„Tanzbären“ der HUK Versicherer

Wie Kfz.-Sachverständige nach der „Pfeife “ der HUK Versicherer tanzen und Geschädigte übervorteilen.

 Mir liegt eine Arbeitsanweisung vom Sept. 2005 vor, welche von einem größeren Sachverständigenbüro aus Frankfurt am Main an einen Unterauftragnehmer (ebenso Kfz-SV) gerichtet ist.

Anforderungen an die von uns in Auftrag gegebenen Kfz.-Gutachten:

Der Inhalt ist auszugsweise folgender:

Information:
Bei Totalschäden sofortige Weitergabe des Besichtigungsergebnisses des GA an den zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen betroffen Versicherung oder direkt an uns zur Weiterleitung.

Stundensätze:
Sofern kein unterzeichneter Reparaturauftrag vorliegt und nicht unverzüglich mit der Reparatur begonnen wird, sind die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze laut DEKRA_Tabelle zu unterstellen……………….unterstellen ist m. E. das richtige Wort dafür, dass man die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert.

Ersatzteilpreise:
Grundsätzlich ohne UPE- Aufschläge,egal wie die Werkstatt weiterberechnet.

Lackierkosten:
Bei Anwendung von AZT-System Lackmaterialindex max. 100%.
Hersteller mit Materialeinheiten/Punkte/Fläche max. nach aktuellem Lackdatenblatt Audatex.

Im Reparaturfall sind grundsätzlich nicht aufzunehmen:
Richtwinkelsatzkosten
Entsorgungskosten
Verbringungskosten
UPE Aufschläge

Und jetzt geht es plötzlich auch so „Piratentum mal anders rum“ man glaubt es kaum.
Totalschadenbereich:
Bei Grenzfällen sind alle denkbaren Nebenkosten sowie UPE, Stundensätze, Verbringungskosten, Entsorgungskosten auf Werkstattniveau zu unterstellen…………wieder das Wort unterstellen, wie wahr.

 

130%-Fälle (Reparatur 30% über den Wiederbeschaffungswert)
Hier muss versucht werden, mit der Werkstatt einen verbindlichen Festpreis zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter ist von diesen Sonderfällen umgehend zu informieren………………………………………… 

So liebe Verbraucher, Juristen und Kollegen, seht Euch das genau an und gebt darüber ein Urteil ab, ob dieses Büro u. dessen Unterauftragnehmer welche das oben genannte einhalten, nicht strafrechtlich einzuordnen sind.
Zumindest haben die nach m. M. charakterlosen Akteure einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch bei den Versicherern, gegenüber gesetzestreuen und unparteiischen Kfz.-SV welche diese „Sauerreien“nicht billigen.

Kommentare u. Lösungsvorschläge ausdrücklich erwünscht!!

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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61 Antworten zu „Tanzbären“ der HUK Versicherer

  1. Xavante sagt:

    „Tanzbären“

    Lieber Herr Hiltscher,

    diese von Ihnen angesprochene Kategorie von „Kollegen“ hat es schon immer gegeben und es wird sie unter dem Gesichtspunkt vermeintlicher wirtschaftlicher Sachzwänge auch weiter geben.
    Sie drehen sich wie eine Wetterfahne nach dem Wind. Mir ist
    beispielsweise bekannt, dass beim Eingang einer Gerichtsakte
    zur Gutachtenerstattung zunächst oft geprüft wird, ob Kontakte zu einer der beteiligten Parteien bestehen oder angestrebt werden sollten. Danach muß dann das „Ergebnis“ sein, mit dem man – intern selbstverständlich – weitere Werbung bei der obsiegenden Partei betreiben kann. Ist es da ein Wunder, dass
    qualifizierte und unabhängige Sachverständige bereits im Vorfeld – „rein vorsorglich“ versteht sich – als geeignete
    Gutachter mit meist fadenscheinigen Begründungen kalt gestellt werden ? Schlimmer ist jedoch, dass die so erfolgreich eliminierten Kollegen meist davon noch nicht einmal etwas erfahren.- Aber man darf insoweit nicht resigniert zuschauen, sondern man muß dann solche Vorgänge auch einmal deutlich ansprechen und verfolgen. Oft zeigt aber auch schon der Internetauftritt, mit wem man es zu tun hat. Unabhängig davon wird man aber auch feststellen müssen, dass es hinsichtlich des Nutzens bei der Auswahl von qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen erhebliche Wahrnehmungsdefizite gibt und hier finden die Tanzbären ihr Publikum.

  2. Leser sagt:

    Mir wurden nachfolgende Informationen zugesandt, die sich auf Gutachtenaufträge besziehen, die von einer Versicherung an Sachverständige erteilt werden:

    Anforderungen an die von uns in Auftrag gegebenen Kfz-Gutachten
    (Gültig ab: 01.01.2005)

    Kontaktaufnahme / Besichtigung
    Mit AS / VN / WS – Terminvereinbarung / Kontaktaufnahme innerhalb von 8 Stunden
    Besichtigung so früh wie möglich
    AS / VN / WS Sachbearbeiter mit Telefonnummer benennen, sowie Adresse der Württembergischen
    Infos siehe SV-Auftrag.
    Fahrzeugdaten im SV-Auftrag sind am Objekt zu überprüfen. Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gutachten Versand
    Gutachten Versand an die Fahrzeughalter über 40.000 €.
    Bei Schäden über diesem Betrag ist sofort der Sachbearbeiter zu informieren. Der GA Versand erfolgt an die Schadenabteilung. Nach interner Prüfung durch die Schadenabteilung wird GA weitergeleitet.
    Hinweis im GA dass kein Versand erfolgte.

    Gutachten Direktversand an die Fahrzeughalter unter 40.000 €.
    Gutachten – Direktversand an den Fahrzeughalter
    Sofern nachweislich Rep.-Auftrag vorliegt Kopie des GA auch an die Werkstatt.
    Bei Abrechnungswunsch auf Gutachenbasis, Weiterleitung an Werkstatt nur mit Einverständnis des Fahrzeughalters.
    Aus dem GA muß hervorgehen, an wen und wann dieses versandt wurde.
    In besonderen Fällen ist mit dem Sachbearbeiter / Auftraggeber Rücksprache zu halten.

