HUK Coburg legt offensichtlich Wert auf hochqualifizierte Kfz-Sachverständige – will aber die Kosten hierfür nicht übernehmen, wie man bei Captain HUK täglich nachlesen kann.

Nachdem die rechtswidrigen Kürzungen der Sachverständigenkosten – aufgrund engagierter Öffentlichkeitsarbeit – wohl mehr und mehr auf Widerstand stoßen und damit ins Stocken geraten und die HUK bei Gericht bereits tausendfach Schiffbruch erlitten hat (siehe Urteilsliste bei CH), versucht man es eben mal wieder mit einem Rundumschlag auf die „dumme Tour“. Der Geschädigte hatte zur Kalkulation seines Fahrzeugschadens einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt. Bezahlen will die HUK die Sachverständigenkosten jedoch nicht, das sie den Sachverständigen für nicht ausreichend qualifiziert hält. Zum einen will die HUK stets nur auf Grundlage des selbst gebastelten Hilfsarbeiter-Honorartableaus abrechnen, andererseits erwartet man nun offensichtlich promovierte Kfz-Sachverständige? Ja was denn nun? Die „eierlegende Wollmichsau“ findet man in der freien Wildbahn genau so selten wie das Perpetuum mobile in der Physik. Einfach nur noch lächerlich, was die Coburger tagein tagaus abziehen. Hier das Schreiben vom 28.01.2016:

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

Reparaturkosten                                       …..
Kostenpauschale                                      …..
Entschädigungsbetrag                              …..

Unsere Zahlungen:

… an Sie auf das Konto: …

Die Reparaturkosten rechnen wir nach Kostenvoranschlag bzw. Schadenbedarfsprognose des Sachverständigen ab. Ein Anerkenntnis ist damit nicht verbunden.

Anliegend erhalten Sie die Stellungnahme des Sachverständigen mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Nach uns vorliegender Rechtsprechung ist es erforderlich, dass ein als Sachverständiger tätiger über die zur Erstellung erforderliche Qualifikation verfügt, da die Feststellungen neben Glaubhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit als gutachterliche Aussage verkehrsfähig sein müssen wie eine Urkunde (vgl. u. a. LG Paderborn 1 S 68/02, LG Kiel 8 S 408/01, AG Bergisch-Gladbach 68 C 104/02, AG Gelsenkirchen 32 C 254/03, AG Düsseldorf 56 C 3871/02, LG Köln 19 S 425/99, OLG Köln 6 U 208/96, OLG München 29 U 6380/93 in Verbindung mit BGH I ZR 98/99, LG Erfurt HKO 307/94, LG Bielefeld 4 O 247/96 in Verbindung mit OLG Hamm 4 U 259/96, LG Köln 19 S 491/95, AG Bielefeld 5 C 530/96, ZfS 6/2003 S. 269ff – Aufsatz RA Dr. Hörl).

Mindestqualifikationsvoraussetzung ist danach der Status eines Meisters in einem Kfz-spezifischen Bereich sowie darüber hinaus umfassende Kenntnis bzgl. des Kfz-Markts und die Fähigkeit auch unfallanalytische Problemstellungen behandeln zu können.

Unterlagen zum Nachweis hierfür liegen uns nicht vor, sodass wir das Gutachten nicht als Regulierungsgrundlage verwenden können, ebenso ist eine Erstattung des Sachverständigenhonorars nicht möglich. Das Original-Gutachten haben wir unserem Scheiben beigefügt.

Siehe hierzu auch:

BGH I ZR 234/94 vom 06.02.1997

OLG Hamburg 15 U 16/12 vom 29.03.2012)

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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15 Antworten zu HUK Coburg legt offensichtlich Wert auf hochqualifizierte Kfz-Sachverständige – will aber die Kosten hierfür nicht übernehmen, wie man bei Captain HUK täglich nachlesen kann.

  1. Rüdiger sagt:

    Kleiner Tip für den kostenbewussten Versicherer. Im Schadensfall einfach einen promovierten Tagelöhner aus Bangladesh mit Ryanair einfliegen lassen, der die Schäden auf Grundlage der Partnerwerkstätten in seinem Heimatland kalkuliert. Ist zwar qualitativ nicht der Burner, aber Balsam für die gebeutelte Schaden-Kosten-Quote zur Abwendung der Insolvenz.

