HUK-Coburg in der Kritik – ZDF-Recht-brisant – heute Wiederholung auf 3Sat um 18:30 Uhr

Wer die Sendung bereits am Freitag gesehen hat, weiß worum es u. a. geht.  Es steht die HUK-Coburg Versicherung mit ihrer „neuen“ Rechtsschutzversicherung in der Kritik.

Von unrechtmäßiger Datenweitergabe ist zunächst die Rede. Die HUK-Haftpflicht informiert mal eben die HUK-Rechtsschutz über den Schadenfall. Diese übt umgehend massiven Druck auf den Versicherungsnehmer aus. Er soll den vom Versicherer gewünschten Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dies, obwohl dieser schon längst von seinem Recht der freien Anwaltswahl Gebrauch gemacht und den Anwalt seines Vertrauens beauftragt hatte.

Weiter geht es mit einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall. Der Kasko-Versicherer gibt bei (s)einer Sachverständigen-Organisation?, es ist nicht die DEKRA, ein Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige übersieht an der Corvette   u.a. Verkerssicherheits relevante Schäden und weist in der Kalkulation eine Reparatur von gerade mal 6.000,00 Euro aus.

Es kommt zum Sachverständigen-Verfahren.

Der tatsächliche Schaden beläuft sich, allerdings nicht wie im Bericht dargestellt, auf 15.000 Euro, sondern liegt, nach der Information des am Sachverständigen-Verfahren beteiligten Gutachters – tatsächlich bei vom Kasko-Versicherer gezahlten – knapp 25.000 Euro.

Der Link zur  Sendung –  ZDF Mediathek – Interessant wird’s nach ca. 12 Minuten.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1421622/Das-Spiel-der-Rechtsschutzversicherer

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9 Antworten zu HUK-Coburg in der Kritik – ZDF-Recht-brisant – heute Wiederholung auf 3Sat um 18:30 Uhr

  1. Netzfundstück sagt:

    Wann wer ein lieber Kunde ist und was die Zukunft uns bringt

    Auszug aus der Diskussion:

    Goslar Institut
    GOSLAR DISKURS 22. September 2010

    Es diskutieren: Klaus-Jürgen Heitmann, HUK-COBURG; Michael Kainzbauer, Toyota Insurance Management; Bernd Krieger, Europäisches Verbraucherzentrum, Kehl; Thorsten Rudnik, Bund der Versicherten; Uwe Schmidt-Kasparek, Fachpublizist; Dr. Reiner Will, ASSEKURATA.
    Moderation: Carola Ferstl

    Ab Seite 27:

    „Ferstl: Herr Heitmann, wenn Sie jetzt den Erfolg sehen, den die Autohändler im Grunde mit dieser Bequemlichkeitsstrategie haben, Sie hatten es kurz vorhin auch schon mal anklingen lassen, gucken Sie sich auch davon etwas ab für Ihr Geschäft?

    Heitmann: Ja, neben den günstigen Preisen sagen wir vor allem, lieber Kunde, im Schadenfall, verlass dich ganz auf uns, wir helfen Dir, im Kaskoschadenfall, aber auch im Haftpflichtschadenfall. Wir übernehmen die Abwicklung des Schadens, im Falle eines Falles sorgen wir auch dafür, dass das garantiert ist, wir geben eine Garantie für die Reparaturarbeiten….“

    Auf die Frage von Ferstl: „Also Autos verkaufen wollen Sie noch nicht gleich?“ antwortet Heitmann: „Nicht gleich.“

    Quelle: http://www.goslar-institut.de/images/%28GOSLARDISKURSDVD5.pdf

  2. B.D. sagt:

    Ein unter Praktikern stets gegenwärtiges Thema. Gut, dass es auf diesem Wege mal der Öffentlichkeit und dem potentiell Betroffenen aufgezeigt wird.

    Gruß

    B.D.

