Dekra AG – versicherungsabhängig?

Dekra AG – versicherungsabhängig? von Willi Wacker

Um es gleich vorweg zu nehmen: die gestellte Frage beantworte ich hier nicht, das müssen Sie schon selbst tun.

Kürzlich war es mir vergönnt, einen Auszug aus dem „Handbuch für Entgelte und Gebühren der Dekra Automobil GmbH" zu erhalten. Es heißt dort in der Einleitung: „Um in unserer gesamten Organisation eine einheitliche Berechnung der erbrachten Leistungen zu gewährleisten, sind ausschließlich die nachfolgenden Honorare zugrunde zu legen." Danach folgt eine Unterteilung in Honorarstufen I – IV, gefolgt von einem Passus mit der Überschrift „GA-Honorarermittlung", in dem es heißt: „Bei der Honorarermittlung werden die Reparaturkosten (netto) zzgl. der gesondert ausgewiesenen (in der Kalkulation nicht beinhalteten) Kosten wie UPE-Aufschläge, Verbringungskosten etc. zugrunde gelegt."

Frage dazu:

Lässt sich die Dekra AG für das Unterlassen der Kalkulation von Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen usw. dadurch bezahlen, dass diese UPE-Aufschläge, Verbringungskosten etc. fiktiv für den Honoraransatz den Nettoreparaturkosten zugeschlagen werden?

Es heißt dann weiter: „Die Berechnung der Reparaturkostenkalkulation erfolgt gem. beiliegenden Tabellen. Bei positiver Stellungnahme zur merkantilen Wertminderung werden zusätzlich pauschal 20,50 € (ohne MWST) berechnet. Die nachträgliche Ermittlung von WBW und Restwert bei der RKK wird mit 0,5 Stunden berechnet. Die Nebenkosten werden je nach Gutachtenart gesondert berechnet."

Es folgt unter der Überschrift „Nebenkosten" die nachstehend wiedergegebene Regelung:

„Zusätzlich sind dem SV die angefallenen Nebenkosten zu vergüten. Hierunter fallen – Autokilometer, Bundesbahn 1. Klasse, – soweit notwendig – Kosten für eine Flugreise, Foto, Telefon / Porto (bei manuellen Sondergutachten), Schreibgebühren (bei manuellen Sondergutachten), Auslagenpauschale bei Schadengutachten, Fremdkosten, Sonstiges (z. B. Farbschusspatronen, Diagramme usw.), MWST usw."

Sodann folgen Honorartableaus, einmal mit der Bezeichnung „Standard / Privat", welche pauschale Grundhonorare in Abhängigkeit von der Schadenshöhe enthalten, beispielsweise beginnend bei 750,00 € ein Honoraransatz von 170,51 €, bei 1.950,00 € ein Honoraransatz von 246,52 €.

Es folgen Grundhonorartableaus mit der Bezeichnung „Versicherung / Großkunden G1", wieder gestaffelt nach pauschalem Grundhonorar in Abhängigkeit von der Schadenshöhe mit Grundhonoraransätzen bei einer Schadenshöhe von 750,00 € in Höhe von 124,06 € und bei beispielsweise 1.950,00 € in Höhe von 179,48 €.

Frage dazu:

Weshalb erhalten Versicherungen / Großkunden bei der Dekra AG einen Rabatt auf pauschales Grundhonorar in der Größenordnung von etwa 30% ?

Warum zahlt der Otto-Normal-Verbraucher für die gleiche Leistung bei der Dekra etwa 30% höhere Gutachter-Grundhonorare?

Was wird wohl der BGH von diesem 2-gleisigen Preissystem vor dem Hintergrund seiner Mietwagenkostenrechtsprechung halten?

Unter Punkt 3.1.2.6 mit der Überschrift „Honorare für Schadensbericht, Reparaturkalkulation" heißt es: „Schadenbericht Großkunden: Pauschalhonorar 116,50 €; Auslagenpauschale 22,50 €; Fotos max. 2; Kilometerberechnung?: ja" und weiter: „Schadensbericht HUK / HDI / DBV: Pauschalhonorar 94,00 €, …".

Frage dazu:

Weshalb erhalten die HUK Coburg, der Haftpflichtverband der Dt. Industrie und die Dt. Beamtenversicherung hier Sonderkonditionen gegenüber Großkunden?

Weshalb wird die Möglichkeit eines Schadensberichtes oder einer Reparaturkostenkalkulation dem Privatkunden überhaupt nicht eingeräumt?

Unter Ziffer 3.1.4 heißt es „GA-Nebenkosten".