  2. Hilgerdan sagt:

    „….einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt. Bezahlen will die HUK die Sachverständigenkosten jedoch nicht, das sie den Sachverständigen für nicht ausreichend qualifiziert hält.“

    Hi Hans Dampf,
    dass in diesem Fall der/die Sachbearbeiter des HUK-Coburg Versagerteams einen Wissensdefizit haben ist ja nichts neues. Man munkelt schon in Fachkreisen, dass einfach auch unpassende Schreiben versendet werden, nur um rechtswidrig agieren zu können.
    Aber es hat ja alles eine gute Seite für qualifizierte SV. Endlich haben die SV eine Handhabe unqualifizierte bzw. ungeprüfte SV auszugrenzen.
    Das bedeutet auch, dass diese anonymen Pseudo-SV aller XX-Control Firmen nicht zu beachten sind und kein SV mehr eine Stellungnahme abgeben sollte.

  3. Paulchen sagt:

    @Rüdiger

    Genau.

    – Ryanair-Partnertarif für Flugzeuge mit Wartungsstau gem. HUK-Tableau = 9,99 € (Hin- und Rückflug incl. Stehplatz ohne Toilettenbenutzung).
    – Stundenverrechnungssatz = 1,80 € für Karosserie und 2,05 € für Lackierung incl. bleihaltigem Nitro-Lackmaterial.
    – Verbringungskosten zur Lackiererei (im Zelt oder Freiluft) 0,98 €. Aber selbstverständlich erst ab einer Fahrzeit von mehr als 1 Stunde.
    – Sachverständigenkosten pauschal 9,65 € brutto gem. HUK-Südasien-Ausbeutertableau.

    Schöne neue Dritte Welt. 🙁

    Kölle Alaaf !! 🙂

  4. virus sagt:

    Die Frage ist doch, warum seitens der HUK gerade auf Kfz-Meister verwiesen wurde? Weil die alteingesessenen Werkstatt-Meister der „Vertrauenswerkstätten“ von HUK und Co. sich letztens für einige Tausend Euro zum „Sachverständigen“ ausbilden lassen mußten bzw. müssen? Werkstattmeister und Versicherungs-SV in Personalunion – mehr Kundenverdummung geht mal wieder nicht.

  5. maria sagt:

    „Nach uns vorliegender Rechtsprechung ist es erforderlich, dass ein als Sachverständiger tätiger über die zur Erstellung erforderliche Qualifikation verfügt, da die Feststellungen neben Glaubhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit als gutachterliche Aussage verkehrsfähig sein müssen wie eine Urkunde (vgl. u. a. LG Paderborn 1 S 68/02, LG Kiel 8 S 408/01, AG Bergisch-Gladbach 68 C 104/02, AG Gelsenkirchen 32 C 254/03, AG Düsseldorf 56 C 3871/02, LG Köln 19 S 425/99, OLG Köln 6 U 208/96, OLG München 29 U 6380/93 in Verbindung mit BGH I ZR 98/99, LG Erfurt HKO 307/94, LG Bielefeld 4 O 247/96 in Verbindung mit OLG Hamm 4 U 259/96, LG Köln 19 S 491/95, AG Bielefeld 5 C 530/96, ZfS 6/2003 S. 269ff – Aufsatz RA Dr. Hörl).

    Mindestqualifikationsvoraussetzung ist danach der Status eines Meisters in einem Kfz-spezifischen Bereich sowie darüber hinaus umfassende Kenntnis bzgl. des Kfz-Markts und die Fähigkeit auch unfallanalytische Problemstellungen behandeln zu können.“

    Ist ein guter Textbaustein, um Prüfberichte zu beantworten.

