Was interessiert uns die BGH-Rechtsprechung!??

Zitat aus:  Rahmenvertrag von AUTOonline und BVSK sichert erhebliche Vorteile (http://www.autoonline.de/cps/rde/xchg/SID-3F57FE88-1D23106F/autoonline-de/hs.xsl/1280.htm)

Für BVSK-Geschäftsführer Fuchs ist es darüber hinaus wichtig, dass auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der BVSK künftig auch in die Entwicklung neuer AUTOonline-Produkte einbezogen wird. Denn die Nutzung der Restwertbörsen gehört heute zum täglichen Handwerkzeug aller Kfz-Sachverständigen. Da ist es für den BVSK, als größter Verband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, enorm wichtig, mit dem Marktführer im Bereich der Restwertbörsen zusammen zu arbeiten.

Betrachtet man die aktuelle oberste Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit:

Leitsatz: Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Schädigers demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 30.5.2006 – VI ZR 174/05

Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 6.3.2007 – VI ZR 120/06

BGB § 249 Hd
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Se-nat, BGHZ 143, 189 ff.).

Scheint dieses plötzliche Abkommen geradezu ein Hohn zu sein!

Wen verwundert dann noch folgende Mitteilung auf der autoonline Homepage? 

AUTOonline – exklusiver Sponsor des BVSK Kfz-Sachverständigentages 2007 (http://www.autoonline.de/cps/rde/xchg/autoonline-de/hs.xsl/1431.htm)

 … und das wird die BVSK-Veranstaltung in diesem Jahr auch durch das exklusive Sponsoring von AUTOonline. Vom Tagungsbeginn bis zur AUTOonline Winners Night werden die Gäste einen Kfz-Sachverständigentag voller Überraschungen genießen – seien Sie gespannt.

Mich nicht!

Allerdings stellen ordentliche BVSK Gutachter bestimmt nur in einzelnen Kaskoschadensfällen, wo dies aus dem Kaskovertrag hervorgeht, Fahrzeuge in die Internet Restwertbörsen ein!

Mitgeteilt vom Sachverständigenbüro Sander

 

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39 Antworten zu Was interessiert uns die BGH-Rechtsprechung!??

  1. SV Berner sagt:

    Hat Herr Fuchs denn schon vergessen, was sein Verband auf seiner Homepage veröffentlicht????

    aus der BVSK-Information für Rechtsanwälte
    Klarstellung des Bundesgerichtshofes zur Restwertthematik
    [BGH, Urteil vom 6. März 2007 – VI ZR 120/06]
    (Nachzulesen auf der BVSK Homepage)

    Auszug:

    Wird der Restwert über den so genannten Sondermarkt, d. h. über die Restwertbörsen ermittelt, ist das Gutachten für die Regulierung bereits unbrauchbar.

    Den ges. Artikel könnt Ihr auf o.a. Homepage nachlesen.

    MfG
    J.Berner

  2. RA Bernhard Trögl sagt:

    Der Herr Kollege Fuchs sollte sich mal fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht. Ich denke da nur an die Diskoussion über die Preisabsprachen HUK-BVSK. Jetzt noch die Partnerschaft mit AutoOnline. Was folgt als nächstes … Herr Hoenen als BVSK-Präsident ????

    Mit unglaublichen Grüßen

    B. Trögl

    der es Gott sei Dank noch nicht nötig hat, auf der Gehaltsliste seiner Gegner zu stehen

  3. SV MUC sagt:

    Ich bin schon bei der ersten Veröffentlichung des Gesprächsergebnis mit der HUK Coburg und dem BVSK für das Sachverständigenhonorar aus dem BVSK-Verband ausgetreten. Ich lasse mir doch nicht von einem Verband, der von meinen Mitgliedsbeitrag lebt und existiert, meine GA-Honorar vorschreiben. Und jetzt noch einen Rahmenvertrag mit einer Internet-Restwertbörse. Was bezwegt dieser Verband nur? Ich hoffe, dass bereits auch den anderen BVSK-Mitgliedern die Augen aufgehen.

  4. Gladel-PS sagt:

    Anscheinend habe alle Berufsverbände den Hang sich den Versicherungen zu beugen. So kann man auch Probleme aus dem Weg schaffen, man weist die Mitglieder an nachzugeben.

  5. WESOR sagt:

    Jeder hat seinen Preis!

  6. BVSK-Fanclub sagt:

    Das Ganze muss man sich mal vorstellen.

    Nach den diversen Entscheidungen des BGH, die allesamt nur den örtlichen Markt als Grundlage hervorheben und der Restwertbörse damit eine endgültige Absage erteilt haben, war der Stern der Restwertbörse gewaltig am sinken.
    Der Gegenwind nahm zu, das Ende war nah.

    Zur Abwendung der drohenden Pleite (durch sinkende Stückzahlen) kam man nun bei den Anbietern der Restwertbörse plötzlich auf den glorreichen Gedanken, einen größeren Teil der Sachverständigen einfach „einzukaufen“, um den Markt mal eben von hinten aufzumischen.

    Wenn man die Abfolge beobachtet, ist der zeitliche Zusammenhang in keiner Weise purer Zufall.

    Die Mitglieder des Vereins sollten sich deshalb schnellstens Gedanken über ihre Führung machen und was die wohl zu diesem Schritt bewogen haben könnte?
    Eine reine Männerfreundschaft wird wohl nicht der Grund für diese Entscheidung gewesen sein?

    Eine Kfz-Sachverständigenorganisation, die nach eindeutiger Rechtsprechung des BGH sich diametral verhält und Verträge mit einer Restwertbörse abschließt, ist enweder geistig umnachtet, nicht von dieser Welt oder nährt den Verdacht der Korruption.

    Wenn man die o.a. Meeting-Ankündigung genauer analysiert, von wegen Sponsoring und Winners Night, dann kann man sich sehr gut vorstellen, was alles so „am Laufen“ ist.
    Sponsoring ist doch weitläufig als „finanzielle Unterstützung“ bekannt und Winners Night bedeutet doch die Nacht der Gewinner.

    Sponsoring hat was von Korruption und Winners Night ist die Siegesfeier der Gewinner.
    Nachdem der Sachverständigenverein als Gesamtheit (bis auf irgendwelche „Sponsoring-Kanäle“) wohl zu den Verlierern dieser Allianz gehören dürfte, weiss man, was Winners Night bedeutet.

    Der Sieg der Restwertbörse über die freien Sachverständigen, zumindest über einen Anteil von ca. 10-15% dieser Berufsgruppe.

    Nicht nur, dass die „Restwertmafia“ damit einen dicken Fisch an Land gezogen hat, nein – die machen sich auch noch lustig über ihre neuen Freunde – Winners Night!!!!

    Bei soviel „Partnerschaft“ kann man den Sachverständigentag doch richtig genießen?

    Insbesondere wenn man weiß, dass die gesamten Kosten für den großspurigen Budenzauber aus den Ansprüchen der Unfallgeschädigten „abgezweigt“ wurde.

    Es ist schon seit langem, insbesondere nach den Abkommen mit der HUK, unverständlich, weshalb die Mitglieder ihrem Geschäftsführer bei dessen Entscheidungen immer weiter treu und brav die Stange gehalten haben und wie man sieht, noch weiter halten.

    Für den Fall, dass die Mitglieder nach diesem Waterloo nun nicht in Scharen davonlaufen, muss sich der gesamte Verein entweder nur aus passiven Mitgliedern rekrutieren, oder alle reichlich unter Alkohol und/oder Drogen stehen.
    Alternativ bliebe nur die Feststellung eines intellektuellen Defekts.

    Jedes Jahr überzogene Mitgliedsbeiträge bezahlen für einige Informationen, die meist umfangreicher und vor allem kostenfrei im Internet zu bekommen sind, um dann zu guter Letzt noch an die Versicherungen und Restwertbörsen verkauft zu werden – schön weiterschlafen allesamt; guts Nächtle.

    Das Beste kommt aber, wie immer, erst zum Schluß.

    Die Mitglieder dieser Organisation, die ihrem Stangensitzer weiterhin die Treue halten werden sich noch wundern, wenn sie den „Empfehlungen ihres Chefs“ folgen und Restwerte im Falle eines Haftpflichtschadens weiterhin durch die Restwertbörse ermitteln.

    Ein Haftpflichtschadensgutachten, bei dem der Restwert überregional durch eine Restwertbörse ermittelt wurde, ist unbrauchbar und kann vom Auftraggeber (Geschädigten) bzw. dessen Anwalt postwendend an den Verfasser zurückgeschickt werden.
    Das Gutachten ist nicht rechtskonform, demzufolge schlicht und ergreifend FALSCH und muss deshalb vom Auftraggeber auch NICHT BEZAHLT werden.

    Die ersten Fälle wurden übrigens schon „geahndet“.

    Diese frohe Botschaft sollten alle ordentlich arbeitenden Kfz-Sachverständigen in sich aufnehmen und tagtäglich ungeschminkt in die Welt hinaustragen.

    Wenn es einigen im Kopf schon nicht mehr weh tut, dann vielleicht im Geldbeutel.

  7. auch SV sagt:

    RA Bernhard Trögl
    Montag, 04.06.2007 um 12:46

    Der Herr Kollege Fuchs sollte sich mal fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht.

    Hallo Herr Trögl,

    als IM ist der Fuchs m. E. n. doch schon lange auf der Gehaltsliste der Versicherung. Wer so gegen seine Mitglieder und auch andere SV vorgeht hat dies doch schon mehr als genug bewiesen.
    Im übrigen der Kreuzträger trägt doch sein Kruez nicht selber! Wir tragen (haben) doch das Kreuz mit dem Hönen.

  8. noch mal nur mal so sagt:

    @BVSK-Fanclub
    „Ein Haftpflichtschadensgutachten, bei dem der Restwert überregional durch eine Restwertbörse ermittelt wurde, ist unbrauchbar und kann vom Auftraggeber (Geschädigten) bzw. dessen Anwalt postwendend an den Verfasser zurückgeschickt werden.
    Das Gutachten ist nicht rechtskonform, demzufolge schlicht und ergreifend FALSCH und muss deshalb vom Auftraggeber auch NICHT BEZAHLT werden.“
    Das ist eine fehlerhafte Interpretation des Urteils BGH VI ZR 120/06.
    Darin heißt es
    „…Damit ist die Auffassung des Berufungsgerichts nicht verein-bar, dass der Kläger sich bei der Schadensabrechnung auf der Grundlage einer Schadensschätzung einen über das Internet ermittelten Restwert in Höhe von 1.300 € anrechnen lassen müsse, obwohl der Sachverständige den Restwert des Unfallfahrzeugs lediglich mit 500 € bewertet hat und Gesichtspunkte, die auf eine fehlerhafte Begutachtung durch den Sachverständigen hinweisen könnten, von den Beklagten nicht vorgetragen werden und auch nicht ersichtlich sind…“
    Der BGH stellt damit nur klar, dass ein Gutachten, welches den Restwert nur mit regionalen Marktpreisen ermittelt hat, nicht fehlerhaft ist.
    Er sagt aber keineswegs damit, dass Gutachten mit Restwertermittlung über Internet-Restwertbörsen fehlerhaft sind.
    Auf Dauer lässt sich der Trend zum überregionalen Autohandel mittels Internet u. ä. sowieso nicht aufhalten.

  9. auch RA sagt:

    Mit Verlaub, aber die anscheinend gut zahlenden Mitglieder dieses Bvsk müssen sich doch nach diesen Aktionen alle samt als immer wieder verkaufte und verschaukelte und offensichtlich völlig hilflose Vollidioten fühlen. So viel Hilflosogkeit, wie diese "angeblichen Experten" einmal mehr unter Beweis stellen, stärkt und bestätigt die innere Meinung der Versicherungswirtschaft über solche Berufsverbände: Vereine, die in Kooperation mit selbst gegründeten Fach-Institutionen u.s.w. ihre Mitgliedschaft, die in der Regel augenscheinlich aus ansonsten wirtschaftlich völlig hilflosen Berufs- und Wirtschaftsversagern besteht, natürlich gegen gutes Geld zu "Sachverständigen" macht. Das muss man sich einmal vorstellen! … Hier werden mit einem normalen Beruf überforderte Menschen zu "Experten" gemacht, die nicht einmal in der Lage sind, ihre ureigenste Tätigkeit, nämlich eine rechtskonforme und unabhängige Begutachtung bzw. Bewertung durchzuführen, zu vertreten, geschweige denn diese Tätigkeit auch tatsächlich durchzuführen. Diese Menschen sollen dann über fremdes Eigentum befinden – armes Deutschland! Es tut mir mittlerweile nicht einmal mehr Leid, dies so deutlich hier darstellen zu müssen. Denn anders wird sich ein normal denkender Mensch derartige Clownereien nun leider auch nicht mehr erklären können.

  10. Besserwisser sagt:

    @ noch mal nur mal so

    Sie meinen wohl:

    Auf Dauer lässt sich der Wunsch der finanzstarken und deshalb einflußreichen Versicherungswirtschaft nicht aufhalten.

    Gelle?

  11. auch nur mal so sagt:

    @noch mal nur mal so

    Hallo Phoenix,

    wie wars in der Asche ?

    War aber ein kurzer Aus(t)ritt.

    Manche können es eben einfach nicht lassen, ihren (Versicherung-)Unrat zu verbreiten.
    Insbesondere wenn es eng wird für Versicherer & Co.
    Aber irgendwie muss man ja auch seine Brötchen verdienen?

    Aber zum Thema selbst:

    BGH 120/06 ist bestimmt wie 398/02. War zwar ein bitteres Urteil für die Versicherer, aber bei genauerer Betrachtung durch die Versicherungsbrille eigentlich gar nicht soooo gemeint……

    Pech ist nur, dass die Richter (bisher) keine Versicherungsbrille tragen.
    Deshalb sind die Instanzgerichte bei 398/02 leider stets der Meinung des BGH.

    Man wird sehen wie sich 120/06 entwickelt.

  12. Mathias Klostermayr sagt:

    Demnach ist der BGH- ein Wunschkonzert, das man sich anhören kann oder auch nicht.

    Regelmäßig werden die Restwerte aus dem Internet für ungültig befunden und die korrekt am regionalen Markt festgestellten Restwerte als Basis für die Regulierung beurteilt.
    Dennoch liefern die Restwertbörsen die richtigen Werte?

    Mit Logik hat das nichts zu tun.

  13. noch mal nur mal so sagt:

    @Besserwisser
    Der BGH wollte einige technisch rückständige Sachverständige davor verschonen, dass man ihre ohne Internetrecherchen erstellte Restwertermittlungen nicht schon per se für unbrauchbar erklärt.
    Aber hier im Forum schreiben ja nur fortschrittliche SV (so wie auch der gute Herr Fuchs), die Internet nicht für Teufelskram halten, also warum die Aufregung…;) und tschüss bis demnächst…

  14. Besserwisser sagt:

    @noch mal nur mal so wieso hat nach ihrer Meinung nur die Versicherungswirtschaft das Recht Geld zu verdienen?

  15. WESORa sagt:

    Diese 10 – 15 % im BVSK organisierten Sachverständigen stellen die SSH GmbH dar = Schaden Schnell Halbierung. Die verteilen sich über das ganze Land. Das sind die freien Landsknechte der 67 Versicherungen die von der Schnell Schaden Halbierung der geschädigten Opfer verdingt sind. Knechte waren schon immer organisiert bei einem Lehnsherren.

    Wenn es sich einige leicht machen wollen mit den Restwert, dann können sie auch WinValue.de ausprobieren. Kostet einen 10 er, schreibt man nicht auf die Rechnung und hat eine marktgerechte Schätzung zur Absicherung der eigenen Schätzung ohne viel Arbeit. Wichtig dabei Autoonline, DEKRA und Konsorten verdienen nicht dabei.

  16. F. Hiltscher sagt:

    Meine Beobachtungen über 25 Jahre hinweg bezüglich des SV-Wesens im BVSK erlaubt mir folgende Schlussfolgerung:
    Man hat eine gezielte Steuerung eines Verbandes durch Teile der Versicherungswirtschaft geschaffen.
    Der Geschäftsführer des BVSK ist m. E. vergleichbar mit einem großen, von 2 Herrchen gefütterten Hund der zwar die Erlaubnis hat hinter dem Zaun kräftig zu bellen ,aber jedem beim betreten des Grundstückes die Hand lecken u. mit dem Schwanz wedeln muß.
    Man braucht doch nur 2+2 zusammenzählen,
    Wo sind viele SSH Leute vereinigt?
    Wo toleriert man die Verletzung der Sachverständigenordnung?
    Wo buhlt man um Versicherungsaufträge zu Dumpingpreisen?
    Wo sonst kann man so viele SV besser beeinflussen als im BVSK?

    Die Versicherungen wollen sparen, der BVSK hilft wo immer es geht, mit angeblich ermittelten Nebenkostenpauschalen u. schadet damit vielen SV.
    Kartellrechtswidrige Honorarabsprachen!
    Warum müssen viele SV überhaupt klagen?

    BVSK erklärt sanfte Reparaturmethode ohne wissenschaftliche Untersuchung(Hagelschaden)zur fachgerechten Instandsetzung.
    Ich habe mir damals erlaubt insgesamt 5 Probestücke aus sanft gerichteten Schrotteilen fachgerecht per Laserschnitt auszutrennen und die Lackbindung zum Blech per Schliffprobe in meinem Labor zu untersuchen. Bei 3 Schliffen war die Grundierung gelöst! Was das in Verbindung mit einem Mikroriss in der Lackschicht bedeutet, ist nicht weiter zu erläutern.

    Wenn tatsächlich unabhängige SV oder RA etwas bei höchsten Gerichten erstreiten unterläuft der BVSK diese Rechtsprechung, ganz im Sinne der Versicherungswirtschaft.
    Siehe Restwertbörse , auch Urheberrechtschutz usw.

    Die Versicherungen wollen…, kein Problem der BVSK oder in Worten „Bündnis versicherungswilliger Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen“ wird das schon durchsetzen als größster…

  17. Gladel-PS sagt:

    Wir hatten mit SSH erst einen Zusammenstoß, der war aber heftig und hat uns einen Großkunden gekostet. Im Auftrag des HDI sollte der Gutchter eigentlich nur feststellen, wieviele Schäden auf der Scheibe repariert worden sind. Bei der Besichtigung äußerte er sich dann dahingehend, dass so ein Schrott in Zukunft von der Versicherung nicht mehr übernommen würde, die Scheiben müßten alle raus (da bezog er sich dann auch auf Fahrzeuge die nicht zu begutachten waren). In dem Gutachten hieß es dann „Lässt keine sach- und fachgerechte Reparatur erkennen“. Diese „fachliche“ Meinung wurde in keinerweise begründet. Als wir uns über diese Diffamierungbeschwreten, wurde wofort ein Anwalt eingeschaltet und recht zynisch darum gebeten doch unseren Schaden einzuklagen. Die Versicherung (HDI)hat übrigens unsere Rechnung gezahlt ohne Probleme. Nur seit dem wird bei der Firma nichts mehr repariert (Zitat: „Wir fahren jetzt mit den kaputten Scheiben bis der TÃœV die bemängelt oder sie rausfallen“)
    Eine Begründung wie es zu dem Urteil „nicht sach-und fachgerecht“ kam, bekamen wir noch. Wir erfuhren dass es Schadensbilder gibt, die man einfach nicht reparieren kann(?)

  18. Detektiv sagt:

    An alle Glaser, denkt mal an das Herstellungsdatum auf den Scheiben bevor Ihr Rechnungen schreibt. Das nicht einfordern von SB beinhaltet die falsche Rechnungslegung.
    Dafür ist das Strafgesetzbuch anzuwenden.

    Gutes Geschäft

  19. Wigbold sagt:

    @ Auch RA, Sie schrieben, Zitat: „…Vereine, die in Kooperation mit selbst gegründeten Fach-Institutionen u.s.w. ihre Mitgliedschaft, die in der Regel augenscheinlich aus ansonsten wirtschaftlich völlig hilflosen Berufs- und Wirtschaftsversagern besteht, natürlich gegen gutes Geld zu „Sachverständigen“ macht…“!

    Zu Ihrer Meinung, dass ein Sachverständiger ein Berufsversager sei, darf ich nur zu Ihrer Information mitteilen, dass an jeden Sachverständigen, egal ob in einem Verband organisiert oder nicht, gewisse Mindestanforderungen gestellt werden. So ist der Nachweis einer bestandenen Meisterprüfung oder eines Ingenieurstudiums nur die „GRUNDVORAUSSETZUNG“ um sich darauf aufbauend zum Sachverständigen weiterbilden zu können. Sie als Anwalt hingegen haben lediglich Ihr Studium beenden müssen, um tätig werden zu können.

  20. verband ehrlicher detektive sagt:

    @ Detektiv

    du bist gar kein Detektiv, du bist „Phönix“ bzw. „auch nur mal so“
    und warst noch niemals ehrlich, sondern nur dumm-provokant.
    also weder Detektiv, noch ehrlich = keine Aufnahme im Verband.

  21. Gladel sagt:

    @detektiv: Was hat der Einwurf über Glaser mit dem Thema zu tun?

    @Wigbold: Irgendwie habe ich meine Zweifel, das alles was sich Sachverständiger nennt diese Kompetenz hat. Auch kenne ich persönlich einen Sachverständige, der nach einer mit Ach und Krach bestandenen Gesellenprüfung mit anschließender 5 jähriger Qualifizierung als Arbeitsloser heute Sachverständiger im Dienst einer Versicherung ist. Auch so etwas gibt es.

  22. Wigbold sagt:

    @ Gladel: Natürlich sind solche „selbst ernannten“ Sachverständigen willkommene „Erfüllungsgehilfen“ der Versicherungswirtschaft. Das Gute dabei ist ja, dass diese Typen, die sich übrigens auch nicht „Sachverständige“ nennen dürfen, weil es dazu einer „Unabhängikeit“ bedarf (OLG München urteilte so), nicht eine einzige Prüfung ablegen brauchen, die von einem ordentlichen und unabhängigen SV verlangt werden. Selbst die Zertifizierungsstellen haben ihre Prüfungsanforderungen extra für sog. Versicherungsgutachter massiv herabgeschraubt, um doch noch irgenwie Geld verdienen zu können. Nun gibt es eben eine Zweiklassenzertifizierung. Ist zwar nur noch eine lächerliche Lachnummer aber auch schade für die wirklich fähigen SV.

  23. Wigbold sagt:

    PS: Denn ein kluger rechtschaffener und unabhängiger Sachverständiger lässt sich nicht formen oder gar erziehen!
    Dazu bedarf es schon eines Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnisses (s. Versicherung, Dekra, u.s.w.).

  24. F.Hiltscher sagt:

    @ Detektiv Dienstag, 05.06.2007 um 11:58

    Sie versuchen plump von den vorhandenen und tatsächlichen „Schweinereien“ jedesmal abzulenken.
    Man erkennt nun durch Ihre Verhaltungsweise mittlerweile genau wo wir SV,RA,Werkstätten, Autoglaser u. Geschädigte in das Schwarze treffen.
    Weiter so „Camäleon“

  25. Gladel sagt:

    Also wenn „Detektiv“ Autoglasernredet, die unkorrekt sind, so kann ich nur sagen, dass mir diese genauso zuwieder sind, wie diese Pseudosachverständigen von der Versicherung.

    Treffen kann mich Detektiv mit dieser Bemerkung schon alleine deshalb nicht, weil ich keinen Tauschbetrieb habe.

    Da muss Detektiv wohl besser Detektivarbeit leisten.

    Wo die waren „Gangster“ ind em System sitzen haben wir doch schon lange erkannt.

  26. richtiger SV sagt:

    Was Gangstertum bedeutet? Da kennt sich doch der Detektiv bestens aus oder?? Braucht ja nur in den Spiegel zu schauen LOL

  27. Hoschi sagt:

    Hallo richtiger SV,

    mit welchem seiner beiden Gesichter soll er dieses bewerkstelligen? Ein Januskopf mag das andere Gesicht ja auch nicht.

  28. Camäleon sagt:

    Camäleon kann ruhig in den Spiegel schauen, habe nur einen nützlichen Hinweis gegeben. Plumb war vielleicht der Satz, aber nicht der Ansatz. Hier braucht sich nur DER betroffen fühlen, der das Herstellungsdatum nicht von einer Folie unterscheiden kann.

  29. Heut mal ADMIN sagt:

    Mensch Leute,

    Ihr versteht das einfach nicht!

    Der Fuzzi von der ERGO Gruppe erreicht immer wieder was er will und lacht uns aus.

    Hier geht es um die Machenschaften des BVSK und wir unterhalten uns über das Herstelldatum von Scheiben?

    Merkt ihr das wirklich nicht????

    Wenn ich tatsächlich hier Admin wäre hier, alles ab
    Detektiv Dienstag, 05.06.2007 um 11:58
    noch heute im Papierkorb?

    Manchmal verstehe ich euch nicht!

    Grüße vom „Heut mal ADMIN“

  30. richtigsteller sagt:

    @ Heut mal Admin

    sprechen wir mal darüber:
    wie betrachtet oder sieht das der „mündige Wähler (Bürger)
    Er ist im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung (insbesondere nach der Einschätzung unserer, von uns gewählten Volksvertreter) gar nicht so blöd, wie er von dort oder anderswo eingeschätzt wird.
    Er braucht nur n e u t r a l e Information!

    Dann macht er sich seine eigenen Gedanken darüber, was in der derzeitigen Schadenregulierung (und in ddiesem Staat)abläuft.

    Irgendwann kocht das Faß über!

  31. Nix verstehn sagt:

    @richtigsteller

    Der Sinn des Beitrages konnte leider nicht (dem Thema) zugeordnet werden.
    Bitte noch einmal die ausführliche Variante für die „Dummen“ posten?

  32. Richtigsteller sagt:

    @ Nix bverstehn
    Stell dich weiter dumm!
    Der Geschädigte/ Verbraucher weis genau, welchem Thema mein Kommentar zugeordnet werden kann

  33. Schiffer s mann sagt:

    hi Leutle

    kann nicht mal jemand die IP für diesen Schwachsinn sperren? Der ist doch nicht fähig überhaupt und jedenfalls was fachliche Themen betrifft oder?

  34. Pressefutzi sagt:

    Das müsste an alle Presseabteilungen mitgeteilt werden:

    „BVSK verliert unabhängigkeit!“

    Wäre doch ne tolle Schlagzeile.

    BVSK und Restwertbörsen

    BVSK und Rahmenabkommen mit der HUK Coburg

    BVSK uns SSH

    usw.

    Nicht war?

  35. WESOR sagt:

    Das ist eben ein Problem mit der Bezeichnung „Sachverständige“. Jeder von diesem BVSK e.V ist sachverständig, das ist unbestritten. Der Unterschied ist nur, setzt er seinen sachverstandigen Spielraum für die Versicherung und gegen den Geschädigten ein oder setzt er seinen Sachverstand für den Geschädigten und gegen die Schadenersatzabwehr ein.

    Wir nennen uns seit langen „Gutachter“ damit erscheint beim geschädigten Opfer gleich „das Gute“ das wir für ihn tun. Den „Sachverständigen“ bennen wir „der technische Mitarbeiter von der Versicherung“. Dann wissen die Geschädigten, gleich wo der Unterschied sitzt. Weil nur den „guten Gutachter“ wird der Geschädigte beauftragen. Vom bösen Verursacher hat er ja schon den Schaden zugefügt bekommen. Also erkennt er sofort den Unterschied und lehnt den Sachverständigen von der Verusacherseite
    ab.
    Die Opfer kapieren es nicht immer, aber immer öfter.

  36. Wigbold sagt:

    @ Wesor,
    Wir machen das genauso. Wir bezeichnen uns als „technische Gutachter“, zumal wir nicht nur Kfz begutachten, sondern auch sonstige technische Gutachten über Maschinen etc. erstellen. Eine eindeutige Abgrenzung zu dem versicherungshörigen Personal ist dringend notwendig.

  37. Mathias Klostermayr sagt:

    Zitat Wesor:

    „..Das ist eben ein Problem mit der Bezeichnung “Sachverständigeâ€?. Jeder von diesem BVSK e.V ist sachverständig, das ist unbestritten. Der Unterschied ist nur, setzt er seinen sachverstandigen Spielraum für die Versicherung und gegen den Geschädigten ein oder setzt er seinen Sachverstand für den Geschädigten und gegen die Schadenersatzabwehr ein..“

    Wenn ein Datentypist von DEKRA,SSH, CarExpert oder einer sonstigen Drücker und Streicherkolonne auf Anweisung der Versicherungen Stundenverrechnungssätze, Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert, Restwertermittlung falsch
    ansetzt, dann ist das eben keine Sachverstädigenleistung mehr und schon gar nicht neutral.
    Besonders schlimm ist, daß solches Treiben von den
    IHK s gedeckt wird, obwohl die Sachverständigenordnung Neutralität fordert.
    Solange die IHK und die Verbände ihre Mitglieder nich t verpflichten, das Schadensersatzrecht und die BGH-Rechtsprechung zu respektieren werden die geforderten Qualifikationsnachweise wieder entwertet,
    da jede wie auch immergeartete Vereidigung oder Zertifizierung die Erstellung von Falschgutachten zumindest stillschweigend duldet.

  38. Frank sagt:

    BVSK, Mitgliederbeterug?

    @ Muc,

    SV MUC
    Montag, 04.06.2007 um 13:03

    Ich bin schon bei der ersten Veröffentlichung des Gesprächsergebnis mit der HUK Coburg und dem BVSK für das Sachverständigenhonorar aus dem BVSK-Verband ausgetreten.

    Leider haben nur wenigen diesen Weitblick im BVSK und lassen sich noch immer von dem Geschwätz der Fuchsschen Irrlinie einlullen.

  39. Freddie sagt:

    Lobbisten aller Länder vereinigt euch…… Schauen Sie doch mal die Entwicklung, Mr. Allianz Herr Hoop wechselt nach dem Ruhestand die Seiten und ist jetzt Berater bei dieser Auto-Online, Herr Pfeiffer (mit 2 oder 3 F) ehemals SV Betreuer bei Audatex schwört auch auf diese Linie ein usw.

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