„Nebenkosten: Zu der üblichen Honorar-Bearbeitungsgebühr werden, sofern nichts anderes bestimmt ist, zusätzlich folgende Nebenkosten berechnet:

3.1.4.   GA-Nebenkosten (Mitglieder, Versicherunge, Privat)

NEBENKOSTEN: Zu der üblichen Honorar-Bearbeitungsgebühr werden, sofern nichts anderes bestimmt ist, zusätzlich folgende Nebenkosten berechnet:

                                   Alle Nebenkosten in EUR zzgl. Mehrwertsteuer

FAHRKOSTEN pro Autokilometer                                                                 0,47

FOTOGEBÜHREN in allen Fällen pro Bild                                                      1,80

Werden von einem Auftraggeber Fotos nachgefordert, werden dem

Auftraggeber nur die Selbstkosten berechnet, mindestens jedoch

pro Digitalfoto                                                                                             1,80

pro Papierfoto                                                                                             0,80

TELEFAXÜBERTRAGUNGSKOSTEN                                                          

1. Seite                                                                                                       1,80

jede weitere Seite                                                                                      1,00

ANTEILIGE PORO- UND TELEFONKOSTEN

Bei Gutachten aller Art, Mindestsatz                                                           4,20

SCHREIBKOSTEN

Manuelle Sondengutachten (Berechnung nach Zeitaufwand, z. B.

Technische GA, Hausrat-GA, Lack GA, Ausfallschaden GA, verkehrstechnische GA usw.

Für eine GA-Seite, einschl. Durchschlagseiten, bei berechneten Briefen

pro Seite                                                                                                     2,60

Schadenskalkulation zu manuellen Gutachten pro Seite

Rechnerausdrucke (Verkehrsunfallanalyse) pro Stück                                 2,60

SCHREIBKOSTEN FÜR FORMULARSÄTZE

Bei Verwendung von Formularsätzen für Rechnungsprüfungen,

Massenschäden usw. – sofern eine Berechnung erfolgt – pro Formularsatz        2,60

Anmerkung:

Wird z. B. bei einer Rechnungsprüfung oder auch in anderen Fällen ein Formularsatz als Deckblatt verwandt und werden weitere Ausführungenauf Folgeseiten gemacht, sind für jede Folgeseite ebenfalls zu berechnen:       2,60     

SONSTIGES WIE:

Farbschußpatronen für DEKRA-Gun-Master                                                   9,60

Bremsdiagramm                                                                                            1,80

Zeichenmaterial (Hilfsmittel) nach Anfall – mindestens –                                3,10

Fotokopie  DIN-A 3                                                                                        1,20

                  DIN-A 4                                                                                        0,60

Einmal-Schutzhandschuhe (Paar)                                                                  0,30

Plot-Bild (maschinelle Zeichnung) pro Stück                                                  3,10

1 Röntgenfoto                                                                                             15,40

Unter Ziffer 3.1.4.1 folgt die Überschrift „Auslagenpauschale". Diese beinhaltet: Porto, Telefon, Schreibkosten, Datenbank- / Speicherung- und Telefaxkosten. Die Berechnung erfolgt an alle Auftraggeber. Die Höhe beträgt 15% aus dem Gutachtenhonorar, mind. 5,00 bzw. 10,00 €, höchstens 35,00 €.

Sodann folgen Sonderregelungen für die Bay. Polizei und für andere Polizeidienststellen. Weiter folgt eine Vereinbarung unter Punkt 3.5.6 mit der Überschrift „GA-Sondervereinbarung Thuringia-Vers. München".

„Alle Honorare in Euro zzgl. MWST. Gemäß Vereinbarung werden in verschiedenen Abständen Dekra-Ingenieure von der Prüfstelle München beratend tätig.

Berechnung: Die Berechnung erfolgt nach dem jeweils anfallenden Zeitaufwand." usw. usw.

Frage dazu:

Wem gehört die Dekra AG?

Wer nimmt maßgeblichen Einfluss auf die Preisgestaltung der Dekra AG?

Weshalb werden die Kunden der Dekra AG in verschiedene Klassen eingeteilt (Versicherungen / Großkunden und auf der anderen Seite Privatkunden)?

Ich erlaube mir an dieser Stelle einen kleinen Exkurs in das Zivilprozessrecht zu dem Thema „Gerichtsgutachten":

§ 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO: „Die Auswahl der zuzuziehenden SV und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht".

§ 404 Abs. 2 ZPO: „Sind für gewisse Arten von Gutachten SV öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern."

§ 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: „Ein SV kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden".

§ 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO: „Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der SV ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses über die Ernennung".

Aus der Kommentarliteratur:

„Grundsatz: Bei der Prüfung der Unvoreingenommenheit eines wegen Befangenheit abgelehnten SV kommt es nicht darauf an, ob der SV wirklich voreingenommen ist, vielmehr ist entscheidend, ob ein objektiver Dritter die Befürchtung haben kann, der SV werde nicht unparteiisch sein" (OLG Rostock, VersR 1996, 124).

Die Besorgnis der Befangenheit besteht zum Beispiel gegenüber dem Privatgutachter einer Partei, gegenüber dem Geschäftsfreund einer Partei, beispielsweise gegenüber dem SV der Arzthaftungs-Schlichtungsstelle, oder gegenüber dem SV des Haftpflichtversicherers des beklagten Arztes.