    Information
    Sofortige Weitergabe des Besichtigungsergebnisses des GA an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Stundensätze
    Sofern kein unterzeichneter Reparaturauftrag vorliegt, sind die Stundenverrechnungssätze der regionalen Karosserie- u. Lackwerkstätten (KLW) zu unterstellen. Definition KLW (analog der Gruppenfreistellungsverordung GVO)

    Ersatzteilpreise
    Grundsätzlich ohne UPE-Aufschläge auch wenn Reparaturauftrag vorliegt. Ein ET-Aufschlag muss im Gutachten textlich dokumentiert werden.

    Lackierungskosten – Material nur flächenbezogen kalkulieren
    Bei Anwendung von AZT-System Lackiermaterialindex max. 100%
    Hersteller mit Materialeinheiten / Punkte / Fläche max. nach aktuellem Lackdatenblatt Audatex / DAT.

    Nebenkosten
    Im Rep.-Fall sind grundsätzlich nicht aufzunehmen
    Richtwinkelsatzkosten
    Entsorgungskosten
    Verbringungskosten
    Sofern Nebenkosten verrechnet werden, sind diese im Gutachten textlich zu dokumentieren.

    Wertminderung
    Hierzu ist grundsätzlich Stellung zu nehmen (positiv wie negativ)

    Notreparaturen
    Sofern diese technisch sinnvoll und möglich sind, muß im GA – mit Kostenangaben – dieser Hinweis enthalten sein.
    Dies gilt insbesonders dann, wenn mit Ersatzteilverzögerungen zu rechnen ist. (Exoten, Oldtimer, etc.).

    Wiederbeschaffunswert / Restwert
    Grundsätzliche Ermittlung und Angaben zum WBW und Restwert sofern die Reparaturkosten 50 % des WBW übersteigen.
    Die Besteuerungsgrundlage (Regelbesteuerung; Differenzbesteuerung; Privatmarkt) ist entsprechend der Marktsituation anzugeben.
    Der WBW muss grundsätzlich nachgewiesen werden können.

    Restwertbörsen
    Sind grundsätzlich anzuwenden, sofern Restwerte anzugeben sind. Keine Einschränkung zur Höhe !
    Gewünscht wird die Einstellung in beide RW-Börsen. Das Höchstangebot ist im Regelfall im GA auszuweisen. Die Einstellung in die RW-Börsen sollten im Regelfall nicht unter 36 Stunden liegen und durch Fotos ausreichend dokumentiert sein.
    Im Gutachten sind alle erforderlichen Daten des Höchstbieters, mit Hinweis auf die Gebotsfrist anzugeben.

    Die Nachweise aus den Restwertbörsen sind nur dem Originalgutachten, welches die Württembergische erhält, beizufügen.
    Die Gebühren für die Restwertabrufe werden ohne Kostenaufschläge übernommen.
    Regionale Anbieter / Aufkäufer sind im Ausnahmefall ebenfalls mit einzubinden.

    Die Anwendung der Restwertbörsen wird grundsätzlich erwartet, unabhängig davon wer Auftraggeber ist.
    Sollte es bei der Ermittlung des WBW oder RW zu Verzögerungen kommen, ist der Fahrzeughalter vorab über das Eintreten eines Totalschadens zu informieren. Dieses Datum ist im GA zu dokumentieren.

    Alle RW beeinflussende Faktoren sind bei der RW-Einstellung zu dokumentieren. Bei fehlerbehafteten Angaben haftet der Einsteller.

    Totalschadenbereich
    Bei Grenzfällen zum Totalschaden sind alle denkbaren Nebenkosten, sowie UPE, Std.-Sätze, Verbringungskosten, Entsorgungskosten auf Werkstattniveau zu unterstellen (Abklärung der Obergrenze / Risiko)

    130%-Fälle (Reparatur bis 30% über den Wiederbeschaffungswert)
    Hier muß versucht werden, mit der Werkstatt einen verbindlichen Festpreis (innerhalb der 130%-Grenze) zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter ist von diesen Sonderfällen – vor Reparaturfreigaben – umgehend zu informieren.
    Der 130% – Betrag beinhaltet eine mögliche Wertminderung.

    Ausnahmen / Sonderfälle / Betrugsverdachtsfälle
    Diese sind mit dem zuständigen Gebiets-Sachverständigen / Direktionsbeauftragten vorab zu besprechen.

    Einbruchschäden mit entwendeten Radiogeräten, Navigationssysteme etc.
    Hier bitte nur den Einbruchschaden kalkulieren und Einbruchspuren sichern. Soweit möglich, Belege der entwendeten Geräte beifügen, aber keine Bewertung dieser Geräte vornehmen.

    Wildschäden
    Fahrzeuge sind auf Wildspuren zu untersuchen. Spuren sind zu dokumentieren und zu sichern.

    Abzüge „neu für alt“ / Vor- oder Altschäden
    Hier sind jeweils die gültigen AKB´s zu beachten.
    Die aktuellen AKB´s sind beigefügt, oder können im Bedarfsfall angefordert werden.
    Aktuell gibt es für Kunden mit einer Vollversicherung (auch bei TK-Schäden) keine Abzüge „n.f.a.“.
    Ausnahme AKB vom 01.07.03 (Reifen). Der Versicherungsumfang ist aus dem SV Auftrag erkennbar.

    Sofern der Kunde lediglich eine Teilkaskoversicherung hat, gelten die normalen Abzüge „n.f.a“ und die üblichen Fristenregelungen.

    Allgemeiner Hinweis
    Im übrigen gelten die Empfehlungen der IHK‘s und der anerkannten Berufsverbände.
    Wir erwarten die Einhaltung dieser Kriterien auch in den Fällen wo wir nicht Auftraggeber sind, die Gutachten uns aber direkt per Abtretung zugesandt werden.

    Rückfragen
    Im Einzelfall an den zuständigen Sachbearbeiter (siehe SV-Auftrag)

    Grundsatzfragen
    Sind mit dem Chef-SV oder seinem Stellvertreter zu besprechen.

  3. Beobachter2 sagt:

    Hallo Verbraucher und Unfallgeschädigte,
    sowohl Herr Hiltscher, als auch der Leser haben aufgezeigt, wie hier von Seiten der Versicherungen unter Mittäterschaft bestimmter Sachverständigenorganisationen der unfallgeschädigte Verbraucher betrogen wird.

