DEVK-so denkt sie wirklich

Heute hatte ich seit langem mal wieder ein Gespräch mit dem Leiter der Schadenregulierung der DEVK. Hintergrund ist, das es zunächst eine mündliche Zusage gab, dass unsere Rechnungen übernommen werden, nun ein doppelter Salto zurück gemacht wurde, und man nur noch dieses eine Mal regulieren würde, danach aber nicht mehr.  Eigentlich kaum erwähnenswert, aber die dabei gemachten Äußerungen (leider nur mündlich) zeigen doch wie man bei der DEVK denkt. Hier die wesentlichen Aussagen in Stichpunkten

  1. Sie können ruhig weiter für DEVK-versicherte arbeiten, gehen aber das Risiko ein, Ihr Geld auch mal nicht zu bekommen (aha-auf die Möglichkeit, dass ich "mein Geld" dann beim Auftraggeber hole kommt man wohl nicht)
  2. Wir expandieren im Moment so stark, da kommt es auf einzelne Kunden nicht an.
  3. Gegen gelenkte Verträge sind ja nur ein paar Typen, die an der Sache verdienen wollen (mein Hinweis-auf  freie Sachverständigen wurde mit "Ich sage doch alles Typen, die nur verdienen wollen")
  4. In Zukunft wird es nur noch gelenkte Verträge geben, da werden Sie sich schon anpassen müssen.
  5. Wir müssen dafür sorgen, das unseriöse Betriebe vom Markt verschwinden (ob das Aufgabe einer Versicherung ist?)
  6. Das muss mal so knallhart gesagt werden, wir sind auf einzelne Kunden nicht angewiesen, wem es nicht passt der soll gehen.

Da kann ich nur sagen, das war deutlich.

Angeblich besteht man auf gelenkten Veträgen (das ist nach Aufassung der DEVK ein Vertrag mit Werkstattbindung) damit der Verwaltunsgablauf einfacher wird. Mein Hinweis, dass dies ja nur für Kaskokunden gilt, wurde so beschieden, dass man auch im Hauftpflichtwesen entsprechend handelt und es gibt da Mittel und Wege auch dort unseriöse Betriebe auszuschalten. Auch der Hinweis, dass man mit der Lenkung ja den Aufwand vergrößere wurde abgeschmettert. Das sparen wir dann schon ein-aha.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, das alles unseriös ist, was nicht nach der Pfeife der DEVK tanzt.

Ãœber Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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23 Antworten zu DEVK-so denkt sie wirklich

  1. Armes Deutschland sagt:

    Ein sehr schöner offener Beitrag, zu einem wirklich für Betroffene Verbraucher(egal ob VN oder Ast) unschönen Regulierungsverhalten. Die interessiert am Ende nur Ihr Gewinn-sonst nichts. Dieses Verhalten läßt sich deshalb nur stoppen Wenn massenhafte Gegenmaßnahmen so viel mehr kosten, das dieser Zusatzgewinn dadurch übertroffen wird (zb Mängelgutachten zu Reparaturen, Sachverständigenverfahren, Unterlassungsforderungen bei Urheberrechtsverletzungen,Abmahnungen bei Rufschädigungen, Schadenersatzforderungen in Höhe des illegal erzielten Mehrbetrages, Strafanzeigen bei Verleumdungen, Betrugsversuchen oder Urheberrechtsverletzungen usw.)

  2. SV sagt:

    Wenn ich mir die Mehrzahl meiner und unserer Kollegen anschau und das überwiegende wirken dieser ist der Vorschlag wohl Utopie, leider!

    Sozusagen ein Trauerspiel!

  3. Armes Deutschland sagt:

    Der Vorteil einer ungeschützten Berufsgruppe besteht darin, das man nicht jeden als Kollegen akzeptieren muß, der von sich meint, einer zu sein. Ein neutraler qualifizierter KFZ-Sachverständiger muß so handeln wenn die Versicherung derartige Geschäftsgebahren praktiziert. Es genügt schon lange nicht mehr ein Gutachten zu erstatten, es muß auch aktiv geschützt werden durch versicherungsgesellschaftbezogenes Schadengegenmanagement. Wer das nicht anbieten kann ,wird seine Neutralität aufgeben müssen um wenigstens noch als weisungsgebundener SV -also KEIN Kollege der neutralen qulifizierten SV mehr und damit zur großen Masse der Gefälligkeitsgutachter gehörend- zu überleben.