Besorgnis der Befangenheit besteht aber auch dann, wenn der SV für die Gegenpartei tätig ist (Zimmermann, ZPO § 406, Randziffer 1).

Am Ende gestatte ich mir einen Hinweis auf Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Auflage, § 13, Randziffer 25:

„Die weitverbreitete gerichtliche Praxis, private Organisationen oder Institute (z. B. die TÜV AG oder die Dekra) mit Gutachten zu beauftragen und diesen die Auswahl des jeweiligen Mitarbeiters zu überlassen, verstößt gegen § 404 Abs. 1 ZPO, 73 Abs. 1 StPO (vgl. OLG München, NJW 1974, S. 611; Jessnitzer / Ulrich, Randnr. 108 ff.)."

Euer Willi Wacker

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54 Antworten zu Dekra AG – versicherungsabhängig?

  1. SVS sagt:

    Wer kann mir erklären was

    unter 3.1.4

    Honorar-Bearbeitungsgebühren sind?

    Verlangen DIE Gebühren oder Honorar?

    Gruss SVS

  2. hammings sagt:

    Hallo,

    wäre es nicht möglich, den Original-Text als pdf einzustellen?

    Ist aber auch so sehr interessant.

    Grüße Jörg Hammermannn

  3. Einstein jn. sagt:

    Hallo, habe heute folgendes im www gefunden:

    Dekra-Umfrage: Autofahrer zufrieden mit Unfallschadensabwicklung
    18.05.2007

    Werner von Hebel

    Zitat:
    Das Vertrauenskapital, das wir beim Kunden durch das bewährte Zusammenspiel von Werkstätten, Gutachtern und Versicherern erreicht haben, darf nicht durch einseitige Entwicklungen gefährdet werden.“

    Zusammenarbeit mit Werkstätten und Versicherungen – kann die DEKRA es sich noch leisten, unparteiisch zu sein?

  4. downunder sagt:

    hi einstein
    wer seine rechte eben nur zum teil kennt,der ist mit einer unfallschadensabwicklung,die seiner vorstellungswelt entspricht,eben zufrieden.
    das schadensmanagement spart der huk millionen,weil nur das reguliert wird,was der geschädigte fordert,nicht aber das,was ihm rechtlich zusteht.
    leider gibt es lediglich impfungen z.B.gegen die FSME,nicht aber gegen die dummheit.
    weshalb wohl zahlt der otto-normalverbraucher für das gleiche DEKRA-gutachten etwa 30% mehr als ein grosskunde oder die huk?
    weil ihm von der DEKRA die günstigeren preise garnicht genannt werden!
    ich nenne das abzocke!
    sydney´s finest.

  5. Statistiker sagt:

    @downunder Mittwoch, 23.05.2007 um 08:33

    Der zahlt nicht nur 30% mehr für das zu erstellende Gutachten!
    Sondern fördert noch direkt wegen seiner mangelhaften Rechtskenntnis das in hohen Maßen abhängige Vertragsverhältnis der DEKRA zur Versicherungswirtschaft.
    Als Belohnung dieser „Förderung“ ist auch in diesem 30% teureren DEKRA Gutachten meistens auch nur ein unvollständiger Schadenersatzbetrag enthalten welche die Versicherungswirtschaft wieder dazu veranlasst die DEKRA ZU fördern.
    Ein Teufelskreis , der nur von aufgeklärten Unfallopfern durchbrochen wird.
    Wann gehören Sie zu den „Wissenden“ werte User?

  6. F.Hiltscher sagt:

    @Dienstag, 22.05.2007 um 09:26 von Willi Wacker
    „Weshalb erhalten die HUK Coburg, der Haftpflichtverband der Dt. Industrie und die Dt. Beamtenversicherung hier Sonderkonditionen gegenüber Großkunden?“

    Wenn Sie die mageren Gewinne der DEKRA insgesamt und dann isoliert die Sparte Schadegutachten betrachten (angeblich ca. 2000 Mitarbeiter) stellen sich dann dieses Szenario vor, wenn die HUK-COBURG (war oder ist weisungsberechtigter Präsidialrat des DEKRA EV) ihren „abhängigen Flaggschiff DEKRA“ ca. 260.000 in Worten zweihundertundsechzigtausend Aufträge vorenthält!
    Das würde reinhaun in die „unabhängige DEKRA“ !!
    Angenommen diese 260.000 x €300,00 Billigtarif f. GA = 78,00 Mio. achtundsiebzieg Millionen Umsatzverlust.
    Bei einem durchschnittlichen Gehaltsaufkommen von schätzungsweise € 50.000 p.A. und Mitarbeiter müssten da sofort 1.560 Leute ausgestellt werden, so „unabhängig“ ist man da !( allein wegen der HUK-COBURG Aufträge!).
    Bei dieser offensichtlichen Abhängigkeit ist es doch m. E. kein Wunder mehr dass mehr mit dem Puderzuckuer und Blasrohr, als mit der ständigen Rechtsprechung gearbeitet wird.

