Kurzer Prozess
Wie einfach der Streit um das Gutachterhonorar nach den jüngsten Urteilen des BGH zu entscheiden ist hat das AG Chemnitz mit Urteil vom 28.02.07 anschaulich dargelegt.
Geklagt hatte die Kuron GmbH, ein SV-Büro aus Zwickau, gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG.
Zum Sachverhalt:
Die Kuron GmbH hatte sich ihr Gutachterhonorar im Wege der Vereinbarung einer Abtretung an Erfüllungs statt mit ihrem geschädigten Kunden bezahlen lassen und machte dann die abgetretene Schadensersatzforderung gegen die HUK Coburg geltend. Nachdem die HUK Coburg nichts zahlte wurde geklagt. Nach Klageerhebung zahlte die HUK Coburg den sich aus ihrer bundesweit angewandten Abrechnungsliste ergebenden Betrag an die Klägerin, so dass der Rechtsstreit in Höhe dieses Teils für erledigt erklärt werden konnte.
Einziger Wehrmutstropfen:
es wurde versäumt, den 1. Termin, den das AG Chemnitz anberaumt hatte, wahrzunehmen, so dass auf Antrag des HUK Coburg-Anwaltes ein Versäumnisurteils erging. Nach Einspruch der Klägerin wurde dieses Versäumnisurteil nun mit Endurteil aufgehoben und die HUK Coburg zur Zahlung des gesamten, an die Klägerin an Erfüllungs statt abgetretenen Betrages verurteilt.
Das Urteil lautet wie folgt:
1. Das Versäumnisurteil des AG Chemnitz bleibt hinsichtlich Ziffer 1 aufrecht erhalten.
2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 123,14 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.11.06 zu zahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites, hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, welche die Klägerin zu tragen hat.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Streitwert: bis zum 15.02.06: bis 600 €; für die Zeit danach: bis 300 €
Tatbestand: Von der Darstellung wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist zulässig und begründet.
Die Beklagte ist zur Erstattung der Gutachterkosten in voller Höhe verpflichtet. Dies steht dem Grunde nach zwischen den Parteien auch nicht ernsthaft im Streit; die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten an § 315 BGB scheitere; wegen der Einzelheiten ihrer Auffassung insoweit wird auf den Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten v. 21.12.06 verwiesen. Die dort in Bezug genommene Rechtsprechung ist überholt; das Gericht schließt sich insoweit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Naumburg sowie des BGH an; auf die Entscheidungen in NJW 2006, 2472 ff. und NJW-RR 2006, 1029 ff. wird Bezug genommen.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 95 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 ZPO:
Fazit: In den Textbausteinen der HUK Coburg in den Schriftsätzen ihrer Anwälte wird ddie BGH-Rechtsprechung falsch gedeutet, eine Praxis, die jedem verständigen Juristen mittlerweile unweigerlich die Mundwinkel nach oben zieht.
Unfallopfer sollten sich von den in Textbausteinen gefassten Aussagen der HUK Coburg in deren außergerichtlichen Regulierungsschreiben nicht täuschen lassen. Diese Aussagen stellen Fehlintepretationen der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar. Es fragt sich lediglich, ob solche Fehlinterpretationen fahrlässig oder absichtlich vorgenommen werden.
Mitgeteilt von Peter Pan im März 2007
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69 Kommentare
Es muss sich doch in Deutschland ein Staatsanwalt finden lassen, der diesen miesen Machenschaften der HUK-Coburg durch eine Anklage gegen den gesamten Vorstand Einhalt bieten.
Es wäre ein Armutszeugnis für unseren “Rechtsstaat”, wenn sich die Gerichte weiterhin ein solches Verhalten einer Korrupten Gesellschaft bieten lassen.
@”Es fragt sich lediglich, ob solche Fehlinterpretationen fahrlässig oder absichtlich vorgenommen werden.
Mitgeteilt von Peter Pan im März 2007 ”
Für ehrliche Leute ist so etwas tatsächlich nicht nur schwer zu begreifen, sondern unfassbar.
Was erzählen solche Juristen ihren Kindern und Enkelkindern über Recht und Unrecht? Etwa ,wie erfolglos sie versucht haben ein Unrecht durchzusetzen.Wie kann es da überhaupt zu einer Vermittlung von Ehrgefühl an die Nachkommen kommen, wenn man selbst keines besitzt?
@
m.M.nach ist dies mehr als VORSATZ.
Dies ist eine Kriegserklärung an den Rechsstaat Deutschland.
Bin gespannt wie lange das Verfassungsrechtler hinnehmen werden. Oder ist die Korruption schon so weit ……..
Die asozialen und kriminellen Machenschaften dieses Unternehmens müssen natürlich weiter sachlich und aufklärend in die Öffentlichkeit transportiert werden.
Persönlich werde ich meine öffentliche Bestellung und meinen “geleisteten Eid” als Sachverständiger vor der IHK Kassel allerdings noch um genau vier Worte erweitern.
“Bis zur letzten Patrone”
Es scheint mir, dass nicht nur die HUK Textbausteine verwendet, sondern mittlerweile auch die Gerichte. Die Urteile und Urteilsbegründungen ähneln sich doch sehr.
Wenn ich eine so geldgeile Einstellung wie diese HUK- Anwälte hätte, ich wüsste nicht wie ich meinen Kindern und erst Recht nicht meinen Enkeln in die Augen sehen soll…
Irgendein gerichtlicher Kommentar zur Aktivlegitimation?
Ich habe heute, dass veröffentlichte Urteil, sowie mein Urteil in gleicher Sache gegen die Öffentliche Versicherung Braunschweig (Leider muss festgestellt werden immer mehr Versicherungen versuchen uns unsere Honorare zu kürzen. DEVK, Öffentl. BS , HUK.)der Bafin zugesandt.
