Trefflich und amüsant begründet

Das Amtsgericht Gronau hat in einem Urteil vom 16.04.2007, AZ 1 C 7/07 in einer amüsanten Art und Weise dem Ansinnen einer allseits bekannten Versicherung (die HUK-Coburg, wen sonst) wiederum eine Absage erteilt.

Was vielen Kollegen die blanke Wut ins Gesicht treibt, nimmt das Amtsgericht mit einer Prise schwarzen Galgenhumor:

„Die, Gelben Seiten‘ weisen für den hiesigen Bezirk lediglich den TÜV sowie den Sachverständigen W. aus. Auch wenn es durchaus dem Zeitgeist entsprechen dürfte, dass ein Geschädigter heutzutage zunächst fragt, ob er bei drei Unfällen Mengenrabatt oder wenigstens im Fall einer Auftragerteilung ein Duftbäumchen gratis dazu bekommt, zur Not auch mit Vanille-Aroma, ist eine Einflussnahme eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen auf die aufzuwendenden Kosten weder ersichtlich noch von der Beklagten substantiiert dargetan.

Auch der BGH hat in der bereits zitierten Entscheidung zutreffend darauf hingewiesen, dass keine Anhaltspunkte vorhanden seien, dass sich bei der Erstellung von Kfz-Schadensgutachten eine der Unfallersatztarifproblematik bei Mietfahrzeugkosten ähnliche Situation etabliert habe.
Aber auch derjenige Geschädigte, der überobligationsmäßig entsprechend den Vorstellungen der Beklagten vollschichtige Recherchen über die Höhe der aufzuwendenden Gutachtenkosten anstellt, um nicht dem erstbesten dahergelaufenen Sachverständigen auf Kosten der Versichertengemeinschaft, der er ja schließlich ebenfalls angehört, überhöhte Honorare in dessen Gierschlund zu schleudern, wird das streitgegenständliche Honorar als ,erforderlich‘ im o. g. Sinne ansehen.
Denn er wird bei seiner durchgeführten Internetrecherche auf der Seite des BVSK die dortige Honorarbefragung herunterladen, die dortigen Daten ebenso wie die Honorare des Sachverständigen W. aus dessen Preisliste in eine Excel- Tabelle eingeben, analysieren und feststellen, dass diese sich im üblichen Rahmen bewegen.
Er wird schließlich einen Bericht über ein Spitzengespräch des BVSK und der XYZ-Versicherung (der Beklagten) finden, der auszugsweise folgenden Passus enthält:
, Die XYZ-Versicherung hat zugesagt, die Honorare von BVSK-Mitgliedern nach einem überarbeiteten Gesprächsergebnis BVSK-XYZ zu regulieren. Nach Auffassung des BVSK-Geschäftsführers berücksichtigt dieses aktualisierte Gesprächsergebnis Mehraufwand bei der Gutachtenerstellung sowie allgemeine Kostensteigerungen. Mit dem Gesprächsergebnis machte die XYZ deutlich, dass sie zwar grundsätzlich auch weiterhin die Abrechnung nach Zeitaufwand für gerechter hält, aber wie in der Vergangenheit bei qualifizierten Gutachten der Mitglieder des BVSK die Abrechnung nach Schadenhöhe anerkenne.
Sodann wird er auf der Internetseite der Beklagten keine Gegendarstellung finden, reinen Gewissens dem Sachverständigen W. nach dreitägiger Recherche den Gutachtenauftrag erteilen und sich darüber wundern, dass ihm hinsichtlich der geltend gemachten Nutzungsausfallentschädigung drei Tage von der Beklagten aberkannt werden, weil er den Gutachter nicht unverzüglich beauftragt habe.
Das erkennende Gericht hat der Beklagten in zahlreichen Verfahren auf den Cent genau vorgerechnet, dass der Sachverständige W. sich mit seiner Gebührentabelle in jeder Hinsicht in der Größenordnung bewegt, die die Regulierungsempfehlung der Beklagten aus dem Spitzengespräch im Jahre 2002 unter Berücksichtigung zwischenzeitlich allgemeiner Preissteigerungen vorgibt.
Da dies die Beklagte nicht zu beeindrucken scheint, erlaubt sich das Gericht, auf derartige Darlegungen künftig zu verzichten.“

Zwischen den Zeilen sowie aus dem Schlußsatz heraus kann man aber erkennen, das auch beim Amtsgericht Gronau das letzte Fünkchen Verständnis für diese Sache erloschen ist und zukünftige Fälle nur noch durchgewunken werden.

Zum Wohle der Versichertengemeinschaft………….wie uns die involvierte HUK-Coburg Versicherung immer wieder weismachen will.