  7. nur mal so sagt:

    @downunder Zitat:
    „das schadensmanagement spart der huk millionen,weil nur das reguliert wird,was der geschädigte fordert,nicht aber das,was ihm rechtlich zusteht.“

    Ist ja schon schizophren, dass man sich hier darüber aufregt, dass der Geschädigte in Deutschland von den bösen Versicherern nur das erhält, was er haben will.
    Das gesamte deutsche Zivilrecht ist getragen von dem Grundsatz, dass der Kläger bzw. Geschädigte frei ist selbst zu bestimmen, was er einfordert („Wo kein Kläger, da kein Richter“).
    Und wenn Geschädigte in der Regel als Schadenausgleich weniger einfordern, als Ihnen nach Richterrecht zusteht, wäre dies eigentlich ein Grund für die Rechtsprechung, nachzudenken, ob die Position des Unfallopfers mit Sachschaden (bei Personenschäden ist die Situation für den Geschädigten hier in Deutschland nicht so rosig) von der Rechtsprechung nicht doch mit zu vielen Vorteilen bedacht wurde.

    Nochmals mein Hinweis auf die tolle Rechtsstellung des Unfallopfers in Australien:
    Ich habe mal gegoogelt und unter http://www.adac.de Informationen gefunden, wie in Australien Autounfälle abgewickelt werden. Originaltext:
    “Schadensabwicklungen mit australischen Versicherungen können langwierig und schwierig sein. Bei umfassender Regulierung ist mit einer Dauer von mehreren Jahren rechnen.
    In Australien gewährt in erster Linie die eigene Versicherung den Schadensersatz. Die eigene Versicherung entscheidet dann selbst, ob Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend macht. Bei der eigenen Versicherung ist meist eine Selbstbeteiligung zu bezahlen, diese entfällt nur, wenn die Schuld einwandfrei beim Unfallgegner liegt. Falls der eigene Versicherer verzögert, kann die Haftpflichtversicherung des Gegners subsidiär in Anspruch genommen werden.
    In der Regel sind australische Versicherungen zur Vermeidung eines langwierigen Regulierungsprozesses bemüht, kurzfristig einen umfassenden Pauschalersatz zu leisten.
    Zur Beschleunigung und in schwerwiegenden Fällen ist die Einschaltung eines australischen Rechtsanwalts zweckmäßig. Außergerichtliche und prozessuale Kosten werden in Australien bei Sachschäden nicht und bei Personenschäden nur begrenzt erstattet.
    Erforderlichenfalls ist der Unfallgegner direkt zu verklagen, da eine unmittelbare Klage gegen dessen Kfz-Versicherung generell nicht möglich ist. Soweit die Deckung durch die eigene Versicherung reicht, sind Ansprüche gegen den Unfallgegner ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt die Haftung bestehen…?

    Hier in Deutschland wird der Geschädigte im Vergleich zu Australien (aber auch im Vergleich zu EU-Nachbarländern wie Frankreich, NL usw.) ja wohl von den Versicherungen ob mit oder ohne Schadenmanagement mit der Sänfte durch die Schadenregulierung getragen.
    Und hier im Forum wird sich darüber aufgeregt, dass die Schaumstoffpolsterung in der Sänfte noch 5 cm dicker sein könnte…

  8. Alte Leier sagt:

    Und ich weis was die Jahresprämie für einen guten VW Golf Baujahr 2006 für einen verheirateten Mann kostet:

    $237.21 Australische Dollars das entspricht 144 Euro Jahresprämie.

    Im Cobold Grundtarif ca. jährlich 450 €

    Danke Ende aus.

    Grüße von der alten Leier

  9. Alte Leier sagt:

    Sie können gerne nachrechnen:

    http://www.insurance.com.au/

    Sie sind Amüsant!

  10. SV Hildebrandt sagt:

    Was hat Australien mit unserer Rechtssprechung zu tun…????????? Ungefähr soviel wie: Ich bestelle einen BMW oder DB und bekomme einen Dacia oder Lada.

    Abgesehen davon, bitte eine Mitteilung an mich wo ich mein Fahrzeug hier zu einem Viertel der hier anfallenden Versicherungskosten versichern kann, an statt dessen was ich hier zahle und das rechtskomform wäre…

    *kopfschüttel*

  11. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Und wenn Geschädigte in der Regel als Schadenausgleich weniger einfordern, als Ihnen nach Richterrecht zusteht, wäre dies eigentlich ein Grund für die Rechtsprechung, nachzudenken, ob die Position des Unfallopfers mit Sachschaden (bei Personenschäden ist die Situation für den Geschädigten hier in Deutschland nicht so rosig) von der Rechtsprechung nicht doch mit zu vielen Vorteilen bedacht wurde.“

    Vielleicht sollten wir auch alle Straftatbestände streichen, in denen es hohe Dunkelziffern gibt. Wenn die Opfer sich schon nicht wehren, dann ist das ja alles auch gar nicht so schlimm.

