Kurzer Prozess

Wie einfach der Streit um das Gutachterhonorar nach den jüngsten Urteilen des BGH zu entscheiden ist hat das AG Chemnitz mit Urteil vom 28.02.07 anschaulich dargelegt.

Geklagt hatte die Kuron GmbH, ein SV-Büro aus Zwickau, gegen die HUK Coburg Allg. Vers. AG.

Zum Sachverhalt:

Die Kuron GmbH hatte sich ihr Gutachterhonorar im Wege der Vereinbarung einer Abtretung an Erfüllungs statt mit ihrem geschädigten Kunden bezahlen lassen und machte dann die abgetretene Schadensersatzforderung gegen die HUK Coburg geltend. Nachdem die HUK Coburg nichts zahlte wurde geklagt. Nach Klageerhebung zahlte die HUK Coburg den sich aus ihrer bundesweit angewandten Abrechnungsliste ergebenden Betrag an die Klägerin, so dass der Rechtsstreit in Höhe dieses Teils für erledigt erklärt werden konnte.

Einziger Wehrmutstropfen:

 es wurde versäumt, den 1. Termin, den das AG Chemnitz anberaumt hatte, wahrzunehmen, so dass auf Antrag des HUK Coburg-Anwaltes ein Versäumnisurteils erging. Nach Einspruch der Klägerin wurde dieses Versäumnisurteil nun mit Endurteil aufgehoben und die HUK Coburg zur Zahlung des gesamten, an die Klägerin an Erfüllungs statt abgetretenen Betrages verurteilt.

Das Urteil lautet wie folgt:

1. Das Versäumnisurteil des AG Chemnitz bleibt hinsichtlich Ziffer 1 aufrecht erhalten.

2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 123,14 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.11.06 zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites, hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, welche die Klägerin zu tragen hat.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Streitwert: bis zum 15.02.06: bis 600 €; für die Zeit danach: bis 300 €

Tatbestand: Von der Darstellung wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Beklagte ist zur Erstattung der Gutachterkosten in voller Höhe verpflichtet. Dies steht dem Grunde nach zwischen den Parteien auch nicht ernsthaft im Streit; die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten an § 315 BGB scheitere; wegen der Einzelheiten ihrer Auffassung insoweit wird auf den Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten v. 21.12.06 verwiesen. Die dort in Bezug genommene Rechtsprechung ist überholt; das Gericht schließt sich insoweit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Naumburg sowie des BGH an; auf die Entscheidungen in NJW 2006, 2472 ff. und NJW-RR 2006, 1029 ff. wird Bezug genommen.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 95 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 ZPO:

Fazit: In den Textbausteinen der HUK Coburg in den Schriftsätzen ihrer Anwälte wird ddie BGH-Rechtsprechung falsch gedeutet, eine Praxis, die jedem verständigen Juristen mittlerweile unweigerlich die Mundwinkel nach oben zieht.

Unfallopfer sollten sich von den in Textbausteinen gefassten Aussagen der HUK Coburg in deren außergerichtlichen Regulierungsschreiben nicht täuschen lassen. Diese Aussagen stellen Fehlintepretationen der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar. Es fragt sich lediglich, ob solche Fehlinterpretationen fahrlässig oder absichtlich vorgenommen werden.

Mitgeteilt von Peter Pan im März 2007 

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69 Antworten zu Kurzer Prozess

  1. Franz511 sagt:

    Es muss sich doch in Deutschland ein Staatsanwalt finden lassen, der diesen miesen Machenschaften der HUK-Coburg durch eine Anklage gegen den gesamten Vorstand Einhalt bieten.

    Es wäre ein Armutszeugnis für unseren „Rechtsstaat“, wenn sich die Gerichte weiterhin ein solches Verhalten einer Korrupten Gesellschaft bieten lassen.

  2. F.Hiltscher sagt:

    @“Es fragt sich lediglich, ob solche Fehlinterpretationen fahrlässig oder absichtlich vorgenommen werden.

    Mitgeteilt von Peter Pan im März 2007 “

    Für ehrliche Leute ist so etwas tatsächlich nicht nur schwer zu begreifen, sondern unfassbar.

    Was erzählen solche Juristen ihren Kindern und Enkelkindern über Recht und Unrecht? Etwa ,wie erfolglos sie versucht haben ein Unrecht durchzusetzen.Wie kann es da überhaupt zu einer Vermittlung von Ehrgefühl an die Nachkommen kommen, wenn man selbst keines besitzt?