    Normalerweise müßte hier von Eurer Seite ein Aufschrei erfolgen.

    Weiter hätte ich vermutet, dass sich auch die Justiz, sprich Staatsanwälte und Richter zu Worte melden.

    Daher nochmals, zum langsam mitdenken:

    Die von Herrn Hiltscher und dem Leser veröffentlichten Anweisungen stammen von Versicherungen und werden von willfährigen sog. Sachverständigen bzw. Organisationen bedenkenlos umgesetzt:

    Im Reparaturfall müssen Niedrigstlöhne eingesetzt werden,
    es dürfen k e i n e allgemein übliche Preisaufschläge auf die Ersatzteile, Nebenkosten etc. im Gutachten erscheinen.

    Das bedeutet für den Geschädigten eine Schadenersatzleistung,
    mit der sein tatsächlicher Schaden nicht ausgeglichen wird.

    Wenn jedoch der Schaden inerhalb der 130% Reparaturgrenze liegt, das heißt der Kunde könnte sein Fahrzeug noch reparieren, dann sollen plötzlich die Stundensätze von Vertragshändlern, die Ersatzteil- Preisaufschläge und alle erdenklichen Nebenkosten in das Gutachten aufgenommen werden,
    mit dem Ziel, daß die Reparaturkosten nun über 130% des Fahrzeugwertes liegen und die Versicherung auf Basis des für sie wesenentlich günstigeren Totalschaden abrechnet.

    In beiden Fällen wird der Verbraucher betrogen.

  4. HSV sagt:

    Hi,
    ich beobachte nun die wie viele andere auch, die captain-huk seite und finde es schon interessant was hier bei der Versicherung u bei den Gutachtern so passiert.
    Was mich allerdings irritiert ist der Umstand, dass sich hier nur ein paar Leute „tummeln“ mit einer Meinung die offensichtlich von den anderen Gutachtern,Schätzern,RA nicht getragen wird.
    Scheinbar ist das Geschehen völlig anders als Ihr paar Rechtsanwälte u. Gutachter das vorträgt.Meiner Meinung nach sind die anderen Gutachter u. Verbraucher mit der jetzigen Situation sehr zufrieden und haben keinerlei Probleme.
    Wenn nicht einmal Zustimmung aus euren eigenen Reihen kommt, kann es sich doch nur um ein paar Einzelfälle handeln.
    Tschüss

  5. Dorado sagt:

    Ich frage mich, warum man überhaupt Kfz.-Sachverständige braucht, wenn sie doch nur das tun was die Assecuranz möchte.
    Es ist doch jeder Werkstatt möglich einen Kostenvoranschlag zu erstellen,mehr macht doch ein Sachverständiger auch nicht,oder?
    Kann mir mal einer von den Herren definitiv sagen,für was dann Sachverständige gut sein sollen.

  6. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo HSV,
    soll das heißen, dass es sich bei den Autoren hier nur um ein paar Querulanten handelt, die vollkommen abwegige Meinungen vertreten?
    Die Mehrzahl der Anwälte beschäftigt sich mit Verkehrsunfällen nur an Rande und kennt daher auch nicht die Rechte Ihrer Mandanten nicht bis ins Detail. Nur ein auf Unfallabwicklung spezialisierter Anwalt weiß, was dem Mandanten zusteht und machst dies bis zum letzten Cent geltend (dies ist im übrigen auch die Verpflichtung eines RA, für einen Mandanten das optimale herauszuholen). Im Übrigen erhalten viele RAe von den Versicherern auch Aufträge und halten sich dementsprechend zurück. Ich für meinen Teil habe jedenfalls keinen Grund, ein Blatt vor den Mund zu nehmen und mich mit dem Geschäftsgebahren der Versicherer abzufinden. Ich bin Gott sei Dank nur von meinen Mandanten abhängig und nicht von Versicherungsaufträgen. Ich denke, den hier schreibenden Kollegen und Sachverständigen geht es genauso. Von daher finde ich Ihre Stellungnahme schon etwas arrogant.
    Nix für ungut
    RA Bernhard Trögl

  7. RA Bernhard Trögl sagt:

    @ dorado
    Die ganze Diskussion hier zeigt, wie wichtig es ist, dass es unabhängige und qualifizierte Sachverständige gibt. Im Übrigen hat auch die Rechtsprechung anerkannt, dass das Gutachten eines Sachverständigen einen hohen Beweiswert genießt.Eine Nachbesichtigung des unfallbeschädigten Fahrzeuges durch die Versicherung ist beispielsweise nicht zulässig, wenn ein Gutachten vorliegt. Reicht der Geschädigte nur einen Kostenvoranschlag ein, darf nachbesichtigt werden.
    Also bitte nicht die Daseins-Berechtigung des SV in Frage stellen!

  8. HSV sagt:

    Zitat:
    Ich denke, den hier schreibenden Kollegen und Sachverständigen geht es genauso. Von daher finde ich Ihre Stellungnahme schon etwas arrogant.
    Nix für ungut
    RA Bernhard Trögl

    Mag sein dass Sie meinen Kommentar arrogant finden,ich habe nur das geschrieben,was mir aufgefallen ist.
    Bei den Gutachtern die hier ab u. zu erscheinen,scheint es sich doch nur um jene zu handeln, die neidig auf Versicherungsaufträge sind.

  9. K. Stoll sagt:

    Sehr geehrter Dorado,

    hätten Sie nur annähernd sich mit dieser Homepage befasst, hätten auch Sie den Sinn und Zweck des freien Sachverständigen erfassen können. Sinn und Zweck unserer Tätigkeit ist, eine vollumfängliche, korrekte Schadenserfassung zu garantieren, die frei von Einflüssen, Maßgaben und Vorgaben von aussen ist. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet höchstens die Aufzählung der Arbeits-, Lack- und Materialkosten. Ein Gutachten enthält aber weit mehr:
    – Beschreibung des Schadensumfanges
    – Beschreibung der Art, Form und Aussehen der Beschädigungen
    – Erhaltungszustand und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
    – Wertminderung
    – Nutzungsausfall
    – Fahrfähigkeit
    – Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
    – regionaler Restwert (beim Totalschaden)
    etc. etc. ……

    Wenn Sie weitere Infos brauchen, können Sie auch gern auf meiner Homepage unter “ In eigener Sache“ nachschauen.

