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Die Rechte deutscher Bürger – Grundgesetz Artikel 2 und Artikel 12

lassen für mein Verständnis keinen Raum für ein wie auch immer geartetes (aktives) Schadenmanagement der Versicherer.  Insbesondere die Schadenlenkung weg von den Rechten der Unfallopfer stellt einen massiven Eingriff in die freiberufliche Tätigkeit  von Kfz-Sachverständigen dar. Gleich gravierend wird in das Geschäftsfeld  der … Weiterlesen

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