  3. Franz sagt:

    @

    m.M.nach ist dies mehr als VORSATZ.

    Dies ist eine Kriegserklärung an den Rechsstaat Deutschland.
    Bin gespannt wie lange das Verfassungsrechtler hinnehmen werden. Oder ist die Korruption schon so weit ……..

  4. H. Nordmeier sagt:

    Die asozialen und kriminellen Machenschaften dieses Unternehmens müssen natürlich weiter sachlich und aufklärend in die Öffentlichkeit transportiert werden.

    Persönlich werde ich meine öffentliche Bestellung und meinen „geleisteten Eid“ als Sachverständiger vor der IHK Kassel allerdings noch um genau vier Worte erweitern.

    „Bis zur letzten Patrone“

  5. SV Windeck sagt:

    Es scheint mir, dass nicht nur die HUK Textbausteine verwendet, sondern mittlerweile auch die Gerichte. Die Urteile und Urteilsbegründungen ähneln sich doch sehr.

  6. Wenn ich eine so geldgeile Einstellung wie diese HUK- Anwälte hätte, ich wüsste nicht wie ich meinen Kindern und erst Recht nicht meinen Enkeln in die Augen sehen soll…

  7. Boris Schlüszler sagt:

    Irgendein gerichtlicher Kommentar zur Aktivlegitimation?

  8. SV Berner sagt:

    Ich habe heute, dass veröffentlichte Urteil, sowie mein Urteil in gleicher Sache gegen die Öffentliche Versicherung Braunschweig (Leider muss festgestellt werden immer mehr Versicherungen versuchen uns unsere Honorare zu kürzen. DEVK, Öffentl. BS , HUK.)der Bafin zugesandt.
    Ich hoffen, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde, den Versicherten klar macht so geht es nicht das grenzt an Veruntreuung von Geldern der Versicherten.

    Sv Berner

  9. SV Stoll sagt:

    Von Fahrlässigkeit kann man bei hunderten von sinnlos geführten Gerichtsprozeßen mit den jeweils gleichen, völlig falschen, unrichtigen Vorträgen nicht mehr reden.
    Mit Vernunft hat das nichts mehr gemein.

    SV Stoll

  10. Lieber Kollege Berner,
    ich habe dem Bundesaufsichtsamt bereits ein knappes Dutzend Fälle vorgetragen. Neben der Tatsache, dass sich die Beantwortung über Monate hinzog, fand sich das Bundesaufsichtsamt für nicht zuständig.

  11. SV Strese sagt:

    Liebe Kollegen,

    die BaFin ist nicht zuständig.

    Für alle Interessenten hier der Wortlaut des Schreibens der BaFin:

    GZ: Q24-XXXXXXXXXXXXX (Bitte stets angeben)
    HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg

    Ihr Schreiben vom 23.12.2006

    Sehr geehrter Herr ,
    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 23.12.2006.

    Der Zuständigkeitsrahmen für die Beschwerdebearbeitung ergibt sich gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz aus meiner Aufgabe, die Versicherungsunternehmen dahingehend zu beaufsichtigen, dass die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Daher kann ich nur Beschwerden von Versicherungsnehmern bzw. in der Haftpflichtversicherung von geschädigten Dritten prüfen.
    Sie sind zwar Anspruchsinhaber, nicht jedoch Geschädigter. Für die Wahrung der Interessen von anderen Personen, die einen Anspruch eines geschädigten Dritten durch Abtretung erworben haben, bin ich nicht zu-ständig. Ich muss Sie daher auf den Rechtsweg verweisen.
    Ungeachtet dessen, werde ich mir vom Versicherer berichten lassen. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich Sie weder über das Ergebnis meiner Prüfung noch über mein weiteres Vorgehen informieren darf.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Steffen

    Wer ist eigentlich für die Rechtsbeugung durch die Firma HUK-Coburg in unserem Land zuständig?

  12. SV Berner sagt:

    Liebe Kollegen,
    wenn sich die BaFin nicht zuständig fühlen sollte aber sich angeblich berichten lassen will, sollten wir die gute Frau Steffen immer wieder über neue Fälle informieren.
    Selbst der langsamste Beamte muss doch bei so vielen Klagen endlich mal wach werden.
    Ich habe z.Z 6 Klagen am laufen (gegen die HUK) und wage nicht hochzurechnen was Deutschland weit los ist.

