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AG Waiblingen, AZ: 9 C 1485/11, verurteilt die Deutsche Post AG SNL mit Datum vom 16.05.2012 zur Zahlung des zuvor gekürzten Sachverständigenhonorars u.a. unter Berücksichtigung des „teuren“ Wohnumfeldes und der regelmäßig hohen Qualität der vom Kläger erstellten Gutachten

Die korrekten Entscheidungsgründe beinhalten für den hier klagenden Sachverständigen (GmbH) zudem die Bestätigung der  Erstattungsfähigkeit seines über der BVSK-Honorbefragung hinausgehenden Honorars Es muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Region Stuttgart schon gemessen an den allgemeinen Lebenshaltungskosten mit zu den teuersten … Weiterlesen

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