Versicherung will bei fiktiver Abrechung die laut Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten kürzen

Bei der Diskussion des folgenden Sachverhalts, der uns so schon mehrfach von unseren Auftraggebern mitgeteilt wurde, würde mich besonders interessieren, inwieweit in solchen Fällen  gegen geltendes Recht verstoßen wird und wie der genannte Sachverhalt zivilrechtlich zu bewerten wäre.

Die Versicherung teilt dem Geschädigten folgendes mit:

nach Prüfung dieser Angelegenheit anhand der uns vorliegenden Unterlagen rechnen wir – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen – wie folgt ab:

Reparaturkosten lt. Prüfbericht   1.212,94 € (netto), Auslagenpauschale 20,00 €.

Laut Gutachten betragen die Reparaturkosten jedoch 1.356,71 € (netto), außerdem wurde eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend gemacht.

Später heißt es weiter: Die Auslagenpauschale kann in der geforderten Höhe ohne Einzelnachweis nicht übernommen werden.

Das uns eingereichte Gutachten bzw. den uns eingereichten Kostenvoranschlag haben wir prüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Instandsetzung des vom Schaden betroffenen Fahrzeuges preiswerter möglich ist. Wir haben den Prüfbericht anliegend zur Kenntnis beigefügt.

Wird uns keine Reparaturrechnung eingereicht, kann nur der Prüfbericht als Grundlage der Entschädigung dienen.

Der Prüfbericht wurde erstellt von einer SSH GmbH, darin enthalten eine Tabelle, eine Kalkulation ist nicht beigefügt, die die einzelnen Reduzierungen bei den Lohn- und Lackierungskosten ausweist.

Hierbei beruft sich der Sachverständige auf die Lackierungskosten und den Arbeitslohn einer freien Werkstatt.  Der Geschädigte hat jedoch sein Fahrzeug in seinem Autohaus reparieren lassen.

Chr. Zimper

Stendal, 24.08.06     Nachtrag

eben ist mir gerade die SSH-GmbH wieder über den Weg gelaufen. Und zwar als Schadenreguliergbeauftragter (ob sich das Wort im Duden findet) einer holländischen Versicherung unter dem Namen Avus-SSH GmbH, mitgeteilt durch den Zentralruf.  Dorthin sollten wir nach telefonischer Rücksprache das von uns erstellte Gutachten schicken. Haben wir jetzt ein Gutachten erstellt, welches eigentlich die Avus-GmbH erstellen sollte? Wir werden nun unser Gutachten diesen Umweg ersparen und es direkt an die Versicherung schicken.

Urteilsliste "Fiktive-Abrechnung" zum Download >>>>>

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67 Antworten zu Versicherung will bei fiktiver Abrechung die laut Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten kürzen

  1. K.Stoll sagt:

    Hallo,

    ein böses Durcheinander!!!
    Zusammenfassung meinerseits:

    – Das Gutachten des Sachverständigen liegt wertemäßig unter einem 130% Fall.

    – Ob das Gutachten rechtmäßig ist oder nicht, kann hier nicht umfassend beurteilt werden! Wir können hier keine Einzelfall-Ferndiagnosen stellen. Vielleicht gab es noch andere Gründe, das der Sachverständige einen niedriegeren Betrag ermitelte als die Werkstatt mit ihrem Kostenvoranschlag. Da hilft nur das Gespräch mit dem Sachverständigen selbst.

    – Wir können hier nur allgemein Stellung beziehen zu einem Thema, aber nicht Rechtsberatung betreiben in einem Fall, bei dem immer wieder neue Aspekte auftauchen und eingeschoben werden (Zweitschaden etc).

    Fazit ist, wie schon oft festgestellt, diese ganze Sache einem qualifizierten Verkehrsanwalt zu übergeben. Eine verlässliche Lösung, einen wirklich guten zu finden, habe ich leider auch nicht. Da hilft nur umhören und bei Bekannten, Autohändler etc. nachfragen.

