Huk Versicherer betreiben Schadensteuerung mit europäischen Unfallbericht.

So gibt z. b. der GDV, unter dem Titel "Ein Autounfall, was tun? Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung", eine Broschüre heraus in welcher zu lesen ist:

Sie haben einen Unfall, bei dem niemand verletzt wurde. Was ist zu tun? … Hat gerade niemand ein Handy, können Sie den Sachverhalt auch selbst feststellen, wenn Sie einige Grundregeln beachten. Ein von Ihnen und dem Unfallgegner erstelltes Protokoll beinhaltet die gleichen Feststellungen wie ein Polizeiprotokoll und wird von Ihrer Versicherung genauso anerkannt. Unser Tipp: Verwenden Sie den so genannten Europäischen Unfallbericht (siehe S. 9), den Sie bei Ihrem Versicherer erhalten und stets im Fahrzeug mitführen sollten. Er erleichtert Ihnen alle notwendigen Feststellungen und führt zu einer schnellen und unbürokratischen Schadenregulierung.

Der hier vorgeschlagene Vorgehensweise, dass Ausfüllen des europäischen Unfallbericht, scheint zunächst unbedenklich, ist aber mit der Version die man von vielen Versicherer im Internet (vgl. u.a. "Zürich Versicherung Aktiengesellschaft", "AachenMünchener Versicherung AG". " ASSTEL Versicherungsgruppe", "DEUTSCHER HEROLD", "HDI Versicherungen", "DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft", "Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG", "Generali Versicherung AG", "Allianz AG", "Allianz24", "ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG", "Itzehoer Versicherung", "Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft", "Optima Versicherungs-Aktiengesellschaft", "WGV-Online", "Badische Versicherungen", "VICTORIA", "NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE", "SOVAG" ) oder nach Anforderung erhält bedenklich.

Diese Form des Unfallbericht umfasst dann nämlich eine Gebrauchsanweisung mit folgendem Inhalt:

"Der Unfallbericht entspricht dem Modell des Comité Européen des Assurances (CEA). Er ist für alle Autounfälle brauchbar. Wie ist der Unfallbericht auszufüllen? …

– Zuhause – Vergessen Sie nicht anzugeben, wo und wann Ihr Fahrzeug durch den Sachverständigen besichtigt werden kann (Ziff. 14).

– Verändern Sie auf keinen Fall den Unfallbericht. – Übersenden Sie das Formular unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft."

Bedenkt man, dass dann beide Versicherungen diesen Unfallbericht zugeschickt bekommen ist das unseres Erachtens zweifach bedenklich:

1. Vermittelt der Versicherungs-Unfallbericht den Eindruck als sei eine Besichtigung des Geschädigtenfahrzeug durch die zahlungspflichtige Versicherung der gängige Weg der Schadenregulierung.

2. Das Geschädigten-Fahrzeug kann ohne weitere Nachfrage unverzüglich durch die zahlungspflichtige Versicherung besichtigt werden, unabhängige Stellen werden aus der Regulierung herausgehalten.

In der Versicherungsform wird der europäische Unfallbericht u. E. zur Schadenssteuerung benutzt. Alle unabhängigen Kollegen und Anwälte sollten ihren Kunden einen neutralen europäischen Unfallbericht zugänglich machen und Captain HUK sollte auch etwas derartiges bereit stellen.

Eins möchten wir hier noch Anfügen:

Das der europäische Unfallbericht in dieser Versicherungs-Form von Anwälten und Sachverständigen herausgegeben wird, (Fundstellen im Internet möchten wir uns verkneifen) ist vielleicht noch mit Unwissenheit zu erklären.

Warum der europäische Unfallbericht in dieser Versicherungs-Form vom

AvD dem Automobilclub von Deutschland

und vom

ACE dem Auto Club Europa e.V.

herausgegeben wird, entzieht sich unserem Verständnis.

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9 Antworten zu Huk Versicherer betreiben Schadensteuerung mit europäischen Unfallbericht.

  1. RA Saager, Ansbach sagt:

    Für die Kollegen Anwälte:

    Die ARGE Verkehrsrecht im DAV gibt als Werbemittel einen Unfallbericht heraus (leider nur als deutsche Version) der den Geschädigten entsprechend der Rechtsprechung auf freie SV-, Werkstatt- und RA-Wahl hinweist.

    Der steht bei mir im Wartezimmer und auch bei diversen Werkstätten, SV-Büros und Versicherungsagenturen.

    Mit den besten Grüßen fürs Wochenende

  2. RA Saager, Ansbach sagt:

    Nachtrag:

    Flyer gibts als *-pdf auf verkehrsanwaelte.de …

  3. Luise B. sagt:

    Interessant was man so alles im Netz findet.
    Eine Frage hätte ich zu dem Unfallbericht.Wenn mir diese jemand beantworten könnte ,wäre ich dankbar.
    Es gibt so viele Magister, Juristen und Leute mit Matura, warum werden solche einschneidenden Dinge nicht schon am Anfang bekämpft,damit Unfallgeschädigte vor diesen gezielten Falschinformationen geschützt sind.
    Fehlt hier die Weitsicht, oder der Wille etwas zu ändern was verbraucherschädlich ist.Ich glaube nicht dass ein Unfallbericht in einer Anwaltskanzlei die Öffentlichkeit erreicht.Warum erreicht der Versicherungsverband diese Verbreitung und nicht ein Anwaltsverrein?
    Guten Tag

  4. RA Saager, Ansbach sagt:

    noch ein Nachtrag:
    Die ARAG hat die „Ausfüllanweisung“ nicht beim DL mit dabei und die Cosmos hat den Link geändert….

