„Tanzbären“ der HUK Versicherer

Wie Kfz.-Sachverständige nach der „Pfeife “ der HUK Versicherer tanzen und Geschädigte übervorteilen.

 Mir liegt eine Arbeitsanweisung vom Sept. 2005 vor, welche von einem größeren Sachverständigenbüro aus Frankfurt am Main an einen Unterauftragnehmer (ebenso Kfz-SV) gerichtet ist.

Anforderungen an die von uns in Auftrag gegebenen Kfz.-Gutachten:

Der Inhalt ist auszugsweise folgender:

Information:
Bei Totalschäden sofortige Weitergabe des Besichtigungsergebnisses des GA an den zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen betroffen Versicherung oder direkt an uns zur Weiterleitung.

Stundensätze:
Sofern kein unterzeichneter Reparaturauftrag vorliegt und nicht unverzüglich mit der Reparatur begonnen wird, sind die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze laut DEKRA_Tabelle zu unterstellen……………….unterstellen ist m. E. das richtige Wort dafür, dass man die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert.

Ersatzteilpreise:
Grundsätzlich ohne UPE- Aufschläge,egal wie die Werkstatt weiterberechnet.

Lackierkosten:
Bei Anwendung von AZT-System Lackmaterialindex max. 100%.
Hersteller mit Materialeinheiten/Punkte/Fläche max. nach aktuellem Lackdatenblatt Audatex.

Im Reparaturfall sind grundsätzlich nicht aufzunehmen:
Richtwinkelsatzkosten
Entsorgungskosten
Verbringungskosten
UPE Aufschläge

Und jetzt geht es plötzlich auch so „Piratentum mal anders rum“ man glaubt es kaum.
Totalschadenbereich:
Bei Grenzfällen sind alle denkbaren Nebenkosten sowie UPE, Stundensätze, Verbringungskosten, Entsorgungskosten auf Werkstattniveau zu unterstellen…………wieder das Wort unterstellen, wie wahr.

 

130%-Fälle (Reparatur 30% über den Wiederbeschaffungswert)
Hier muss versucht werden, mit der Werkstatt einen verbindlichen Festpreis zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter ist von diesen Sonderfällen umgehend zu informieren………………………………………… 

So liebe Verbraucher, Juristen und Kollegen, seht Euch das genau an und gebt darüber ein Urteil ab, ob dieses Büro u. dessen Unterauftragnehmer welche das oben genannte einhalten, nicht strafrechtlich einzuordnen sind.
Zumindest haben die nach m. M. charakterlosen Akteure einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch bei den Versicherern, gegenüber gesetzestreuen und unparteiischen Kfz.-SV welche diese „Sauerreien“nicht billigen.

Kommentare u. Lösungsvorschläge ausdrücklich erwünscht!!

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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61 Antworten zu „Tanzbären“ der HUK Versicherer

  1. SV Bayer sagt:

    Hallo Kollege Bayer,

    anscheinend gehören „Tanzbären“ und „Controll Expert“ Leute der gleichen Gattung von Mensch an. Unter dem Deckmantel der Seriosität (Vereidigung) werden die eigenen SV Mitbewerber als Wucherer herausgestellt um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Dabei schert man sich einen Dreck um Gesetze und Vorschriften die sich aus der Bestellung ergeben. Gleiches gilt für manche Versicherungen (z.B. HUK) „was interresiert mich das BGH ….. Oder wie steigere ich meinen Gewinn auf Kosten von Geschädigten, Anwälten und Sachverständigen (Mietwagenfirmen eingeschlossen)

    MfG

  2. SV sagt:

    Sieht den niemand was m.E. hinter all dem steckt und hat Deutschland eigentlich noch ein funktionierendes Rechtssystem?

    1. Kürzung der Gutachtenhonorare wider der BGH-Rechtsprechung. ( BGH Urteil X ZR 80/05 , BGH Urteil X ZR 122/05 )

    2. Kürzung der Gutachtenkalkulationen wider der BGH-Rechtsprechung. ( Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 – VI ZR 398/02 )

    3. Nachbesichtigung durch Versicherer wider der BGH-Rechtsprechung (BGH, ZfS 199, 239)

    4. Autos in die Restwertbörse wider der BGH-Rechtsprechung ( BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 132/04 – Urteil vom 12.07.2005)

    Welche Auswirkung hat das langfristig bei den Geschädigten:

    1. Freie Gutachter verlangen so viel, das es Ärger gibt – Da geh ich nicht mehr hin!

    2. Freie Gutachter kalkulieren so hoch, das es Ärger gibt- Da geh ich nicht mehr hin!

    3. Freie Gutachter werden eh durch die Versicherung überprüft – Da geh ich nicht mehr hin!

    4. Freie Gutachter ermitteln einen falschen Restwert – Da geh ich nicht mehr hin!

    Was wirft das bei mir für Fragen auf:

    Was sind unsere Gerichte eigentlich noch Wert, wenn Versicherer scheinbar über unserem Rechtssystem zu stehen?

    Wie lang wird es eigentlich noch wirklich freie Gutachter geben?

