HUK -SCHADEN VERBRAUCHERINFO

VORSICHT FALLE !

So beginnt, wie ich meine, nicht zu Unrecht, eine meiner Informationen für unfallgeschädigte Verbraucher.

Und weiter:

Seien Sie auf der Hut, wenn Ihnen die eigene oder die Versicherung Ihres Unfallgegners anbietet, Ihren Schaden für Sie komplett abzuwickeln, das klingt in etwa so:


"Wir holen Ihr Fahrzeug ab- wir stellen Ihnen einen Leihwagen vor die Türe – wir kümmern uns um die Reparatur des Unfallschadens – wir bringen Ihnen das Fahrzeug repariert und frisch gereinigt zurück vor Ihre Haustüre"

Alle Verbraucherschützer, wie z.B. der ADAC und auch der "Deutsche Verkehrsgerichtstag- Goslar" warnen vor diesem so genannten "Schadenmanagement der Versicherungen, daher:

Nie (aber wirklich niemals !) die gegnerische Versicherung um Rat fragen. Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Kämen Sie jemals auf die Idee, Ihre

                    S t e u e r e r k l ä r u n g   vom   F i n a n z a m t

machen zu lassen ?

Vertrauen Sie nur dem unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer e i g e n e n Wahl
Die Sachverständigenkosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Schädiger- Versicherung
Um später keine Nachteile zu erleiden, kommen Sie zuerst zu uns:

Wir beraten: 

 U n v e r b i n d l i c h e   technische Erstberatung im Schadenfall

Wir erstellen:  

(HUK=) Haftpflicht- und Kasko- Beweissicherungsgutachten  

Gutachten im Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB

Wir überprüfen:

HUK- Gutachten, die von Versicherungen erstellt, bzw. in Auftrag gegeben wurden (1)

(1) Versicherungssachverständige, aber auch Sachverständige bestimmter Organisationen sind 

weisungsgebunden und daher  n i c h t  unabhängig!

Wir prüfen:

Die Reparaturqualität durchgeführter Unfall- Reparaturen

Als Laie wissen Sie nämlich nicht, wo (vielleicht sogar im osteuropäischen Ausland?) und wie Ihr Fahrzeug repariert wurde.

Wir empfehlen

versierte  Verkehrs- Rechtsanwälte   –    qualifizierte Reparaturbetriebe 

Informieren Sie sich über das Regulierungsverhalten von Versicherungen unter:

www.captain-huk.de

und:

www.info-center-online.com/autounfall/index.htm

 _______________________________________________________________________________________________________

PS: Ich empfehle allen Kollegen, ebenfalls solche Flyer zu verteilen. Den Text, oder einzelne Passagen daraus können Sie selbstverständlich übernehmen. Zusätzlich haben wir in allen unseren Flyern noch angeführt, weil wir dies für ausserordentlich wichtig für das Überleben des unabhängigen KFZ- Sachverständigen halten:

"Seit 25 Jahren leisten wir aktiven Verbraucherschutz"

Ich hoffe, den interessierten Verbrauchern mit der Veröffentlichung dieses Artikels nützliche Information gegeben zu haben.
Den Kollegen wollte ich einen Denkanstoss geben, wie wir Präsenz im Bewußtsein des Verbrauchers  aufbauen können .                         

Dieser Beitrag wurde unter ADAC, Allgemein, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wichtige Verbraucherinfos veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

24 Antworten zu HUK -SCHADEN VERBRAUCHERINFO

  1. J.Plattschikofi aus Muggenau sagt:

    Na Herr Planner,
    sind die Versicherer wirklich so schlimm?
    Bei meinen täglichen Reisen von früh bis spät, im Dienste der Versicherer kommt mir das nicht so vor.

  2. Peter Pan sagt:

    hallo nach muggenau
    natürlich gibt es sie noch,die ordentlichen versicherer!
    ich habe am montag gegenüber der viktoria nürnberg einen schaden komplett beziffert und belegt;gestern ging das abrechnungsschreiben ein und heute war das geld auf meinem anderkonto,sodass ich gleich an den mandanten weiterüberweisen konnte.

