LG Bonn zur Reparatur im 130%-Fall

Hier nun der Link zum Volltext der Entscheidung, in welcher das Landgericht der Rechtsansicht der HUK eine Absage erteilt hat, der Schadensersatzanspruch wäre in voller Höhe erst nach 6-monatiger Nutzungszeit fällig.

LG Bonn 1 O 214/07 v. 07.11.2007  

Wenn der Link nicht funktioniert, dann auf www.nrw-e.de und dort das Aktenzeichen 1 O 214/07 und das Gericht, Landgericht Bonn eingeben.

 Beachte: 

Das Gericht hat aber nur zur Frage der Fälligkeit des Schadensersatzanspruches Stellung bezogen, wenn der Geschädigte in einer Werkstatt hat reparieren lassen und die Reparaturkosten schuldet/bezahlt hat. Nicht entscheiden musste es die Frage, ob etwas anderes gilt (d.h. ggf. eine Rückforderungsmöglichkeit), wenn der Geschädigte vor Ablauf von 6 Monaten den Wagen veräußert, da im zu entscheidenden Fall der Wagen weiter genutzt wurde.

Dennoch gilt: Wenn die HUK ankündigt, erst nach 6 Monaten den vollen Betrag zahlen zu wollen, muss Klage empfohlen werden, da m.E. jedenfalls die sofortige Fälligkeit des Anspruches gegeben ist.

Urteilsliste „130%-Regelung“ zum Download >>>>>

Über Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht 53340 Meckenheim
Dieser Beitrag wurde unter 130%-Regelung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Integritätsinteresse, Urteile abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

20 Antworten zu LG Bonn zur Reparatur im 130%-Fall

  1. RA F-W Wortmann sagt:

    Hallo Herr Kollege Dr. Burkard,
    überzeugende Entscheidung der 1. Zivilkammer des LG Bonn.
    Weiter so!
    MfkG
    RA. F-W. Wortmann

  2. WESOR sagt:

    Gerade klärte mich ein Anwalt darüber auf. Die DEVK Versicherung reguliert nach dem DAV-Abkommen und aus diesem Grunde muss er solche Trickserein an seinen Mandanten weitergeben und mit ihm absprechen. Wieder ein ansonsten guter Anwalt dem wir keine Mandanten mehr empfehlen. Da schrieb einer als Gutachter musst du darüber stehen. Wenn der Deutsche Anwalt Verein mit den Versicherungen ein Geschäft macht das zum doppelten Honorar für die Anwälte führt, brauchen wir freien Gutachter doch von dieser Seite nur mehr wenig Hoffnung machen, dass die Versicherer hart angefasst werden. Jede mir bekannte gute Kanzlei in unserer Stadt hängt mit irgendeiner Versicherung zusammen. Da kannst nur mehr Frischlinge nehmen und die unterliegen bei den Richtern.

  3. Sehr geehrter Herr Wesor,

    unabhängige Anwälte sollten Sie unter wwww.rechtsrad.net suchen.

  4. Dr. Burkard sagt:

    „Gerade klärte mich ein Anwalt darüber auf. Die DEVK Versicherung reguliert nach dem DAV-Abkommen und aus diesem Grunde muss er solche Trickserein an seinen Mandanten weitergeben und mit ihm absprechen.“

    Tut mir leid, mir erschließt sich die Aussage des Kollegen nicht.

    Es gibt kein DAV-Abkommen mehr. Und die Regulierungsempfehlung der DEVK zum neuen RVG hindert den Anwalt nicht daran, die berechtigten Ansprüche seines Mandanten geltend zu machen.

  5. Dr. Burkard sagt:

    @Kollege Reckels:

    Dieser Empfehlung muss ich klar widersprechen. Sie ist schlichtweg falsch, wobei ich Ihre eigene Unabhängigkeit nicht in Zweifel ziehen möchte.