  12. Känguruhzia Versicherung sagt:

    @nur mal so Mittwoch, 23.05.2007 um 21:50

    Australien!!
    Der Brüller schlechthin.
    Sie vergleichen natürlich wie immer Äpfel mit Birnen, jammern dass die deutschen noch mehr Versicherungsleistungen wollen. Dabei sind es die KH Versicherer selbst, welche ständig neue Schadenpositionen werbewirksam verkaufen wollen, jedoch fürchterlich schreien wenn dann jemand im Schadenfall sein Recht in Anspruch nimmt.
    Es soll auch schon vorgekommen sein, dass solche Individien vor lauter Verzweiflung dann Vergleiche über Kontinente hinweg anstellen! Das wird aber immer ein Bummerang. LOL LOL

  13. F.Hiltscher sagt:

    @nur mal so

    So wie der ALDI seine Lockangebote hat damit die Kunden kommen (wo er noch was dazulegen muß), so ist der KH Vertrag für den Versicherer der 1. Einstieg für den Neukunden.
    Der Unterschied zwischen Aldi und der Assekuranz besteht darin, dass Aldi sich mit seinen gesamten 1-Stelligen Konzerngewinnen zufrieden gibt und nicht laut jammert weil die bösen Kunden ihm den Kaffee unter Einkaufspreis aus dem Laden geholt haben.
    Man muss sich doch als Otto Normalverbraucher schon fragen, ob es nicht paradox ist wenn eine Versicherung 3+4-Stellige Millionengewinne macht, aber gleichzeitig lauthals verkündet nahezu am Bettelstab zu nagen, weil eine Sparte welche zudem mit Blick auf die Mitbewerber, wissentlich falsch kalkuliert wurde keinen Gewinn abwirft.
    Das ist m. E. hochkarätiges Pharisähertum gepaart mit erheblicher krimineller Energie, nur mal so angesprochen.

  14. Einstein jn. sagt:

    Guten Morgen,

    wenn das Unfallopfer nicht alles einfordert, was ihm zusteht, dann doch nur, weil er es nicht besser weiß.

    Dies kann nur eines bedeuten – nach jedem auch noch soooo klarem Unfallhergang

    auf zum Gutachter und am Anwalt führt kein Weg vorbei.

    (Wissen heißt, nicht nur wo es steht, sondern auch wissen, wer es weiß).

    Deutlicher konnte es „nur mal so“ ja nicht sagen.

    Darum, jeder Autofahrer, der von seinem Versicherungsvertreter gesagt bekommt, lass dir mal einen Kostenvoranschlag machen – dem bleibt nur eines – auf der Stelle einen anderen Versicherungsvertreter suchen.
    Da fällt mir ein, ist nicht gestern ein neues Versicherungsberatungsgesetz in Kraft getreten, wegen falscher Auskünfte usw?

    Mfg Einstein jn.

  15. SV Windeck sagt:

    @nur mal so Mittwoch, 23.05.2007 um 21:50

    „Und wenn Geschädigte in der Regel als Schadenausgleich weniger einfordern, als Ihnen nach Richterrecht zusteht, wäre dies eigentlich ein Grund für die Rechtsprechung, nachzudenken, ob die Position des Unfallopfers mit Sachschaden von der Rechtsprechung nicht doch mit zu vielen Vorteilen bedacht wurde.“

    Sie sind mir ja ein Schätzchen – keine Arme, keine Kekse – oder was ?

    Vielleicht hat die Rechtsprechung ja auch schon genau darüber nachgedacht und deswegen dem Geschädigten das Recht auf einen Rechtsbeistand (Anwalt) und auf einen technisch versierten Beistand (Sachverständigen)auf Kosten der gegnerischen Versicherung zugestanden ??

  16. nur mal so sagt:

    @alte leier
    @sv hildebrandt:
    Also, warum wandert ihr dann nicht endlich nach Australien aus?

    @Kanguruhzia Versicherung:
    Ich habe überhaupt keinen Grund zu jammern.
    Das überlasse ich Euch.
    Ich jammere insbesondere nicht darüber, dass die Deutschen noch mehr Versicherungsleistungen wollen. Sowas zu verkaufen ist ja das Geschäft der Versicherer.
    Aber downunder hatte ich seinem Beitrag darüber gejammert, dass die Versicherungen nur das zahlen, was der Geschädigte fordert – und das ist einfach lächerlich.
    Außerdem haben Sie offenbar das Prinzip einer Haftpflichtversicherung überhaupt nicht verstanden: Diese soll berechtigte Schadenersatzansprüche bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

  17. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Außerdem haben Sie offenbar das Prinzip einer Haftpflichtversicherung überhaupt nicht verstanden: Diese soll berechtigte Schadenersatzansprüche bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.“

    Nein, das Prinzip ist: Gewinne machen. Soll sie auch als Kapitalgesellschaft.