  4. Harald sagt:

    Ich war gerade bei VW mit meinem Auto, in welches einer reingefahren ist.
    Der Inhaber wollte unbedingt, daß ein Sachverständiger der DEKRA kommt. Nun weiß ich aber von meinen Kollegen, daß der Mann von der DEKRA immer was vergißt und nicht alles was kaputt ist im Gutachten steht und es dann Ärger mit der Versicherung gab, weil die Werkstatt nicht richtig reparieren konnte.
    Darum hab ich gesagt, ich kümmer mich selber um einen Sachverständigen, ich habe nämlich einen in meiner Sportmannschaft und der sagt immer, ich kann mir den Sachverständigen, wenn ich nicht Schuld am Unfall bin, aussuchen.
    Vorhin war ich bei diesem dann, der hat mir auch diese Seite hier im Internet gezeigt. Meinen Kollegen werde ich auch sagen, daß die mal hier lesen sollen.
    Wirklich schlimm, was ich alles nicht wußte.
    Ich brauche das Geld von der Versicherung unbedingt bald, damit ich mir ein neues Auto kaufen kann.
    Hoffentlich klappt das alles.

    Macht weiter so.
    Harald

  5. Franz511 sagt:

    Hallo Harald,

    Ihr Vorgehen war vorbildlich und absolut korreckt. So sollten sich alle Geschädigten verhalten und ihren eigenen Gutachter im Haftpflichtschadenfall nehmen.

    Gruss Franz511

  6. Heinzi sagt:

    Viele Werkstätten laufen der Versicherung hinterher wie Opferlämmer ihrem Schlächter!

    Deshalb nicht vergessen!:

    Einzig die Beauftragung eines Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt für eine zeitnahe Regulierung!

    Freundliche Grüße
    Heinzi

  7. F.Hilscher sagt:

    @ Heinzi
    „Einzig die Beauftragung eines Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt für eine zeitnahe Regulierung!“

    Ja, zeitnah
    Ja, rechtskonform
    ja, mandentenbezogen
    ja,vollständig wenn das auch ein Sachverständiger von Captain-huk begutachtet hat.
    Hier wird Verbraucherschutz vorgelebt!
    Franz Hiltscher

  8. Armes Deutschland sagt:

    Gestern bei N24 kam die Meldung das 2007 ein schlechtes Autojahr in Deutschland war, nur 3,1 mio Neufahrzeuge verkauft (2005-noch 4 mio),außerdem teilte der Zentralverband der Reparaturwerkstätten mit , das 2008 bis zu 50% der freien Werkstätten von Insolvenz bedroht sind. Neufahrzeugabschreibungszeiträume von 4 auf 6 Jahre zu erhöhen und zunehmende Werkstattbindug mit Preisdiktaten durch Versicherungen als Folge der AKB-Freigabe zeigen nachhaltige Auswirkungen. (Opferlämmer klingt irgendwie auch weinachtlich)

  9. virus sagt:

    Sage ich doch die ganze Zeit, nicht mehr lange und wir dürfen zwischen Werkstatt der Versicherung oder Auszahlung von 85 % der von der Versicherung bestimmten Schadentiefe wählen.
    Ihr lieben, das Risiko tragenden aber nichts mehr zu sagen habenden Unternehmer, wir danken Euch herzlichst für euren ausgemachten Weitblick. Stellt euch weiter mit an, um eure Pleitenstundenlöhne in Empfang zu nehmen.

