Allianz Versicherungs-AG „perfektioniert“ rechtswidrige Kürzung des Sachverständigenhonorars

Wie wir alle wissen, ist auch die Allianz – wie die HUK – seit einiger Zeit in das „Kürzungsgeschäft“ ums Sachverständigenhonorar eingestiegen. Die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft verwendet inzwischen sog. „Prüfberichte“, mit denen das Sachverständigenhonorar rechtswidrig und systematisch gekürzt wird. Hier ein beispielhafter Vorgang, den wir den Lesern nicht vorenthalten wollen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

den unten genannten Zahlungsbetrag haben wir mit dem heutigen Datum auf das Konto … überwiesen.
(Zu Ihrer Information: Wir stellen das bisherige Überweisungsverfahren auf das SEPA-Verfahren um, das ab 2014 europaweit gilt. Sofern es möglich war, haben wir für diese Abrechnung bereits die SEPA-Angaben IBAN und BIC anstelle der früheren Bankverbindungsdaten KTO / BLZ verwendet.)

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Sachverständigenkosten                     522,17 EUR
Zahlungsbetrag                                   522,17 EUR

Wir haben die Rechnung geprüft und rechnen nach beiliegenden Prüfbericht ab.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz

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Prüfung Sachverständigen Rechnung
Vorgangsnummer: 11146576                                                                 30.06.2014

Schaden- oder Versicherungsschein-Nr.: …
Hersteller/Typ: …                                SV-Name:
Erstzul./Kennz.: …                                Anschrift:
GA-Nummer:
GA-Datum:

Übersicht
(alle Beträge in Euro zzgl. ges. MWSt.)

Grundhonorar netto                                 345,00              0,00               345,00
Fahrtkosten (11.00 km x 1.15€)                 12,65           – 1,85                 10,80
1. Fotosatz (17 Fotos x 2,50€)                   42,50          – 25,50                 17,00
2. Fotosatz (17 Fotos x 1,50€)                   25,50          – 17,00                   8,50
Kosten für EDV-Kalkulationssystem            29,00          – 29,00                   0,00
Schreibkosten / Kopien pauschal                42,00         – 27,00                 15,00
Kopien                                                        21,00          – 11,00                 10,00
Porto/Telefon pauschal                              17,50           –  2,50                 15,00
Restwert (1 Restwertbörse x 25,00€)        25,00           –  7,50                 17,50
Gesamtbetrag netto                               560,15      – 121,35              438,80
ges. MWSt. (19%)                                    106,43         –   23,06                 83,37
Gesamtbetrag Brutto                             666,58        – 144,41             522,17

Die Prüfung erfolgte nach Aktenlage aufgrund der Kostennote zum Sachverständigengutachten.
Auf Grundlage eines Marktvergleichs mit regionalen Kosten wurde eine Korrektur einzelner Positionen vorgenommen.

Prüfergebnis:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens erstatten wir erforderliche Fahrtkosten in angemessenem Rahmen. Für die Fahrt von Ihrem Firmensitz zum Besichtigungsort (…) haben wir daher die Fahrtkosten in Höhe von 10,80 EUR übernommen.

Bei der Erstattung der Fotokosten orientieren wir uns hinsichtlich der Anzahl der Fotos an der fachlichen Notwendigkeit und hinsichtlich der Höhe an dem marktüblichen Fotopreis. Wir können daher die Fotokosten für den 1. Fotosatz in Höhe von 17,00 EUR übernehmen.

Bei der Erstattung der Fotokosten orientieren wir uns an der fachlichen Notwendigkeit und dem marktüblichen Fotopreis. Wir können daher die Fotokosten für den 2. Fotosatz in Höhe von 8,50 EUR übernehmen.

Die Kosten für die Grundtätigkeit des Sachverständigen (z. B Kosten für EDV-Kalkulationssystem) sind durch das Grundhonorar abgegolten. Daher erfolgt keine zusätzliche Erstattung.

Die Schreibkosten können wir lediglich in Höhe von 15,00 EUR übernehmen. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind mit dem Grundhonorar abgegolten.

