Ständige Rechtsprechung gegen die HUK Versicherer.

Mit besten Dank an den Kollegen Clausnitzer.

Urteil AG Nürnberg 16 C 5568/05 vom 13.12.2005
 
Auch wenn die Versicherung im Haftpflichtschadenfall selbst einen eigenen „Gutachter“ vorbeischickt, darf man einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, erst recht, wenn der Versicherungssachverständige „ortsübliche Durchschnittspreise“ statt den Löhnen der markengebundenen Fachwerksatt ansetzt! Das freie Gutachten und die Löhne der markengebundenen Fachwerksatt sind zu erstatten.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Dipl.-Ing.(FH) Andreas Claußnitzer
 Urteil AG Nürnberg 16 C 5568/05

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10 Antworten zu Ständige Rechtsprechung gegen die HUK Versicherer.

  1. Das bestätigt die Rechtsansicht vieler SV und löst nach meiner Meinung nach nur ordentlich bezahlte Stellungnahmen aus, wenn Firmen wie Controllexpert und dergleichen, die bundesweit bekannten falsch und rechtswidrig erstellten Kürzungsberichte für die Versicherungswirtschaft erstellt.
    Bei unserem Büro löst so ein „Expertenbericht“ eine durchschnittliche Arbeitszeit von 2,5 Stunden mit Kosten von a. € 125,00 netto aus und wird auch eingeklagt. Dass zusätzlich eine antwaltliche Vertretung (wenn noch nicht vorhanden)hinzukommt versteht sich von selbst.
    Die vermeindlichen Einsparungen welche diese unseriös agierenden Kürzungsfirmen propagieren sind in Wirklichkeit nur Kostenauslöser.

  2. virus sagt:

    Erst mal einen Plan machen, sagt Egon Olsen

    Das ist der Spruch, den der klagende – sich wehrende – Gutachter – als Leitsatz verinnerlichen sollte.
    Tatsache ist doch, auch wenn uns das Gebaren der HUK-Coburg Versicherung sprachlos macht, wir müssen uns zurzeit damit auseinander setzen.
    Es wäre interessant, genau zu analysieren, wie viel Prozent der Honorarstreitigkeiten von Gutachtern gewonnen und wie viel verloren wurden. Mir ist da eine Zahl laut ADAC von 98 Prozent gewonnener Rechtsstreite in Erinnerung.
    Also ist es m. E nicht gerechtfertigt, diesbezüglich grundsätzlich den Amtsrichtern eine nicht Gesetzes konforme Rechtsprechung zu unterstellen. Im Gegenteil, in der Regel schütteln die Richter, hier spreche ich aus eigener Erfahrung, über das Gebaren der HUK-Coburg Versicherung nur noch den Kopf.
    Fakt wird jedoch auch bleiben, dass der eine oder andere Honorarprozess verloren gehen wird.
    Hier liegt es nun an jedem Gutachter, den Prozentsatz der verlorenen Prozesse immer mehr zu verringern.
    Darum tut es Egon Olsen gleich – macht einen Plan – aber mit mehr Erfolg als Egon.
    Der Anwalt ist das A und O des Planes. Dies sollte jedem – Geschädigten und Gutachter – klar sein.
    Dann, Schreiben ans Gericht vorab immer miteinander durchsprechen. Keiner weiß besser als der Gutachter, worauf es ankommt (Anwälte verzeiht mir – viele von euch wissen es wirklich nicht).
    Meine Erfahrungen decken sich hier mit denen von Herrn Gensert. Es wird da z. B. schon mal eine Klage an Hand des Gutachtens von Gutachter der Versicherung geführt. Der eigene Mandant gebeten, dass Fahrzeug für eine Nachbesichtigung durch die Gegenseite bereitzuhalten Das Mandat wird beendet, wenn es nur noch um das SV-Honorar geht. Der Gutachter aufgefordert, dem Bitten der Versicherung nachzukommen und seine Rechung nach Stunden aufzulisten – was ein absoluter Kardinalsfehler wäre ..usw. usw.
    Dann mit zum Gericht gehen, hat sich in unseren Fällen immer als Richtig herausgestellt. Das macht auch keineswegs dümmer.
    Wenn man dann verliert, weiß man warum – lag es am Richter, lag es am Anwalt oder lag es daran, dass man selber die Sache nicht ernst genug genommen, sprich bestmöglich vorbereitet hat.
    Kein Gutachter kann mehr sagen, er hat nicht gewusst, worauf er sich einlässt. Über eine Beantragung der Berufung nachzudenken, wenn der Richter sein Urteil gesprochen hat, wäre definitiv zu spät.