    Es gibt zwei Möglichkeiten: Einnahmen erhöhen oder Ausgaben senken. Warum den eigenen Kunden mit höheren Beiträgen ärgern, wenn ich doch viel einfacher bei einem Dritten die Ausgaben senken kann. Wenn der sich ärgert, tut mir das nicht weh.

  18. auch nur mal so sagt:

    @nur mal so Mittwoch 23.05.2007 21:50

    „Ist ja schon schizophren, dass man sich hier darüber aufregt, dass der Geschädigte in Deutschland von den bösen Versicherern nur das erhält, was er haben will.“

    Hier regt sich niemand darüber auf, dass der Geschädigte von den bösen Versicherern nur das erhält, was er haben will.

    Die Geschädigten wollen, sofern sie gut anwaltschaftlich vertreten sind, in der Regel nur das, was ihnen rechtlich zusteht.

    Aber genau dies versuchen die Versicherer mit dem Schadensmanagement und den Hilfsscheriffs wie der DEKRA u.a. zu
    verhindern – den Geschädigten das zu geben, was ihnen rechtlich zusteht.

    Das ist der Kernpunkt der Diskussion!

    Die Autoren und Kommentatoren beschreiben hier lediglich, dass die Versicherungen mit ihren Schergen den Geschädigten vorgaukeln, ihnen würden nur verminderte Ansprüche zustehen.

    Insbesondere wird hier auch angeprangert, dass die Versicherungen Ansprüche, die dem Geschädigten nach Recht und Gesetz zustehen, durch rechtswidriges Verhalten der Versicherer vorenthalten werden.

    Im übrigen erhält der Einwurf zum Thema Australien das Aufsatzprädikat „Thema verfehlt“.

    Thema war „Dekra AG – versicherungsabhängig?“ und nicht Tarifvergleich und Leistungsvergleich KH Australien – Deutschland.

    Wenn die Verhältnisse für Versicherer dort so traumhaft sind, würde ich mich samt meiner Versicherung in den Container packen und nach Australien ziehen.
    Alice Springs soll recht angenehm (für geoutete Versicherer) sein.

    Reisende soll man nicht aufhalten – insbesondere nicht, wenn es sich um (zahlungsunwillige) Versicherer handelt…

  19. nur mal so sagt:

    sv windeck
    Ich gönne dem Geschädigten sowohl seinen Anwalt als auch einen (hoffentlich qualifizierten) SV.
    Aber jeder Anwalt weiss oder lernt schnell, dass man beim Mandanten keine neuen Begehrlichkeiten wecken soll.

    Und ich glaube zudem, dass ein geschäftsfähiger Erwachsener auch ohne Zusatzausbildung überblicken kann, ob sein Blechschaden denn nun vollständig ausgeglichen wurde oder nicht.
    Aber es entspricht zum Beispiel nicht der Intention des BGH und es gehört sich für einen unparteiischen SV auch nicht, einem Geschädigten mit Totalschaden, der keine besondere Affinität zu seinem Auto hat, eine unwirtschaftliche Reparatur anzuraten, nur weil die Rechtsprechung in Sonderfällen eine Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze zulässt.

  20. SV Windeck sagt:

    @nur mal so Donnerstag, 24.05.2007 um 09:09

    Zitat: „..es gehört sich für einen unparteiischen SV auch nicht,[..]eine unwirtschaftliche Reparatur anzuraten..“

    Wer macht denn sowas ??
    Schließlich läßt sich in einem Gespräch mit dem Geschädigten ja leicht herausfinden was er/sie mit dem Fahrzeug vor hat.

    Zitat: „Und ich glaube zudem, dass ein geschäftsfähiger Erwachsener auch ohne Zusatzausbildung überblicken kann, ob sein Blechschaden denn nun vollständig ausgeglichen wurde oder nicht.“

    Genau das glaube ich nicht !!
    Denken Sie mal an die Bäckereifachverkäuferin, den Pfarrer, die Kindergärtnerin, den Postboten, ….(könnte ich unendlich fortsetzen).
    Wollen Sie denen alle die Geschäftsfähigkeit absprechen, weil sie sich nicht mit dem Blechschaden an ihrem Fahrzeug auskennen ?
    Die meisten haben doch schon Probleme den Ölmeßstab zu finden !

  21. auch nur mal so sagt:

    @nur mal so Donnerstag 24.05.2007 09:09

    Was ist die Kernaussage dieser Versicherungsideologie ?

    Unterstellungen….

    Man braucht nur das Urteil des OLG Nürnberg (AZ: 3 U 1838/06 vom 20.11.2006) im Volltext lesen, dann weiß man, mit welcher (niederen) Einstellung die Versicherer den Sachverständigen entgegentreten.