Die Kopierkosten können wir lediglich in Höhe von 10,00 EUR übernehmen. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind mit dem Grundhonorar abgegolten.
Die Gesamtkosten für Porto und Telefon können wir lediglich in Höhe von 15,00 EUR übernehmen. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind mit dem Grundhonorar abgegolten.

Die Kosten für das Einstellen in eine Restwertbörse sind ohne weiteren Nachweis nur bis zu der Höhe von 17,50 EUR pro Börseneinstellung erstattungsfähig.

ID-11146576                                                Schadennummer: …

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Nachdem der Alianz die Zufriedenheit des Sachverständigen angeblich wichtig ist, wird der den Kürzungsbetrag nun direkt beim Versicherungsnehmer der Allianz geltend machen, damit auch der gleich informiert ist, bei was für einem „S…laden“ er da versichert ist.

Bei klarer Rechtslage und entgegen jeglicher BGH-Rechtsprechung immer noch das Sachverständigenhonorar zu kürzen zeigt klar und deutlich, dass sich  Versicherungskonzerne nur noch einen Dreck um Deutsches Recht bzw. Deutsche Gesetze scheren. Als Entscheidungsträger würde ich Firmen, die sich in Deutschland vorsätzlich – wie hier – nicht an Deutsches Recht halten, den Laden einfach dicht machen und das Betriebsgelände einebnen, damit Platz geschaffen wird für seriös arbeitende Unternehmen. Mit dieser Maßnahme könnte auch Coburg wieder großflächige Gewerbefreiflächen ausweisen.

Den Schaden aus Kürzungen hat nämlich nicht nur der Kfz-Sachverständige. Auch der deutsche Staat (Staatskasse) wird durch rechtswidrige Kürzungen steuerpflichtiger Leistungen um einen erheblichen Teil der Steuerneinnahmen gebracht (Mehrwertsteuer s.o. und Einkommensteuer). Die rechtswidrige Kürzung des Sachverständigenhonorars oder sonstiger steuerpflichtiger Leistungen (wie z.B. Kürzung von Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Reparaturkosten usw.) gehört somit in den Bereich der „verdeckten Steuerhinterziehung“ mit volkswirtschaftlichem Schadenspotential.

Der ehemalige „Branchenprimus“ ist inzwischen zu einem „widerlichen  Branchennassauer“ mutiert. Tiefer kann man eigentlich nicht mehr sinken, oder?

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Siehe auch:

CH-Beitrag vom 24.06.2014

CH-Beitrag vom 15.06.2014

CH-Beitrag vom 18.05.2014

CH-Beitrag vom 28.04.2014

CH-Beitrag vom 14.04.2014

CH-Beitrag vom 16.09.2013

CH-Beitrag vom 04.07.2013

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14 Antworten zu Allianz Versicherungs-AG „perfektioniert“ rechtswidrige Kürzung des Sachverständigenhonorars

  1. virus sagt:

    „Prüfung Sachverständigen Rechnung
    Vorgangsnummer: 11146576“

    Vorgangsnummer – bei eucon oder controlexpert?

    Weil wir es zugelassen haben und immerfort zulassen, dass mit jedem erstellten Gutachten unsere Daten- und Urheberrechte mit Füßen getreten wurden und werden? Die Gutachten incl. Abtretungsformular, Anschreiben und Rechnung wahlweise bei EUCON und CONTROLEXPERt zwecks Datenbankaufbau eingepflegt werden können?

    Aber ist es überhaupt die Aufgabe einzelner Freiberufler auf die Einhaltung der Rechtsordnung beim jeweiligen Versicherer mittels Gerichtsverfahren zu pochen? Oder ist dies Aufgabe des Gesetzgebers, bzw. dessen verlängerten Armen BaFin und Wettbewerbsbehörde?

    Jetzt heißt es nicht mehr,
    – der Geschädigte hat von einer BVSK-Befragung keine Kenntnis.

    Jetzt wird die Argumentation sein,
    – in Datenbanken von Kürzungsfirmen hat kein Anspruchsteller Einblick.
    – Ergebnisse aus rechtswidrig erlangten Daten muss sich niemand entgegenhalten lassen.

    Auf jeden Fall ist nicht nur der oben betroffene Gutachter gut beraten, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Ebenso ist das Daten und Zahlenmaterial, welches dem Kürzungsschreiben zugrunde gelegt wurde, vom Versicherer abzufordern.