    MFG Karl Stoll

  10. K. Stoll sagt:

    Sehr geehrter HSV,

    wie wäre es, wenn Sie Ihre Anonymität ablegen würden? Wenn Sie schon hier solche teils unqualifizierten Unterstellungsbeiträge lancieren, sollten sie das auch mit offenem Gesicht machen.

    Mfg Karl Stoll http://www.bopp-stoll.de

  11. smokey sagt:

    hi dorado und HSV,
    als Normalo habe ich im Gegensatz zu Ihnen begriffen, um was es hier geht, nämlich:

    1. dass es Versicherungen gibt, die Schäden ordentlich abwickeln.

    2. dass andere Versicherungen dies nicht tun.

    3. dass es Sachverständige, Sachverständigen-Organisationen und leider auch Rechtsanwälte gibt, die nach der Pfeife von Versicherungen tanzen.

    4. dass es Sachverständige gibt, die Schäden unabhängig und nach geltender Rechtsprechung beurteilen und Rechtsanwälte, welche den Geschädigten zu vollem Schadenersatz verhelfen.

    Auf wen oder was sollen letztere neidisch sein?
    Etwa auf charakterlose Zeitgenossen, wie unter 3. aufgeführt?

  12. Leser sagt:

    Sehr geehrter Herr Dorado,

    wir sind nicht neidisch sondern ausgesprochen stolz auf unsere nunmehr 16-jährige Unabhängigkeit.
    Es scheind mir eher der Fall zu sein, dass es Sie ärgert, dass es uns – die freien Sachverständigen – noch gibt.

    Mfg. Chr. Zimper

  13. Hallo HSV,

    es kann doch nicht Ihre Überzeugung sein zu glauben, dass ein freier und unabhängiger Sachverständiger neidisch auf Kollegen ist, welche Versicherungsaufträge bekommen. Im Gegenteil, diese Kollegen müssen neidisch sein. Wieso gehen denn Sachverständige in diese Abhängigkeit? Haben Sie sich diese Frage schon einmal gestellt? Die Beantwortung der Frage überlasse ich Ihnen.
    Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall stolz auf meine Unabhängigkeit und meine Neutralität, und ich brauche mir kein schlechtes Gewissen zu machen, dass ich durch auferlegte Zwänge Unfallgeschädigte durch mein Gutachten noch zusätzlich schädige.

    MfG

  14. HSV sagt:

    Hi,
    das was ich an der ausgelösten Debatte hier mitkriege überzeugt mich nicht.
    Wenn es nicht legal ist ,nach den Anweisungen der Assecuranz zu arbeiten, warum kann das dann offen so gehandhabt werden.
    Nach meiner Meinung nach wäre das ja eine Aufforderung Unfallopfer zu benachteiligen,ja sogar zu betrügen.
    Ich höre aber nur dass einige Sachverständige stolz auf ihre Unabhängigkeit sind. Also wird mir in dem Thema „Tanzbären“ ein „Bär aufgebunden“ weil unabhängige Kfz.-Sachverständige sich das vom Mitbewerber nicht gefallen lassen würden,dass sie mit in den Dreck gezogen bzw. „über einen Kamm geschoren werden“.Ergo wird es so gebilligt u. auch so gehandhabt und gefördert.Man ist also überwiegend einverstanden mit der beschriebenen Vorgehensweise.
    Und wo kein Kläger ist,da ist auch kein Richter.
    Und wo viele Aufträge vergeben werden entsteht auch Neid.
    Was habe ich also falsches geschrieben? Fasst Euch zuerst einmal an der eigenen Nase bevor Ihr mich verteufelt.
    Tschau

  15. Lars sagt:

    Die HUK-Coburg hat mir von einem Sachverständigen abgeraten.
    Ich habe trotzdem einen beauftragt, weil mir mein Freund dazu geraten hat.
    Als Quittung dafür wurde mir die überteuerte Rechnung des Gutachters nicht bezahlt.Jetzt soll ich vor Gericht gehen, wo ich gar nichts für diese Lage kann.
    Was sagen die Herren dazu?

  16. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Lars:
    ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, weiß insbesondere nicht, warum sich die HUK weigert, die vollen Kosten zu übernehmen, kann mir aber schon so diverse Standard-Begründungen vorstellen. Gerade die HUK hat in letzte Zeit sehr viele Prozesse um SV-Gebühren geführt und auch verloren. Sie fallen genau auf das rein, was die Versicherer mit Ihrer Art des Vorgehens bezwecken: Es wird mitgeteilt, dass der SV überhoht abgerechnet hat und deswegen eine Erstattung nicht erfolgen könne. hätte man auf den wohlwollenden Rat der HUK gehört und sich von ihr einen „Sachverständigen“ schicken lassen, wäre das natürlich nicht passiert. Und auf diese Art werden die Versicherer auf einmal wieder die Wohltäter und die freien Sachverständigen die Bösen …
    Genau diese Mißvertsändnisse wollen wir mit dieser Seite aus der Welt schaffen !! Noch ein Tip: Wenn geklagt wird, nur einen erfahrenen Anwalt beauftragen, der sich in der Rechtsmaterie gut auskennt. Die Materie der SV-Gebühren ist recht spezifisch und verlangt sehr gutes Fachwissen.

  17. Lars sagt:

    Zitat:
    @Lars:
    ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, weiß insbesondere nicht, warum sich die HUK weigert, die vollen Kosten zu übernehmen……

    Hallo Herr Trögl.
    der Beamte von der HUK-Coburg hat auch gesagt,dass das Gutachten gar nicht erforderlich war,es war also nicht nur die hohe Sachverständigen-Rechnung daran schuld. Mein Opel Astra hatte links einenen Streifschaden,welchen die Werkstätte für €1788,00 repariert hat.Der Sachverständige hat für seine Rechnung €341,22 verlangt.
    Ich will aber nichts mehr unternehmen,weil mir die ganze Sache stinkt.