  3. SV sagt:

    Zitat:
    J.Plattschikofi aus Muggenau Freitag, 19.05.2006 um 18:41
    Na Herr Planner,
    sind die Versicherer wirklich so schlimm?
    Bei meinen täglichen Reisen von früh bis spät, im Dienste der Versicherer kommt mir das nicht so vor.

    Hallo Herr J.Plattschifoki,wenn Sie Versicherungsvertreter sind,bekommen Sie doch die Probleme überhaupt nicht mit.
    Oder warum fahren Sie sonst den ganzen Tag umher?

  4. In dem vom Bayerisches Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Unfallratgeber mit Titel: „Rechtstipps zum
    Verkehrsunfall“ heißt es:

    …Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
    von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.
    Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben (siehe hierzu auch Punkt 10 – Kraftfahrzeug-Sachverständige –)…

    … Sachschäden müssen Sie selbst regulieren. – In der Regel können Sie Ersatz der
    Reparaturkosten für Ihren Wagen verlangen Sie müssen allerdings diese Kosten
    möglichst gering halten (keine zu aufwendigen Instandsetzungsarbeiten,
    z.B. genügt häufig eine Teillackierung). Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt
    es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte. …

    Soviel zum Thema: „sind die Versicherer wirklich so schlimm?“

    Ich sage: ja!

    Sonst würde das bayrische Staatsministerium der Justiz das wohl kaum publizieren.

  5. Den gleichen Wortlaut findet man auch im Ratgeber, herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Was Sie bei einem Verkehrsunfall wissen sollten..

  6. G. Scherz sagt:

    Hier kann man sich neben vielen anderen nützlichen Tipps auch einen „Unfallfalter“ downloaden:

    http://www.sv-scherz.de/download.htm
    oder auch direkt unter:
    http://www.sv-scherz.de/download/Unfallfalter.pdf

  7. Rumpelstilzchen sagt:

    Was würden die Fußballfans wohl sagen, wenn eine Mannschaft mit eigenem Schiedsrichter einlaufen würde. Daraus ist zu sehen, dass die Versicherer sowohl die Versicherungsnehmer im Kasko-Schadensfall, wie auch die Geschädigten im Haftpflichtschadensfall mit dem angebotenen Service für dumm verkaufen wollen. Es geht nicht um Kundendienst, denn im hausinternen Sprachgebrauch bleibt der Geschädigte nach wie vor ein Unfallgegner und was die Handhabung bei Kasko-Schäden angeht, so besteht keineswegs nach dem Vertrage im Falle eines Unfalls eine Chancengleichheit der Vertragspartner.

    Unter der Überschrift „Wenn ´s kracht, handeln Sie bedacht !“
    hatten im Dezember 2005 die Lübecker-Nachrichten wegen explosiver Nachfrage durch Kfz-Werkstätten und Kfz-Sachverständige einen Sonderdruck von der Ausgabe 290
    aufgelegt, der innerhalb kürzester Zeit als hervorragende Verbraucherinformation vergriffen war. Bei entsprechender Nachfrage könnte eine weitere Auflage realisiert werden.
    Richten Sie Ihre Anfrage an Herrn Wilkens unter der Telefon-Nr.
    0451-1441840.

  8. Xavante sagt:

    Als das Schadenmagement Laufen lernte

    Es kursierte hierzu schon vor Jahren eine Anekdote durch
    die Kreise der Insider mit folgendem Inhalt:

    Ein Versicherungsdirektor fährt leich alkoholisiert durch die Straßen von München. In einem kurzen Moment des Aufmerksamkeitsverfalls ist es dann passiert. Er ist auf ein Taxi aufgefahren. Spontan springt er aus seiner Luxuslimousine,
    stürzt auf den verdutzten Fahrer des Taxis zu, umarmt diesen und säuselt ihm glückselig ins Ohr: „Nun sind Sie unser Kunde und wir können Kundendienst betreiben“, greift in seine Brieftasche und winkt verheißungsvoll mit einem noch nicht
    ausgeschriebenen Scheck. Das war der berühmte „Wink mit dem Scheck“. Aber der nicht dumme Taxifahrer antwortete schlagfertig: “ Unterschreiben Sie schon mal, den Betrag setze ich dann selbst ein.“ So kam es dann doch nicht zu dem in Aussicht gestellten „Kundendienst“. Zurück in seinem luxuriös eingerichteten Büro beschied der Herr Versicherungsdirektor
    dann seiner attraktiven Sekretärin, auch bei diesem Unfallgegner die Schadenregulierung verzögern zu lassen, da er sich gutwillig nicht habe überzeugen lassen, denn es war ihm plötzlich auch wieder klar, dass sich damit leicht gutes Geld verdienen läßt.
    Fazit: Es geht tatsächlich nicht um SERVICE, sondern um Gewinnmaximierung, bei der die auftauchenden Hindernisse aus der Portokasse beglichen werden.

  9. Hoschi sagt:

    Hat jemand Erfahrung damit, wenn eine Versicherung einen Geschädigten insoweit manipuliert sich nur auf ihre Angaben einzulassen?

    Dazu folgendes: Am Samstagnachmittag rief mich ein langjähriger Kunde an, ihm sei einer auf sein Auto aufgefahren und das Auto wäre stark beschädigt. Ob ich Zeit hätte. Hatte ich aber nicht mehr und so wurde für heute Mittag ein Besichtigungstermin in seiner Mittagspause vereinbart.

    Pünktlich zur Besichtigung vor Ort, aber der Kunde nicht da. Über den Pförtner dessen Firma, versucht den Kunden zu erreichen. Nichts. Nach einer halben Stunde warten wieder zurück ins Büro.

    Um halb 3 ruft er mich an und entschuldigt sich das er nicht da war, die Versicherung hätte sich morgens bei ihm gemeldet und ihm geraten sich an einen *Vertrauensbetrieb* zu wenden. Ihm sind zwei in seiner Nähe benannt worden und vor allem lägen seine Daten (wie sind die an seine Daten gekommen und vor allem an die notwendigen Daten des Fahrzeuges?) bereits dort. Eine Reparaturfreigabe und Kostenübernahme wären auch schon erteilt. Die Auftragserteilung an mich wäre überflüssig und könnte beruhigt außer Acht gelassen werden. Außerdem würde der von meinem Kunden eingeschaltete SV, also ich, sowieso nicht im Auftrag der Versicherung arbeiten und dessen Gutachten bräuchte nach geltender Rechtssprechung nicht mehr erstattet werden, also könne er sich dies Kosten sparen. Zwischen den Zeilen wurde meinem Kunden noch geraten auf jeden Fall das *tolle Angebot* der Versicherung anzunehmen, da ansonsten die Schadenregulierung länger dauern würde. Auf einen Rechtsanwalt könne ebenso verzichtet werden und bei einem 4 Jahre alten Auto der Mittelklasse käme eh kein merkantiler Minderwert mehr in Frage. Weiter wurde auch direkt ein Schmerzensgeld abgelehnt und das mit einer fragwürdigen Begründung: in der polizeilichen Aufnahme stände nichts von Personenschaden.

    Ist jemanden bereits ähnliches widerfahren und gibt es Urteile gegen solches Vorgehen? Um welche Versicherung es geht, brauchen wir wohl nicht im näherem zu erläutern.

  10. K.Stoll sagt:

    Hallo Hoschi,

    wenn Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen ist das Verhalten grob rechtswiedrig und geschäftsschädigend. Gehen Sie zum Anwalt, benennen Sie den Kunden als Zeugen und klagen Sie. Dieses Verhalten der Versicherung ist mehr als unverschämt.
    Die geltende Rechtssprechung möchte ich sehen, die einem Geschädigten das Recht auf Einschaltung eines freien Sachverständigen verwehrt. Außerdem waren Sie zum Zeitpunkt der Intervention der Versicherung bereits beauftragt.