  6. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    @ Maria

    „Mindestqualifikationsvoraussetzung ist danach der Status eines Meisters in einem Kfz-spezifischen Bereich sowie darüber hinaus umfassende Kenntnis bzgl. des Kfz-Markts und die Fähigkeit auch unfallanalytische Problemstellungen behandeln zu können.“

    Verehrte Maria,
    die zuletzt angesprochene Fähigkeit kann man keinem Kfz-Meister abverlangen, denn diese gehört weder zum Ausbildungsstandard und ebenso nicht zu der ansonsten zu unterstellenden Qualifikation, womit ich handwerkliche Fähigkeiten keineswegs infrage stellen will.- Jedoch wäre beachtenswert, das schon bei einem normalen Schadengutachten unfallanalytische „Problemstellungen“ nicht gerade selten ebenfalls berücksichtigt und abgehandelt werden müssen, was beispielsweise die unfallbedingte Zuordnungsmöglichkeit festgestellter Schäden angeht oder die Plausibilität solcher Schäden unter Berücksichtigung einer vorliegenden polizeilichen Unfallmitteilung

    Mit freundlichen Grüßen

    Sachverständigenbüro
    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  7. Zweite Chefin sagt:

    Widerspricht es dem Datenschutz, wenn die HUK-Aussage versehen wird mit der Info, welche HUK (Kasse, AG oder 24) aus welcher Stadt und zu welcher Schaden-Nr. dies abgelassen hat ?

  8. Buschtrommler sagt:

    Herr Rasche….ihre Gedanken in Ehren, aber wie viele „diplomierte“ Nullnummern sind denn unterwegs?
    Von einer Schulbank zur nächsten gehüpft, aber vom realen Geschehen / handwerklichen Wissensfundus überhaupt nix mitbekommen…?
    Theorie allein taugt nichts und nur der ordentliche Mix trägt Früchte.

  9. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    @ Buschtrommler

    Hallo, Buschtrommler,
    in diesem Punkt sind wir uns durchaus einig, denn das eine schließt das andere nicht unbedingt aus. Es gibt selbstverständlich auch Kollegen mit der Ausbildung eines Kfz.-Meisters, welche ihre studierten Kollegen in praktischen Fragen durchaus in den Schatten stellen und das es viele sind, die da im im Schatten stehen, weiß zumindest jeder Insider.

    Entscheidend ist deshalb für mich das verkehrsfähige und qualifizierte sowie unabhängige „Schadengutachten“, das sich von „Routinegutachten“ deutlich unterscheidet und wer das nicht kann, sollte sich auch mit einer Beurteilung sachverständiger Dienstleistungserbringung und deren Kostenverursachung nicht befassen, denn auch hier lehrt das Leben, dass man mit einem Brunnenfrosch nicht über den Ozean sprechen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus der Nordheide

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  10. Buschtrommler sagt:

    Das mit dem Frosch ist verständlich… 😉
    Ich rolle heute noch die Augen wenn ich daran denke, dass mich einmal ein Dipl. Ing. gefragt hat, ob ein Lagerschaden (dargelegt mit Bildern…!) durch Ölverlust herrühren kann…..ohje…..

  11. Rudi sagt:

    1. Gibt es ein Studium für Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik nicht geschenkt. Können wahrscheinlich aber nur die beurteilen, die die Zeit und Mühen dafür investiert haben. Außerdem sollte man nie vergessen: Ingenieure planen, konstruieren und bauen genau die Autos, die später im Kfz-Handwerk repariert werden. Wer war denn eigentlich zuerst? Das Huhn oder das Ei?
    Die Autohersteller müssen schon echt blöde sein, indem sie teure (ahnungslose) „Schulhüpfer“ beschäftigen, wenn es die hoch qualifizierten Kfz-Meister doch viel besser können? Und das noch mit geringeren Lohnkosten!

    2. Liegt der Anteil der Diplom-Ingenieure bei den Kfz-Sachverständigen unter 30%.

    Der Rest rekrutiert sich aus Kfz/Karosseriebau-Meistern, Kfz/Karosseriebau-Mechanikern, Kfz/Karosseriebau-Mechanikern mit abgebrochener Lehre, Malern, Lackierern, Betriebswirten, Bankkaufleuten, Versicherungskaufleuten, Gas- Wasserinstallateuren, Bäckereifachverkäufern und jeder Menge anderer Glücksritter mit und ohne Berufsausbildung.