    Jetzt noch ein Lesen zwischen den Zeilen im Schreiben von der HUK-Coburg Versicherung, eingestellt von Peter Pan.
    Wenn der Gutachter sein Honorar so bemisst, dass er über der BVSK-HUK Absprache liegt, erfolgt eine Überweisung nur noch in der Höhe, die die HUK-Coburg Versicherung für angemessen hält. In Zahlen ausgedrückt heißt dies z.B.:
    BVSK-Absprache 400,00 €
    Gutachter-Honorar 420,00 €

    Überwiesener Betrag 180,00 €

    Also liebe Gutachter, die ihr Absprachen mit der HUK-Coburg getroffen habt – fallt endlich aus dem Bett. Denn eine 3 % MWST-Erhöhung reicht der Versicherung, auch bei Euch diese Kürzungen vorzunehmen – ist bereits so geschehen.

    Schöne Woche wüscht virus

  3. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo,

    wo wir gerade beim Thema sind:

    Zitat Virus:

    Keiner weiß besser als der Gutachter, worauf es ankommt (Anwälte verzeiht mir – viele von euch wissen es wirklich nicht).

    So erreicht uns heute ein Schreiben eines RA an unseren Kunden bzw. seine Mandantschaft.

    Sehr geehrter Herr XXX

    Nachdem der Sachverständige nunmehr allerdings nochmals eine Rechnung für die Nachbegutachtung erstellt hat, weise ich –nochmals darauf hin, dass die Versicherung hier gegebenen falls Schwierigkeiten bei der Regulierung machen könnte.

    Geht´s noch?

    Lieber Herr Rechtsanwalt,

    Schenken sie Fotos her?

    Fahren sie im Auftrag ihrer Mandantschaft 50 km umsonst?

    Erstellen Sie Schriftstücke für ihre Mandantschaft umsonst?

    Vgl. AG Stuttgart Az: 42 C 4455/00 vom: 15.09.2000

    Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung einer Reparaturbestätigung sind erstattungsfähig.

    Aus den Gründen:

    (…Die Beklagte haftet unstreitig nach § 3 PflVG i.V.m. § 7 StVG für den dem Kläger bei dem Schadensereignis entstandenen Schaden.

    Vorliegend kann der Kläger auch die Kosten des Reparaturnachweises durch einen Sachverständigen ersetzt verlangen….). …

    Arbeiten sie regelmäßig im Auftrag der Versicherungswirtschaft?

    Grüße

    Sir Henry

  4. virus sagt:

    warum reduziert ihr meinen Kommentar von heute morgen nur auf die Problematik „Nachbesichtigung“?
    Ich dachte hier gibt es noch mehr Diskussionspunkt?

    MfG. viurs

  5. H. Nordmeier sagt:

    Zitat: virus Montag, 15.01.2007 um 09:29

    „Hier liegt es nun an jedem Gutachter, den Prozentsatz der verlorenen Prozesse immer mehr zu verringern.
    Darum tut es Egon Olsen gleich – macht einen Plan – aber mit mehr Erfolg als Egon.
    Der Anwalt ist das A und O des Planes. Dies sollte jedem – Geschädigten und Gutachter – klar sein.
    Dann, Schreiben ans Gericht vorab immer miteinander durchsprechen. Keiner weiß besser als der Gutachter, worauf es ankommt (Anwälte verzeiht mir – viele von euch wissen es wirklich nicht)“.