    Da fällt mir ein, jetzt gibt es außer Jäger- und Blondinenwitze auch Werkstattwitze.
    Sagt der eine Meister zum anderen, ab heute spare ich das Geld für den Steuerberater, das macht jetzt alles die Versicherung, die zahlt mir jetzt immer soviel, dass ich keine Steuern mehr bezahlen muss. Morgen erfahre ich dann auch noch, woher ich die Butter für das Pausenbrot meiner Kinder kostenlos angeliefert bekommen kann. Und meine Frau geht putzen, damit es für die Miete reicht. Du, da hat die keine Zeit mehr, Schoppen zu gehen. Was glaubst du wohl, wie viel Euros ich jetzt nicht mehr brauche. Einfach super.
    Darauf der andere. Wo du hinwillst, da da komm ich gerade her. Ich brauche noch weniger Kohle wie du, denn meine Frau hat sich einen von der Versicherung geangelt. Der geht immer mit ihr ins Nobelkaufhaus – das spart ungemein. Blöd nur, dass ich jetzt das Pausenbrot für meine Gören selber schmieren muss.

  10. Armes Deutschland sagt:

    Weihnachtgedicht für den anderen Meister:
    „Der Gabentisch ist öd und leer, die Kinder laufen blöd umher ,da läßt der Vater einen krachen, die Kinder fangen an zu lachen, so kann man auch mit kleinen Sachen ,den Kindern eine Freude machen.“

  11. Der Hukflüsterer sagt:

    Weihnachtssatire

    Da frägt doch tatsächlich ein Besitzer eines Ford-Autohauses(diese Leute erkennt man an den Gelben Armbinden mit den schwarzen Punkten), der selbstverständlich eine sogenannte Vertrauenswerkstätte der Huk-Coburg betreibt wo die versprochene Arbeitsauslastung bleibt und erhält die tröstende Antwort:
    Ja Herr Werkstattinhaber, Sie haben doch zahlreiche Kaskoschäden über uns abgerechnet, oder nicht?
    Antwort:
    Doch schon, aber das waren ja schon meine Kunden!
    Ja klar , was dachten Sie denn?

  12. sv sagt:

    Ford Witz Nr.123
    Unterhalten sich zwei Ford-Werkstattinhaber von sogenannten Vertrauenswerkstätten.

    Sagt der eine:
    Vorige Woche hat mir die HUK-Coburg 2 Stammkunden von mir zur Haftpflichtschaden-Reparatur geschickt!

    Fragt der andere neidig:
    Ja Wahnsinn, wie machst Du das bloß dass die so großzügig sind?

    Antwortet der eine darauf stolz:
    Ganz einfach, ich arbeite nun für meine Partner unter den Selbstkostenpreis. Glaube mir, der Umsatz machts, nur der Umsatz.!

  13. rgladel sagt:

    Hier noch was schönes, wir brauchen keine Rechtsanwälre mehr.

    „Tipp: Rechtshinweise bei Unfallschäden
    10.12.2007

    Ab Mitte 2008: Allgemeine Rechtstipps aus dem Autohaus.
    Kfz-Meisterbetriebe dürfen ihren Kunden ab Mitte 2008 allgemeine Rechtsinformationen in der Unfallschadenabwicklung geben. Darauf hat der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hingewiesen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz – am 11. Oktober 2007 vom Bundestag beschlossen und am 9. November 2007 vom Bundesrat gebilligt – wird das Rechtsberatungsgesetz ablösen. Es soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zuzulassen und die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung zu erleichtern.

    Für die Kfz-Betriebe bedeuten diese Rechtsdienstleistungen, wenn sie lediglich Nebenleistungen darstellen, laut ZDK folgendes:

    – Er kann seine Kunden bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte aufklären und beraten.
    – Die Werkstatt kann jetzt mit einer Abtretung „erfüllungshalber“ unmittelbar an die Versicherung herantreten. Vorher musste zuerst der Kunde in Anspruch genommen werden, bevor gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgegangen werde konnte.
    – Bei willkürlichen Kürzungen der Rechnung kann die Werkstatt unter dieser Voraussetzung direkt gegen die Versicherung vorgehen.

    Der ZDK will im kommenden Jahr rechtzeitig weitere Informationen zum Umgang mit den neuen Vorschriften publizieren. (AH)

    Copyright © 1998 – 2007 by AUTOHAUS Online “

    Da bin ich aber restlos begeistert(?), dass ich mich nun nicht mehr an den Kunden zu halten brauche, sondern die Versicherung verklagen darf. Ist ja auch viel einfacher eine Versicherung zu verklagen, die haben ja keine Rechtsabteilung. Und außerdem baucht so der Kunde nicht zu erfahren wie schlecht seine Versicherung reguliert. Ist doch schön, dass er so seine Versicherung nicht wechseln wird.

