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Schlagwort-Archive: § 232 ZPO
Änderung des § 232 ZPO per 01.01.2014 – Rechtsbehelfsbelehrung
Der eine oder andere hat sich sicher schon gefragt, warum seit einiger Zeit bei den Gerichtsurteilen eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung unten angefügt ist? Dies ist die Folge einer Änderung der Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO n.F.). Hierzu gibt es eine entsprechende Abhandlung … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein, Erfreuliches, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Netzfundstücke, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos
Verschlagwortet mit Änderung, § 232 ZPO, Juraexamen, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsprechung, ZPO
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