Ich hoffen, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde, den Versicherten klar macht so geht es nicht das grenzt an Veruntreuung von Geldern der Versicherten.
Sv Berner
Von Fahrlässigkeit kann man bei hunderten von sinnlos geführten Gerichtsprozeßen mit den jeweils gleichen, völlig falschen, unrichtigen Vorträgen nicht mehr reden.
Mit Vernunft hat das nichts mehr gemein.
SV Stoll
Lieber Kollege Berner,
ich habe dem Bundesaufsichtsamt bereits ein knappes Dutzend Fälle vorgetragen. Neben der Tatsache, dass sich die Beantwortung über Monate hinzog, fand sich das Bundesaufsichtsamt für nicht zuständig.
Liebe Kollegen,
die BaFin ist nicht zuständig.
Für alle Interessenten hier der Wortlaut des Schreibens der BaFin:
GZ: Q24-XXXXXXXXXXXXX (Bitte stets angeben)
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
Ihr Schreiben vom 23.12.2006
Sehr geehrter Herr ,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 23.12.2006.
Der Zuständigkeitsrahmen für die Beschwerdebearbeitung ergibt sich gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz aus meiner Aufgabe, die Versicherungsunternehmen dahingehend zu beaufsichtigen, dass die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Daher kann ich nur Beschwerden von Versicherungsnehmern bzw. in der Haftpflichtversicherung von geschädigten Dritten prüfen.
Sie sind zwar Anspruchsinhaber, nicht jedoch Geschädigter. Für die Wahrung der Interessen von anderen Personen, die einen Anspruch eines geschädigten Dritten durch Abtretung erworben haben, bin ich nicht zu-ständig. Ich muss Sie daher auf den Rechtsweg verweisen.
Ungeachtet dessen, werde ich mir vom Versicherer berichten lassen. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich Sie weder über das Ergebnis meiner Prüfung noch über mein weiteres Vorgehen informieren darf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steffen
Wer ist eigentlich für die Rechtsbeugung durch die Firma HUK-Coburg in unserem Land zuständig?
Liebe Kollegen,
wenn sich die BaFin nicht zuständig fühlen sollte aber sich angeblich berichten lassen will, sollten wir die gute Frau Steffen immer wieder über neue Fälle informieren.
Selbst der langsamste Beamte muss doch bei so vielen Klagen endlich mal wach werden.
Ich habe z.Z 6 Klagen am laufen (gegen die HUK) und wage nicht hochzurechnen was Deutschland weit los ist.
MfG
SV Berner
Wir haben gerade 20 anhängige Klagen.
Das habe ich in meinen dreissig Jahren als Gutachter, auch nicht nur Ansatzweise erlebt.
Was geht in den Köpfen der Verantwortlichen der HUK Coburg vor?
Kann das Kapital in Deutschland machen was es will?
Mfg
Sir Henry Morgan
Das BaFin sitzt auf Seiten der Versicherer von diesen wird die pseudo Behörde bezahlt. Spart euch jedes Schreiben bei Haftpflichtschäden.
Wenn wir gewinnen wollen, jeden Geschädigten zum Anwalt und zum Gericht, dann wird die Statistik für beklagte Versicherungen sichtbar und das Regulierungsverhalten für uns und den Verbraucher deutlich.
Warum werden es immer mehr Versicherer die unberechtigt kürzen, weil es keine Strafe gibt für die Kürzungen. Ergo gleich zum Anwalt, wenn dieser mit Erledigungsquote kommt einen anderen Anwalt.
Das Verhalten der HUK Versicherung, in Bezug auf die Nichtzahlung von Sachverständigenkosten bzw. neuerdings teilweiser Nichtzahlung von Sachverständigenkosten, ist keine Veruntreuung. Das “Controlling” der HUK hat längst nachgewiesen, dass es langfristig mehr Gewinn bringt sich so zu verhalten wie jetzt, als ohne diese Klagewellen. Je mehr Klagen dabei durch Anspruchsteller geführt werden müssen, umsomehr sind auch Anspruchsteller später gewarnt überhaupt noch zum versicherungsunabhängigen Sachverständigen und zum Rechtsanwalt zu gehen. Sie rufen “beim nächsten Mal” lieber gleich die gegnerische Versicherung an. Das spart denen richtig Geld. Hingegen sind die Anwaltsgebühren für einen verlorenen Restsachverstänidgenkostenprozeß dagegen lachhaft gering (Faktor 15 bis 20). Selbst diejenigen, die schon beim unabhängigen Gutachter waren, werden nicht alle klagen, der überwiegende Teil wird nicht den Rest einklagen, sondern einfach selbst begleichen. Da sind dann auch Rechtsanwaltsratschläge, wie “ein bißchen bleibt immer bei Ihnen hängen, alles bekommt man sowieso nie” usw. genauso daran schuld wie Verträge mit der HUK, wonach der Rechtsanwalt bei außergerichtlicher Erledigung des Gesamtfalles eben mal ca. 25% mehr Anwaltsgebühren erhält, als wenn er eine Restforderung anschließend noch (arbeitsintensiv) einklagt. Der Rechtsanwalt ist an solche Verträge mit viermonatiger Kündigungsfrist gebunden, so dass er nicht mal im Einzelfall operativ anders, also pflichtgemäß für seinen Mandanten, regulieren kann ohne auf diese seine Mehrleistung zu verzichten. Das alles in der Gesamtheit rechnet sich für die HUK so super, dass sich der Gewinn von einem zum nächsten Jahr (2004-2005) verdoppelte. Das bedeutet aber eben im Gesamtergebnis keine Veruntreuung, sondern besondere Kapitaltreue, was anderes kann BaFin dann auch nicht feststellen. Eben weil dieser Gewinnerfolg mit strafrechtlich bedenklichen Methoden erzielt wurde, zögern viele Versicherungen noch mit dem Nachahmen, aber wie die zunehmenden Einzelbeispiele auch bei anderen Versicherern zeigen, die hohen Zusatzgewinnaussichten locken und den Wettbewerbern bleibt am Ende auch nichts weiter übrig, wenn sie gegenüber der auf diese Weise finanzstarkgewordenen HUK am Markt weiter erfolgreich bestehen wollen. Staatsanwälte sind verpflichtet bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch tätig zu werden. Nur der Betroffene durch die Straftat hat allerdings im Verweigerungsfall Beschwerderechte. Besonders schwer wiegen bandenmäßige Straftaten. Diese können in der Regel, insbesondere hier, durch Einzelne nicht nachgewiesen werden. Hierzu wären Berufsverbände, die so die Interessen ihrer Berufsgruppe schützen, nötig, die diese Fälle sammeln, aufbereiten und zur Strafanzeige bringen. Derartigen Maßnahmen werden sich dann auch deutsche Staatsanwälten nicht mehr entziehen, auch weil es eben nicht mehr nur um 95,86 Euro des Einzelnen geht und es sich um nachgewiesenen, systematischen, geschäftsmäßigen und massenhaften Betrug handelt und eben nicht mehr um Einzelfälle, Ausrutscher, Versehen, Bagatellen, …! Auch bei der Kaskoregulierung vollzieht sich derzeit offensichtlich massenhaft dieser gesteuerte Betrug.