    Ob ich mich da wirklich freue?

  14. Captain-Huk sagt:

    @rgladel

    Na bitte,es geht doch voran.
    Bisher wurde der Geschädigte nur von den Sachbearbeitern der jeweiligen Versicherung falsch informiert und über den Tisch gezogen.
    Bald wird das Unfallopfer von der Vertrauenswerkstätte der Versicherung auch davon abgehalten seine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall wahrzunehmen.Als Vertrauensbetrieb wird man ja von entsprechend interessierter Seite „geschult“.

    Ja, die Partnerschaft mit den Versicherern wird schon sehr ernst genommen. In naher Zukunft wird nur noch die Versicherung als Kunde eingestuft.
    Kann mir eigentlich, nur ein Werkstattbesitzer sagen, wieso eine Versicherung in dem Werkstattbetrieb Kunde sein kann?.
    Gehören die Kundenfahrzeuge alle der Versicherung?
    Merkt denn da keiner, was sich hier eingeschlichen hat?
    Sobald der eigentliche Kunde die sogenannte „Rechtsberatung“ der Vertrauenswerkstätten live erkennt, ist es kein Kunde mehr.
    Da sind wir uns sicher!

  15. downunder sagt:

    ZDK oh weh!!
    die aussage zur abtretung „erfüllungshalber„ist kompletter unsinn!
    das wird ein gefundenes fressen für die abmahn-rechtsanwälte!
    kollegen,wetzt die klingen!!!
    und die versicherer haben wieder nur halbwissende auf der gegenseite,denen es nur auf die bezahlung ihrer eigenen werkstattrechnung ankommt,wie schön!!! das deckt sich doch prima mit der interessenlage der versicherung,nur die reparaturkosten regulieren zu müssen,nicht aber
    -wertminderung
    -nutzungsausfall
    -restkraftstoffkosten
    -ankaufsuntersuchungskosten
    -an-und abmeldekosten
    -sachverständigenkosten
    -rechtsanwaltskosten
    -unkostenpauschale
    und was ist mit den im fahrzeug mitgeführten und beim unfall beschädigten gegenständen,mit dem schmerzensgeld,den fahrtkosten,verdienstausfall,dem haushaltsführungsschaden?
    welche werkstatt beherrscht die abrechnung nach quotenvorrecht?
    die werden alle sowas von badengehen und die anwälte werden mit den regressforderungen der kunden gegen ihre werkstatt ausreichend zu tun haben!!
    der ZDK spielt mit seinen ratschlägen der versicherungsbranche in die hände,denn die wünscht sich schon lange,ausschliesslich die reparaturkosten und nicht auch die sonstigen ansprüche der unfallopfer regulieren zu müssen.
    didgeridoos,play loud

  16. Black Shadow sagt:

    Mein reden,

    wir sollten das muntere treiben der Werkstätten und des ZDK sowie all der anderen Stimmungsmacher eher noch fördern, umso schneller ist der Spuk wieder vorbei.

    Warum wohl werden solche Meldungen gezielt über alle Medien verbreitet. Jaja das Geschäft mit der Angst ist ein lohnendes, dass die letzten Zauderer auch noch begehren soll.

    Zitat: Armes Deutschland

    „außerdem teilte der Zentralverband der Reparaturwerkstätten mit, das 2008 bis zu 50% der freien Werkstätten von Insolvenz bedroht sind“

    Also liebe Werkstattbetreiber, schnell noch einen lukrativen Partnervertrag mit einer führenden Versicherung abschließen bevor es zu Spät ist. Am besten bei der DEVK oder gleich bei der HUK. LOL LOL

  17. joachim otting sagt:

    …jetzt wollen wir mal nicht das kind mit dem bade ausschütten.

    in dem moment, wo der kunde an der „annahmetheke“ steht, ist der anwalt nun einmal nicht da. in dem moment zu beraten, ist für die werkstatt schlicht notwendig.