    Mfg. K.Stoll

  11. runabout sagt:

    Hallo Herr Stoll, Hallo Hoschi,

    das Problem ist, daß derartige Aussagen nur i.d.R nur mündlich vorliegen und ohne Zeugen. Wenn es hart auf hart kommt wird der Sachbearbeiter an Gedächtnisschwund leiden, daß die Aussagen „so nicht getätigt wurden“ und der Geschädigte falsche Schlußfolgerungen gezogen hat.

    Ich rate meinen Kunden immer, sie sollen sich Aussagen die ihnen komisch vorkommen, schriftlich geben lassen.

    Bis jetzt hat sich noch kein Sachbearbeiter darauf eingelassen. Warum wohl?

  12. K.Stoll sagt:

    Hallo,

    ja, da liegen sie Richtig. Deswegen „krätsche“ ich bei solchen Sachen voll rein: Da wird dann erst recht ein Gutachten gemacht und der Kunde so lange bearbeitet, bis er zum Anwalt geht. Der Partner-Werkstatt wird dann, wenn Sie sich als SV und RA-feindlich erweist ein kostenloser Lehrgang „Der deutsche Rechtsstaat und wie ich mich gegen über anderen zu benehmen habe“ gegeben. Die können mich mit ihrer versicherungsverseuchten Meinung danach meist immer nocht nicht leiden, wissen aber das sie vorsichtig sein müssen, wenn ich meine Finger im Spiel habe. Ich sehe mich gewiß als Partner der Werkstätten und habe Verständnis für deren Probleme. Aber wenn ich eingeschaltet bin und jemand hier mit unsachlichen Argumenten und Behauptungen agiert gehe ich dagegen mit allen Mitteln vor.

    Mfg. K.Stoll

  13. Hoschi sagt:

    Hallo Herr Stoll, hallo runabout,

    Mein Kunde hatte sich erst darauf eingelassen und als er die fragwürdige Schaden*begutachtung* des Werkstatt*meisters* in frage stellte, seine Meinung bezüglich meiner Beauftragung änderte und jetzt doch sein Fahrzeug ordentlich begutachten lässt.

    Anwälte sind bereits eingeschaltet und wie der Kollege (?) runabout bereits eingebracht hat, sind keine Zeugen oder schriftlichen Beläge vorhanden…

    Bei einer Nachfrage von mir beim *ihr freundliches Schadenteam* wurde selbstredend dieser Sachverhalt als unwahr abgetan.

    Ich mag nicht darüber nachdenken, wie auf eine solch perfide Art eine Vielzahl an Geschädigten um ihr gutes Recht und korrekte Abrechnung gebracht werden.

  14. Frank sagt:

    Lug und Betrug der Versicherer?

    @Hoschi,

    wie wärs denn mit ner eidesstattlichen Deiner Kundschaft?

    Zeugen sind doch genügend vorhanden, Werkstattmeister…..

  15. Hoschi sagt:

    @Frank,

    der Werkstattmeister hat doch im Interesse der Versicherung zu handeln, oder wieso ist genau dieser Betrieb ein so genannter *Vertrauensbetrieb* der Assekuranz?

    Laut eines befreundeten Anwalts, den ich eingeschaltet habe, reicht eine von Eid abgegebene Versicherung nicht aus um der Assekuranz auf die Füße zu treten.

  16. K.Stoll sagt:

    Hallo Frank,

    was denken Sie, wie hier auf alle einmal unter akutem Gedächtnisschwund leiden? Und den eigenen Kunden als Zeugen, ob das durchgeht? Das sollten die RA`s hier sich mal vielleicht ein paar Gedanken machen und etwas schreiben.

    Mfg. K.Stoll

  17. runabout sagt:

    Hallo,

    wir sind hier auf ein Kernproblem unseres Berufstandes gestoßen.

    Herr des Verfahrens ist und bleibt der geschädigte Autofahrer. Nur ist er sich dessen oftmals nicht bewußt.

    Viele tappen schlicht und einfach in die Bequemlichkeitsfalle („Wir holen ihr Auto ab und bringen es frisch gewaschen wieder zurück..“)oder sie sind es nicht gewohnt Angelegenheiten ihres ureigensten Interesses selbst in die Hand zu nehmen.
    Der Staat, nicht nur der ostdeutsche, hat selbstbestimmtes Handeln in den letzten 40 Jahren
    nicht gerade gefördert.