Mit freundlichen Grüßen (auch nach Bernau)
hallo herr schlüsszler
zur aktivlegitimation erfolgte kein angriff der beklagtenseite!
das ist schon fast die regel.einzig ein rechtsanwalt aus neuburg/donau legt sich da noch wie ein wilder in`s zeug.
noch im märz wird der aber mit dieser argumentiererei vor gericht schiffbruch erleiden;ich werde berichten.
m.f.g.lutz imhof
Justizministerium gegen HUK-Coburg ?
Hallo,
wie wäre es wenn das JM eingeschaltet würde um die Ignoranz der Bafin zu Beurteilen? Oder ist vielleicht eine “Pedition” an den Bundestag der bessere Weg? Oder gibt es keinerlei Möglichkeiten mehr dieses Treiben der HUK’schen Machenschaften einzustellen? Oder ist alles bereist “finanziell” Unterwandert!?!
Viele “ODER” und mehr, die einen normaldenkenden Menschen dazu bringen könnten am “RECHSSTAAT” Deutschland große Zweifel anzumelden. Haben verbrecherisches Treiben und menschenverachliches Verhalten der Versicherung jetzt schon “Hochkonjunktur” um die ohnehin angespannte Lage der Bevölkerung (dazu gehören auch SV, Rechtsanwälte, Anspruchsteller, Werkstätten, Mietwagenfirmen usw.) in den RUIN zu treiben bzw. auf Versicherungsebene zu trimmen? Letzteres erweckt den Eindruck einer Zeit die bereits einmal zu einer Katastrophe geführt hat.
Bei mir sind derzeit vier derartige Verfahren offen. Auch in der vergangenheit hat die HUk Coburg immer wieder die Rechnungen des SV gekürzt und dann aber in der Klage anerkannt. Dabei steiit das Vorgehen der HUk Coburg meines Erachtens den Tatbestand des versuchten Betruges dar. Es muss vermutet werden, dass ein Gruoßteil der Geschädigten die Kürzungen der HUK selbst trägt oder im Kulanzwege vom SV erlassen bekommt bzw ein Kompromiss gefunden wird. Ich kann mir auch vorstellen, dass manche Anwaltskanzleien versuchen die relativ geringen Einzelforderungen abzuwiegeln, da sich diese Verfahren nicht gerade lohnen. Man sollte versuchen, eine Sammeldatei zu erstellen, aus der sich dann die Anzahl der Kürzungen und Kürzungsverfahren ergibt, um ggf der Staatsanwaltschaft Coburg gesammelte Werke vorlegen zu können und dann den Tatbestand des Betruges überprüfen zu lassen. Der Verdacht des gezielten Vorgehens liegt doch zumindest nicht fern.
Das Bafin hat m.E. recht, zuständig ist hier in erster Linie die Staatsanwaltschaft Coburg! Es stellt sich dann die Frage, inwieweit die jeweiligen Sachbearbeiter sich der Beihilfe zum (versuchten) Betrug schuldig machen können bezw gemacht haben. Dieser Personenkreis trägt wohl ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die StA coburg das Verfahren gegen die HUK Coburg, die ja auch eine gefestigte Position in Coburg hat, überhaupt eröffnet bzw eröffnen darf. Dann bleibt immer die Einschaltung der Staatsanwaltschaften an den Orten der Schadenbüros.
Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte…
@Rebhan Sonntag, 11.03.2007 um 13:27
”
Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte”
Was wundert Sie daran?
Sie haben es doch auch geschafft, mit einer wesentlich schieferen ja sogar “haarsträubenden” Argumentationsweise.
Schon wieder vergessen, was Sie hier so alles Substanzloses posten?
Ohne Kommentar!
@Rebhan Sonntag, 11.03.2007 um 13:27
“Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte”
HUK-COBURG: Rolf-Peter Hoenen 60 Jahre
Geschrieben von Versicherungsspezialist
Dienstag, 2. Januar 2007
Rolf-Peter Hoenen, Sprecher der Vorstände der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, wird am 3. Januar 2007 60 Jahre alt.