    Aber mir bekannte Kollegen aus der Liste (Namensnennungen werden nicht erfolgen) sind in wesentlichem Umfang für Versicherungen tätig. Dies ist auch kein Geheimnis. Ich zitiere von deren Homepage:

    „Passivprozesse werden im beachtlichen Umfang für Versicherungsunternehmen bearbeitet“

    Also bitte Vorsicht mit der leider falschen Behauptung, unter dem Link seien ausschließlich unabhängige Anwälte zu finden.

  6. F.Hiltscher sagt:

    @Matthias Reckels
    “unabhängige Anwälte sollten Sie unter wwww.rechtsrad.net suchen.”

    Sehr geehrter Herr Reckels,
    bezüglich der unabhängigen RA muß ich Dr. Burkard uneingeschränkt beipflichten.
    Übrigens suchen wir Kfz.-Sachverständige die zu empfehlenden Verkehrsrechtsanwälte nach bestimmten Leistungsriterien sowie charakterlichen Vorzügen und nicht durch hier unerwünschte Schleichwerbung.
    Wer hier als RA im Blog gerne mitarbeitet und zeigt, dass er auch Rückgrat hat, empfiehlt sich mit der Zeit von selbst.
    MfG
    Franz Hiltscher

  7. WESOR sagt:

    Ist schon interessant wie schnell hierauf Anwälte mit welcher Argumentation reagieren. Wie man es nennt ist doch ziemlich egal, wenn normal 0,8 ist und freiwillig bei Erledigung 1,5 bezahlt werden. Aus einer Liste würde ich niemals einen Anwalt wählen. Franz Hiltscher kennt offenbar die gleiche Problematik. Die ist ganz einfach erklärt. Den Gutachter treten und davon leben wollen, funktioniert nur solange er das nicht gemerkt hat.

    Hier haben wir wieder das Argument warum Anonym; weil das kein Blog ist wo Reklame gemacht wird ,sondern Missstände in der Schadenregulierung für die Geschädigten, Gutachter und auch Anwälte gepostet werden. Um uns gegenseitig zu informieren und zu unterstützen gegen diese Hütchenspieler.

  8. F.Hiltscher sagt:

    @ WESOR Donnerstag, 06.12.2007 um 14:41

    Hi,Wesor

    bleib bitte nicht zu pauschal und differenziere ein wenig.
    Leider haben wir und das muss man hier auch sagen, in allen Berufssparten sehr viele jener Leute, welche nur zu den heiligen „Euronius“ beten und sich von dem die Glückseeligkeit erwarten.
    Die SV,und Anwälte welche hier im Blog arbeiten, halten aber um so mehr von Rechtskonformität und Berufsethik.
    Wenn wir schon schonungslos gegen das Schadenmanagement losziehen, aber dann bitte mit dem gebührenden Respekt jenen gegenüber welche an unserer Seite für den Verbraucherschutz sind.
    Also mein Freund unterscheide ein wenig, wir wollen ja auch nicht pauschal mit SSH, DEKRA, Carexpert und all den anderen versicherungsgeilen Absprachepartnern in einen Topf geworfen werden.
    Übrigens war meine Erfahrung bezüglich des RAV-VDS Abkommens schon auf eine erhebliche Zahl bei den RA zu beobachten.
    Wie schon gesagt, wenn ein RA nicht will, erstattungsfähige Rechtspositionen einzuklagen gibt es diese Gedankengänge, welche nicht von der Hand zu weisen sind.
    Warum gehen seriöse RA überhaupt auf solche Honorarabsprachen ein?
    Es doch voraussehbar wohin das bei bestimmten Situationen und leider etlichen RA führt.

  9. WESOR sagt:

    Obwohl es hier im Blog respektable Streitbewährte gibt, erfahre ich in meinen Umfeld derzeit dass, wovon ich berichte. Wir Kfz Gutachter haben es gut. Zerstörte Auto können nicht Lügen.