    Vielleicht fühlt sich ja ein Rechtsgelehrter oder eine Rechtsgelehrte berufen, entsprechende Musterschreiben zu entwickeln und uns hier zur Verfügung zu stellen.

    Bevor die hier angesprochenen Experten jetzt tief Luft holen – Egoismus war gestern!!! Siehe dazu allein die Urteilsdatenbanken von:

    http://www.captain-huk.dehttp://www.captain-huk.de/urteile/urteilslisten-ersatzteilzuschlaege-fiktive-abrechnung-stundenverrechnungssaetze-upe-aufschlaege-verbringungskosten/

  2. Bodo sagt:

    „Wir haben die Rechnung geprüft und…“

    Wieso „WIR? Ist den ALLIAZ-EXPERTEN noch nicht aufgefallen, dass eine solche Prüfung lt. BGH verboten ist ? Allenfalls hat der Geschädigte das Recht und die Pflicht die ihm aufgegebene Rechnung zu überprüfen, der Schädiger und die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung jedoch ganz bestimmt nicht. Es liegt vielmehr der Verdacht der Absprache und des abgestimmten Verhaltens für einen Regulierungsboykott nahe. Ein weiterer Fall für das Bundeskartellamt.

    Die Behauptung für den „Marktvergleich“ muß auf den Tisch, denn das ist allein schon kartellrechtlich brisant, weil hiermit unzulässige Preisvergleiche angestellt werden. Es geht nicht um die Gutachtenleistungen und deren Abrechnung aus anderen Vorgängen, sondern einzig und allein um ein ganz bestimmtes Gutachten und die Abrechnung dafür. Offenbar meint die ALLIANZ nun auch, dass sie über die Abrechnungsmodalitäten der Kfz.-Sachverständigen ex post nach eigenem Gutdünken bestimmen könne und auch darüber, was gem. § 249 BGB als Schadenersatz anzusehen ist.

    Hier haben wir eine neue, wenn auch plumpe Variante der Provokation mit der Absicht, im Rahmen einer angedachten gerichtlichen Auseinandersetzung das jeweils zuständige Gericht zu verleiten, die scheinbar unumgängliche Überprüfung vorzunehmen und von den schadenersatzrechtlichen Vorgaben des BGH abzuschweifen auf eine werkvertraglich ausgerichtete Diskussionsplattform. Wenn dies auch nicht gelingen wird, so ist dennoch eine neue Flutwelle von Prozessen abzusehen, es sei denn, die Justiz ist dagegen gewappnet und bietet diesen dreisten Versuchen von vornherein Einhalt.

    Jedenfalls steht fest, dass es zu diesem neuen Versuchsballon keinen Diskussionsbedarf gibt und die Adresse für rechtswidrig vorgenommene Kürzungen nur der VN der Allianz-Vers. als Schädiger sein kann. Die Allianz-Agenturen werden darob entzückt sein. Liebe Allianz-Experten, habt Ihr schon mal die Geschichte des Hahnes von Barcelos gelesen ? Wäre vielleicht nicht unnütz, auch wenn ihr die Knete für diesen Versuch aus der Portokasse bestreitet.

    Mit herzlichen Grüßen

    Bodo

  3. jörg sagt:

    @virus „Weil wir es zugelassen haben und immerfort zulassen, dass mit jedem erstellten Gutachten unsere Daten- und Urheberrechte mit Füßen getreten wurden und werden? “

    -W I R haben das bestimmt nicht zugelassen. Es ist diese perfektionierte Maschinerie an deren Schalthebeln die willfährigen Knechte (Politiker vom Format eines Schäuble) der Versicherer und Banken in kollusivem Zusammenwirken mit einem Teil der Richtschaft sitzen. Steht auf und wehrt euch endlich!