  3. Schwarzkittel sagt:

    Ich denke, hier muss zweierlei getrennt werden.

    1. Komplex Rechtsschutzversicherung:

    Hier ist das Beispiel im Film typisch, ich denke, die „chinesischen Mauern“ funktionieren nicht.

    Aber auch der Kunde ist selbst schuld: Warum vergleicht er vor Abschluss nicht mehrere Anbieter oder bedient sich eine Maklers ?
    Manche Versicherung würde so nicht abgeschlossen werden.
    Hauptverkaufsargument für die SB ist doch:; Da sparen Sie Prämie…. (aber wie viel: Sicherlich weniger als die 150,00 EUR pro Fall)
    Ganz klar: Augen auf dem Versicherungskauf !

    Zweite Runde: Verquickung Rechtsschutz / Anwalt:
    Auch hier muss der Kunde halt mal die ARB lesen und sich selbst kümmern: Wie oft höre ich von Mandanten / Schuldner: Ich habe die Sache meinem Rechtsschutz übergeben. Ja was soll der denn machen ? Die Mietrückstände zahlen ? Das Auto reparieren ? Die Rechnung bezahlen ? Den Handyvertrag kündigen ? Schadensersatz leisten ?
    Also: Selbst den A…. bewegen und sich einen Anwalt suchen, Termin vereinbaren und die Sache in Bewegung setzen.
    Wenn der Kunde bei der RS anruft und sagt: Ich brauch einen Anwalt (nennt mir einen), was wird die RS machen ? Einen nennen…
    Muss nicht schlecht sein, kommt auf den Anwalt an. Ich kenne eine Reihe Kollegen, die mit RS „Rahmenvereinbarungen“ haben. Ist ein Modell der Empfehlung, wie andere Empfehlungen auch. Kommt nur darauf an, was man daraus macht: Den Mandaten unabhängig von der RS beraten und vertreten sollte selbstverständlich sein (ist es aber nicht, weiss ich auch…)
    Ist aber erkannt (siehe Beitrag) und http://www.verkehrsanwaelte.de/index.php?id=143&rid=t_5519&mid=97&aC=ebe4e01d&jumpurl=4

    Andersherum klappen die Mauern auch nicht:
    Ich habe es schon öfter erlebt, dass ich die RS des Unfallgeschädigten um Deckungszusagen angeschrieben habe (beim gleichen Konzern wie die Haftpflicht des Schädigers) und statt einer Deckungszusage bekam ich die vollständige Regulierung und von der RS Schweigen.

    2. Themenkomplex: Kaskoversicherung:

    Hier hat der VN halt mit dem Vertrag die Schadensfeststellung an den VR „verkauft“. Wenn der „schlechte“ SV aussucht, ist das eine Pflichtverletzung des Vertrags und der Kunde muss sich wehren. Ist das System (was der einzelne Kunde nicht erkennen kann), spricht das gegen den Versicherer. Liegt halt daran, dass der Markt bei der PKW-Versicherung kaum wächst und ich nur VN gewinne, indem sich sie bei anderen VR abwerbe (und damit ggf. auch schlechte Risiken einkaufe).

    Dranbleiben und alles kritisch hinterfragen. Lieber die Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen, als 12.000,00 EUR in den Sand zu setzen.

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  4. Unbeugsame sagt:

    B.D. verdient Zustimmung.
    Aber diese „Öffentlichkeitsarbeit“ ist leider noch viel zu wenig.
    Derartige Berichte sollten viel mehr, ständig und immer wieder dem Verbraucher über- und vermittelt werden.

  5. virus sagt:

    Schwarzkittel: „Dranbleiben und alles kritisch hinterfragen. Lieber die Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen, als 12.000,00 EUR in den Sand zu setzen.“

    Lieber Schwarzkittel, du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Es ging letztendlich um knapp 25.000 Euro Fahrzeugschaden. Die Reparaturkosten waren um satte 19.000 Euro zu gering kalkuliert.