    An Kuschelbärchen: In Ihrem letzten Beitrag schreiben Sie, das Sie zur Reparatur des Fahrzeugs kein Geld haben? Wo ist denn die Entschädigungssumme der Gerling hin? Klar können Sie mit dem Betrag machen was Sie wollen. Aber sich dann beschweren, man kann sein Auto nicht reparieren und jetzt im zweiten Fall kommt so gut wie nichts mehr raus?
    Beim ersten Unfall hätten Sie, da Sie ja unmissverständlich Ihr Fahrzeug behalten wollen, einen ganz unkomplizierten Weg gehen können: Ab in die Werkstatt und reparieren! Wird die Rechnung dann trotzdem höher wie voraus kalkuliert, ist das nicht Ihr Problem (oder wäre gewesen).
    Sie hätten Ihr Auto und die Werkstatt hätte ihren Umsatz (der zum Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt). Um es hier allen klar zu stellen: Ich bin ein Verfechter der Reparatur, wo sie möglich ist! Und zwar offiziell mit ordentlicher Rechnung, sach- und fachgerecht nach Gutachten!
    Warum? Hat der ein Rad ab?
    Nein, ich selbst war mal Mitinhaber eines kleinen Karosserie- und Lackierbetriebes, der auch jeden Monat über die Runden kommen musste.
    Wie gesagt, soll jeder abrechnen, reparieren, neu kaufen, weiterfahren, gar nicht mehr fahren wie er will.

    Zusammenfassend jetzt aber meine ureigenste Einschätzung der Beiträge von Kuschelbärchen:
    Die ganze Art und Weise, die Redewendungen, die Einschiebungen und Aufmachung der Beiträge erwecken in mir den Eindruck, das diese von einer ganz anderen Seite als der eines Geschädigten hier lanciert wurden, um hier einige auf das Glatteis der Rechtsberatung zu locken! Wie, was, warum und hundertmal das gleiche gefragt, Tatsachen verdreht etc. um immer neue Antworten zu entlocken, die irgendwann den Autor ins Schleudern bringen. Hintergund? ….. Abmahnung?……..Darstellung des Blogs als Rechtsberatungsseite?

    Mfg. K.Stoll

  2. RA Saager, Ansbach sagt:

    Zitat huk-freund:

    „Hilfestellung und Aufklärung mußt du woanders im Netz suchen.“

    Dann doch bitte unter verkehrsanwaelte.de…..

    Mit den besten Grüßen
    von der „Schadensregulierungsfront“

  3. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Kollege Stoll,

    sehr gut beobachtet!
    Ihre Einschätzung der Kommentare von „Kuschelbärchen“ wird jeder wache Leser teilen.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  4. runabout sagt:

    Hallo zusammen,
    als Neuling in diesem Blog habe ich kapiert, daß es
    ratsam ist, sich in rechtlichen Detailfragen mit Ratschlägen zurückzuhalten.
    Als Ingenieur habe ich keinerlei Ambitionen als Rechtsberater aufzutreten, sondern stehe voll und ganz hinter
    der bewährten Arbeitsteilung von technischer Schadensdokumentation durch den Sachverständigen einerseits, und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch einen Fachanwalt andererseits.
    Wenn Kunden mit Fragen nach Regulierungsdetails an mich herantreten habe ich immer einen Anwalt empfohlen und werde dies auch weiter tun.

    Mit freundlichen
    Grüßen
    Runabaout

  5. svman sagt:

    Hallo zusammen!
    Eine Frage an die rechtskundigen Kollegen. Wie sieht es mit den Kürzungen der Versicherungen bei fiktiver Abrechnung in Sachen Ersatzteilaufschlag UPE und Verbringung aus? Sind diese Kürzungen zulässig?

    MfG svman

  6. SV Sander sagt:

    Hallo

    @SVman

    Kürzungspunkt Verbringungskosten findest du hier hier. und hier wurde das Thema UPE Aufschläge u. a. ausgiebig abgehandelt.

    Noch ein Tipp!