  4. Klaus sagt:

    Hallo, Virus,
    da fällt mir im Moment zunächst Herr Prof. Schwintowski an der Uni in Berlin ein.
    Klaus

  5. WAS ICH NOCH SAGEN WOLLTE... sagt:

    Betrug

    1. Tatbestandsvoraussetzungen

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Grundform des Betruges enthält folgende Tatbestandsmerkmale:

    • Vermögen sind alle geldwerten Positionen einer Person.
    • Tatsachen sind Ereignisse, Vorgänge oder Zustände aus der Gegenwart oder Vergangenheit, die
    dem Beweis zugänglich sind.
    • Vorspiegelung falscher Tatsachen ist gegeben, wenn der Täter einem anderen eine nicht
    bestehende Tatsache als bestehend unterbreitet.
    • Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.
    • Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um eine
    Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
    • Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen.
    • Die Vermögensverfügung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Betruges: jedes Handeln,
    Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
    • Eintritt eines Vermögensschadens.

    Eingefügt aus http://www.juraforum.de/lexikon/betrug>

    ————————————————————————————————

  6. Frank sagt:

    –Steht auf und wehrt euch endlich!–

    Hallo Jörg,
    wie soll man das verstehen?
    Bei solchen Politikern und Staatsanwälten die nicht mal das Kreuz haben solche Verbrecher zu stutzen?

    MufG

  7. virus sagt:

    Na Jörg, dann fragen wir mal: „Wer von den Kollegen und Rechtsanwälten verschickt die Gutachten an die Versicherer NICHT per Mail?“ So! Da soll es den Versicherern, wenn nur noch einige wenige zur Post laufen, es nicht am A…. vorbeigehen, dass durch das Einscannen von Gutachten und weiter versenden an unbeteiligte Dritte gegen geltendes Recht verstoßen wird? Die antworten nicht mal hinreichend auf entsprechende Nachfragen. Im Gegenteil, die Allianz z. B. hat der Firma Eucon, entgegen dem Datenschutz-Gesetz, untersagt, den Gutachtern entsprechende Auskünfte zu erteilen.
    Die nächste Frage wäre, wer ist gegen die Urheberrechtsverstöße – erfolgreich – vorgegangen? Oh, schön! Nur, warum ist das hier nicht bei CH nachzulesen? Keine Lust, keine Zeit, die anderen machen das schon?

  8. H.U. sagt:

    „Die nächste Frage wäre, wer ist gegen die Urheberrechtsverstöße – erfolgreich – vorgegangen? Oh, schön! Nur, warum ist das hier nicht bei CH nachzulesen? Keine Lust, keine Zeit, die anderen machen das schon?“

    Hallo, Virus,
    es ist in der Tat so, wie Du es ansprichst. Nicht reden, sondern handeln wäre weitaus besser. Die, die sich so verhalten, sind nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Wir haben hier im Verlauf der Jahre brisante Themen diskutiert, diskutiert, diskutiert ………..und fast alles ist dann wieder eingeschlafen.
    Sind wir zu bequem, die Punkte bis zum Ende weiter zu verfolgen, weil es uns (noch) zu gut geht oder reicht uns zu unserer eigenen Erbauung das Lamentieren und die Kommentierung? Zwar muss auch das ganz sicher sein, aber Alles ist das nicht. Manchmal staune ich auch über die Erwartungshaltung an die CH-Redaktion und da frage ich ich mich, woraus ein solcher Egoismus resultiert. Ich glaube inzwischen, dass sehr viele Dinge ohne Tiefgang nur an der Oberfläche schwimmen und mal einfach so zur Kenntnis genommen werden. Wenn es hochkommt reicht es vielleicht auch für einen Kommentar, aber das war´s dann auch schon. Dennoch können wir uns froh und glücklich schätzen, dass das Feuer der Begeisterungsfähigkeit wenigstens sichtbar weiter glimmt.
    Danke CH-Redaktion, danke RA Imhof und danke allen Kommentatoren, die geduldig Stein auf Stein setzen und nun auch mit dem Verputzen beginnen können.

    Mit herzlichen Grüßen
    H.U.