  18. Ralf Zimper sagt:

    Lieber Lars,

    lesen Sie doch bitte das OLG Naumburg Urteil auf unserer Homepage kfz-sv-zimper.de. Da werden Sie schnell zu dem Schluß kommen, dass das was Ihnen die HUK versucht als wahr zu verkaufen keineswegs auch wahr ist. Sie können also eher davon ausgehen, dass die Rechnung ihrers Gutachters nicht überhöht ist. Vielmehr haben Sie sich nicht den Wünschen der HUK-Versicherung gebeugt. Und dafür will man Sie und ihren Gutachter jetzt „bestrafen“.

    Mfg. Chr. Zimper

  19. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Lars,
    es tut mit leid was Ihnen passiert ist,aber das geht vielen Unfallopfern täglich so.
    Ihr wisst zwar dass man beim Arzt die Krankenkassenkarte braucht,aber kennt euch leider im deutschen Recht,insbesondere wenn es um einen Schaden am geliebten Auto geht,gar nicht aus.

    Wie kommen Sie dazu von einem Beamten der Versicherung zu sprechen? Beamte sind da nur versichert.
    Das sind geschulte Mitarbeiter, Sachbearbeiter,welche darauf getrimmt sind,Ihnen das zu erzählen damit für ihre Arbeitgeber das Wichtigste herauskommt, nämlich Money,Money,M……
    Warum fragen Sie nicht, bevor Sie die Versicherung anrufen einen Verkehrsanwalt oder Sachverständigen was Sache ist.
    Das grundverkehrteste nach einem unverschuldeten Unfall,ist als erstes die gegnerische Versicherung anzurufen.(das führt meist zum unvollständigen Schadenersatz)
    Im übrigen ist das SV-Honorar in einem angemessenen mittleren Bereich.
    MfG

  20. RA Bernhard Trögl sagt:

    Lars ist bereits hinters Licht geführt worden, als die HUK mitgeteilt hat, dass er keinen Gutachter brauche. Der Schaden liegt zweifelsfrei über der Bagatellgrenze, somit steht ihm ein Gutachter zu. Im übrigen schließe ich mich der Meinung des Herrn Hiltscher und des Herrn Zimper an.

  21. Peter Pan sagt:

    hi smokey
    klare köpfe, so wie sie,braucht das land.

  22. @HSV
    Ich kann die Erfahrungen der Kollegen und Sachverständigen, welche auf dieser Seite beschrieben werden nachvollziehen und bestätigen auch wenn nicht mehr Leute hier schreiben.

  23. PeterPan sagt:

    hallo herr kollege klein
    ich darf sie herzlich in unserem blog begrüssen.
    sie sind uns als autor ebenfalls hochwillkommen.
    wie ist die rechtsprechung an ihrem gericht zu der problematik
    des pauschalen grundhonorars ausgerichtet?

  24. Chr. Zimper sagt:

    Guten Tag allen Lesern,

    habe gestern beim Zentralruf angerufen.
    Kaum hatte ich das Kennzeichen vom Verusacher durchgesagt, war ich schon mit der HUK-Coburg Versicherung verbunden.
    Nach dem ich mich bei der Versicherung vorgestellt hatte, wurde das Gespräch seitens des Mitarbeiters o h n e Auskunft beendet.
    Ob das am Wort „Sachverständigenbüro“ lag?

    Mfg.
    Chr. Zimper

  25. Xavante sagt:

    Hallo, Herr Zimper,

    es ist nicht verwunderlich, dass Sachbearbeiter bei einigen Versicherungsgesellschaften unhöflich oder gar sauer sind, wenn ein versicherungsunabhängiges Sachverständigenbüro sich telefonisch bei ihnen meldet, weil sie erwarten, mit
    Tatsachen konfrontiert zu werden, die nicht ihren Vorgaben und Anweisungen entsprechen. Die Methoden der Abweisung werden deshalb immer rüder bzw. dreister, wie folgender Fall in Stichworten dies auch verdeutlicht:

    Unfall auf der Autobahn durch Reifendefekt (Gürtelablösung ?).
    HUK-COBURG beauftragt DEKRA mit Schadenfeststellung. Der Sachverständige der DEKRA stellt Profiltiefe an der Bereifung mit Werten zwischen 4-5 mm fest und schätzt den Fahrzeugschaden auf ca. 4700,– €. Er informiert die Werkstatt dahingehend, dass der Reifen hinten rechts nicht Gegenstand der Kalkulation sein könne, da der defekte Reifen (Gürtelablösung) Ursache des Unfalls war und schreibt dann weiter: „Der Reifendefekt wird als Betriebsschaden definiert und ist nicht versichert.“

    Wieso er zweifelsfrei die „Gürtelablösung“ als Betriebsschaden
    erkennen konnte, ist der Reparaturkosten-Kalkulation nicht zu entnehmen.

    Der Sachbearbeiter der HUK -COBURG versteht allerdings die an sich unmißverständlichen Ausführungen offenbar anders und schreibt an den VN:

    …“nach Prüfung der Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir für den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht aufkommen können.

    Die vom Sachverständigen festgestellten Beschädigungen sind allein auf das Platzen des Reifens zurück zu führen.

    Es liegt demnach kein Unfall im Sinne der Bedingungen vor.

    Gemäß § 12, II, h AKB ist der Ersatz von sogenannten Betriebsschäden ausgeschlossen. Wir bedauern, Ihnen keine
    anderslautende Nachricht erteilen zu können.“
    ————————————————————

    Kommentar:

    Zum Begriff „Betriebsschaden“ habe ich folgende Hinweise im Internet gefunden:

    Betriebsschaden – intransparent ?

    > Im normalen Wortschatz nicht enthalten

    > Steht weder im Duden noch in Gablers Wirtschaftslexikon

    > Ist ein versicherungsrechtlicher Kunstbegriff

    > Bedeutungsinhalt erschließt sich einem Laien nicht. Folge:
    Intransparenz und Unwirksamkeit

    Prof. Dr. Karl Maier
    Fachhochschule Köln
    ————————————————————–

    …..und was sagen nun die Experten zu einem solchen
    Vorgang ? Ist das ein Ausnahmefall oder tatsächlich nur die Spitze eines Eisberges ?