    MfG
    SV Berner

  13. Sir Henry Morgan sagt:

    Wir haben gerade 20 anhängige Klagen.

    Das habe ich in meinen dreissig Jahren als Gutachter, auch nicht nur Ansatzweise erlebt.

    Was geht in den Köpfen der Verantwortlichen der HUK Coburg vor?

    Kann das Kapital in Deutschland machen was es will?

    Mfg
    Sir Henry Morgan

  14. WESOR sagt:

    Das BaFin sitzt auf Seiten der Versicherer von diesen wird die pseudo Behörde bezahlt. Spart euch jedes Schreiben bei Haftpflichtschäden.

    Wenn wir gewinnen wollen, jeden Geschädigten zum Anwalt und zum Gericht, dann wird die Statistik für beklagte Versicherungen sichtbar und das Regulierungsverhalten für uns und den Verbraucher deutlich.

    Warum werden es immer mehr Versicherer die unberechtigt kürzen, weil es keine Strafe gibt für die Kürzungen. Ergo gleich zum Anwalt, wenn dieser mit Erledigungsquote kommt einen anderen Anwalt.

  15. tostenoneh sagt:

    Das Verhalten der HUK Versicherung, in Bezug auf die Nichtzahlung von Sachverständigenkosten bzw. neuerdings teilweiser Nichtzahlung von Sachverständigenkosten, ist keine Veruntreuung. Das „Controlling“ der HUK hat längst nachgewiesen, dass es langfristig mehr Gewinn bringt sich so zu verhalten wie jetzt, als ohne diese Klagewellen. Je mehr Klagen dabei durch Anspruchsteller geführt werden müssen, umsomehr sind auch Anspruchsteller später gewarnt überhaupt noch zum versicherungsunabhängigen Sachverständigen und zum Rechtsanwalt zu gehen. Sie rufen „beim nächsten Mal“ lieber gleich die gegnerische Versicherung an. Das spart denen richtig Geld. Hingegen sind die Anwaltsgebühren für einen verlorenen Restsachverstänidgenkostenprozeß dagegen lachhaft gering (Faktor 15 bis 20). Selbst diejenigen, die schon beim unabhängigen Gutachter waren, werden nicht alle klagen, der überwiegende Teil wird nicht den Rest einklagen, sondern einfach selbst begleichen. Da sind dann auch Rechtsanwaltsratschläge, wie „ein bißchen bleibt immer bei Ihnen hängen, alles bekommt man sowieso nie“ usw. genauso daran schuld wie Verträge mit der HUK, wonach der Rechtsanwalt bei außergerichtlicher Erledigung des Gesamtfalles eben mal ca. 25% mehr Anwaltsgebühren erhält, als wenn er eine Restforderung anschließend noch (arbeitsintensiv) einklagt. Der Rechtsanwalt ist an solche Verträge mit viermonatiger Kündigungsfrist gebunden, so dass er nicht mal im Einzelfall operativ anders, also pflichtgemäß für seinen Mandanten, regulieren kann ohne auf diese seine Mehrleistung zu verzichten. Das alles in der Gesamtheit rechnet sich für die HUK so super, dass sich der Gewinn von einem zum nächsten Jahr (2004-2005) verdoppelte. Das bedeutet aber eben im Gesamtergebnis keine Veruntreuung, sondern besondere Kapitaltreue, was anderes kann BaFin dann auch nicht feststellen. Eben weil dieser Gewinnerfolg mit strafrechtlich bedenklichen Methoden erzielt wurde, zögern viele Versicherungen noch mit dem Nachahmen, aber wie die zunehmenden Einzelbeispiele auch bei anderen Versicherern zeigen, die hohen Zusatzgewinnaussichten locken und den Wettbewerbern bleibt am Ende auch nichts weiter übrig, wenn sie gegenüber der auf diese Weise finanzstarkgewordenen HUK am Markt weiter erfolgreich bestehen wollen. Staatsanwälte sind verpflichtet bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch tätig zu werden. Nur der Betroffene durch die Straftat hat allerdings im Verweigerungsfall Beschwerderechte. Besonders schwer wiegen bandenmäßige Straftaten. Diese können in der Regel, insbesondere hier, durch Einzelne nicht nachgewiesen werden. Hierzu wären Berufsverbände, die so die Interessen ihrer Berufsgruppe schützen, nötig, die diese Fälle sammeln, aufbereiten und zur Strafanzeige bringen. Derartigen Maßnahmen werden sich dann auch deutsche Staatsanwälten nicht mehr entziehen, auch weil es eben nicht mehr nur um 95,86 Euro des Einzelnen geht und es sich um nachgewiesenen, systematischen, geschäftsmäßigen und massenhaften Betrug handelt und eben nicht mehr um Einzelfälle, Ausrutscher, Versehen, Bagatellen, …! Auch bei der Kaskoregulierung vollzieht sich derzeit offensichtlich massenhaft dieser gesteuerte Betrug.
    Mit freundlichen Grüßen (auch nach Bernau)