    Ich bin der Meinung, daß wir freie Sachverständige
    langfristig nur eine Chance haben, wenn es uns gelingt, beim Autofahrer einen Anfangsverdacht und ein gesundes Mißtrauen gegenüber „Angeboten“ der
    Schädigerversicherung zu wecken.
    Dieser Blog ist ein Beitrag dazu, aber jeder wirklich freie Sachverständige ist gut beraten wenn er sein Marketing und seine Öffentlichkeitsarbeit auf Aufklärung stützt.

    Gruß runabout.

  18. Hoschi sagt:

    @all

    Ich bin noch nicht lange in diesem Blog und auch nur durch einen Zufall hier gelandet. Aber es ist eine sehr wichtige Informationsquelle für uns SVs, für RAe, Werkstätten und nicht zu letzt unsere Kunden die wohl davon, dass hier Erfahrungen ausgetauscht werden, am meisten profitieren können und werden.

    Leider ist diese Plattform nicht, noch nicht, ausreichend genug bekannt um eine wirklich starke Lobby gegen die Irreführungen der Assekuranzen, hierbei sollen nicht alle über einen Kamm geschert werden, entstehen zu lassen.

    Vielleicht wäre es hilfreich, wenn es im Interesse der Site- Betreiber ist, diesen Blog auf unseren Visitenkarten prägnant aufzudrucken. So kann sich der geneigte Kunde über Verhaltensweise der Versicherungswirtschaft informieren und es an Freunde und Bekannte, die sicherlich dann gern Kunde werden, weiter geben. Nur ein gut informierter Kunde lässt sich nicht mehr über den Tisch ziehen.

    Abgesehen davon wird so der Zusammenhalt von freien SVs und RAs die nicht in Knechtschaft der Versicherer arbeiten, bestärkt.

  19. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Hoschi,
    googlen Sie doch mal,
    Captain-HUK,
    HUK Rechtsabteilung,
    Hukcoburg,
    Huk Honorarprozess,
    SSH Stationen,
    Prozessflut huk,usw..
    Die Seite ist bekannter als Sie denken. Neulich habe ich mit einem Mitarbeiter des Kraftfahrzeugbundesamtes gesprochen, dort kennt man diese Seite auch.(über 460.000 Seitenaufrufe seit März 2006)
    In 2 Jahren reden wir weiter über den Bekanntheitsgrad dieses Blogs.
    MfG

  20. Hoschi sagt:

    Das habe ich ja damit auch weniger gemeint, ich bin ja auch durch googlen hierher gekommen. Ich denke eher das es im Interesse von uns allen, und vorallem im Interesse der Kunden wäre, es auch auf unseren Visitenkarten öffentlich zu machen und so zusammenhalt zu demonstrieren.

    Eine Frage nebenbei, kann ich meinen Nick ändern?

  21. Naseweis sagt:

    @Hoschi

    Eine Frage nebenbei, kann ich meinen Nick ändern?

    Einfach bei Namen unter „Deinen Kommentar schreiben“ anderen Nick eintragen!

    Mfg

  22. Versteher sagt:

    @Hoschi

    Verstanden? 😉

    Mfg

  23. SV Sander sagt:

    @ Hoschi

    Das habe ich ja damit auch weniger gemeint, ich bin ja auch durch googlen hierher gekommen. Ich denke eher das es im Interesse von uns allen, und vorallem im Interesse der Kunden wäre, es auch auf unseren Visitenkarten öffentlich zu machen und so zusammenhalt zu demonstrieren.

    Und auf der eigenen Hompage Captain Huk verlinken!

    Mfg
    Sander

  24. Verlinkt ist das Ganze bereits. Mir ging es auch darum, im Anfang eher vorsichtig gewesen, jetzt auch öffentlich Flagge zu zeigen. Ich denke es kann jeder nachvollziehen der genug Schwierigkeiten mit der HUK hat/hatte

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