    Leider geht es nicht immer nur um eine gute oder vielleicht weniger gute Vorbereitung eines Rechtsstreites vor den zuständigen Gerichtsbarkeiten. Der Punkt, respektive die Frage die sich mir noch stellt, sind es noch Willkürhandlungen durch vereinzelte Richter, oder ist es tatsächlich schon eine Vorsatzgebundene Empfehlung aus Coburg an die Gerichte.

    Also komm mir keiner mit Vorbereitung, meine letzte Auseinanderstzung konnte unmöglich verlustigt gehen.

    Denkste!

    Bei offensichtlicher Rechtsbeugung ist nunmehr auch von meiner Seite kein Diskussionsbedarf mehr vorhanden! Oder muss ich den alten Bibelspruch noch auszitieren?

  6. müller(in) sagt:

    Sehr geehrter Herr Nordmeier,

    Sie haben völlig Recht, denn das hat mein Anwalt bis zur mündlichen Verhandlung auch so ähnlich gesagt (siehe „Bagatellschadengrenze – eine nicht existierende …“ ab Kommentar vom 11.01.2007, 16.10 Uhr). Der Richter hat sogar dieselbe Rechtsfundstelle für seine Entscheidung zitiert, wie mein Anwalt später in der Verfassungsbeschwerde als Begründung für seine entgegengesetzte Rechtsposition anführte. („Das Gericht hat die entscheidenden Ausführungen dort pflichtwidrig nicht in seine Entscheidung einbezogen. Dort heisst es, dass auch bei einem offenkundigen Totalschaden ein Gutachten zur Feststellung des Zeitwertes erforderlich sein kann….“) Es hat alles nichts genützt.
    Auch der Hinweis auf die Öffentlichkeit bringt nicht wirklich etwas, laut Rechtsanwalt besteht sogar die Möglichkeit, dass sich hier (deshalb auch nicht den Ortsnamen genannt)in solchen Fällen zukünftig weniger zum Gutachter und Rechtsanwalt trauen. Es hängt auch davon ab, wie die Zeitung das dann schreibt. Immerhin ist diese auch auf Info’s vom Gericht angewiesen (für spektakuläre Berichterstattungen usw). In meinen Augen missbrauchen solche Richter, eben ungestraft, ihr Amt.

    Mit freundlichen Grüßen

  7. H. Nordmeier sagt:

    @müller(in)

    tja, dies ist leider traurige Realität in unserer durch rechtsfrieden und rechtssicherheit ausgezeichneten BRD, trotzdem gebietet es schon der eigene Anstand, sich bis zum äußersten und ggf. darüber hinaus gegen diese kriminellen Machenschaften und Handlungen zu wehren.

    In welcher materiellen Höhe wurden Sie denn durch den Herrn Rechtsbeuger tatsächlich Geschädigt?

  8. H. Nordmeier sagt:

    Achso bevor ich es vergesse,

    habe allein Heute am Freitag dem 19.01.2007 (kann die Überweisungsträger gern einstellen) 3.000 EURO – in Worten dreitausend – Gerichtskostenvorschuss bezahlt wegen, natürlich
    HUK-Cobold!!! Freunde, dass geht so lange gut bis mal wieder einer immer Kofferaum gefunden wird.

  9. müller(in) sagt:

    Da kann ich noch nicht mithalten, Hr Nordmeier,
    Für meinen Trabant erhielt ich zunächst 350,- Euro. Davon musste ich dann später 148,94 Euro für das Gutachten, 67,50 Euro für Gerichtskosten dann weitere 50,- Euro für Selbige, schließlich 110,71 Euro für den gegnerischen Rechtsanwalt bezahlen (mein Anwalt hat mir nichts weiter abgenommen). Machte unterm Strich nach unverschuldetem Unfall mit HUK-Versicherten: Auto weg (Totalschaden) und 27,15 Euro dazubezahlt. Man sollte wohl auch besser nicht mehr Autofahren, solange HUK-Versicherte „frei“ rumfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

  10. H. Nordmeier sagt:

    „Abhängigkeit ist heiser, wagt nicht laut zu reden“ (William Shakespeare)

    müller(in) kein Trost, aber meine unbedingte Hochachtung an Sie!

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