Zuerst kam das Jurastudium
Der gebürtige Aachener studierte nach dem Abitur Jura an der Universität Bonn und an der University of Georgia, USA. Nach dem juristischen Assessorexamen begann er seine berufliche Tätigkeit 1975 beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin. 1980 übernahm er neue Aufgaben im Bundesfinanzministerium in Bonn.
Also wenn Rebhan so etwas schreibt, dann werd ich mir den Kommentar von Ra Wehner noch mal in Ruhe durchlesen.
Grüße aus der Sammeldatei
ZE
Eine Sammeldatei bei der Staatsanwaltschaft Coburg vorlegen wegen bandenhaftigen Betrug finde ich gut. Man könnte als Beweis die ergangen Urteile und die gegenwärtigen Kürzungen zusammenbringen.
Aber wie organisiert man so etwas?
@Wesor,
frag doch Peter Pan mal nach seiner Meinung. Vielleicht kann eine solche Sammeldatei ja erstellt werden.
HUK-Coburg gewinnt Marktanteile
Link verschoben in (Begründung siehe Beitrag darunter): Captain HUK FORUM-Humor
(vom Heinzelmännchen)
Was von Berichten in dieser Zeitung zu halten ist wurde im Beitrag, DIE SCHWARZEN (HUK)-SCHAFE UNTER DEN VERSICHERUNGEN aufgezeigt.
Da wir für diese Versicherung nicht auch noch Werbung machen wollen hab ich den Link unter Humor im Captain-huk Forum verschoben.
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Wir haben seit Juli 2006 bis heute
ÜBER 100 Fälle beim Anwalt
Streitwert: über 22.000€
Hallo,
am Besten eine Exel-Datei ins Forum stellen, die dann für alle gleich auszufüllen ist. Die Daten brauchen dann nur noch durch Einfügen zusammengestellt werden.
Schönes Wetter – schöne Woche!
Sehr geehrte Mitstreiter,
möglicherweise gibt es eine neue Entwicklung.
Bei meiner letzten Nachbesichtigung hat der DEKRA-Kollege den Geschädigten gefragt, wie lange ich denn besichtigt hätte.
Hat ein Kollege ähnliches erfahren?
Aha, jetzt werden wohl “Erhebungen” getätigt. Da kann man ja gespannt sein, was für geistreiche Ergüsse da auf uns zukommen.
Da werden dann wohl von den DEKRA-Kollegen Zeitberechnungen durchgeführt werden müssen, was für einen Aufwand der freie SV wohl gehabt haben könnte-müsste-sollte für Gutachten X.
Mfg. SV Stoll
Es wird immer lächerlicher! Lange nicht habe ich so etwas Unstimmiges von der DEKRA gelesen, wie erst kürzlich ihr Beitrag über die Sachverständigenhonorierung in Verkehrsunfall u. Fahrzeugtechnik. Wann wird man endlich verstehen, dass ein SV mit seinem Honorar nicht nur die GA-Erstellung (Fertigung), sondern vielmehr auch die GA-Erstattung (Haftung etc.) in Rechnung stellt?
Bereits vor mehr als 40 Jahren, urteilte der BGH in Sachen „Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens (BGB §§ 315, 316)“ wie folgt:
„…Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht…“ (Urt. v. 29.11.1965 – VO ZR 265/03)!
Aber auch erst kürzlich, musste sich der BGH dieser Sache erneut annehmen und weitere richtungsweisende Urteile in dieser Sache sprechen. Insbesondere in der Urteilsbegründung (Seiten 11 u. 12) des nun aktuelleren Urteils mit dem AZ „X ZR 122/05“ vom 04.04.2006, geht der BGH auf einen wichtigen Punkt der Sachverständigenhonoriereung noch einmal detailliert ein, in dem er wie folgt ausführt:
„… Die richtige Ermittlung des Schadensbetrages wird als Erfolg geschuldet; hierfür haftet der Sachverständige. Deshalb trägt ein an der Schadenshöhe orientiertes angemessenes pauschaliertes Honorar dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallen-den Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist. …”!
Dies bedeutet (wie bereits vor 40 Jahren) nichts anderes, als dass es bei der Honorierung eines Sachverständigen nicht nur um dessen "Arbeitsaufwand für eine Gutachtenerstellung" geht, sondern vielmehr um die "persönliche Haftung des Sachverständigen für die ermittelten Werte" bei dessen Gutachtenerstattung.
Noch einmal zusammengefasst:
Gutachtenerstellung = Die Tätigkeiten von der Fahrzeugbesichtigung bis zur Korrektur der fertigen Gutachtens;
Gutachtenerstattung = Der Vortrag und persönliche Haftung des Sachverständigen für die mit seinem Gutachten ermittelten Werte.
Sofern die DEKRA dementgegen auf einer völlig verdrehten Rechtsauffassung bestehet, in dem sie meint, Privatgutachten könnten/sollten auch von versicherungsunabhängigen Sachverständigen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, dann sollte sie sich dazu zunächst einmal unter nachfolgendem Link über die Preisliste der versicherungsnagestellten Sachverständigen der Allianz aus dem Jahr “2003″ kundig machen: http://www.allianz-azt.de/azt.allianz.de/Industrietechnik/Content/Downloads/Files/AZTPreisliste_deutsch.pdf
Dort kann man nachlesen, dass die versicherungsangestellten „Kollegen“ mit Ihren 13 Monatsgehältern, Sozialabsicherungen etc., bereits vor 4 Jahren Stundenlöhne in Höhe von mindestens EUR 150,- bis EUR 230,- zuzüglich Reisekosten, Tagesspesen, Übernachtungskosten etc. berechneten. Dabei haben diese "angestellten" Kollegen nicht wie ein "selbständiger und versicherungsunabhängiger" Sachverständiger ein ganzes Unternehmen mit allen Betriebskosten und Risiken zu unterhalten. Insofern müssten die Stundenlöhne der selbständigen und unabhängigen Sachverständigen natürlichlich bedeutend höher ausfallen, als die der Versicherungsangestellten.
