winfried sagt:

    SV-Winfried, 27.02.2007

    aich ich habe drei Abrechnungen dem RA. Diter Arndt übergeben und warte geduldig auf das Ergebnis.

    Im Jahr 2000 hat mir die HUK schon einmal die Begleichung des Gutachten-Honorar verweigert. Das habe ich dan mit einer großen Anzahl von Gerichtsurteilen, die alle gegen die HUK waren, aus der Welt geschafft.

    Im August vorigen Jahres kam dann erneut die bekannte Ablehnung zur Begleichung der Gutachten-Rechnungen.
    Die Erinnerung an das Jahr 2000 hatte keinen Erfolg.

    Die HUK-Coburg wiill ein Urteil.

    SV-Winfried

  10. SV-Winfried sagt:

    Korrektur: Dann, will, auch, Dieter

  11. F.Hiltscher sagt:

    Tippfehler!!

    Wer hier einen Kommentar abgibt und Tippfehler übersieht hat leider keine Möglichkeit mehr diese auszubessern.
    Das ist zwar unbefriedigend aber leider nicht zu ändern.
    Also habt bitte alle Verständnis dafür, wenn in der Aufregung ein Kommentar abgegeben wird welcher mit Tippfehlern versehen ist.
    Das zählt hier sowieso nicht, weil es auf die im Vordergrund stehende Sache ankommt.

  12. H. Nordmeier sagt:

    Jeder der jetzt noch glaubt, es würde bei dem zielgerichteten Vorgehen, welches mit großer Sorgfalt und einer beeindruckenden Energieleistung seitens der HUK-Coburg iniziert wurde, um irgendwelche Rechtsansichten oder bogenförmige Auslegungen unserer höchstrichterlichen Rechtsprechung gehen, der IRRT sich ganz gewaltig.

    Der Marschbefehl aus Coburg ist unmißverständlich und vor allem unwiderruflich ausgegeben!!!!

    Nachhaltige „Markttilgung“ von nicht steuerbaren Sachverständigen, Rechtsanwälten, Handwerksmeistern und weiteren integeren Dienstleistern und nicht zuletzt der uneinsichtigen, weil nicht hörigen Beamten- und Richterschaft.

  13. H. Nordmeier sagt:

    Das Problem bei der HUK-Coburg ist, dass der seit über 70 Jahren gewachsene Nimbus dieses Unternehmens, wovon diese Firma gerade bei der Nachkriegs- und Aufbaugeneration noch eine gehörige Portion an Vertrauensvorschuss genießt, nur langsam bröckelt, hier muss mit außergewöhnlichen Maßnahmen und einer nahezu selbtslosen Vorgehensweise Öffentlichkeitsarbeit und zwar von allen Kollegen geleistet werden. Diese dringend notwendige Aufklärung, dürfte sich ansonsten als Generationsaufgabe darstellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert