So wirbt die HUK Kunden bei Werkstätten ab.

Mal wieder ein“lustiger“ Fall aus dem Kaskobereich.

Der Kunde J. stellt an seiner Frontscheibe einen Steinschlagschaden fest. Da er einen nicht werkstattgebundenen Kaskovertrag hat, begibt er sich in die Werkstatt seines Vertrauens. Dort erfährt er, dass der Schaden repariert werden kann, ein Austausch der Scheibe nicht nötig sein wird. Im Vertrauen auf die ständig laufende Radiowerbung eines großen Scheibenfachbetriebes und der Aussage auf der HP des Versicherers “

Kundenfreundliche Bedingungen:

  • Neupreisentschädigung bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw gilt 12 Monate lang
  • Bei kleineren Glasschäden (z.B. Steinschlag) entfällt die Selbstbeteiligung, wenn die Glasscheibe bei einem unserer Partner repariert anstatt ausgetauscht wird

lässt Herr J. die Scheibe reparieren. Sicher der Betrieb seines Vertrauens ist kein Partner der HUK, aber er hat ja keine Werkstattbindung und wieso sollte die HUK die Zahlung der Reparaturrechnung verweigern, wenn sie doch den wesentlich teureren Austausch bezahlen würde.

Wäre doch eine Zumutung, wenn er in seiner Vertrauenwerkstatt über die Reparaturmöglichkeit informiert wird, nun aber zu einem Partnerbetrieb der HUK fahren muss, um die Reparatur auch erstattet zu bekommen. Wenige Tage später erhält nun die Werkstatt des Vertrauens folgendes Schreiben der HUK

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die uns überreichte Rechnung über die Glasreparatur an den Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs weist einen Betrag aus, der unterhalb der mit uns vereinbarten Selbstbeteiligung von 150,00 EUR liegt, sodass wir eine Erstattung grundsätzlich ablehnen müssten.

Entgegenkommenderweise sind wir bereit, eine Übernahme der Kosten für die Glasreparatur zu prüfen, wenn diese in einem von uns empfohlenen Partnerbetrieb durchgeführt wurde. (also auf der HP klingt das irgendwie anders)

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, uns bei einem evtl. weiteren Schaden dieser Art vor Erteilung des Reparaturauftrags anzurufen, damit wir Ihnen einen Partnerbetrieb in Ihrer Nähe nennen und so Unannehmlichkeiten für Sie vermeiden können.

In vorliegendem Schadenfall haben wir den in Rechnung gestellten Betrag kulanterweise übernommen und die Zahlung veranlasst.“

Ich meinerseits schlage vor, solche Schreiben zu unterlassen, denn sonst könnte ich in Zukunft vor Erteilung des Reparaturauftrages darauf bestehen, dass der Kunde sich eine andere Versicherung sucht.

Geradezu dankbar bin ich, dass der zuständige Mitarbeiter bei der HUK-Coburg den Reparaturbetrieb mit dem Kunden verwechselt hat und so dass Schreiben an die Werkstatt geschickt wurde statt an den Kunden.

Weiter so, je mehr Interna nach außen dringen um so besser.

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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3 Antworten zu So wirbt die HUK Kunden bei Werkstätten ab.

  1. Freie Werkstatt sagt:

    Frau Gladel, so drangsaliert die Versicherung den Kunden, ohne Rechtsgrundlage, und so greift die HUK und nun noch eine ganze Reihe mehr Versicherer ebenfalls ohne Rechtsgrundlage in den freien Markt unserer Unternehmen ein. Ich denke, hier sollten wir durch unsere Anwälte prüfen lassen, ob nicht der Weg zum Gericht und möglicherweise auch zum Staatsanwalt gegangen werden muss.

    Von mangelnder Bankenaufsicht ist dieser Tage immer die Rede – nach der Katastrophe! Wo bleibt die Aufsicht über die Versicherer? In die laufenden Prozesse eingreifen – das wäre ein echter Fortschritt. Die Staatsanwälte als Zuhörer beim Schadenmanagement-Vertiefungs-Symposium in Potsdam wäre ein Anfang. Da braucht es dann keiner Einzelnachweise über den flächendeckenden Betrug am Versicherten und dem ruinösen Eingriff in die Dienstleister-Betriebe mehr. Die beteiligten willigen Unternehmen, hier gibt die Sponsorenliste den Einblick, werden auf dem Tablett gleich dazu serviert.

  2. Buschtrommler sagt:

    Als rechtlicher Laie ergibt sich bei mir die Frage, inwieweit ein Vertrag ohne Werkstattbindung korrekt ist,wenn gleichzeitig bei Glasschaden dies vorgegeben wird….andererseits ist ja ein Vertrag auch bindend für die Parteien und wenn explizit die Glasreparatur in begrenzt „anerkannten“ Betrieben beglichen wird,dies auch vertraglich festgehalten wurde…?
    Es dürfte grundsätzlich gut sein, wenn die Leute ihre Verträge genauer lesen und bei Unstimmigkeiten schon im Vorfeld monieren würden.

  3. downunder sagt:

    hi frau gladel
    wie wäre es,dem kunden vorzurechnen,wieviel unnütze kaskoprämien er bereits bezahlt hat?
    bei reparaturkosten unter 150,-€ hätte sich nur eines gelohnt,nämlich die teilkasko erst garnicht abzuschliessen!!
    vorschlag:sie stecken jeden monat zehn euro in ihr sparschwein und gehen davon am jahresende fein essen,wenn sie keinen steinschlagschaden hatten,wenn doch,gibt´s halt nur nen döner vom barzahlungsrabatt!!
    oder sie vermitteln den kunden zu einer anderen versicherung und decken die rechnung über die vermittlungsprovision ab.
    fest steht nur eines:wir sind alle noch viel zu versichert!
    jedenfalls ist es zehnmal sinnvoller,die teilkasko wegzurationalisieren,als die rechtschutzversicherung!
    sydney´s finest

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