Aber wie Eingangs meines Kommentars bereits ausgeführt, kommt es letztlich hierauf ja auch gar nicht an. Denn der Sachverständige verkauft, vermietet und repariert keine Autos, sondern er ermittelt Werte und erstellt Beweissicherungsurkunden für die er einzustehen hat – und das wird nunmal, nach wie vor seit über 40 Jahren angelehnt an den ermittelten Gegenstandswert honoriert.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
@hammings,
das nennt mann AUSHORCHUNG
Ob das im Rahmen des Rechts ist?
@ Frank
bei Gericht nennt man das “einen unerlaubten Ausforschungsbeweis, wie ich als Nichtjurist meine.
Liegt also nicht im Rahmen des Rechts!
@ SV Scherz, wie geht es der Werbe -CD?
@hukis-liebling,
@Blogers,
vielleicht kann ein Rechtsanwalt mal mitteilen wie man dagegen vorgehen kann.
Landrätin Misses Pauli fragen !
Grüsse aus Südwest
@Frank
Wenn in den von mir bearbeiteten Fällen eine Versicherung mal eine Nachbesichtigung machen möchte, verweigere ich das.
Dann stellt sich auch nicht das Problem mit der Frage nach dem Zeitaufwand des Gutachters.
Es gibt doch ganz klare Urteile, dass Nachbesichtigungen nicht zulässig sind (haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert). Diese Nachbesichtigungen haben einzig und allein den Zweck, den Geschädigten auszuhorchen und den Schaden herunterzurechnen. Daher mein Tip: jegliche Nachbesichtigung verweigern bzw. wenn man eine zuläßt nur im Beisein des SV, der das Erstgutachten erstellt hat und eines qualifizierten RA !!
Hallo RA Schepers,
leider gibt es auch Anwälte die vertreten die Meinung, dass die Versicherungen ein grunsätzliches Nachbesichtigungsrecht haben!!!!
Dagegen als GA zu argumentieren ist natürlich schwierig, weil der Autofahrer geneigt ist, dem Anwalt und der Versicherung in diesem Fall mehr zu glauben.
Vielleicht wären hierzu mal ein paar Gedanken in diesem Blog hilfreich.
MfG virus
Jetzt wird es ganz verrückt: Privathaftpflicht: Eine Silvesterrakete gegen das Auto geschossen. Die Werkstatt macht einen Kostenvoranschlag. Dann folgt die Nachbesichtigung durch den Versicherungssachverständigen, dieser behauptet einfach die Delle kommt nicht von der Rakete, obwohl es Zeugen dafür gibt. Dann stellt die Privathaftpflicht dem Geschädigten die Rechnung vom beauftragten Versicherungssachverständigen zur Zahlung.
Vorher hat die Privathaftpflichtversicherung einen Kostenvoranschlag vom Geschädigten verlangt.
Ball verkehrt!
Klagen Klagen Klagen ….
zumal wenn es durch Zeugen bewiesen werden kann, dass es eine Rakete war !!
Dazu gibt es bereits einen passenden Beitrag im Forum:
Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!
Zitat:
In meinen Augen kommt ein Kostenvoranschlag einer Beauftragung des Versicherungsgutachters gleich.
Auch bei kleinen Schäden, kann zumindest ein sog. Kurzgutachten durch unabhängig tätige Gutachter erstellt werden.
Denn: Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!
_____________________ENDE________________
Warum machen denn viele Werkstätten so gerne Kostenvoranschläge ?
RICHTIG!
Kaum eigenes Risiko, und auch noch locker die Möglichkeit um 300 % zu Übervorteilen, ist doch prima. Da dürfen dann auch mal die blitzgescheiten Streicherkommandos sowie die freundlichen bauch- und hirnfrei geschulten SB´innen mal eben in freudiger Erregung 10 % oder gar 20 % kürzen.
Ihr armen armen Hirnraben, ist doch alles, naja ….. !!!
Letzte Woche wieder, eine Kundin mit ihrem Auto zur HUK-Partnerwerkstatt, (Fingernagel kl. Delle) in der Fahrertür wirklich ein Witz.
Resultat:
Natürlich was sonst, eine neue Tür mit allem was die firmeneigene Software so hergegeben hat, incl. aller nur denkbaren Einblendmöglichkeiten. Naja, so lange es die HUK-Coburg ist, geht das ja voll in Ordnung.
Aber immer wieder schön zu sehen, dass nichts aber auch rein gar nichts so durchgeführt wurde wie nachweislich abgerechnet wurde, die winzige Delle wurde lediglich gedrückt (deutliche Spurenlage). Und wer fördert und deckt dieses Vorgehen, die kl. grünen mit ihren zert….Maßnahmen.
(Fahrzeug wurde von mir vor und nach der Reparatur sehr genau besichtigt und fotografiert)
Diese und andere Vorgänge werden bei uns schon seit vielen Jahren gesammelt und peinlich genau dokumentiert, irgendwann wird die Coburger Betrugskette gesprengt und dann ist Schluss mit dem bandenmäßigen Geschäftsverkehr liebe “HUK”-Partner.
Hallo,
genau an diesem Punkt verstehe ich die Welt nicht mehr. Wir werden wegen der kleinsten Ungereimtheit sofort angegangen.