    Wer etwas auf dieser Seite finden möchte macht das am besten mit google. Hierbei ist in der „Erweiterten Suche“, neben dem Suchwort, einfach unter dem Punkt

    ->Domains

    ->Ausschließlich von der Site oder Domain:

    „www.captain-huk.de“ einzugeben.

    Erstaunlich was man da jetzt bereits schon findet

    Das würde für UPE so aussehen!

    Mfg
    Ihr Sachverständigenbüro Sander

  7. Frank sagt:

    @ Sander,

    Super gemacht.

    Nun kann sich fast jeder INFORMIEREN. (Auch HUKIANER)

    MfG

  8. H. Nordmeier sagt:

    Auch die DEVK in Kassel macht sich erneut einen fraglichen Namen!

    Aussage des Sachbearbeiters in einem Haftpflicht-Unfallschaden gegenüber der beauftragten Werkstatt, bzw. dem zuständigen Werkstattmeister:

    Dieser Sachverständige ist uns zu teuer!

    Wir schicken unseren eigenen SV

    und so kam es dann auch!

    Jedenfalls werden derartige Verfehlungen durch die Versicherer immer der IHK gemeldet, damit man auch an diesen Stellen immer gut informiert ist.

    Über weitere Maßnahmen mache ich mir morgen intensivere Gedanken! (oder hat jemand noch einen Tipp)

    Guts nächtle Deutschland

    Zu Spät ist es allemal!

  9. Beckmann sagt:

    hallo h. nordmeier,

    wer aufgibt hat schon verloren. ob unser kampf aussichtslos ist, wird der verbraucher entscheiden. wo jedoch kein „kampf“ ist kann auch keiner gewinnen.

    mojn

  10. PeterPan sagt:

    hallo herr nordmeier
    lesen sie bitte BGH vom 23.02.2006 I ZR 164/03
    bei http://www.bundesgerichtshof.de
    haftpflichtversicherer erfüllen anders als krankenkassen keinen
    öffentlichrechtlichen versorgungsauftrag.ich habe schon überlegt,mit der dort klagenden wettbewerbszentrale kontakt aufzunehmen um sie für unser problem zu sensibilisieren;leider hatte ich bisher keine zeit dazu.

  11. Ronny sagt:

    Hallo allerseits!

    Ich habe vor eineim Monat berichtet, wie die Gerling-Versicherung völlig grundlos die vom Gutachter festgestellten Repararurkosten gekürzt hatte. Daraufhin habe ich einen RA eingeschaltet, der den Differenzbetrag unter Fristsetzung bis zum 15.09.06 verlangte. Am 15.09.2006 wurde der Betrag als „Nachzahlung“ auf mein Konto überwiesen. Auch die vermeidbaren Anwaltsgebühren (die Höhe leider unbekannt) halten die Sachbearbeiter nicht von den rechtswidrigen Kürzungen ab. Andererseits muss ein solchen Vorgehen für die Versicherungen immer noch wirtschaftlich sinnvoll sein.

    PS.: Danke nochmals für die wertvolle Infos!

    LG Ronny

  12. Ronny sagt:

    Hallo allerseits!

    Ich habe ca. vor einem Monat berichtet, wie die Gerling-Versicherung völlig grundlos die vom Gutachter festgestellten Repararurkosten gekürzt hatte. Daraufhin habe ich einen RA eingeschaltet, der den Differenzbetrag unter Fristsetzung bis zum 15.09.06 verlangte. Am 15.09.2006 wurde der Betrag als „Nachzahlung“ auf mein Konto überwiesen. Auch die vermeidbaren Anwaltsgebühren (die Höhe leider unbekannt) halten die Sachbearbeiter nicht von den rechtswidrigen Kürzungen ab. Andererseits muss ein solchen Vorgehen für die Versicherungen immer noch wirtschaftlich sinnvoll sein.

    PS.: Danke nochmals für die wertvolle Infos!

    LG Ronny

  13. Störtebeker sagt:

    Hi Ronny,

    Nix zu danken! Wo wir helfen können tun wir das. Wenn Sie auch etwas für uns tun möchten, können Sie diese Website gern Ihren Bekannten weiterempfehlen. Das würde die Captain-Huk-Crew sehr freuen.