  5. B.Bastiab sagt:

    Hallo zusammen,
    als Schadensachbearbeiter, kann ich diese Kritik leider nicht nachvollziehen.Wenn in dem Unfallbericht vermerkt ist,

    “ Zuhause – Vergessen Sie nicht anzugeben, wo und wann Ihr Fahrzeug durch den Sachverständigen besichtigt werden kann (Ziff. 14).“

    was ist da falsch daran?
    Der Schaden soll so schnell wie möglich reguliert werden und
    unsere Sachverständigen sind ebenso vom IFS zertifiziert und mindestens so qualifiziert wie die anderen auch.
    Was soll das also?

  6. Karl Stoll sagt:

    Hallo B.Bastiab,

    verzeihen Sie bitte: Über die technische Qualifikation des weit überwiegenden Teiles der Versicherungs-Sachvertsändigen mache ich mir keine Gedanken. Vielmehr werden diese Sachverständigen durch die Maßgaben-Kataloge der Versicherungen in Ihrer Arbeit beeinflusst. In diesen Maßgaben-Katalogen (die auch Sie kennen) ist doch sehr detailiert aufgeführt, wie ein Gutachten an die jeweillige Versicherung zu erstellen ist. Also was rein darf und was nicht und wie was zu berechnen ist. Genauso wird mit „sanftem“ Druck darauf hingewirkt die Devise „Instand setzen statt erneuern“, natürlich mit niedrigtsen Zeiten, einfliessen zu lassen. Selbst wenn es absolut nicht machbar ist. Wie gesagt, es gibt solche und solche Versicherungs-Sachverständige, aber der Druck der Versicherungen auf diese wird auch nicht weniger.

    Mfg. K.Stoll

  7. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    @ RA Saager

    Der Link der Arag geht nun wieder.

    Bei Cosmos Direkt funktioniert, die entsprechende Seite derzeit nicht. Habe aber alles gesichert und kann ggf. auf Wunsch ihnen den, zum Zeitpunkt der Berichterstellung von der Cosmos Direkt eingestellten, Europäischen Unfallbericht mit Anleitung zukommen lassen.

    Mfg

  8. Guido Scherz sagt:

    Hallo Kollegen!

    Unter nachfolgendem Link können Sie sich gerne einen neutral gehaltenen Unfallbericht (im PDF-Dateiformat) zur beliebigen Verwendung downloaden:

    http://www.sv-scherz.de/download/Unfallbericht.pdf

    Darüber hinaus können Sie sich unter dem nächsten Link einen Unfallfalter mit wichtigen Verhaltensregeln als Muster (zur Gestaltung Ihres eignenen Unfallfalters) downloaden:

    http://www.sv-scherz.de/download/Unfallfalter.pdf

    Und nun (am besten während oder vor der Urlaubszeit) einige Kids in die Stadt schicken und diese Fleyer bei Tankstellen, auf Parkplätzen, in Kaufhäusern etc. verteilen lassen.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  9. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    @ B.Bastiab

    Ich möchte hier nur mal den eins klarstellen:

    DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V.
    – Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar –

    41. Deutscher Verkehrsgerichtstag
    29. bis 31. Januar 2003 in Goslar
    EMPFEHLUNGEN

    Arbeitskreis VI:

    “Unfallregulierung durch den eigenen Haftpflicht-Versicherer?“
    In einigen europäischen Ländern leistet die eigene Haftpflichtversicherung des geschädigten Autofahrers Schadensersatz an ihren Versicherungsnehmer. Anschließend nimmt die regulierende Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers Regress.
    Diese Direktregulierung des Sachschadens kommt für deutsche Verhältnisse nicht in Betracht. Es verstößt nach Auffassung des Arbeitskreises gegen das Rechtsberatungsgesetz und stellt eine Interessenkollision dar, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Interessen ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung wahrnimmt.
    Denkbar bleibt jedoch eine eigene Produktlösung der Art, dass der Versicherungsnehmer – wie bei der Kaskoversicherung – einen vertraglichen, auch einklagbaren Anspruch auf Schadensersatz gegen die eigene Versicherung erwirbt.
    In keinem Fall dürfen Rechte des Geschädigten – zum Beispiel, was die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen betrifft – verkürzt werden. Weil der Versicherer des Geschädigten natürlich auch eigene Interessen wahrnimmt, bestehen auch hier Bedenken wegen einer möglichen Interessenkollision. Deshalb ist eine solche Produktlösung vom Standpunkt des Verbrauchers aus nur hinzunehmen, wenn dem Versicherungsnehmer vertraglich die gleichen Rechte angeboten werden, die ihm nach Gesetz und Rechtsprechung gegenüber dem Schädiger zustehen.

    Mfg

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