  10. C. Plate sagt:

    Um es einmal deutlich zu machen:

    Dieses „Gebührenabkommen“ erleichtert lediglich die
    Abrechnung zwischen Versicherer und RA.
    Es gibt eben auch Fälle, in denen (z. B. wegen der Schmerzensgeldhöhe oder auch bei strittiger Haftungsfrage)
    außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden, wofür dann auch die Einigungsgebühr in Ansatz gebracht werden könnte. Zu Zeit der BRAGO war das Problem häufig die Besprechungsgebühr.

    Es beinhaltet keine (auch keine stillschweigende) Ver-
    einbarungen dahingehend, geschädigtenfeindliche Abstriche oder gewisse Praktiken bei der Bezifferung zu machen.

    Auch wir rechnen nach dem Abkommen ab und beziffern (und erhalten) im Sinne des Geschädigten alles das, was die Rechtsprechung ihm zubillig.
    Versicherungsfreundliche Regulierung erfolgt durch uns keinesfalls!

    Es mag ja durchaus sein, dass RAe. dieses Abkommen rein wirtschaftlich nutzen ohne im Sinne des Geschädigten zu handeln.

    Wer aber gegenteiliges PAUSCHAL behauptet und auf alle RAe bezieht, erzählt – zurückhaltend ausgedrückt – großen QUATSCH.

  11. WESOR sagt:

    Danke für die sachlich gute Erläuterung zum Gebührenabkommen, aber der vorletzte Satz hätte dann fehlen müssen. Wenn jetzt noch einer mit großen Quatsch kommt und es dann benennt, „rein wirtschaftlich nutzen ohne im Sinne des Geschädigten zu handeln“. Da frage ich dann blos mehr in die Runde, es ist doch schon in aller Munde! Beendet das Thema und bleibt mir …..

  12. Captain-Huk sagt:

    @ C. Plate
    Donnerstag, 06.12.2007 um 16:53

    „Um es einmal deutlich zu machen:
    Auch wir rechnen nach dem Abkommen ab und beziffern (und erhalten) im Sinne des Geschädigten alles das, was die Rechtsprechung ihm zubillig.
    Versicherungsfreundliche Regulierung erfolgt durch uns keinesfalls!“

    Wie schön und edel!

    Was ist aber mit den zahlreichen Anwälten welche bei 100%igter Haftung der ersatzpflichtigen Versicherung zum Beispiel ihren Mandanten raten, auf die restlichen 3 Tage Nutzungsausfall,auf gestrichene € 150.- Wertminderung,auf Stundenlöhne einer Markenwerkstatt, auf E-Teilzuschläge usw. zu verzichten, weil sich angeblich die Klage nicht auszahlt.
    Zusätzlich wollen diese Anwälte auch das gekürzte SV-Honorar nicht einklagen und schließen sich noch der Meinung des betreffenden Versicherers an.
    Hauptsache ohne Klage( damit mit 50% mehr Honorar) den Fall abschließen!
    Wenn Sie meinen das das alles nicht stimmt und nur vereinzelt vorkommt,dann kennen Sie nach m.M.nur Ihre dargestellte saubere Arbeitsweise.
    Wäre sicherlich mal interessant, so manche Schreiben von namentlich genannten RA hier einzustellen.
    So wie wir SV den Verbraucher über unseriöse Berufskollegen hier aufklären, soll der Verbraucher auch erkennen können, wer im letztendlich hilft, oder ob er nur als Melkkuh angesehen wird.Dazu gehört auch dass man verschiedene Praktiken verschiedenster Berufssparten vorstellt.
    Nicht umsonst posten hier täglich versierte Verkehrsrechtsanwälte, welchen ein rechtswidriges Verhalten egal von wem praktiziert ein Dorn im Auge ist.

  13. C. Plate sagt:

    @ Captain Huk

    Ich kenne mindestens eine Kanzlei, die die in ihrem Beispiel restlichen 3 Tage NA, die die strichene Wertminderung, die die Stundenlöhne etc. auch durch Klage geltend machen würde und in der Vergangenheit auch schon gemacht hat.

