Schlagwort-Archive: AG Wiesloch

AG Wiesloch verurteilt beklagte Haftpflichtversicherung zur Zahlung restlichen SV-Honorars aus abgetretenem Recht (1 C 329/08 vom 27.02.2009).

Das AG Wiesloch (Baden-Württemberg) hat mit Urteil vom 27.02.2009 ( 1 C 329/08 ) dem klagenden SV aus abgetretenem Recht restliches SV-Honorar in Höhe von 93,46 Euro nebst Zinsen sowie Anwaltsgebühren von 39,00 Euro zugesprochen. Die Kosten des Rechtstreites trägt … Weiterlesen

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Diesmal: Angemessenheit der SV-Kosten – Werkvertragsrecht

Das AG Wiesloch hat mit Urteil vom 15.11.2007 – 4 C 265/06 – die Auftraggeberin des Sachverständigenauftrages auf die Klage des Sachverständigen hin verurteilt, 478,96 € nebst Zinsen sowie 48,22 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Aus den Gründen: Der Kläger … Weiterlesen

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