Internetanschluss:keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers für Familienangehörige

Mit rechtskräftigem Urteil vom 20.12.07 zum Aktenzeichen 11 W 58/07 hat das OLG Frankfurt klargestellt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne Weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nach Ansicht des OLG nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.

Damit wurde die Klage eines Musikverlages rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 300 Audiodateien heruntergeladen worden seien (filesharing). Den Anschluss des Beklagten hatte der Musikverlag durch Ermittlung der IP-Adresse identifiziert, der im Rahmen des gleichzeitig eingeleiteten Strafverfahrens vom Provider bekannt gegeben worden war. Der Beklagte hatte dei Verstöße bestritten; das OLG Frankfurt vertrat hierzu die Auffassung, das sich nicht feststellen lassen würde, dass der Beklagte das verbotene filesharing selbst vorgenommen hat.

Es sei zwar aufgrund von Indizien naheliegend, so das OLG, dass die Urheberrechtsverletzungen durch eines der Familienmitglieder des Beklagten begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht einzustehen.

Anhaltspunkte dafür, dass die Nutzer des Internetanschlusses diesen zu Rechtsverletzungen missbrauchen könnten, bestehen nicht, solange keine früheren Verletzungen dieser Art bekannt geworden sind. Der Anschlussinhaber hat auch nicht bereits deshalb Anlass zu einer Überwachung seiner Familienmitglieder, weil solche Art von Urheberrechtsverletzungen gehäuft vorkommen und weil darüber in den Medien häufig berichtet wird.

Fazit:

Das Urteil passt zwar nicht hierher, es ist jedoch für alle, die hier mitlesen und die folglich über einen Intnernetanschluss verfügen, nicht uninteressant.

Die Musikindustrie hat ein existenzielles Interesse daran, sich vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Mit den bisherigen Methoden wird das aber nicht mehr funktionieren.

Es ist zu befürchten, dass dieses Urteil den Weg für Gesetzesänderungen bereitet, die es der Musikindustrie erleichtern, an Beweise für stattgehabte Urheberrechtsverletzungen zu kommen. Ich befürchte, dass das Urteil einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat bedeutet.

Euer Peter Pan

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