Wer kennt ihn nicht, den Satz “Aus den Lichtbildern nicht ersichtlich” oder “Der im Gutachten angeführte Schadensumfang ist aus den Lichtbildern nicht ersichtlich. Wir erbitten Stellungnahme”. Ja sind die denn Blind?
Da bemüht man sich redlich, objektiv zu sein um unangreifbar zu bleiben und andere können tun und lassen, was sie wollen.
Unglaublich……..
Mfg. SV Stoll
Zitat SV Stoll:
“..Ja sind die denn Blind?..”
Hin und wieder habe ich auch die Ehre, ein Kasko-Gutachten erstellen zu dürfen, weil ein Kunde von mir, als Großversicherungsnehmer auch bei Kasko-Schäden seinen eigenen Gutachter bestellen darf.
Bei einem Fall aus der jüngeren Vergangneheit waren die Reparaturkosten
Da wurde etwas abggeschnitten.
also nochmal.
Hin und wieder habe ich auch die Ehre, ein Kasko-Gutachten erstellen zu dürfen, weil ein Kund von mir, als Großversicherungsnehmer auch bei Kaskoschäden seinen eigenen Gutachter bestellen darf.
Bei einem Fall aus der jüngeren Vergangenheit waren die Reparaturkosten
Beitrag geht nicht durch!!!
Morgen Herr Stoll,
vielleicht hilft Ihnen das hier weiter.
Ich habe schon vor einiger Zeit unter: http://www.wer-weiss-was.de/ folgendes gefunden:
“Ein Dorn im Auge
Ein Dorn im Auge sind ihm (Herrn Hoenen) vor allem unnötige
Aufwendungen für Rechtsanwaltskosten.
Sachverständige und Mietfahrzeuge – 95 Prozent aller
Kfz-Haftpflichtfälle würden problemlos reguliert. Diese
Aufwendungen, die nicht unmittelbar den
Geschädigten zu Gute kämen und nur den Beitrag in
die Höhe trieben, machten rund 15 Prozent der
Schadenzahlung aus.
Nach den Tests hat die HUK-Coburg beobachtet, dass
allein durch schnellere Reparatur und damit kürzere
Mietwagennutzung (samt Abrechnung zu
marktüblichem Tagessatz) die durchschnittliche
Schadenhöhe um 20 Prozent gesenkt werden kann.
Einsparpotenzial pro Jahr: 60 Millionen Euro.
Allerdings eigne sich der neue Service nicht für
Totalschäden und auch nicht für Bagatellschäden.”
Kann ein bzw. mehrere Dorne im Auge auch die dahinter liegenden Organe schädigen?
virus
Hallo virus,
nein ist nicht möglich, zumindest nicht bei dem angesprochenen Herrn. Diese/s Organ/Organe wurden bei der Geburt als unnötig empfunden und entsorgt.
@ runabout
Hallo runabout,
jetzt hätte mich ihr Beitrag schon interessiert.
Schicken sie mir doch den vollständigen Beitrag im Forum per PN, dann werde ich mich um die vollständige Einstellung hier im Blog kümmern.
Grüße
und
____________________ENDE__________________
Bekomm grad einene Kürzungsbericht der HUK Coburg.
Da steht drüber:
A. P.
KFZ Meister
Sachverständiger der HUK Coburg
Die HUK auf ein mal eigene SV´s???????????????????????????
Was ist aus der DEKRA geworden??
Grüße
Sir Henry
Ja, als Truppenversuch man spricht von ca. 20 SV.
Hallo,
die HUK beschäftigt zwischenzeitlich an einigen Aussenstellen eigene Sachverständige. In meinem Raum ist der SV der HUK ein Karosseriebaumeister. Offensichtlich kann der eigene Mitarbeiter noch kostengünstiger sein als der DEKRA. Sie sind bei den Gutachtenüberprüfungen noch willkürlicher als der DEKRA. Sie müssen sich halt ihr Gehalt verdienen.
Alles um den Mitbewerber aus dem Feld zu schlagen, so billig wie möglich Leistungen einkaufen:
Keine Versicherungsvertreter – sondern Vertrauensleute.
Keine Markenwerkstatt – sondern Vertrauenswerkstatt.
Keine qualifizierten Sachverständigen – sondern Meister.
Wie ist das mit den 1,00 Euro – Jobs.
Im öffentlichen Bereich dürfen diese doch eingesetzt werden.
Mal sehen, wann die Gemeinschaft auch dafür geradestehen darf.
Nur dann wird es keinen mehr geben, der noch Steuern zahlt. Keine Angestellten, keine Autohäuser, keine Sachverständigen.
Politiker reden immer von Arbeitsplätzen schaffen – wie wäre es mit Arbeitsplätzen erhalten.
Und ihr Städte und Kommunen, rechnet mal nach, wie viel Steuern euch durch systematische Zerstörung von gesunden Betrieben verloren gehen. Ist eine billige Versicherung das wirklich wert?
virus
Hallo Virus,
Danke!!!
Genau das ist es was ich auch nicht verstehen mag.
Die lassen durch ihre Stadt und Dorfpolizisten die Nummer des Zentralruf verteilen und denken gar nicht daran, was sie damit anrichten.
Wie weit soll diese staatlich unterstützte Zerstörung des Mittelstand noch gehen?
Grüße
Sir Henry
@ Franz 511
Nichts gegen Karossiebaumeister, das kann durchaus eine geeignete Grundqualifikation für einen SV für Kfz-Schäden und Bewertung sein.
Was bei den Versicherungen landet ist aber wohl nur eine Negativauslese nach dem Motto:
“Der Job in einer Werkstatt ist ja mitunter ziemlich stressig, da lobe ich mir ein warmes Büro mit einem weichen Sessel.”
