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OLG Schleswig erhöht Schmerzensgeld wegen der nicht nachvollziehbaren hartnäckigen Verweigerungshaltung der Beklagten um 10.000 Euro.

Die Richter des 7. Zivilsenates des OLG Schleswig-Holstein in Schleswig hatten von dem Regulierungsverhalten der Schädiger auch die Nase gestrichen voll. In dem Urteil vom 23.2.2011 – 7 U 106/09 – haben sie den Schädigern allesamt hinter die Ohren geschrieben, … Weiterlesen

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