  16. lutz imhof sagt:

    hallo herr schlüsszler
    zur aktivlegitimation erfolgte kein angriff der beklagtenseite!
    das ist schon fast die regel.einzig ein rechtsanwalt aus neuburg/donau legt sich da noch wie ein wilder in`s zeug.
    noch im märz wird der aber mit dieser argumentiererei vor gericht schiffbruch erleiden;ich werde berichten.
    m.f.g.lutz imhof

  17. Frank sagt:

    Justizministerium gegen HUK-Coburg ?

    Hallo,

    wie wäre es wenn das JM eingeschaltet würde um die Ignoranz der Bafin zu Beurteilen? Oder ist vielleicht eine „Pedition“ an den Bundestag der bessere Weg? Oder gibt es keinerlei Möglichkeiten mehr dieses Treiben der HUK’schen Machenschaften einzustellen? Oder ist alles bereist „finanziell“ Unterwandert!?!
    Viele „ODER“ und mehr, die einen normaldenkenden Menschen dazu bringen könnten am „RECHSSTAAT“ Deutschland große Zweifel anzumelden. Haben verbrecherisches Treiben und menschenverachliches Verhalten der Versicherung jetzt schon „Hochkonjunktur“ um die ohnehin angespannte Lage der Bevölkerung (dazu gehören auch SV, Rechtsanwälte, Anspruchsteller, Werkstätten, Mietwagenfirmen usw.) in den RUIN zu treiben bzw. auf Versicherungsebene zu trimmen? Letzteres erweckt den Eindruck einer Zeit die bereits einmal zu einer Katastrophe geführt hat.

  18. RA Felix Wehner sagt:

    Bei mir sind derzeit vier derartige Verfahren offen. Auch in der vergangenheit hat die HUk Coburg immer wieder die Rechnungen des SV gekürzt und dann aber in der Klage anerkannt. Dabei steiit das Vorgehen der HUk Coburg meines Erachtens den Tatbestand des versuchten Betruges dar. Es muss vermutet werden, dass ein Gruoßteil der Geschädigten die Kürzungen der HUK selbst trägt oder im Kulanzwege vom SV erlassen bekommt bzw ein Kompromiss gefunden wird. Ich kann mir auch vorstellen, dass manche Anwaltskanzleien versuchen die relativ geringen Einzelforderungen abzuwiegeln, da sich diese Verfahren nicht gerade lohnen. Man sollte versuchen, eine Sammeldatei zu erstellen, aus der sich dann die Anzahl der Kürzungen und Kürzungsverfahren ergibt, um ggf der Staatsanwaltschaft Coburg gesammelte Werke vorlegen zu können und dann den Tatbestand des Betruges überprüfen zu lassen. Der Verdacht des gezielten Vorgehens liegt doch zumindest nicht fern.

    Das Bafin hat m.E. recht, zuständig ist hier in erster Linie die Staatsanwaltschaft Coburg! Es stellt sich dann die Frage, inwieweit die jeweiligen Sachbearbeiter sich der Beihilfe zum (versuchten) Betrug schuldig machen können bezw gemacht haben. Dieser Personenkreis trägt wohl ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die StA coburg das Verfahren gegen die HUK Coburg, die ja auch eine gefestigte Position in Coburg hat, überhaupt eröffnet bzw eröffnen darf. Dann bleibt immer die Einschaltung der Staatsanwaltschaften an den Orten der Schadenbüros.