    3. Ingenieure mit wenig Ahnung gibt es prozentual genausoviel wie in jeder anderen Berufsgruppe auch. Also auch bei den Kfz-Meistern und, man höre und staune, auch bei den unfehlbaren Richtern, wie hier ständig berichtet wird.

    Nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit zum Thema fundiertes Wissensspektrums hat ein Endverbraucher logischerweise das größte Vertrauen in die Ingenieure, dann zu den Kfz-Meistern usw….

    Der Gesetzgeber sieht das offensichtlich genauso im Rahmen der HU. Fürs „läppische Plakettenkleben“ werden ausschließlich nur Ingenieure zugelassen (und die hochqualifizierten Kfz-Meister einfach ausgegrenzt).

    4. Die ständige Diskussion darüber, wer als Kfz-Sachverständiger nun mehr oder weniger qualifiziert sein soll, gehört schlichtweg in die Schublade „Neiddebatte“.

    5. Mit der o.a. HUK-Aktion könnte man tatsächlich jede Menge „faule Äpfel“ herausfiltern, wenn es denn der HUK mit der Qualifikation tatsächlich ernst wäre. Nur geht es der HUK leider nicht um die Qualität der Gutachter, sondern nur darum, bei den Geschädigten etwas Putz zu machen, um den entsprechenden SV bei seinem Kunden zu diskreditieren. Wäre ich der o.a. öbuv Sachverständige, würde ich die HUK unverzüglich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

  12. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    @Buschtrommler

    Och, da gibt es noch ganz andere Kuriositäten. Vielleicht schreibe ich demnächst mal ein Buch darüber.
    Aber vorher muss ich dann wohl für einen Bodygard sorgen.

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  13. Schröder sagt:

    Ich musste bisher die leidige Erfahrung mit fragwürdigen SV’s (vereidigte) machen, die meiner Meinung nach nicht ausreichend qualifiziert sind, da sie nicht den gravieren Unterschied zwischen einem Porsche 924 turbo und 924 Carrera GT erkennen können oder wollen.
    Die Gutachten riechen nach Parteilichkeit, was die SV’s über meinem sehr seltenen Porsche 924 Carrera GT in Gerichtsverfahren darlegten.

    Gruß

    Schröder

  14. Bösewicht sagt:

    Sehr verehrte Kollegen,

    selbigen Textbaustein musste ich vor kurzer Zeit in einem Abrechnungsschreiben der HUK nach einem meiner Gutachten finden. Hier ließ ich den bearbeitenden Rechtsanwalt einen entsprechenden Anruf bei der Sachbearbeiterin tätigen, welcher darauf hinwies dass, WENN SOWAS NOCH EINMAL PASSIERT, sofort eine Unterlassungsklage getätigt wird.

    Nach meiner Information war die am Telefon schon fast am weinen …

    Nunja, nun zur Qualifikation von Sachverständigen:

    Ich selber fühle mich als Staatlich geprüfter Techniker – Kraftfahrzeugtechnik genau zwischen dem Meister und dem Ingenieur angesiedelt.

    Meiner Meinung nach ist die Mindestgrundqualifikation der Meisterbrief. Hier stellt sich nun die Frage, wer einen größeren Fahrzeugschaden besser beurteilen kann; der Karosseriebaumeister mit 30 Jahren Erfahrungen (welcher schon Sachen wieder gerichtet hat von denen andere träumen), oder der Maschinenbauingenieur, der irgendwelche Auslegungen von Konsolen berechnen kann und diese dann z.B. in Solid Works konstruieren kann !?

    In der Unfallanalyse schaut die Sache schon wieder komplett anders aus. Hier fehlen dem Kfz-Meister in der Regel die mathematischen Fähigkeiten um zum Teil hochkomplexe Berechnungen/Rückrechnungen anstellen zu können. Ich selber interessiere mich brennend für diesen Bereich und muss feststellen, dass ich entsprechende Defizite habe …

    Mein Fazit: Kfz-Meister, Staatl. gepr. Techniker und Ingenieure sind durchaus in der Lage/sollten in der Lage sein, vernünftige Gutachten zu erstellen. Diverse Besuche von Seminaren und ein wenig Affinität zur Autodidaktik setze ich hier mal einem Sachverständigen voraus (egal welche Vorbildung).