SV Stoll

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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23 Antworten zu Trefflich und amüsant begründet

  1. F.Hiltscher sagt:

    Schade dass man man nun dazu übergeht den Namen der Versicherung, also Ross und Reiter auch nicht mehr zu nennen!
    Angst? Hosen gestrichen voll?Falsche Rücksicht?

    Schade,das beweist mir immer mehr, dass dieser Blog wirkungslos wird und in die Anonymität abgleitet.
    Woher soll der User wissen welche Versicherung so ein schändliches Spiel treibt?

  2. SV Stoll sagt:

    Hallo Franz,

    na ich hab gedacht, das weiß doch jeder hier…………………..

    Das nicht Nennen sollte bei den Lesern ein Schmunzeln auf die Lippen zaubern, trotz allen ernsten Hintergrund.

    Natürlich war`s mal wieder die HUK, die HUK, die HUK-Coburg Versicherungs AG!!!

    Grüße nach Bayern!!

  3. SV Stoll sagt:

    Hallo Franz,

    siehts jetzt besser aus?

    Grüße

  4. RA Rebhan sagt:

    Ich würde mal eher sagen, der Herr Stoll hat das ganze einfach aus „Unfallregulierung effektiv“ abgepinselt…

    ;-D

  5. SV Stoll sagt:

    Das ist mittlerweile auch in anderen Kanälen aufgetaucht……..
    und ein AG-Urteil gehört ja nicht dem, der es als erstes veröffentlicht, oder?
    Sollen wir solche Infos verheimlichen, unter den Tisch kehren, oder was?
    Ich habe hier eins zu eins einen Auszug aus einem allgemein zugänglichen Urteil wiedergegeben mit Einleitung und anschließendem Kommentar.
    In keiner Weise habe ich angegeben, das das auf meiner „Miste“ gewachsen ist.
    Das hat ein AG von sich gegeben, und so habe ich es hier übernommen, nichts anderes.
    Ihr Kommentar hört sich so an, als ob ich jemanden was gestohlen habe oder mich damit schmücke und angebe.
    Wir können das hier auch alles lassen……….
    Wenn es nicht mal mehr gestattet sein soll, aus Urteilen zu zitieren.
    Die halbe Schadenswelt lebt davon, aus Urteilen zu zitieren bzw. sich auf bestehende Rechtssprechung zu beziehen.
    Viele Diskussionen werden schon im Anfangsstadium geklärt, weil dementsprechende Rechtssprechung vielfach „kopiert“ und in allen erdenklichen Medienformen weiterverbreitet wurde und somit bekannt ist.
    Wäre es ein „Abpinseln“ eines redaktionellen Beitrages von Herrn Otting gewesen, würde ich Ihren „Pinsel“-Kommentar noch verstehen.
    Aber nur zu………wenn einer was weiß behalte er es für sich.

    Nur nichts verbreiten, meins, meins, meins, die anderen sollen doch dumm sterben.

    Das Franz Hiltscher hier manchmal eine Wut bekommt verwundert mich nicht.

    SV Stoll

  6. Beckmann sagt:

    Hi,

    nicht nur Franz Hiltscher bekommt eine WUT.

    Jeder der einmal mit solchen V……… zu tun hatte oder hat wird ne Wut haben!

    Moin

  7. Robin Huk sagt:

    Ruhig Blut,

    wer solche (unsachliche) Kommentare abgibt, den stört offensichtlich nur die Veröffentlichung des o.a. Urteils.

    Dieser Personenkreis will, wie es alle hier bereits bestens kennen, über triviale Provokationen vom eigentlichen Thema ablenken.

    Nämlich von der Tatsache, dass sich die Fa. HUK-Coburg mit ihren Anwälten und deren verdrehten Rechtsansichten an deutschen Gerichten zunehmend dem Spott und der Lächerlichkeit preisgibt !!!!

    Wer könnte wohl Interesse daran haben, dass solche Urteile nicht die Massen erreichen ?

  8. F.Hiltscher sagt:

    @SV Stoll Donnerstag, 21.06.2007 um 07:33
    “ Nur nichts verbreiten, meins, meins, meins, die anderen sollen doch dumm sterben.

    Das Franz Hiltscher hier manchmal eine Wut bekommt verwundert mich nicht.“

    Nur nicht provozieren lassen Herr Kollege,
    sicherlich ärgert mich das Verhalten bzw. die Mentalität der
    Kollegen zuweil.
    Insbesondere wenn man sieht wie bereits wenige SV u. Verkehrsrechtsanwälte diese schwerfälligen Geldgiganten in Verlegenheit bringen können und es bei zahlreicherer Beteiligung der Kollegen mit der Verbreitung falscher Angaben von so mancher Versicherung in der Öffentlichkeit aus u. vorbei wäre.
    Dieses Blog ist u. a. dazu da schnellstmöglichst auf neue Schriftsätze, auf Veränderungen bei der Regulierung,auf neue Rechtsprechungen zu reagieren. Das geht doch schon gut voran.