  19. Rebhan sagt:

    Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte…

  20. SV sagt:

    @Rebhan Sonntag, 11.03.2007 um 13:27

    Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte“

    Was wundert Sie daran?
    Sie haben es doch auch geschafft, mit einer wesentlich schieferen ja sogar „haarsträubenden“ Argumentationsweise.
    Schon wieder vergessen, was Sie hier so alles Substanzloses posten?

  21. Einstein jn. sagt:

    Ohne Kommentar!

    @Rebhan Sonntag, 11.03.2007 um 13:27

    „Wenn man solche Kommentare liest, fragt man sich wirklich, wie man mit einer derart schiefen Argumentationsweise zwei Staatsexamen erfolgreich bestehen konnte“

    HUK-COBURG: Rolf-Peter Hoenen 60 Jahre
    Geschrieben von Versicherungsspezialist
    Dienstag, 2. Januar 2007
    Rolf-Peter Hoenen, Sprecher der Vorstände der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, wird am 3. Januar 2007 60 Jahre alt.
    Zuerst kam das Jurastudium
    Der gebürtige Aachener studierte nach dem Abitur Jura an der Universität Bonn und an der University of Georgia, USA. Nach dem juristischen Assessorexamen begann er seine berufliche Tätigkeit 1975 beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin. 1980 übernahm er neue Aufgaben im Bundesfinanzministerium in Bonn.

  22. Zwölfender sagt:

    Also wenn Rebhan so etwas schreibt, dann werd ich mir den Kommentar von Ra Wehner noch mal in Ruhe durchlesen.

    Grüße aus der Sammeldatei
    ZE

  23. WESOR sagt:

    Eine Sammeldatei bei der Staatsanwaltschaft Coburg vorlegen wegen bandenhaftigen Betrug finde ich gut. Man könnte als Beweis die ergangen Urteile und die gegenwärtigen Kürzungen zusammenbringen.
    Aber wie organisiert man so etwas?

  24. Frank sagt:

    @Wesor,

    frag doch Peter Pan mal nach seiner Meinung. Vielleicht kann eine solche Sammeldatei ja erstellt werden.

  25. Leser sagt:

    HUK-Coburg gewinnt Marktanteile

    Link verschoben in (Begründung siehe Beitrag darunter): Captain HUK FORUM-Humor
      (vom Heinzelmännchen)

  26. Heinzelmännchen sagt:

    Was von Berichten in dieser Zeitung zu halten ist wurde im Beitrag, DIE SCHWARZEN (HUK)-SCHAFE UNTER DEN VERSICHERUNGEN aufgezeigt.

    Da wir für diese Versicherung nicht auch noch Werbung machen wollen hab ich den Link unter Humor im Captain-huk Forum verschoben.

      ______________________ENDE______________

  27. Gutachter sagt:

    Wir haben seit Juli 2006 bis heute

    ÜBER 100 Fälle beim Anwalt

    Streitwert: über 22.000€

  28. virus sagt:

    Hallo,

    am Besten eine Exel-Datei ins Forum stellen, die dann für alle gleich auszufüllen ist. Die Daten brauchen dann nur noch durch Einfügen zusammengestellt werden.

    Schönes Wetter – schöne Woche!

  29. hammings sagt:

    Sehr geehrte Mitstreiter,

    möglicherweise gibt es eine neue Entwicklung.
    Bei meiner letzten Nachbesichtigung hat der DEKRA-Kollege den Geschädigten gefragt, wie lange ich denn besichtigt hätte.
    Hat ein Kollege ähnliches erfahren?

  30. SV Stoll sagt:

    Aha, jetzt werden wohl „Erhebungen“ getätigt. Da kann man ja gespannt sein, was für geistreiche Ergüsse da auf uns zukommen.
    Da werden dann wohl von den DEKRA-Kollegen Zeitberechnungen durchgeführt werden müssen, was für einen Aufwand der freie SV wohl gehabt haben könnte-müsste-sollte für Gutachten X.

    Mfg. SV Stoll

  31. SV Scherz sagt:

    Es wird immer lächerlicher! Lange nicht habe ich so etwas Unstimmiges von der DEKRA gelesen, wie erst kürzlich ihr Beitrag über die Sachverständigenhonorierung in Verkehrsunfall u. Fahrzeugtechnik. Wann wird man endlich verstehen, dass ein SV mit seinem Honorar nicht nur die GA-Erstellung (Fertigung), sondern vielmehr auch die GA-Erstattung (Haftung etc.) in Rechnung stellt?