    MfG
    Störtebeker

  14. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Männer,

    wir haben also den Regulierungsversuch des Gerling-Konzerns ohne Anwalt, wie von Ronny mitgeteilt, wollte die Versicherung 450 € nicht zahlen. Dann das Lob vom Anwalt für die korrekte Regulierung des Schadens durch den Gerling-Konzern.
    Spätesdens jetzt kann jeder erkennen, im Haftpflichtschadenfall ist der freie Gutachter und der Anwalt für Verkehrsrecht, um die Ansprüche zu 100 % einzufordern, ein Muss.
    Wenn dann noch die Werkstätten erkennen, dass nur so auch ein Zeit naher und 100 %ger Ausgleich der Reparaturkostenrechnung erfolgt, sind wir als Verbraucherschützer unserem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.
    Was mir noch auf der Seele liegt ist, dass den Gutachtern oft unterstellt wird, mit dem Unglück anderer Geld zu verdienen. Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen,
    z. B. einem Arzt vorzuwerfen, dass er für die Heilung des Patienten eine Rechung schreibt.

    Schönen Sonntag
    Chr. Zimper

  15. Ronny sagt:

    Hi Störtebeker!

    Die Seite ist in jeder Hinsicht uneingeschränkt zu empfehlen, was ich demnächst auch machen werde.

    LG Ronny

  16. SV Eiserbeck sagt:

    Hallo,
    nur mal kurz einen kleinen Erlebnisbericht mit der „continentale“ Versicherung.
    Gutachten am 28.12.06 für Geschädigten erstellt – Fahrzeug Citroen Xsara leichter Frontschaden RepKo netto ca. 1000 Euro – Reparatur Fachwerkstatt.
    Nach 14 Tagen Anruf der Versicherung an Anspruchsteller dass man das Fahrzeug kostenfrei abholen lassen würde und einen Leihwagen zur Verfügung hätte.
    Kunde verneinte – will, falls er repariert, nicht in eine Werkstatt die er nicht kennt. Gespräch beendet.
    Im Fragebogen war allerdings schon mitgeteilt, dass die Nettoreparatursumme auf Konto Anspruchsteller überwiesen werden soll.
    Nach weiteren 14 Tagen hat nun mein Kunde sich erlaubt, bei der Versicherung anzurufen, wo denn sein Geld bleibt. Da wurde er ziemlich barsch von dem Sachbearbeiter auf das letzte Gespräch hingewiesen und gesagt, dass man nur auf die Werkstattrechnung bezahlt und nicht anders.
    Fazit: noch gestern schnell Termin beim Anwalt organisiert und nun warten wir mal. Mein Kunde war noch ziemlich jung, das heist aber nicht, dass man nicht weis wie man sich wehrt.
    Schönen Tag noch

  17. Alex sagt:

    Versicherung will bei fiktiver Abrechung die laut Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten kürzen
    Mittwoch, 02.08.2006 um 11:19 von SV Zimper | · Gelesen: 34269 · heute: 3 | 66 Kommentare

    Hallo, Herr Zimper,

    zwischen Wollen und können liegen Welten. Hat Ihr Auftraggeber aus Unkenntnis oder aus falscher Einschätzung keinen Rechtsanwalt eingeschaltet ist er selber an einer solchen Misere Schuld und muß sich deshalb auch nicht wundern, dass er wahrscheinlich nicht den Schadenersatz bekommt, der ihm zusteht. Allerdings wird auch von dem Berufsstand der Rechtsanwälte hier viel Mist fabriziert und diese müssen sich dann auch nicht wundern, wenn sie von den Versicherungen nicht mehr ernst genommen werden. Kürzungsversuchen jedweder Art sollte umgehend mit Konsequenz begegnet werden. Alles andere gehört in die Kategorie“Sandkastenspiele“ und ist keine gute Werbung für Verkehrsrechtsanwälte.

    Mit freundlichen Grüßen

    ALEX

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