    In einem haben Sie leider den Nagel auf den Kopf getroffen Herr Kollege, das nicht Weitergeben von Informationen der SV unter sich(soll doch der andere sehen wo er bleibt)ist eine eklatante u. kalkulierbare Schwäche der SV welche die Assekuranz nach belieben ausnützt.
    Das zu ändern ist unsere Aufgabe.
    Dass wir damit aüßerst unbequem werden sieht man an der Reaktion der ständigen Provozierer und der täglichen Besuche bekannter Server und an den immer mehr gewonnenen Prozessen.
    Nur nicht nachlassen!

  9. hukisliebling sagt:

    @ rebhuhn

    ihr „gegackere“ deutet darauf hin, dass sie selbst als rechtsvertreter (verdreher) für ihre geliebte huk-coburg dieses urteil eingefangen haben.
    nehmen sie es sportlich, sie können ja neues „ausbrüten“.

  10. SV sagt:

    bin sehr gespannt, wie lange es noch dauert bis die huk-coburg die deutschen amtsgerichte allesamt für befangen erklärt!

  11. SV sagt:

    oder auch „der moderne kreuzzug des 21. jahrhunderts in westeuropa“ initiert von einem der führenden wirtschafts syntologen aus coburg.

  12. Gladel sagt:

    Die Kommunikation innerhalb einer Branche ist meistens stark eingeschränkt, das sind Mitbewerber – Konkurrenten – Feinde je nach Auffasusng.

    Seit Jahren versuche ich einen Erfahrungsaustausch zwischen Werkstätten bezüglich der Methoden der Versicherer in Gang zu bekommen. Das wird massiv abgeblockt, da will man nicht drüber reden, schon garnicht mit einem Mitbewerber. Da wurschtelt jeder vor sich hin, versucht häufig die Kürzungen durch überhöhte Rechnungen auf anderer Seite zu kompensieren und die Versicherungen haben leichtes Spiel. So kommen dann auch diese begnadeten Verbände zu stande.

    Dass so nur den Versicherungen in die Hände gespielt wird will man nicht erkennen. Die Rechte der Geschädigten interessieren ohnehin fast niemanden.

  13. RA Bernhard Trögl sagt:

    Bedauerlich genug, dass bislang nur die Versicherungs-Lakaien ihre provokanten Kommentare abgegeben haben. Wenn sich jetzt aber auch noch Anwälte dazu versteigen, hier provozierende Äußerungen zu tätigen, wird´s langsam traurig. Sollte die HUK jetzt schon Ihre RAe beauftragen, in Captain HUK zu stänkern, nachdem haarlose, haarsträubende und andere Mitarbeiter nicht mehr schreiben ????

    Im Ernst, Herr Kollege Rebhan (falls sie überhaupt RA sind): Ihre Äußerungen sind unsachlich und dienen der Diskussion in keinster Weise !!!

  14. Che Guevara sagt:

    RA Rebhan
    Mittwoch, 20.06.2007 um 21:51

    Ich würde mal eher sagen, der Herr Stoll hat das ganze einfach aus “Unfallregulierung effektiv? abgepinselt…

    ;-D

    Sagte das Rebhan und kramte in seinen Textbausteinen!

  15. Rebhan sagt:

    @ Trögl
    Wer sagt denn, dass ich Rechtsanwalt bin? Ich dachte, RA steht für Rettungsassistent! Oder wie ist das bei Ihnen?

    Den § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB kenn ich nämlich überhaupt nicht, gell!?!

    Ist echt traurig, dass man hier nicht einmal eine (etwas) flapsige Formulierung („abgepinselt“) einstreuen kann, ohne dass die versammelte Gutmenschenfraktion (vulgo „Verbraucherschützer“) ihre paranoiden Psychosen aus der Schublade holt! Armes Deutschland…

    @ SV Stoll

    Ich schenke Ihnen das Urteil, rahmen Sie es sich ein!

    @ Che Guevara

    Who the fuck is Che Guevara?

    Ein schlechter Arzt, der höchstens als schlechtes Motiv auf T-Shirts von Salon-Kommunisten taugt.
    Ich krame nicht in Textbausteinen, ich schreibe (sie) selbst.

  16. Gladel sagt:

    Also dieser BLOG bildet wirklich ungemein. Jetzt weiß ichendlich, dass RA die Abkürzung für Rettungsasstent istund verstehe wieso ich mit von meinem RA F…….. so schlecht vor Gericht verteren fühle. Werde mir also in ZUkunft einen Anwalt suchen statt eines Rettungsassistenten /Warum hat mein RA aber eine Zulassung zum Landgericht?)

    Außerdem bin ich so glücklich endlich den Autor dieser absolut besch…. Textbausteine zu kennen. Jetzt stellt sich nur die Frage, wer ist weiter unten anzusiedeln, der Autor dieser sinnentleerten Sätze oder der Verwender.