    Bereits vor mehr als 40 Jahren, urteilte der BGH in Sachen „Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens (BGB §§ 315, 316)“ wie folgt:

    „…Ist die Vergütung für ein Gutachten nach billigem Ermessen zu bestimmen, so ist bei ihrer Berechnung der Gegenstandswert zugrunde zu legen, auf den sich das Gutachten bezieht…“ (Urt. v. 29.11.1965 – VO ZR 265/03)!

    Aber auch erst kürzlich, musste sich der BGH dieser Sache erneut annehmen und weitere richtungsweisende Urteile in dieser Sache sprechen. Insbesondere in der Urteilsbegründung (Seiten 11 u. 12) des nun aktuelleren Urteils mit dem AZ „X ZR 122/05“ vom 04.04.2006, geht der BGH auf einen wichtigen Punkt der Sachverständigenhonoriereung noch einmal detailliert ein, in dem er wie folgt ausführt:

    „… Die richtige Ermittlung des Schadensbetrages wird als Erfolg geschuldet; hierfür haftet der Sachverständige. Deshalb trägt ein an der Schadenshöhe orientiertes angemessenes pauschaliertes Honorar dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallen-den Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist. …”!

    Dies bedeutet (wie bereits vor 40 Jahren) nichts anderes, als dass es bei der Honorierung eines Sachverständigen nicht nur um dessen "Arbeitsaufwand für eine Gutachtenerstellung" geht, sondern vielmehr um die "persönliche Haftung des Sachverständigen für die ermittelten Werte" bei dessen Gutachtenerstattung.

    Noch einmal zusammengefasst:

    Gutachtenerstellung = Die Tätigkeiten von der Fahrzeugbesichtigung bis zur Korrektur der fertigen Gutachtens;

    Gutachtenerstattung = Der Vortrag und persönliche Haftung des Sachverständigen für die mit seinem Gutachten ermittelten Werte.

    Sofern die DEKRA dementgegen auf einer völlig verdrehten Rechtsauffassung bestehet, in dem sie meint, Privatgutachten könnten/sollten auch von versicherungsunabhängigen Sachverständigen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, dann sollte sie sich dazu zunächst einmal unter nachfolgendem Link über die Preisliste der versicherungsnagestellten Sachverständigen der Allianz aus dem Jahr “2003″ kundig machen: http://www.allianz-azt.de/azt.allianz.de/Industrietechnik/Content/Downloads/Files/AZTPreisliste_deutsch.pdf

    Dort kann man nachlesen, dass die versicherungsangestellten „Kollegen“ mit Ihren 13 Monatsgehältern, Sozialabsicherungen etc., bereits vor 4 Jahren Stundenlöhne in Höhe von mindestens EUR 150,- bis EUR 230,- zuzüglich Reisekosten, Tagesspesen, Übernachtungskosten etc. berechneten. Dabei haben diese "angestellten" Kollegen nicht wie ein "selbständiger und versicherungsunabhängiger" Sachverständiger ein ganzes Unternehmen mit allen Betriebskosten und Risiken zu unterhalten. Insofern müssten die Stundenlöhne der selbständigen und unabhängigen Sachverständigen natürlichlich bedeutend höher ausfallen, als die der Versicherungsangestellten.

    Aber wie Eingangs meines Kommentars bereits ausgeführt, kommt es letztlich hierauf ja auch gar nicht an. Denn der Sachverständige verkauft, vermietet und repariert keine Autos, sondern er ermittelt Werte und erstellt Beweissicherungsurkunden für die er einzustehen hat – und das wird nunmal, nach wie vor seit über 40 Jahren angelehnt an den ermittelten Gegenstandswert honoriert.

    Freundliche Grüße

    Guido Scherz (SV)

  32. Frank sagt:

    @hammings,

    das nennt mann AUSHORCHUNG

    Ob das im Rahmen des Rechts ist?

  33. hukis-liebling sagt:

    @ Frank

    bei Gericht nennt man das „einen unerlaubten Ausforschungsbeweis, wie ich als Nichtjurist meine.

    Liegt also nicht im Rahmen des Rechts!

  34. WESOR sagt:

    @ SV Scherz, wie geht es der Werbe -CD?