    Zum Kommentar von Netzfundstück:

    Zitat: „Heitmann: Ja, neben den günstigen Preisen sagen wir vor allem, lieber Kunde, im Schadenfall, verlass dich ganz auf uns, wir helfen Dir, im Kaskoschadenfall, aber auch im Haftpflichtschadenfall. Wir übernehmen die Abwicklung des Schadens, im Falle eines Falles sorgen wir auch dafür, dass das garantiert ist, wir geben eine Garantie für die Reparaturarbeiten….”

    Wenn ich von einem Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde, werde ich doch nicht zum Kunden des Schädiger-Versicherers. Ich bin nämlich dann ein (Unfall)Opfer. Und als Opfer=Geschädigter habe ich Rechte und der Schädiger bzw. sein Versicherer hat Pflichten. Was Herr Heitmann da von sich gibt, ist also nichts mehr als eine Micky-Maus-Sprechblase, ein Versuch, das Unfallopfer zum Sklaven der Geschäftspolitik seines Unternehmens zu degradieren.

    Und was garantiert Herr Heitmann eigentlich? Garantiert er vollen Schadensersatz – dann frage ich mich, wie es zu der imensen Urteilsliste: HUK-Coburg-Sachverständigen-Honorar kommen konnte. Oder garantiert er, wir zahlen 100 % von dem, wo wir nicht drum rum kommen?
    In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass angeblich die HUK auf die anfallenden Reparaturkosten 20 % einsparen muss, damit sich das Angebot: „KaskoSelect“ halbwegs rechnet.
    Und wo „sparen“ nun die Vertrauenswerkstätten?

  6. hd-30 sagt:

    @Netzfundstück Sonntag, 28.08.2011 um 18:56

    …“Wann wer ein lieber Kunde ist und was die Zukunft uns bringt“
    ——————————
    Danke für diesen Beitrag. Es lohnt die Lektüre. Schon interessant aus welchem Blickwinkel hier der Bereich Kfz-Versicherungen betrachtet wurde.

    Der Verbraucher mit seinen Interessen kam allenfalls am Rande vor und das Schadenmanagement als Preiskontrolle zum Nutzen der Versicherten darzustellen war Rabulismus in Reinkultur.

    Das muß man Herrn Heitmann schon lassen – ein wendiger Stratege von dem man jedoch Compliance nicht erwarten darf.

  7. Netzfundstück sagt:

    Hi, ich habe das für euch gefunden:

    HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung setzt rechtspolitischen Dialog fort / Fachdiskussion als Broschüre erschienen

    Zitat: „So hat die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk kürzlich die Versicherungsaufsicht aufgefordert, die Kooperation von Rechtsschutzversicherungen mit Vertragsanwälten unter die Lupe zu nehmen und erforderlichenfalls tätig zu werden. Dabei stellte sie die Forderung auf, die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte zu schützen. Damit geraten Fragen der Rechtskultur in die öffentliche Diskussion. Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung stellt sich dieser Diskussion.“

    Fundstelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21277365-huk-coburg-rechtsschutzversicherung-setzt-rechtspolitischen-dialog-fort-fachdiskussion-als-broschuere-erschienen-007.htm

    Richtig interessant wird es dann aber hier: http://www.goslar-institut.de/download.html

    Bei der HUK hat man mal wieder einen Wandel des Volkswillens, in Form einer implantierten Vollkaskomentalität ausgerufen.

    „Recht haben und Recht bekommen
    Rechtsschutzversicherung im Wandel

    PDF [3,4 MB]“

    sollte zumindest jeder Anwalt gelesen haben.

    Graus, graus.

  8. Antwort sagt:

    Test,bestellt und bezahlt von der HUK.
    In dem Zufriedenheits-Test der Fa.Psephos im Auftrag des deutschen Anwaltsvereins landeten die HUK-Gesellschaften noch auf den letzten Plätzen.

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