    die abtretung ist in § 2 absatz 2 RDG tatsächlich so geregelt, wie der zdk schreibt. damit sind dann die elendigen probleme rund um die sicherungsabtretung (wirksam oder nichtig?) erledigt. wenn ich zum beispiel die ungezählten SV-honorarprozesse richtig deute, wird auch da regelmäßig aus abgetretenem recht geklagt. was ist daran verwerflich, wenn man den kunden nicht zwischen die stühle setzen möchte?

    die wunderschöne – im entwurf des gesetzes in § 5 Abs. 3 RDG-E noch vorhandene – möglichkeit, dass werkstätten und rechtsanwälte leistungspakete schnüren, wurde von einer lobby herausgekegelt.und zwar von der der anwälte. schade! macht aber nix, siehe BVerfG 1 BvR 2251/01 und Kleine-Cosack, AnwBl 11/07, 741.

    @ frau gladel: bei Ihrem wesentlichen thema wird auch in zukunft § 14 AKB zu beachten sein!

    sachliche grüße
    joachim otting

  18. Chr, Zimper sagt:

    @ J. Otting:
    in dem moment, wo der kunde an der “annahmetheke� steht, ist der anwalt nun einmal nicht da. in dem moment zu beraten, ist für die werkstatt schlicht notwendig.

    Und genau hier schwimmt das Baby schon auf den blank polierten Fließen der Autowerkstatt.

    Es heißt zwar:
    „– Er kann seine Kunden bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte aufklären und beraten.“

    „Er kann“ aber er tut es nicht oder nur wenige tun es noch. Denn seine Interessen stehen nicht im Einklang mit den Interessen seines Kunden (siehe weiter oben Captain-Huk und downunder)

    Herr Otting, fahren Sie doch mal mit einem verunfallten Fahrzeug in eine Werkstatt, wo Sie keiner kennt und geben uns hier dann einen Erfahrungsbericht. Ich denke, da kommen dann Sätze wie: „Erstmal sehen, was die Versicherung will. Als Gutachter dürfen Sie nur diesen oder diese Organisation beauftragen. Einen Anwalt brauchen sie nicht, wir arbeiten mit der Versicherung zusammen.“
    Für jemanden, der seine Rechte kennt, sicher kein Problem. Doch wer auf eine zeitnahe Schadenabwicklung bzw. Regulierung angewiesen ist, dem bleibt nur zu allem ja und amen zu sagen.

    Ein Flyer – Fragen / Antwort – Katalog – für das Unfallopfer, vielleicht dem Europäischen Unfallbericht rückseitig aufgedruckt, wäre aus meiner Sicht ein gutes Mittel, hier ein frühzeitige und wirklich rechtskonforme Aufklärung zu betreiben.

    Und nun noch: WIR ALLE hier sollten immer bedenken, nicht jeder schüttelt gleich aus dem Ärmel, was sich hinter den jeweiligen Paragraphen verbirgt. Da doch unser Anliegen ist, den Laien mit diesem Blog zu unterstützen, sollten wir uns vermehrt die Mühe machen, die Paragraphen, auf die wir uns berufen, auch inhaltlich darzustellen.

    Darum kommt jetzt § 14 AKB – Sachverständigenverfahren, welcher nach meinem Kenntnisstand nur bei Kasko – also selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, Anwendung findet.

    (1) Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

    (2) Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Wenn der eine Vertragsteil innerhalb zweier Wochen nach schriftlicher Aufforderung sein Ausschussmitglied nicht benennt, so wird auch dieses von dem anderen Vertragsteil benannt.

    (3) Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, entscheidet innerhalb der durch ihre Abschätzung gegebenen Grenzen ein Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von ihnen gewählt werden soll. Einigen sie sich über die Person des Obmanns nicht, so wird er durch das zuständige Amtsgericht ernannt.

    (4) Ausschussmitglieder und Obleute dürfen nur Sachverständige für Kraftfahrzeuge sein.

    (5) Bewilligt der Sachverständigenausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, so hat der Versicherer die Kosten voll zu tragen. Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so sind die Kosten des Verfahrens vom Versicherungsnehmer voll zu tragen. Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Verteilung der Kosten ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chr. Zimper

  19. SV XY sagt:

    @oachim otting
    Dienstag, 11.12.2007 um 09:21

    „…jetzt wollen wir mal nicht das kind mit dem bade ausschütten.

    in dem moment, wo der kunde an der “annahmethekeâ€? steht, ist der anwalt nun einmal nicht da. in dem moment zu beraten, ist für die werkstatt schlicht notwendig.“

    Hallo Herr Otting,
    die Empfehlung des Kundenberaters,in solchen Fällen den oder einen bestimmten Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten, wäre bzw. ist x mal kundenorientierter, als jemanden mit einem gefährlichen Halbwissen ins offene Messer zu dirigieren.Downunder sieht das genau richtig.
    Da hilft auch Ihre Fachzeitschrift nicht weiter, es gelingt nun mal nicht Handwerkern innerhalb von wenigen Wochen mit ein paar guten Ratschlägen zu Regulierungsprofis zu machen.
    Und schon gar nicht die Partner von Vertrauenswerkstätten der Versicherungen rechtskonform handeln zu lassen.
    Würden die Vertrauenswerkstätten rechtskonform handeln, wären sie auch keine Vertrauenswerkstätte einer Versicherung.
    Wo käme die Versicherung denn hin,wenn die Werkstattinhaber sich nach Recht und Gesetz halten würden?
    Das kann doch wohl ein Insider nachvollziehen, oder nicht?
    Was den ZDK betrifft, erspare ich mir viele harte Worte und sage nur , je weniger jemand von einer Sache versteht, desto mehr hat er zu sagen(leider).

  20. rgladel sagt:

    Die Frage ist, was ist Rechtsberatung. Wenn ich einem Kunden sage, glaube nicht alles, was die Versicherung Dir vorbetet, erkundige Dich selbst. Nehme einen Anwalt, beuaftrage selber einen Sachverständigen, ist das genau genommen auch schon „Rechtsberatung“.

    ein, da brauchen wir keinen Anwalt und keinen Saschverständigen, das machen wir selber, ist auch Rechtsberatung.

    Und die Abretung „erfüllungshalber“ ist für mich als Werkstatt der reinste Schwachsinn, denn dann streite ich mich mit einer Versicherung darüber, ob meine Arbeit gut oder schlecht war, ob diese „angemessen“ berechnet ist und der Auftraggeber bleibt außen vor, derjenige, der weiß wie gut meine Arbeit war. Zu allem Ãœberfluss erfährt der Kunde dann nicht, wie „toll“ siene Versicherungs wirklich ist.

  21. joachim otting sagt:

    @SV XY

    Wir reden über zwei verschiedene Fragen:

    1. Was ist erlaubt?
    2. Was ist in welchem Umfang sinnvoll?

    Was downunder zur Abtretung der Zukunft geschrieben hat, betraf Frage 1. Und da liegt er m.E. daneben. Wenn seine Kollegen, wie empfohlen, die Klingen wetzen, werden sie manchen verlorenen Wettbewerbsprozess bezahlen müssen.

    Wegen Frage 2 habe ich mich zu „Paketen“ aus Werkstatt und Anwalt geäußert. Falls es zu undeutlich war: Ich halte solche Angebotspakete für richtig. Leider sieht das neue RDG das nun nicht mehr vor: § 5 Absatz 3 aus dem Entwurf ist jetzt gestrichen.

    Deshalb habe ich einen Weg gewiesen.

    Dass ich eine wirksame – in Zukunft einfacher zu handhabende – Abtretung daneben für sehr sinnvoll halte, weil sie im Notfall (siehe Honorarprozesse) Bewegungsfreiheit verschafft, ist eine zusätzliche Erwägung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Fazit: Es gibt nicht nur schwarz und weiß. Manches sollte man differenzierter und mit weniger Abwehrreflex betrachten.

    Mit sachlichen Grüßen,
    Joachim Otting

  22. WESOR sagt:

    Hier gibt es doch nichts Neues. Ausser der Tatsache dass die Werkstatt und der SV keine unerlaubte Rechtsberatung begeht. Jetzt darf endlich jeder die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit ausleben. Werkstätten und Kfz SV sollten sich nicht anmassen qualifzierten Rechtsrat zu erteilen.

    Viele glauben etwas zu wissen weil sie schon oft davon gehört hatten. Aber tatsächlich nach dem Gesetz zu urteilen, sind doch Servicemeister und Kfz SV gar nicht in der Lage. Ich rate jedem davon ab, ohne Rechtsanwalt bei der beanspruchten Versicherung seine Ansprüche durchzusetzen. Er ist doch nur im Nachteil, weil er letztendlich zur Klage doch einen Rechtsanwalt braucht. Selbst Klagen einreichen können doch weder der Servicemeister, noch der Kfz SV, noch der geschädigte Laie. Das was jetzt durch die Lande tourt, sind doch nur aus irgendwelchen Interessengruppen gezielte Strategieseminare mit und ohne Bezahlung. Was von Versicherungsseite kommt ist erkennbar. Was aber von Berufsverbänden kommt ist nicht erkennbar und beim ZDK steht doch erkennbar die Versicherung dahinter. Rechtsanwälte haben eine Verkaufstour gestartet und laden zu kostenlosen Vorträgen. Aber was ist gut dabei, wenn sich jeder Servicemeister und Kfz SV glaubt er kann jetzt Anwalttätigkeit erbringen. Das schreibe ich hier: Die beanspruchte Versicherung braucht eure laienhafte Rechtsberatung nicht zu bezahlen. Denn keiner dieser Servicemeister und Kfz SV bekommt auch nur 1 Cent dafür. Schuster bleib bei deinen Leisten. Begutachte das Auto, repariere das Auto oder Verkauf ein Auto und nimm einen Anwalt der was kann halt.
    Hier hat kein Anwalt geschrieben, sondern ein freier Kfz Gutachter. Die Angesprochenen machen die Arbeit und die Versicherungen den Profit. Merkt Ihr es noch?

  23. Keine Panik auf der Titanic sagt:

    also ich möchte kein Kfz-Reparaturbetrieb sein, wenn ich wie bei kfzgewerbe.de folgende nichts sagende Beruhigungspillen vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe verabreicht bekomme. Sehr geschickt werden hier die „Dinge“ umschrieben – nur nichts beim Namen nennen – es könnte ja jemand auf die Idee kommen und sich den „Struktur- und Marktveränderungen in der Automobilwirtschaft“ entgegenstellen. Gerade wenn weniger Neufahrzeuge verkauft werden, ist es doch erforderlich, die älteren Fahrzeuge instand zu halten bzw. zu reparieren. Ursache des Rückgangs von Privatkunden in verschiedenen Werkstätten ist doch wohl auf das Umlenken von Unfallschäden durch die Versicherer zurückzuführen.
    Ja mei, dass da der eine oder andere auf der Strecke bleibt, damit müssen die, die es betrifft eben leben.

    Kfz-Gewerbe: Kein Anlass zur Panik

    Bonn. Vor falschen Schlussfolgerungen aus den Struktur- und Marktveränderungen in der Automobilwirtschaft für Handel und Service hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe gewarnt. Die in Presseberichten befürchteten hohen Arbeitsplatzverluste im neuen Autojahr seien „der schlimmste anzunehmende Fall“.

    Der Verband, sagte ein Sprecher, gehe indes für das Jahr 2008 von einer leichten Erholung im Neuwagengeschäft und damit einer „Bestätigung eines Normalmarktvolumens von 3,2 Millionen neuen Pkw“ aus. Die Veränderungen, auch in der Gesamtzahl der Unternehmen, seien kein Krisenszenario, sondern unvermeidbare Folgen der sich bereits seit einiger Zeit verändernden Strukturen im Kraftfahrzeuggewerbe. Dazu zähle, dass sich vor allem in größeren Städten die Zahl der kleineren Autohäuser weiter verringere. Wörtlich: „Wir haben in einem enttäuschenden Autojahr einige Sorgen, aber keinen Anlass zur Panik.“

    Durch Fusionen und Kooperationen, aber auch durch befürchtete Insolvenzen, werde es auch zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen. Dies gehöre aber zum laufenden Prozess der Konsolidierung.

    Bei den Aussagen zum Kraftfahrzeuggewerbe müsse die Heterogenität der Branche und des Marktes berücksichtigt werden. So seien vom dramatischen Rückgang des Privatkundengeschäftes um rund 25 Prozent nicht alle Marken gleichermaßen betroffen.

    Montag, 10.12.2007

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