  35. Frank sagt:

    @hukis-liebling,
    @Blogers,

    vielleicht kann ein Rechtsanwalt mal mitteilen wie man dagegen vorgehen kann.

  36. Charly sagt:

    Landrätin Misses Pauli fragen !

    Grüsse aus Südwest

  37. RA Schepers sagt:

    @Frank

    Wenn in den von mir bearbeiteten Fällen eine Versicherung mal eine Nachbesichtigung machen möchte, verweigere ich das.

    Dann stellt sich auch nicht das Problem mit der Frage nach dem Zeitaufwand des Gutachters.

  38. RA Bernhard Trögl sagt:

    Es gibt doch ganz klare Urteile, dass Nachbesichtigungen nicht zulässig sind (haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert). Diese Nachbesichtigungen haben einzig und allein den Zweck, den Geschädigten auszuhorchen und den Schaden herunterzurechnen. Daher mein Tip: jegliche Nachbesichtigung verweigern bzw. wenn man eine zuläßt nur im Beisein des SV, der das Erstgutachten erstellt hat und eines qualifizierten RA !!

  39. virus sagt:

    Hallo RA Schepers,

    leider gibt es auch Anwälte die vertreten die Meinung, dass die Versicherungen ein grunsätzliches Nachbesichtigungsrecht haben!!!!
    Dagegen als GA zu argumentieren ist natürlich schwierig, weil der Autofahrer geneigt ist, dem Anwalt und der Versicherung in diesem Fall mehr zu glauben.
    Vielleicht wären hierzu mal ein paar Gedanken in diesem Blog hilfreich.

    MfG virus

  40. WESOR sagt:

    Jetzt wird es ganz verrückt: Privathaftpflicht: Eine Silvesterrakete gegen das Auto geschossen. Die Werkstatt macht einen Kostenvoranschlag. Dann folgt die Nachbesichtigung durch den Versicherungssachverständigen, dieser behauptet einfach die Delle kommt nicht von der Rakete, obwohl es Zeugen dafür gibt. Dann stellt die Privathaftpflicht dem Geschädigten die Rechnung vom beauftragten Versicherungssachverständigen zur Zahlung.

    Vorher hat die Privathaftpflichtversicherung einen Kostenvoranschlag vom Geschädigten verlangt.

    Ball verkehrt!

  41. RA Bernhard Trögl sagt:

    Klagen Klagen Klagen ….
    zumal wenn es durch Zeugen bewiesen werden kann, dass es eine Rakete war !!

  42. Dazu gibt es bereits einen passenden Beitrag im Forum:

    Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!

    Zitat: 

    AG Hof AZ: 12C1951-04 vom 23.05.2005

     … Im übrigen gestattet sich das Gericht an dieser Stelle auch den Einwand, dass sich wiederholt in Verfahren gezeigt hat, dass Kostenvoranschläge, die vom Geschädigten zur Vermeidung von Sachverständigenkosten eingeholt wurden, nach Grund und Höhe von Versicherungen bestritten wurden und häufig dazu führten, dass im Prozess Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt werden mussten. …

    In meinen Augen kommt ein Kostenvoranschlag einer Beauftragung des Versicherungsgutachters gleich.

    Auch bei kleinen Schäden, kann zumindest ein sog. Kurzgutachten durch unabhängig tätige Gutachter erstellt werden.

    Denn: Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!

    _____________________ENDE________________

  43. Skydiver sagt:

    Warum machen denn viele Werkstätten so gerne Kostenvoranschläge ?

    RICHTIG!

    Kaum eigenes Risiko, und auch noch locker die Möglichkeit um 300 % zu Übervorteilen, ist doch prima. Da dürfen dann auch mal die blitzgescheiten Streicherkommandos sowie die freundlichen bauch- und hirnfrei geschulten SB´innen mal eben in freudiger Erregung 10 % oder gar 20 % kürzen.

    Ihr armen armen Hirnraben, ist doch alles, naja ….. !!!

    Letzte Woche wieder, eine Kundin mit ihrem Auto zur HUK-Partnerwerkstatt, (Fingernagel kl. Delle) in der Fahrertür wirklich ein Witz.

    Resultat:

    Natürlich was sonst, eine neue Tür mit allem was die firmeneigene Software so hergegeben hat, incl. aller nur denkbaren Einblendmöglichkeiten. Naja, so lange es die HUK-Coburg ist, geht das ja voll in Ordnung.