    Insbesondere die Einstellung der verurteilten HUK-Versicherung.

    http://www.captain-huk.de/allgemein/wettbewerbsverletzung-durch-hinweis-eines-haftpflichtversicherers-auf-verweigerung-der-verguetung-eines-bestimmten-gutachters/

    Der abgegebene Kommentar passt hervorragend zum Gesamtbild.

  22. nur mal so sagt:

    @RA Schepers
    Die von mir beschriebene Aufgabe der Haftpflichtversicherung steht in § 10 AKB.
    Merken Sie und einige Mitautoren eigentlich nicht, wie niveaulos und unsubstantiiert hier immer auf den Versicherungen herumgehackt wird?
    Ich könnte ja jetzt hier auch einfach behaupten, dass die Anwälte nicht das Interesse ihrer Mandanten vor Augen haben, sondern nur ihr eigenes Gebühreninteresse usw…

  23. Autofahrer mit Unfall sagt:

    Zu „unsubstantiiert“ von nur mal so möchte ich hier folgendes Kund tun.

    Der von mir beautragte Gutachter errechnete meinen Schaden mit brutto 655 €.
    Die Versicherung ließ dieses Gutachten „korrigieren“.
    Die Firma controlexpert kam auf einen Schaden von 558 €, den man mir Abzüglich der Sachverständigenrechnung, die an den Gutachter bezahlt wurde – ich hatte ein Abtretung dazu ausgefüllt, dann überwies.

    nur mal so – lesen Sie genau. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten wurde „zur Korrektur“ herangezogen – aber die Kosten für das Gutachten mir wieder in Rechnung gestellt.

    Nach dem mein Anwalt meine Ansprüche gegenüber der Versicherung begründet darlegte, erfolgte der Ausgleich aller noch offenen Beträge.
    Ich möchte nicht wissen, wer hier noch alles gleiches berichten kann.

    Es dankt dem Gutachter und dem Anwalt

    ein nun zufriedener Autofahrer.

  24. Heinzelmännchen sagt:

    Mir fällt beim Lesen des Geschreibsel von „nur mal so“ der Ratgeber der Polizei ein:

    Achtung!

    Wegen des Interessenkonflikts sollte der Schädiger bzw. sein Versicherer nicht gleichzeitig Ratgeber des Opfers sein.

    Sie untermauern mit ihren Aussagen die dort gemachten Ratschläge!

    Grüße

  25. Störtebeker sagt:

    Moin moin,
    hat der ein oder andere „Mitarbeiter der Victoria in Köln“ auch „nur mal so“ eine verklärte Rechtsauffassung wie die Sklaven vom HUK-Cobold?
    😉

  26. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Ich könnte ja jetzt hier auch einfach behaupten, dass die Anwälte nicht das Interesse ihrer Mandanten vor Augen haben, sondern nur ihr eigenes Gebühreninteresse usw… “

    Wenn ich meinen Mandanten bewußt falsch berate, ihn nicht auf ihm zustehende Schadenpositionen hinweise, oder wenn ich ihn in einen aussichtslosen Prozeß treiben würde, ohne auf das Risiko hinzuweisen, dann dürfen Sie das auch gerne von mir behaupten.

    Allerdings dürfen sie versichert sein, daß ich dann als Anwalt nicht mehr am Markt tätig wäre. Das würde sich schnell rumsprechen und ich hätte das Vertrauen der (potentiellen) Mandanten verloren. Sie wissen selbst, daß man so mit Kunden nicht umgehen kann.

    Machen die Versicherungen ja auch nicht. Die gehen so mit dem Geschädigten um, nicht mit ihrem Vertragspartner.

    Noch mal:
    Die Versicherungen machen Gewinn und sie sollen auch Gewinn machen. Das ist legitim und wichtig. Ohne Gewinn gäbe es keine Versicherungen. Und Versicherungen brauchen wir.

    Ich mag nur nicht, daß die Versicherungen sich immer wieder auf ihre Aufgabe berufen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, oder auf die Solidargemeinschaft aller Versicherten, die ja letztendlich die Schäden bezahlen müssen. Dagegen wehre ich mich.

    Wir diskutieren hier auch nicht darüber, daß die Versicherungen unberechtigte Ansprüche nicht abwehren sollen. Wir diskutieren darüber, daß die Versicherungen in bestimmten Bereichen berechtigte Ansprüche bewußt abwehren.

    Wir diskutieren nicht darüber, daß die Versicherungen das legitime Interessen haben, Kosten zu senken, und daß die Versicherungen verständlicher Weise bestimmten Fehlentwicklungen entgegengetreten sind (Unfallersatztarif, zumindest nach meiner Meinung). Wir diskutieren darüber, daß die Versicherungen bewußt versuchen, Sachverständige zu maßregeln und vom Markt zu verdrängen, und bewußt versuchen, Werkstätten zu maßregeln und vom Markt zu verdrängen.