Nicht genug, daß diese Herren die rechtsprechungskonforme Schadensregulierung nicht kennen (wollen?), sondern es fehlt auch an elementaren Kenntnissen der technischen Mechanik, und sie mißachten auch die Grundlagen ihres einst erlernten Handwerks.
Dafür werden sie dann auch auf dem Postweg zertifiziert um den Anschein der Gleichwertigkeit mit Freibruflichen Sachverständigen zu erwecken
@Sir Henry Morgan Mittwoch, 14.03.2007 um 12:55
@ Franz511 Mittwoch, 14.03.2007 um 13:38
@ runabout Mittwoch, 14.03.2007 um 15:00
@ virus Mittwoch, 14.03.2007 um 14:17
Leute, geht das schon wieder los!!
Bevor es die Ingenieure “aller Klassen” gegeben hat,gab es die Wagner(heutige Karosseriebauer) welche das komplette Fahrzeug konstruiert und gebaut haben.Einschließlich der Räder mit den Berechnungen des Sturzes, des Schmiedens der Radreifen usw..
Damals in den Zeiten der Zünfte gab es keine besseren Leute als die Meister welche wirklich eine Elite bildeten.
Man sollte tatsächlich mal einen Wettbewerb unter SV Meistern und Ingenieuren veranstalten, damit endlich diese Standesdünkelei aufhört.
Zu Beginn der SV-Tätigkeit hat jeder, egal aus welcher Fakultät er gerade kommt, seine Schwierigkeiten.
Mir persönlich ist jeder Kollege mit festen Charakter recht, welcher ordentlich und sauber arbeitet, egal ob Meister, Techniker, Ingenieur oder Autodidakt.Und es ist mir auch egal auf welcher Seite er steht.
Jene Sachverständigen welche Ihre Qualifikation, ihr Hochschulstudium, ihren Meistertitel usw. dazu missbrauchen, auf Weisung Dritter Gutachten nicht vollständig und damit falsch auszufertigen, sind mir ein Greuel, zudem wenn Geschädigte noch auf die “besondere Befähigung” hingewiesen werden und leider darauf vertrauen.
Denkt doch mal darüber nach.
MfG
F. Hiltscher
Hallo Herr Hiltscher,
mir ging es darum, aufzuzeigen, dass ein Meister sich unter Wert verkauft, wenn er für Versicherungen Schäden kalkuliert für 50,00 €. Die bekommt so weit ich weiß hier ein Meister in einer Vertrauenswerkstatt dafür.
Gleichzeitig “verrät” dieser Meister seine Kunden. Denn ich glaube nicht, dass ein Meister rechtlich mehr bewandert ist als ein SV, vom Anwalt ganz zu schweigen. Keine Wertminderung, kein Nutzungsausfallgeld, den letzten Leihwagen.
Wem sag ich das!
Und letztendlich, wo ist all das unberechtigt gesparte Geld der Versicherungen?
Keine Rückerstattung an den Versicherungskunden. Keine Steuern vom SV und Anwalt ans hiesige Finanzamt.
Weniger Gewerbesteuer an die Kommune.
Und den Meister möchte ich sehen, wenn wir in unserer Halle anfangen, die Autos der Geschädigten gleich zu reparieren.
Dies lässt sich für den Versicherungskaufmann genau so fortführen wie für die Werkstätten, die schon gar nicht mehr wissen, wie ein Hapftpflichtschaden aussieht, weil alle Marken in ein und der selben Werkstatt landen.
Ein Meister soll das machen, was er am Besten kann, Autos reparieren!!!
So, gehe jetz in den Garten.
virus
Sorry, Herr Hiltscher,
ich weiß natürlich auch, dass es Meister gibt, die so machem SV und Anwalt nicht das Wasser reichen können.
Spreche, wie Sie wissen, da aus eigener Erfahrung. Aber um diese ging es ja hier auch nicht.
Danke und mit freundlichen Grüßen virus
@Virus
Ein Meister soll das machen, was er am Besten kann, Autos reparieren!!!
Dann geh ich mal Autos reparieren!
Scheinbar sind wir Meister zu blöde um SV zu sein.
Scheinbar sind wir auch zu blöde um Internetseiten Blogs u. Foren, ins Leben zu rufen!
Scheinbar sind wir aber nicht zu blöde um andere “Kollegen ” den Rücken zu stärken.
Wenn bestimmte Leute meinen etwas besseres zu sein bzw. sein zu wollen, niemand hält sie hier.
Hallo Leute,
ich wollte mit meiner Anmerkung keinesfalls den “Meister” abwerten.Im Gegenteil.Es gibt in unserem Tätigkeitsfeld hervorragende Meister ihres Faches, die neben der fachlichen Qualifikation sich auch die nötigen mechanischen und rechtlichen Voraussetzungen angeeignet haben.
Dieser, von mir anonym angesprochene Meister der HUK in meinem Bereich geht als Karosseriebaumeister jedoch davon aus, dass die Vorgaben von AUDATEX, selbst wenn sie nicht mit den Vorgaben für die Werkstatt übereinstimmen, umbedingt als das Maß aller Dinge angesehen werden müssen. So werden hier 3 AW, dort 4 AW und hier Einpassarbeiten in Abzug gebracht. Dieser “Kollege” geht davon aus, ich nehme eine neue Tür, setze sie in ein zuvor stark beschädigtes Fahrzeug ein, das gerichtet wurde, und sie passt. Sie muss passen. Da z.B. der Hersteller für die Erneuerung einer Tür z.B. 23 AW vorsieht, gesteht er der Werkstatt auch nur 23 AW zu.
Gruss Franz511
Hallo,
vielleicht sollten wir uns jetzt mal angewöhnen, Diskusionen ins http://www.captain-huk.de/forum/ zu verschieben.