    Was ist denn die Meinung der mehr oder weniger mitgliederstarken Berufsverbände der Kfz.-Sachverständigen zu dieser Thematik. Ich gehe davon aus, dass es diesen nun nicht die Sprache verschlagen hat, verstehe aber auch die Furcht, dass die Mitglieder mit Repressalien überzogen werden könnten, wenn man sich aus der Deckung wagt.- Deshalb habe ich die größte Achtung vor den engagierten Sachverständigen und Rechtsanwälten, die diesem Forum ungeschminkt ihre Informationen und Meinungen zur Verfügung stellen. Angesichts der Tatsache, dass Zivilcourage heute wohl nicht mehr zu den vertretbaren Tugenden gehört, muss der Dank an die Autoren und sonstigen Teilnehmern besonders groß sein. Wenn Sie mit mir einer Meinung sind, würde ich mich freuen, dass Sie mich dies auch wissen lassen.

  26. Das genannte Büro im Raum Frankfurt kann stolz auf so eine Reklame sein. Ich würde mich als Firmeninhaber schämen nur um der Aufträge wegen die Kunden zu betrügen.Hier sind auch alle Verbände und Organisationen gefordert solche Marktschreier aus ihren Listen zu entfernen VKS,SSH usw. Das Büro (jetzt hätte ich fast den Namen geschrieben)kann ja Stellung dazu nehmen.Kann ich mir bei dem Herrn nicht vorstellen.Muß er nicht mache ich für ihn wenn er sich nicht meldet.

  27. Irritierter SV sagt:

    Hallo Kollege Schmidt

    vielleicht solltest Du mal überlegen, dass in den Verbänden die meisten SV’s ihrer Arbeit redlich nachgehen. Dein verbaler Rundschlag sollte sich auf die beschränken die auch diese Schelde verdienen. Wenn Du schon Verbände anprangerst, warum nennst Du dann nicht den Verband der mit Honorarabsprachen diese Schlacht eingeleitet hat? Wenn Du schon von „Marktschreiern“ sprichts wo bleibt denn Deine qualifizierte Differenzierung. Mit Deiner Aussage triffst Du sehr viele die mit den Praktiken einiger nicht einverstanden sind.

    Also BITTE mehr Sachlichkeit, in einer für uns als letzter Garant der Verbraucher einer freien Schadensbewertung. Diese wichtigen Sache braucht keine Puplikatorische Stimmungsmache.

    MfG

  28. Hallo irritierter SV,ich habe ausdrücklich ein bestimmtes Büro aus Frankfurt/Main damit gemeint.Meines Wissens ist besagter Kollege im VKS und SSH Mitglied.Sollte dies nicht der Fall sein werde ich mich selbstverständlich bei beiden Entschuldigen das ich Sie in Verbindung mit einem schwarzen Schaaf genannt habe.Mir ist schon klar das der größte Teil der einzelnen Büros richtig arbeitet.

  29. Irritierter SV sagt:

    nochmal,

    etwas genauere Recherche wäre gut um nicht die überwiegende Mehrzahl dieser Sachvertändigen zu Handlangern der Versicherer abzustempeln. M.W. nach ist das betreffende Büro kein SSH Mitglied. Qualitativer Stil der Kommentare wie z. B der Herren Pan, Zimper, Scherz, Rasche usw. ist besser als unqualifizierte Schlammschlacht.

  30. Hallo Herr Kollege Schmidt,
    als erstes möchte ich Ihnen danken,dass Sie sich nicht hinter einer Anonymität verbergen u.Flagge zeigen.
    In so einem Blog ist es nicht selbstverständlich,dass man sich öffentlich mit richtigem Namen äußert.
    Ihre Erregung ist durchaus verständlich,wenn einem redlich arbeitenden SV bestimmte Tatsachen u. unsaubere Arbeitsweisen bekannt werden.
    Sicherlich arbeiten viele Kfz.- SV noch sauber.Von den ca. 10.000 SV welche es gibt bei den Versicherungen,bei der Fa. DEKRA,bei der Fa. Carexpert,bei der Fa. SSH,in den Verbänden,BVSK,VKS,BVK,BVS usw.,öffentlich bestellte u. vereidigte(beeidigte)SV und freie SV, arbeiten nachweislich über 85% für die Assekuranz. Die verbleibenden insgesamt ca. 1.500 SV stehen nun einer geballten Übermacht jener Mitbewerber gegenüber welche zum Bsp.mit Preisdumping und Zugeständnissen bezüglich der Gutachteninhalte,bestimmten Verfahrensweisen usw.,das tun was die Auftraggeber wünschen.
    Wenn aber zudem nun noch feststellbar ist,dass bestimmte „Kollegen“ sich durch m.E. betrügerische Handlungen auch noch Wettbewerbsvorteile verschaffen,ist die Empörung berechtigt.Die Tatsache dass dadurch eine Verdrängung der redlich arbeitenden Kfz.-SV erfolgt ist nicht von der Hand zu weisen.
    Leider haben Sie den VKS in Verbindung mit der SSH genannt,obwohl dort nur wenige SSH SV Mitglieder sind.Es entstand damit der Eindruck,dass Sie den VKS als „Marktschreier“ mit einbeziehen, was sicherlich nicht ihre Absicht war, da ich Ihre Ansichten von persönlichen Gesprächen her kenne..
    Eine andere Formulierung bzw. Richtigstellung von Ihnen, wäre hier durchaus angebracht u. würde die Gemüter besänftigen.

    Wenn Sie aber damit ausdrücken wollten ,dass der VKS u. die anderen Berufsverbände ,sich von den Mitgliedern trennen sollten,welche unsauber u. abhängig ihre GA erstellen,gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht.
    Das Büro in Frankfurt sollten Sie m.E.zu Ihren eigenen Schutz nicht namentlich nennen,bevor bestimmte Dinge nicht restlos geklärt sind.
    MfG

  31. Irritierter SV sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    gut gesprochen und richtig, aber dann wäre der BVSK ja fast ohne Mitglieder.

    MfG

  32. F.Hiltscher sagt:

    Zitat:
    Irritierter SV Dienstag, 23.05.2006 um 08:12

    Hallo Herr Hiltscher,

    gut gesprochen und richtig, aber dann wäre der BVSK ja fast ohne Mitglieder.