    Und nun die alles entscheidene Frage: Was hat diese merkwürdige Diskussion mit Verbraucherrecht, Versicherungen und Geschädigten zun tun?

  17. Störtebeker sagt:

    @ Gladel > NIX, denn diesen Zivilversagern geht es einzig um „Verbraucherverunsicherung“! Hilfe suchende Verbraucher auf unredliche Art und Weise in hektische Angst zu versetzen, das ist deren Job und Gewinn. Nur so kann die Versicherungs- u. Finanzbranche im Gegensatz zur restlichen Wirtschaft jährlich unüberschaubare Gewinne einfahren.

    Gruß vom Dreimaster
    Störtebeker

  18. Der Haule sagt:

    Bürschle Rebhan, dich hol ich mir noch!

  19. Autoren-Crew sagt:

    An alle User:

    Bitte achten Sie auf eine sachliche kommentierung zur Förderung konstruktiver Diskussionen.

    Bitte sprechen Sie keine Drohungen gegenüber anderen Usern aus!!!

    = Danke =

  20. fallschirmspringer sagt:

    Da könnte man glad meinen, der Skydiver ist illegal in das Captai-HUK-System eingedrungen und hat sich interne, geschützte Daten verschafft, welche er hier in seinen posts nach und nach freigibt (denn zu den verantwortungsbewußten Autoren bzw. Betreibern kann dieser nicht gehören, denn er verletzt so den Daten – und somit auch Verbraucherschutz, sowie den hier so eben geforderten „Bedrohungsschutz“). Solange dies hier so weiter läuft, halten sich sehr viele zurück, die bestimmt etwas wichtiges zu sagen hätten! Mit Informationen muss richtig umgegangen werden, ansonsten ist es kein Wunder, dass das Vertrauen vieler Leser fehlt und z.B. wissenswerte Urteile oder abstruse Regulierungsgebaren usw. eben nicht hergereicht werden.

  21. Willi Wacker sagt:

    Den Sachverständigen Franz Hiltscher und Karl Stoll ist zuzustimmen, dass das Forum dazu geschaffen wurde,
    gemeinsame Strategien gegen die Versicherungswirtschaft, insbesondere gegen die bekannte Firma HUK-Coburg, zu entwickeln. Dazu gehört es, Gedanken und Informationen auszutauschen und insbesondere ergangene Urteile, auch der Unterinstanzen, zu veröffentlichen.

    Ich schlage daher vor, die insbesondere die Sachverständigen betreffenden Urteile der Fachzeitschrift „Der Sachverständige“, dessen Herausgeber der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. – BVS – ist, zur Veröffentlichung einzureichen.

    Nur dann, wenn über Konkurrenzdenken hinaus Gedanken, Informationen und Urteile ausgetauscht werden, kann sich der Sachverständige gegen das ungesetzliche Regulierungsgebahren der HUK-Coburg zur Wehr setzen. Nur gemeinsam ist man stark.

    Herzlichst Euer
    Willi Wacker

  22. Störtebeker sagt:

    So, wie es der Fuchs schon seit Jahren treibt? Lässt sich die von den Einzelkämpfer-Mitgliedern mühsam erfochtenen Urteile zusenden, um diese dann in einem Heftchen zusammengefasst wieder an das Einzelkämpfer-Mitglied für teures Geld zurück zu verkaufen! So macht man Kohle.

    Also, lieber Willi Wacker, ich denke nicht, dass die von der Crew mühsam zusammengetragenen Urteile an irgendeinen Verband weitergegeben werden, damit dieser die fremde Arbeit dann auch noch gewinnbringend veräußert.

    Diese mühsamen Arbeiten leistet die Crew nämlich in erster Linie ausschließlich für eigene Zwecke, sprich für die eigene Urteilsdatenbank.

    Darüber hinaus ist man in der Crew nicht gerade besonders gut auf die SV-Verbände zu sprechen, so lange sich ein Großteil der Mitglieder dieser Vereine bei einigen Versicherern geradezu prostituieren.

    Es ist zwar richtig, dass man nur gemeinsam stark ist, aber sicher nicht mit oder in einem der bekannten Verbände. Das lehrten uns die vergangenen Jahrzehnte zur Genüge.

    Grüße aus der Südsee
    Störtebeker

  23. willi wacker sagt:

    Lieber Störtebeker,
    ich hatte nur gedacht, dass es besser ist Gedanken und Ent-schließungen sowie Urteile auszutauschen als sich in Ab-
    handlungen zu beleidigen. Selbstverständlich sollten Dritte
    keinen Profit daraus ziehen. Also, lieber Herr Störtebeker, werde deiner Argumentation folgen.
    Gruß
    Willi Wacker

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