2012 gingen 73 Prozent der BGH-Richter einer Nebentätigkeit nach

Auf Anfrage von Wirtschaftswoche sollen 2012 am Bundesverfassungsgericht eine große Anzahl von Richtern an den Gerichten neben ihrer Richtertätigkeit gut bezahlten Nebenjobs nachgegangen sein. Dass „eine neue Rechtsprechung“ nur allzu oft der Erklärung bedarf, davon können wir hier ein Lied singen. Denn nicht immer ist nachvollziehbar, wie ein Richterspruch mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist. Unsere Erfahrung, so mancher Richter bedarf der Nachhilfe, wenn das Urteil in der Begründung fehl geht. Allein Seminare, bei denen seitens der Teilnehmer Hinweise gegeben werden bzw. um Erklärung gebeten wird, bedarf es dazu längst nicht mehr. Seiten wie Captain-HUK zeigen bereits über Jahre, zeitnah und kostenfrei für Jedermann ob ein Richterspruch auch ein Rechtsspruch ist.

Mein Vorschlag an die reisende Richterschaft, anstelle eine „neue Rechtsprechung“ zu kreieren, mehr Zeit ins Selbststudien investieren. Das bringt zwar keinen Extra-Bonus, aber für alle mehr Gerechtigkeit.

Deutschlands oberste Richter sind gefragt

Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins gingen 2012 beispielsweise 73 Prozent der BGH-Richter einer Nebentätigkeit nach. Am Bundesverwaltungsgericht waren es 85 Prozent, am Bundesfinanzhof 97 Prozent – und beim Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht jeweils sogar alle Richter.

Quelle: t-online, alles lesen >>>>>>

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3 Antworten zu 2012 gingen 73 Prozent der BGH-Richter einer Nebentätigkeit nach

  1. Saujäger sagt:

    Sind diese Richter möglicherweise durch die Haupttätigkeit nicht ausreichend ausgelastet?
    Verdient ein BGH-Richter wirklich so wenig, dass Nebenbeschäftigungen nachgegangen werden muss um die Existenz zu sichern???
    Oder aber holen sich gewisse Wirtschaftszweige gezielt diesen Personenkreis auf die Gehaltslisten?
    Dass es auch in unserem Land Korruption, gerade bei Beamten und Richtern, gibt konnte bisher nur erahnt oder stark vermutet werden.

  2. BGH Leser sagt:

    Da stellt sich doch die Frage nach beruflicher Auslastung, wenn BGH Richter noch Zeit für Nebenjobs haben? Gehen diese ernsthaft ihrer „Berufung“ nach?

    Oder müssen diese auf Grund zu geringen Einkommens aus ihrer Haupttätigkeit – wie immer mehr Bürger in diesem Land – Nebentätigkeiten ausüben um überleben zu können?

  3. Juri sagt:

    Die müssen halt was für ihre Altersversorgung tun, weil sie genauso schlecht bezahlt werden wie die armen Volksvertreter. Und für manche „Seminaranbieter“ (im alleinigen Assekuranzenbesitz) gibt’s ja auch noch Mengenrabatte.

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