    Aber immer wieder schön zu sehen, dass nichts aber auch rein gar nichts so durchgeführt wurde wie nachweislich abgerechnet wurde, die winzige Delle wurde lediglich gedrückt (deutliche Spurenlage). Und wer fördert und deckt dieses Vorgehen, die kl. grünen mit ihren zert….Maßnahmen.

    (Fahrzeug wurde von mir vor und nach der Reparatur sehr genau besichtigt und fotografiert)

    Diese und andere Vorgänge werden bei uns schon seit vielen Jahren gesammelt und peinlich genau dokumentiert, irgendwann wird die Coburger Betrugskette gesprengt und dann ist Schluss mit dem bandenmäßigen Geschäftsverkehr liebe „HUK“-Partner.

  44. SV Stoll sagt:

    Hallo,

    genau an diesem Punkt verstehe ich die Welt nicht mehr. Wir werden wegen der kleinsten Ungereimtheit sofort angegangen.
    Wer kennt ihn nicht, den Satz „Aus den Lichtbildern nicht ersichtlich“ oder „Der im Gutachten angeführte Schadensumfang ist aus den Lichtbildern nicht ersichtlich. Wir erbitten Stellungnahme“. Ja sind die denn Blind?
    Da bemüht man sich redlich, objektiv zu sein um unangreifbar zu bleiben und andere können tun und lassen, was sie wollen.

    Unglaublich……..

    Mfg. SV Stoll

  45. runabout sagt:

    Zitat SV Stoll:
    „..Ja sind die denn Blind?..“

    Hin und wieder habe ich auch die Ehre, ein Kasko-Gutachten erstellen zu dürfen, weil ein Kunde von mir, als Großversicherungsnehmer auch bei Kasko-Schäden seinen eigenen Gutachter bestellen darf.

    Bei einem Fall aus der jüngeren Vergangneheit waren die Reparaturkosten

  46. runabout sagt:

    Da wurde etwas abggeschnitten.

    also nochmal.

    Hin und wieder habe ich auch die Ehre, ein Kasko-Gutachten erstellen zu dürfen, weil ein Kund von mir, als Großversicherungsnehmer auch bei Kaskoschäden seinen eigenen Gutachter bestellen darf.

    Bei einem Fall aus der jüngeren Vergangenheit waren die Reparaturkosten

  47. runabout sagt:

    Beitrag geht nicht durch!!!

  48. virus sagt:

    Morgen Herr Stoll,

    vielleicht hilft Ihnen das hier weiter.
    Ich habe schon vor einiger Zeit unter: http://www.wer-weiss-was.de/ folgendes gefunden:

    „Ein Dorn im Auge

    Ein Dorn im Auge sind ihm (Herrn Hoenen) vor allem unnötige
    Aufwendungen für Rechtsanwaltskosten.
    Sachverständige und Mietfahrzeuge – 95 Prozent aller
    Kfz-Haftpflichtfälle würden problemlos reguliert. Diese
    Aufwendungen, die nicht unmittelbar den
    Geschädigten zu Gute kämen und nur den Beitrag in
    die Höhe trieben, machten rund 15 Prozent der
    Schadenzahlung aus.
    Nach den Tests hat die HUK-Coburg beobachtet, dass
    allein durch schnellere Reparatur und damit kürzere
    Mietwagennutzung (samt Abrechnung zu
    marktüblichem Tagessatz) die durchschnittliche
    Schadenhöhe um 20 Prozent gesenkt werden kann.
    Einsparpotenzial pro Jahr: 60 Millionen Euro.
    Allerdings eigne sich der neue Service nicht für
    Totalschäden und auch nicht für Bagatellschäden.“

    Kann ein bzw. mehrere Dorne im Auge auch die dahinter liegenden Organe schädigen?

    virus

  49. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo virus,

    nein ist nicht möglich, zumindest nicht bei dem angesprochenen Herrn. Diese/s Organ/Organe wurden bei der Geburt als unnötig empfunden und entsorgt.

  50. Heinzelmännchen sagt:

    @ runabout

    Hallo runabout,

    jetzt hätte mich ihr Beitrag schon interessiert.

    Schicken sie mir doch den vollständigen Beitrag im Forum per PN, dann werde ich mich um die vollständige Einstellung hier im Blog kümmern.

    Grüße

    und

    ____________________ENDE__________________

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