Hier sollten eigentlich nur noch Kommentare zum Thema abgegeben werden und fertig. Ok, auch ich ertappe mich immer wieder beim posten. Aber im Forum schlafen einem solangsam die Füße ein, weil nur eine Handvoll Leute dort werkeln.
Also bitte vielleicht Thema anstoßen “Probleme mit den neuen HUK-Coburg SV” im Forum.
Danke!
Mfg. SV Stoll
Herr Hiltscher,
habe doch schon versucht, darzustellen, um welche Problematik es geht – um Meister, die als Meister in Werkstätten tätig sind und mehr Gutachten in der Woche nach Vorgaben der Versicherungen für 50,00 Euro erstellen, als ein Gutachter noch im Monat.
Und das ist meines Erachtens der Hauptgrund, warum die Versicherungen den freien Gutachter nur noch als lästiges Übel betrachten.
Wenn ich mich also zuvor zu unklar ausgedrückt habe, dann bitte ich um Entschuldigung.
virus
Wenn ein in Deutscher Sprache abgefaßtes Gutachten mit einer qualifizierten Fotodokumentation noch Fragen aufwirft, muß der verantwortliche Versicherungssachbearbeiter offenbar an einer Sehschwäche leiden und der Deutschen Sprache möglicherweise nicht mächtig sein. Vielleicht hat man die Schadensachbearbeitung ja auch wegen billigerer Arbeitskräfte
schon ins Ausland verlagert und dort noch preiswertere Arbeitskräfte mit Sehbehinderungen angeheuert, weil in Deutschland alles eh schon viel zu teuer ist und viele Sachbearbeiter inzwischen nicht mehr so funktionieren, wie man sich das vorstellt. Aber diese sind eben auch nur Menschen und machen nicht mehr jeden Blödsinn mit.-
Ein Assersorchen ist eben noch kein gestandener Assesor und gerade den Miniaturgladiatoren steigt der scheinbare Erfolg ja oft zu Kopf. Doch wer steil aufwärts strebt und sich dort auf Dauer etablieren will, muß auch mal einen schärferen
Wind vertragen.
@Horaz
Mittwoch, 14.03.2007 um 19:34
“Wenn ein in Deutscher Sprache abgefaßtes Gutachten mit einer qualifizierten Fotodokumentation noch Fragen aufwirft, muß der verantwortliche Versicherungssachbearbeiter offenbar an einer Sehschwäche leiden und der Deutschen Sprache möglicherweise nicht mächtig sein.”
Lieber Horaz!
Bitte beleidigen Sie nicht “allgemein” Versicherungsmitarbeiter!
Das, was Sie von Versicherungsmitarbeitern geschrieben bekommen, ist nicht “immer” deren Einschätzung der Situation/Rechtslage. Vielmehr arbeiten Versicherungen immer wieder mit Anweisungen/Textbausteinen, die keinen konkreten Bezug zum tatsächlichen Fall haben. Es geht daher wohl weniger um körperliche oder seelische oder bewusste oder sonstige Mängel der Sachbearbeiter, als um “Anweisungen” (*).
(*) Anweisungen oder Textbausteine könnten jedoch ggfs. einer strafrechtlichn Überprüfung zugeführt werden.
@ Michalel Gensert
Sehr geehtre Herr Gensert,
vielen Dank für Ihre Anmerkung, der ich voll zustimmen kann.
Eine Beleidigung “allgemein” von Versicherungssachbearbeitern war selbstverständlich nicht beabsichtigt und ist auch so nicht zu interpretieren. Aber Sie haben richtig eingeschätzt,
welche anderen Umstände hier auch noch eine Rolle spielen könnten. Ich weiß, dass die Belastung der Sachbearbeiter, bezüglich der Anforderungen und Erwartungen stetig zunimmt und wer vor diesem Hintergrund zwischen den Zeilen liest, merkt schnell, was tatsächlich gemeint war. Sie haben es selbstverständlich auch gemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
aus Sizilien
Es wurde schon von SV-Stoll angesprochen. Kann man das Ganze nicht ins Forum verlegen? Ist es aus irgendeinem Grund notwendig zweigleisig zu fahren? Ich finde dieses ewige hin- und hergehüpfe einfach lästig.
@SV-Röschlau Donnerstag, 15.03.2007 um 09:34
” Es wurde schon von SV-Stoll angesprochen. Kann man das Ganze nicht ins Forum verlegen? Ist es aus irgendeinem Grund notwendig zweigleisig zu fahren? Ich finde dieses ewige hin- und hergehüpfe einfach lästig”.
Hallo,
Captain-Huk ist ein Blog(Logbuch)für tägliche Berichte und Kommentare dazu!Der Blog dient dazu der Öffentlichkeit, also dem Verbraucher zu zeigen was die Versicherungswirtschaft für Tricks anwendet um Schadenersatzleistungen einzusparen
Das Captain-Huk-Forum ist eine Plattform für qualifizierte Sachverständige, qualifizierte Verkehrsrechtsanwälte,eine Debattierstelle und Anlaufstelle für Hilfesuchende.
Beides sind Plattformen wie sie für(alle KfZ.- SV) vorher noch nicht dagewesen sind.
Was Sie hier lästig finden ist nur eine klare Abgrenzung zwischen einem Forum und einem Blog.
Wenn Ihnen aber schon ein paar Mausklicke lästig sind, sollten Sie sich fragen, ob Sie sich mit jenen Leuten die hier ihre kostbare Freizeit einbringen, überhaupt identifizieren können. Es zwingt Sie also keiner hin und herzuhüpfen.Sie können jederzeit einfach aufhören irgend etwas zu Posten.
genau meine Meinung.
Frank