  9. Hein Blöd sagt:

    Fiktiver Fall:
    Hallo liebe Allianz
    das Gutachten liegt versendungsfertig beim SV.
    Er wird es an dich schicken,sobald die Gutachterkosten von 683,70€ bezahlt werden.
    Ich bitte dich gleich an den SV zu zahlen, damit ich nicht dauernd weiter den teuren Mietwagen auf deine Kosten fahren muss und mich auf der Grundlage des Gutachtens entscheiden kann, ob ich einen Reparaturauftrag erteilen, oder mich auf die Suche nach einem Ersatzfahrzeug begeben soll.
    Du weisst schon, dass der liebe SV nur berechtigt von seinem Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch macht, oder?
    Bitte mach schnell, denn das Mietauto ist ein Automatik und ich bin doch nun 30 Jahre lang nur Schaltgetriebe gefahren und das Mietauto ist doch auch bei dir versichert.
    LG Dein Heini

  10. Mister L sagt:

    @ Hein Blöd

    Liebe Versicherung anbei teile ich dir einen Link mit, unter dem du das Gutachten (ggfs. begrenzt auf einen eingestellten Zeitraum) einsehen kannst.

    Somit wurde der Mitteilungspflicht über die Schäden und deren Höhe genüge getan und das Gutachten „liegt“ in elektronischer Form zur Kenntnisnahme „vor“.
    Da dies aber leider 😉 nicht ausdruckbar bzw. abspeicherbar ist, entfallen (umständliche Bildschirmkopien ausgenommen) alle Vorgehensweisen der schnellen und automatischen Kürzung gleich welcher Art.
    Wenn dann aber einmal ein Gutachten auftaucht, ist ein Rechtsverstoß eindeutig nachgewiesen und darüber hinaus sind anhand der IP-Adresse Rückschlüsse möglich, wer auf diesen Link zugegriffen hat.
    Mit dieser Vorgehensweise bleibt leider das Original-Gutachten in seiner ausgedruckten Form und die daran gebundenen Urheberrechte außen vor, da ja die „Übermittlung“ nur elektronisch erfolgt.
    Zwei „große Vorteile“ haben die Versicherer dadurch: Sie bekommen das Gutachten ausschließlich in elektronischer Form vorgewiesen und sparen jede Menge an Speicherplatz…

  11. Hein Blöd sagt:

    Das ordentliche SV gutachten ist eine Urkunde,aufgebaut wie eine notarielle Urkunde,ein Unikat,welches nur einmal existiert und vom Versicherer nach Einsicht an den Geschädigten zurückzugeben ist.

  12. Karle sagt:

    „Als Entscheidungsträger würde ich Firmen, die sich in Deutschland vorsätzlich – wie hier – nicht an Deutsches Recht halten, den Laden einfach dicht machen und das Betriebsgelände einebnen, damit Platz geschaffen wird für seriös arbeitende Unternehmen.“

    Nicht nur das. Ich würde den verantwortlichen Vorständen noch die Deutsche Staatsbürgerschaft entziehen sowie die Aufenthaltsgenehmigung auf Lebenszeit. Deutschland macht Platz!!

  13. Mister L sagt:

    @ Hein Blöd

    Diese Problematik hatte ich im letzten Absatz bereits „angeschnitten“.
    Gut: Eine Stelle, rechtlich gegen Gutachtenveränderung, – unterdrückung bzw. -vernichtung vorzugehen, wäre damit ausgehebelt. Denn das Original bekommt dann nicht die Versicherung, sondern der Auftraggeber direkt.
    Aber Versicherer „schreien“ doch immer nach der Übermittlung in elektronischer Form.
    Bitteschön!!!
    Alles unter einem Hut wird man sicherlich so schnell nicht bekommen, denn es gibt zu viele Baustellen. Datenschutz, Urheberrecht, Kürzung vom Schadenersatz, Kürzung beim SV-Honorar etc, etc..
    Nicht alle aber viele Punkte davon wären damit abgedeckt. Auch eine Kontrollmöglichkeit ist gegeben. Dann aber leider unter Umgehung des Procedere mit dem Original-Gutachten.

  14. Jens sagt:

    @Mister L.

    Zitat: „Aber Versicherer “schreien” doch immer nach der Übermittlung in elektronischer Form.

    Schrein können die viel…
    Da es aber nicht selten vorkommt, daß Gutachten sowohl auf dem Post- als auch dem elektronischen Weg angeblich „nicht ankommen“, werden diese von mir ausschließlich klassisch auf dem Postweg per Einschreiben versendet.
    Wenn es dann dort bei der Versicherung verschlampt wird… hat sie halt Pech gehabt !

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