    P.S.: Zum Plaketten kleben muss man sicherlich (wissenstechnisch gesehen) kein Akademiker sein, dennoch wäre es fatal, wenn jeder Meister dies dürfte.

    Gruß
    Der Bösewicht

  15. Hirnbeiss sagt:

    @
    Bösewicht says:
    5. Februar 2016 at 22:17

    „Mein Fazit: Kfz-Meister, Staatl. gepr. Techniker und Ingenieure sind durchaus in der Lage/sollten in der Lage sein, vernünftige Gutachten zu erstellen. Diverse Besuche von Seminaren und ein wenig Affinität zur Autodidaktik setze ich hier mal einem Sachverständigen voraus (egal welche Vorbildung).“

    Hi Bösewicht,
    als Kfz.- Meister für Mechanik und als KFZ.-Meistert für Karosserie bin ich nun seit über 35 Jahre im SV-Wesen selbständig.
    Ich persönlich finde es etwas überheblich wenn jemand Qualitätseinstufungen anhand des erlernten Basisbertufes vornimmt.
    Die Reihenfolge , Meister – Techniker – Dipl. Ing. alleine betrachtet sagt absolut nichts über die jeweilige Arbeitsqualität der entsprechenden Person aus, weil jeder dieser Berufskollegen auch in vielen Bereichen qulifiziert sein kann!
    Am Anfang der Berufskarriere als SV tut sich jeder dieser Meister – Techniker – Dipl. Ing. sehr schwer.
    Wer als SV hier meint ich ( mit Hochschule) sei besser wie die anderen SV (Handwerk) leidet erheblich an Selbstüberschätzung, weil:
    es in der Hauptsache darauf ankommt, welchen GA-Auftrag der jeweilige SV annimmt und auch ausführt. Bleibt der „Schuster bei seinen Leisten“ und ist fachlich (Weiterbildung) besser wie die meisten Kollegen mit gleich erlernten Berufsbild, so wird auch das GA Ergebnis fachlich richtig sein.
    Betrachtet man aber die Realität, so erstatten viele SV Gutachten, hauptsächlich im Gerichtsauftrag (hier sind die Gerichte mit angeprangert) von denen Sie tatsächlich keine ausreichende Qualifikation besitzen, aber evtl. von den verschiedensten Motiven geleitet werden. Oft müssen diese , ich nenne sie mal Pseudo-SV, erst Andere befragen weil ihnen das eigene Grundwissen fehlt und erstatten dann Falschgutachten vom Feinsten.
    Wesentlich schädlicher bzw. gefährlicher sind jene Gerichts SV welche zwar hochqulifiziert und mit allen möglichen akademischen Titeln ausgestattet sind, aber diese Titel dazu verwenden ungeliebte Mitbewerber vor Gericht mit falschen GA zu diskreditieren. Das sind keine Einzelfälle, sondern tägliche nachweisbare Praxis, dieser in allen Teilen Deutschlands agierenden „Scharlatane“
    Warum ist das so wird sich der unwissende Laie fragen.
    Das ist schnell nachvollziehbar, wenn es darum geht sich bei Gericht zu profilieren, wenn man den Richtern gefällig sein will, wenn man Versicherungen hofiert (siehe auch Medizinbereich), wenn man den Staatsanwalten gefällig sein will (zu erwartende Unfallrekonstruktionen usw.)
    Was ich damit eigentlich sagen will ist folgendes:
    jeder SV welcher Fehler macht weil er bei einem GA/Schadenkalkulation und dgl. teilweise falsch liegt und diese auch berichtigt, aber dafür nicht solche charakterliche Defizite hat wie die in Insiderkreisen bestens bekannten Gerichtsscharlatane ist macht eine gute Arbeit egal welchen Grundberuf er erlernt hat.
    Neben dem selbstverständlich erforderlichen Fachwissen stufe ich die Charakterstärke welcher ein SV haben muss noch höher ein.

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