    MfG

    Hallo Irritierter SV,

    soviel mir bekannt ist sind im BVSK über 700 Mitglieder,davon etwa 100 SSH Betreiber. Also wäre schon noch eine ausreichende gute Substanz vorhanden.
    MfG

  33. Xavante sagt:

    Ungeachtet nachhaltiger Bedenken hat der BVSK zumindest in den 70er Jahren auch Personen aufgenommen. die nicht den Vorstellungenm eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen entsprachen. In der Folgezeit war aber auch zu beobachten, dass der BVSK in seiner Politik offensichtlich durch die versicherungsorientierten Mitglieder majorisiert wurde. In Honorarfragen hat Herr Fuchs dann den Vogel abgeschossen oder sehe ich das falsch ? Die ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein hat leider viel zu spät erkannt, in welche Richtung sich der Zug bewegt. Es gibt aber im BVSK auch noch viele honorige Kollegen. Ob diese allerdings ihre Vorstellungen realisieren können, ist eine ganz andere Frage.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus der Argentinischen Pampa

  34. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Xavante

    Das Dilemma mit den SV Honoraren hat wohl Herr Fuchs vom BVSK eingeleitet,als er mit den Versicherern ,hauptsächlich mit der HUK-COBURG Vereinbarungen getroffen hat,statt von Anfang an Rückgrat zu zeigen.Natürlich kann man Herrn Fuchs nicht die ganze Schuld zuschieben,weil sich die(viele) SV damals schon gerne ihr Honorar ausrechnen ließen,anstatt selbst zu kalkulieren.
    Schlau war das damals nicht.Die Warnungen von weitsichtigeren Spezialisten wurden leider belächelt,ja deren Aktivitäten sogar noch bekämpft.Den anderen Aussagen von Ihnen ist durchaus zuzustimmen.

  35. PeterPan sagt:

    hallo franz
    ich wurde und werde nicht müde,deine kollegen auf die unabdingbare notwendigkeit hinzuweisen,dass der kfz-sachverständige seinen werklohn für die erstellung des schadensgutachtens mit seinem kunden vereinbaren muss,so wie das auch jeder tüncher,schreiner oder installateur macht.
    deine kollegen sind mit ihren rechnungsstellungen angreifbar,
    wenn jede vergütungsvereinbarung fehlt und deshalb auf eine gesetzliche fiktion zurückgegriffen werden muss(§632IIBGB „ist die übliche vergütung als vereinbart anzusehen“).
    mit „üblich“ist dabei ortsüblich gemeint!schon alleine lokale abweichungen sind damit in der lage,einfluss auf die honorarhöhe zu nehmen!
    das darf schlechterdings niemand länger hinnehmen!
    das BVSK-tableau hat zu bequemlichkeiten geführt,die von der huk-coburg heute ausgenutzt werden.
    diesbezüglich kann ich herrn kollegen fuchs nichts anlasten,
    ausser dass beqemlichkeiten geeignet sind, das ordentliche denken zu behindern.
    jeder andere handwerker könnte ohne schriftlichen werkvertrag
    mit gerichtsfester vergütungsvereinbarung seinen laden gleich zuschliessen!

  36. Frank Schmidinger sagt:

    liebe kollegen und leser,
    habe heute mein erstes (!) HUK-schreiben gefunden. es datiert auf den 10.04.1997 (!!!)
    was muss ich da lesen:
    „Erhebungen bei Sachverständigenorganisationen und dem größten Berufsverband freier Sachverständiger haben ergeben, daß in der Regel Kosten gemäß beiliegender Tabelle berechnet werden.
    Da es keine gesetzliche Honorarordnung gibt, halten wir lediglich Kosten gemäß der beiliegenden Tabelle (…) für angemessen und erforderlich, folglich auch nur in diesem Rahmen gegenüber dem Haftpflichtversicherer für erstattungsfähig“

    nota bene! „in der regel“

    Möchte mal wissen, was die versichertengemeinschaft (jeden HUK-Coburg-VN!) diese Beratungsresistenz bisher schon gekostet hat!

  37. Frank Schmidinger sagt:

    ein kleines „PS“ zu honorar und co. möchte ich noch anbringen.
    als ich ende der 80er jahre in münchen kfz-technik studiert habe, hatten wir im bereich „schäden und bewertung“ dozenten die von der allianz kamen. geradezu aufgedrängt wurde uns die sog. „allianz-formel“ und das neueste tabellenwerk „1987“ mit der der „nachwuchs“ keine probleme bei der abrechnung seines sv-honorars hätte.

    wer interesse hat, dem faxe ich dieses relikt aus der „guten alten zeit“ gern zu

  38. PeterPan sagt:

    hi frank
    das kann man ungefähr ermitteln.
    da mir von einem guten dutzend sachverständigen schon ca.900
    prozesse bekannt sind,gehe ich vorsichtig von der 10-fachen
    anzahl aus.
    bei durchschnittlichen streitwerten von 500.-€ liegen die gerichtskosten bei 105.-€,die anwaltskosten für zwei anwälte bei durchschnittlich 307.40€,zusammen also bei gut 400.-€
    das macht multipliziert etwa 3.6 mio € aus.
    weit schwerer wiegen aber die schicksale der unfalloper,die zu allem schaden ihr recht vor gericht sicher oft auch langwierig
    erst erstreiten mussten.

  39. Frank Schmidinger sagt:

    hallo peter pan,
    ich habe immer noch mit freude das bild der beide „HUK-Anwälte“ am BGH vor mir, als ihnen ein BGH-Richter die frage stellte: „Was wollen Sie eigentlich?“

    wie sagte der franzose: honni soit qui mal y pense!