    Ich wehre mich dagegen pauschal alle RAe. als nicht versicherte Verkehrsanwälte abzustempeln, nur weil sie nach dem Abkommen abrechnen.

    Um mehr ging es mir nicht!

  14. Hellwach sagt:

    Ich sehe nur, dass mitlesende Rechtsanwälte ganz schnell bei der Sache sind, sobald die eigenen Pfründe zur Diskussion stehen.

    Ansonsten hört man hier nicht viel.

  15. Otto sagt:

    @Roswitha Gladel: DEVK-so denkt sie wirklich

    Fazit: Solche Gespräche sind reine Zeitverschwendung
    Wenn der Leiter der Abteilung Schadenregulierung in offenbar krankhafter Selbstüberschätzung andere Dienstleistungserbringer
    pauschal in der von Ihnen geschilderten Art und Weise abqualifiziert, jedoch gleichermaßen daran interessiert ist, daran zu verdienen, so spricht eine solche einfältige Positionierung für sich und muß nicht weiter kommentiert werden. Aber selbst für eine geistreiche Büttenrede reicht es
    nicht. Eine schlechte Repräsentanz für die DEVK.

    mit freundlichen Grüßen
    aus der Domstadt Köln

  16. Captain-Huk sagt:

    @C.Plate

    Um die Debatte abzuschließen, möchte ich sagen dass hier niemand pauschal Alle zu schwarzen Schafen stempelt.
    Hier werden Missstände aufgezeigt, welche sicherlich rechtschaffende Menschen in Gefühlswallungen bringen können.
    Selbstverständlich gehen so manche Aussagen unter die Haut und machen so manchen betroffen.
    Aber eine pauschale Verunglimpfung der RAe hat hier keiner vorgenommen.
    Wir SV wollen doch gerade Hand in Hand mit versierten und charakterstarken Rechtsanwälten arbeiten, damit Unfallopfer den vollen Schadenausgleich erhalten und nicht durch die Scharlatanerie und Geldgier einiger Personen, in irgend einer Weise geschädigt bleiben.
    Das sollte unser gemeinsames Ziel sein und daran arbeiten wir.
    Machen Sie doch mit!

    C-H

  17. C. Plate sagt:

    …. wunderbares Schlußwort.

    Es wäre doch auch schade und nicht im Sinne der Geschädigten, wenn sich die gegen Schadenmanagement etc. wehrenden und aufbäumenden Personen untereinander anfeinden……

  18. F. Hiltscher sagt:

    Erinnern Sie sich an die Fussballweltmeisterschaft, als der Ruck „Wir sind Deutschland“ durch die Nation ging?
    Das war doch ein schönes Gefühl oder nicht?

    Kehren wir doch gemeinsam und auch so emotionell zu den ethischen Grundsätzen des Verbraucherschutzes zurück, welchen die Verkehrsunfallopfer von uns unabhängigen Experten erwarten und auch dringendst brauchen.
    Packen wir es an.Macht mit!

    Wir sind FAIREXPERT!
    Wir sind FAIRADVOKAT!
    Wir sind FAIRPARTNER!
    Wir sind die Gütegemeinschaft der fairen Verkehrsexperten!
    Wir sind anders als andere.Wir sind Wir!
    Zeigt auch Flagge und erteilt mit unserer Captain-Huk Crew, denen für immer die rote Karte, welche selbst davor nicht zurückschrecken, arme Unfallopfer zu betrügen.

    F. Hiltscher

  19. WESOR sagt:

    @Captain HUK am 06.12.06 um 17,26

    Wenn es von CH gewünscht wird, stellen wir ein paar Briefe mit Namen ein?

  20. Ad Ministrator sagt:

    Die Einstellung von personenbezogenem Material ist aus Haftungsgründen nur registrierten und der Redaktion eindeutig bekannten Personen erlaubt.
    Als Alternative zur Registrierung kann entsprechendes Material für einen Redaktionsbeitrag eingesendet werden an:

    E-Mail: id-redaktion(AT)captain-huk.de

    Fax: 0721/98929425

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert