Vorbildliche Schadensabwicklung der Direkt Line Berlin

Ja, es gibt sie noch, die korrekten Abrechnungen.

Folgende Daten waren relevant:

Der Verkehrsunfall hatte sich am 18.12.07 ereignet. Die Haftungslage war klar. Der Geschädigte ließ ein Schadensgutachten eines ordentlichen, freien Kfz-Sachverständigen erstellen und beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung. Dieser meldete unter Übersendung des Schadensgutachtens, der Gutachterhonorarrechnung und der Rechtsanwaltsgebührennote mit Schreiben vom 02.01.08 bei der Direkt Line Vers. AG in Berlin den Schaden, erläuterte den Schadenshergang und bezifferte die Schadensersatzansprüche wie folgt:

1. Wiederbeschaffungsaufwand netto              2.035,00 €

2. Gutachterkosten                                              706,27 €

3. Unkostenpauschale                                           30,00 €

4. Nutzungsausfallschaden (wird noch bekannt gegeben)

5. An- u. Abmeldekosten + Schilderkosten            75,00 €

Zwischensumme                                              2.846,27 €

6. daraus Rechtsanwaltskosten 1,3 gem. RVG   316,18 €

insgesamt vorläufig                                         3.162,45 €

Um Regulierung bis 14.01.08 wurde gebeten.

Schon am 04.01.08 schrieb die Direkt Line Vers. AG aus Berlin: "Guten Tag, meine Damen und Herren, wir bearbeiten diesen Schadensfall unter oben genannter Schadensnummer. Bitte geben Sie diese bei Rückfragen stets an, so dass wir Ihnen schneller helfen können.

Wiederbeschaffungswert                                2.540,00 €

./. Restwert                                                       500,00 €

+ Ummeldekosten                                               60,00 €

+ Sachverständigengebühren                           706,27 €

+ Unkostenpauschale                                         30,00 €

gesamt                                                          2.836,27 €

Entschädigungsanspruch                               2.836,27 €

./. abgetretene Sachverständigengebühren      706,27 €

+ Anwaltskosten + Gebühren                            316,18 €

Zahlbetrag                                                     2.446,18 €

Der so avisierte Geldbetrag ging bei dem Rechtsanwalt des Geschäidgten am 10.01.08 ein. Auch der SV konnte am selben Tag die Zahlung auf sein Gutachterhonorar verbuchen.

Insgesamt eine vorbildliche und erfreulich rasche Regulierung, die es leicht verschmerzen lässt, dass von dem Pauschalbetrag der Ummeldekosten ein Abzug in Höhe von 15,00 € erfolgt ist.

Das Regulierungsverhalten der Direkt Line macht Mut und Hoffnung zugleich. Es gibt in Deutschland eben viele Versicherungsgesellschaften, die eine korrekte und zeitnahe Schadensregulierung vornehmen und die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht mit rechtswidrigen Abzügen, weisungsabhängigen und zweifelhaften Gegengutachten und seitenlangen Textbausteinen verschwendet.

Euer Peter Pan

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