  40. Sehr geehrter Herr Kollege Hiltscher,
    selbstverständlich möchte ich dem Bundesverband der unabhängigen Sachverständigen VKS nicht unterstellen das sie mit machenschaften dieses bewussten Büros in Frankfurt/Main zu tun haben.Wenn sich jemand aus der jetzigen Vorstandschaft gekrängt fühlt entschuldige ich mich dafür.
    Mit freundlichen Grüssen
    aus der Toscana

  41. F.Hiltscher sagt:

    Zitat:
    PeterPan Dienstag, 23.05.2006 um 18:00

    „bei durchschnittlichen streitwerten von 500.-€ liegen die gerichtskosten bei 105.-€,die anwaltskosten für zwei anwälte bei durchschnittlich 307.40€,zusammen also bei gut 400.-€
    das macht multipliziert etwa 3.6 mio € aus.“

    Hallo Peter Pan,
    Sie haben die vielen dazu erstellten Honorargutachten welche bis € 2.500,00 gekostet haben vergessen u. so wie man mir als Information zugetragen hat,haben die HUK-Coburg Anwälte pro Honorarprozess € 500,00 erhalten.
    Damit dürfte Ihre Hochrechnung nur etwa 30% der tatsächlich verschleuderten Gelder erfassen.
    MfG
    vom Ammersee

  42. Frank Schmidinger sagt:

    Hallo Franz,
    das heisst also, dass die Fa. HUK-Coburg mit „schlappen“ 10 Mio. EUR hier durch die Landen zog. – Verglichen mit deren Gewinn, geradezu ein Schnäppchen.
    Schlussendlich wird aber zu überlegen sein, wie diese Firma zur Verantwortung gezogen werden kann, damit wir den uns entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Es wäre zu überlegen, dass sich in einem nicht-öffentlichen Bereich alle Betroffenen SV mit Name und Anschrift melden, um dann gemeinsam gegen diese Firma vorzugehen.

  43. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Frank,
    wenn sich mehr als ein Dutzend SV das trauen ,wäre das durchaus eine Überlegung wert.
    Anonym würden sich vielleicht noch 1-7 melden
    u. frech mitreden.
    MfG
    u. ein schönes langes Wochenende

  44. Frank Schmidinger sagt:

    Hallo Franz,
    ich denke schon, dass wir ein paar mehr zusammen bekommen.

    Dir auch ein schönes Wochenende

    Frank

  45. Eberhard Planner sagt:

    Hallo Franz Hiltscher und Frank Schmidinger,

    Ihr glaubt wohl, dass mich diese Versicherung umsonst „gehunzt“ hat?

    Packen wir`s an!

    Schöne Tage

  46. Pingback: Captain HUK » Erläuterungen zum Artikel von Franz Hiltscher “Tanzbären” der HUK-Versicherer

  47. Verehrte Kollegen !

    Mit schmunzelndem Gesicht habe ich die vorstehenden Beiträge gelesen. Leider habe auch ich zur Honorarvorstellung der HUK ein aktuelles Beispiel vorzutragen.

    Letzte Woche erreichte mich ein Schreiben der HUK wonach wegen Pauschalierung die geforderte Gutachtengebühr nicht beglichen werden kann. Nach telefonischer Rücksprache hatte sich die Angelegenheit von Seiten der HUK dahingehend aufgeklärt man möge doch die Grundgebühr in Höhe von netto 144,- € näher erläutern. Im weiteren Gespräch stellte sich heraus, dass bei der von uns vorgelegten Abrechnung, folgt man den Wünschen der HUK, der als Gutachtengebühr ausgewiesene Betrag in Höhe von 144,- € entsprechend dem von uns nachweisbaren Aufwand (190 Min.), man nur auf einem Stundensatz von rund gerechnet 45,50 € Brutto, vor Steuern kommt.
    Da ich einen kalkulatorisch mittleren Stundensatz von 75,00 € betriebswirtschaftlich gesehen verrechnen muss, bin ich der HUK dankbar für Ihre Aufmerksamkeit, dass offenbar bei der Berechnung der Ga-Gebühr ein Fehler unterlaufen ist.

    Ergo, mit der Verpflichtung meinen tatsächlichen Aufwand der HUK darzustellen geht zwangsläufig eine Richtigstellung meiner Gebühr einher.

    Man darf auf weitere Reaktion der HUK gespannt sein.

    Mit kollegialen Grüßen

    Th.Hunsinger / SOH

  48. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Hunsinger!

    In Ihrem Kommentar schreiben Sie, dass Sie einen „mittleren“ Stundensatz von EUR 75,- mindestens berechnen müssen. Ich frage mich, wie Sie das machen, so günstig arbeiten zu können?

    In einem Honorarstreit mit der HUK-Coburg aus dem Jahre 2002 wurde ein gerichtliches Honorargutachten über mein in Rechnung gestelltes „pauschales“ Grundhonorar sowie über die ebenso berechneten Nebenkosten eingeholt. Darüber hinaus hatte der vom Gericht beauftragte „öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für Kfz-SV-Honorare“, Herr Hiltscher, auch einen „Mindestbürostundensatz“ unter bestriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für mein so genanntes „Einzelkämpferbüro“ ermittelt. Dabei belief sich dieser Stundensatz, wohl gemerkt bezogen auf das Jahr 2002, bereits auf netto EUR 156,33.
    Heute, im Jahr 2006 (also 4 Jahre später), fällt dieser Stundensatz natürlich entsprechend höher aus. Auch die angestellten Versicherungsgutachter, z. B. des Allianz-Zentrums für Technik, berechnen einen durchschnittlichen Stundensatz von netto rund EUR 165,-. Dabei haben diese angestellten Sachverständigen, neben Ihren 13 Monatsgehältern, ihrer Altersversorgung u.s.w., keinen derartigen Nebenkostenanteil zu bewältigen, wie es ein unabhängiger Sachverständiger mit seinem gesamten Unternehmensunterhalt hat.
    Insofern verwundert mich Ihr berechneter Stundensatz schon sehr. Darüber hinaus würde mich interessieren, was bei Ihnen ein „mittlerer“ Stundensatz ist.

    Ich kann es mir nur so erklären, dass wohl einige Positionen bei Ihrer betriebswirtschaftlichen Stundensatzauswertung unberücksichtigt blieben.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  49. Guido Scherz sagt:

    Nachtrag für Herrn Hunsinger!

    Hier können Sie sich die Preisliste der AZT-Gutachter aus dem Jahre 2003 downloaden:

    http://www.sv-scherz.de/download/aztpreisliste-2003.pdf

    Dann können Sie Ihre Stundensätze als selbständiger Sachverständiger und Unterhalter eines gesamten Unternehmens mal mit den Stundensätzen der angestellen „Kollegen“ der Versicherung vergleichen.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  50. SV Bayer sagt:

    Hallo Blockerer,

    Tanzbären der Versicherung

    was ist daraus geworden? hat sich was in dieser sache geändert oder ist alles noch beim alten?

    MfG

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