    Wer hat denn überhaupt die Möglichkeit der finanzstarken Versicherungswirtschaft Einhalt zu gebieten ?

    Fazit:

    Es ist was extrem faul im Staate Abraham!

    Mfg

    P.S. Kann bitte irgend jemand in diesem Forum das BGH Urteil zum Thema Nachbesichtigungsrecht einstellen?
    Hatte meines Wissens etwas mit einer Strassenbahn zu tun.

  3. SV sagt:

    Hallo,

    dieses BGH Urteil würde mich auch interessieren damit der Allianz endlich mal die Schranken gezeigt werden können.

    Wohl erkennen kann ich die Machenschaften schon
    nur das Recht hat leider scheinbar schlechte/keine Augen

    MfG

  4. Robin Huk sagt:

    Hallo SV,

    ich werde versuchen, die Fragen kurz zu beantworten.

    Was sind unsere Gerichte eigentlich noch Wert, wenn Versicherer scheinbar über unserem Rechtssystem zu stehen?

    Die Versicherer stehen nicht scheinbar über dem Rechtsystem, sondern tatsächlich.
    Mitarbeiter der Versicherer beantworten Hinweise auf die BGH Rechtsprechung gerne mit “der BGH interessiert uns nicht”.
    Auch die tägliche Praxis der Schadensabwicklung zeigt, dass die Versicherer sich nicht im geringsten an Gesetz und Rechtsprechung halten.

    Wie lang wird es eigentlich noch wirklich freie Gutachter geben?

    Das hängt von dem jeweiligen Polster (Rücklage) des Sachverständigen ab.
    Wenn sich die Sachverständigen nicht organisieren und gemeinsam der Versicherungswirtschft entgegentreten, wird es
    wirklich freie und unabhängige Gutachter nach meiner Schätzung in spätestens 5 Jahren nicht mehr geben.

    Wer hat denn überhaupt die Möglichkeit der finanzstarken Versicherungswirtschaft Einhalt zu gebieten ?

    Aus finanztechnischer Sicht sind nur die Banken oder vielleicht Leute wie Bill Gates in der Lage, der Versicherungswirtschaft Einhalt zu gebieten.
    Rechtliche Möglichkeiten gibt es zwar jede Menge, sind jedoch nur realisierbar, wenn sich eine erhebliche Zahl an Sachverständigen zusammenschließt und die Versicherungswirtschaft mit Musterprozessen und deren Vorstände mit Strafanträgen überzieht.

  5. Ralf Zimper sagt:

    Hallo Männer,

    lasst uns die betreffenden BGH-Urteile zusammentragen.
    Dann kann jeder SV diese Urteile an die Rechtsanwälte in seiner Region schicken. Denn ich stimme Herrn F. Hiltscher zu, dass Problem liegt auch darin, dass viele Rechtsanwälte noch mit AG und LG-Urteile arbeiten, obwohl es wie vom SV zuvor geschrieben doch schon für die wichtigsten Sachverhalte eine BGH-Rechtssprechung gibt.
    Den Anwälten fällt dann die Aufgabe zu, ihre Klage auf diese BGH-Urteile aufzubauen, sodass die Argumentation der Versicherer am Gericht, das AG hat und das LG hat … wie eine Seifenblase zerplatzen muss.
    Habe darum die BGH-Urteile des SV schon mal auf die Autorenseite gesetzt. Herr Hiltscher wird diese dann bestimmt noch in den Punkt BGH-Urteile umkopieren.

    MfG Chr. Zimper

  6. Ralf Zimper sagt:

    Stendal, 24.08.06 Nachtrag zu: Versicherung will Reparaturkosten kürzen

    eben ist mir gerade die SSH-GmbH wieder über den Weg gelaufen. Und zwar als Schadenreguliergbeauftragter (ob sich das Wort im Duden findet) einer holländischen Versicherung unter dem Namen Avus-SSH GmbH, mitgeteilt durch den Zentralruf. Dorthin sollten wir nach telefonischer Rücksprache das von uns erstellte Gutachten schicken. Haben wir jetzt ein Gutachten erstellt, welches eigentlich die Avus-GmbH erstellen sollte? Wir werden nun unser Gutachten diesen Umweg ersparen und es direkt an die Versicherung schicken.

    Chr. Zimper

  7. federsen sagt:

    Ich habe eine Frage. Wenn die Versicherung abgerechnet hat (Basis WBW – Höchstgebot aus Restwertbörse) muss ich dann wenn ich doch mehr erzielen sollte, das nachmelden?

  8. SV Scherz sagt:

    Hallo Herr/Frau Federsen!

    Solange der WBW und der RW nicht durch einen ordentlichen SV ermittelt wurden, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihr „Verhandlungsgeschick“ (welches ggf. zu besseren Konditionen führt) zu Gunsten der Schädigerpartei oder aber zu Ihren Gunsten einsetzen.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  9. PeterPan sagt:

    hallo federsen
    ich bitte um verständnis dafür,dass uns hier eine individuelle rechtsberatung nicht möglich ist.
    sie können mich oder einen der anderen der hier tätigen rechtsanwälte gerne direkt mandatieren.

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