    Das ist nicht Aufgabe der Versicherung.

    Die Versicherung führt die Aus

  27. auch nur mal so sagt:

    @Störtebeker

    Wie sang schon der gute Fredl Fesl:

    Für Geld da kann man vieles kaufen – auch Leute die dem Ball nachlaufen.

    Und nicht nur Leute die dem Ball nachlaufen!

  28. nur mal so sagt:

    Herr Schepers,
    wir sind ja insoweit gar nicht auseinander.
    Auch ich halte es für wichtig, dass Geschädigte ihren Schaden vollständig und zügig ausgeglichen bekommen.

    Und ob Sie es glauben oder nicht, über 90% der Geschädigten sind auch mit der Abwicklung des Sachschadens durch den KH-Versicherer zufrieden.

    Aber hier auf den Internetseiten geht es ja nur vordergründig um den armen Geschädigten, der angeblich ständig von den Versicherungen betrogen wird.

    Im Kern regt man sich hier darüber auf, dass man wegen der Honorarhöhe von einem deutschen Versicherer gemassregelt wird. Und um dieses Verhalten anzuprangern wird der ganzen Branche kriminelles Verhalten und ähnliches unterstellt.

    Aus meiner Sicht wäre es fairer und zielführender, wennn sich die Kfz-Sachverständigen endlich zu Verhandlungen über eine transparente, fairen Honorarregelung bereit erklären würden.
    Andere Berufstände, wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Mediziner haben sowas ja auch.

  29. Prof.Dr.Dr.h.c.V. sagt:

    @nur mal so Donnerstag, 24.05.2007 um 23:33

    Insbesondere die Mediziner sind sehr glücklich damit.
    Und den Rechtsanwälten versucht die HUK-COBURG trotz einer bestehenden Gebührenordnung ständig die Gebühren zu kürzen.

    Im sauberen Wettbewerb braucht man keine Honorarordnung, Gebührenordnung,oder Preisordnung solange keiner versucht durch seine besondere Machtstellung Preise zu bestimmen, welche weit unter dem Marktgegebenheiten liegen.
    Oder von wem wird der Bürger sonst aufgehetzt seinen Metzger, Bäcker, Friseur, Reparateur usw. nicht zu bezahlen? Nirgendwo!!
    Wo wird aber der Verbraucher(Kunde)ständig aufgehetzt einen Zahlungsboykott zu betreiben? Ja richtig überall da wo eine Versicherung (egal ob KH, Sach oder Krankenversicherung)dahintersteht! Die wollen überall gleiche und vor allem niedrigste Preise haben.
    Warum haben aber Versicherer untereinander verschiedene Preise?

    Seit Jahrzehnten wollen u. fordern die SV in Deutschland ein Berufsbild verbunden mit einer Honorarordnung. 3 mal dürfen Sie nun raten welche grosse Lobby nun immer dagegen ist.

  30. RA Schepers sagt:

    @ nur mal so

    „Herr Schepers,
    wir sind ja insoweit gar nicht auseinander.“

    Und warum arbeiten Sie dann für eine Versicherung?

    (kleines Spässle gemacht)

    Ich gebe Ihnen Recht, daß hier im Blog der ein oder andere Sachverständige etwas über das Ziel hinausschießt. Es sind nicht alle Versicherungen schlecht. Es ist auch nicht eine bestimmte Versicherung nur schlecht. Und ich sehe auch nicht die Grundfeste unseres Rechtsstaates erschüttert durch das Handeln der Versicherungswirtschaft. Und ich weiß auch, daß ein Großteil des Schadenfälle problemlos und vollständig reguliert wird. Und ich weiß, daß in den anderen Fälle – soweit nicht die Haftung dem Grunde nach umstritten ist – ein Großteil des Schadens erguliert wird, und der Streit um „kleine“ Restposten geht.

    Ich weiß aber auch, daß mit einer bestimmten Versicherung die Schadenregulierung bis vor ca. 2 Jahren die Schadenregulierung VÖLLIG unproblematisch war und es jetzt praktisch KEINEN Schadenfall mehr OHNE Probleme gibt.

    Es ist völlig in Ordnung, daß dieses Verhalten hier veröffentlicht wird. Nur dieser Blog (oder ähnliche Blogs) gibt „uns“ doch erst die Möglichkeit festzustellen, daß es sich um ein flächendeckendes und systematisches Vorgehen einer (oder mehrerer) Versicherungen handelt.

  31. auch nur mal so sagt:

    @RA Schepers

    „Ich gebe Ihnen Recht, daß hier im Blog der ein oder andere Sachverständige etwas über das Ziel hinausschießt. Es sind nicht alle Versicherungen schlecht.“

    Welche Versicherungen sind „gut“?

  32. nur mal so sagt:

    @Prof. Dr. Dr. hc. V
    Die Formulierung „im sauberen Wettbewerb“ finde ich gut. Ich hoffe Sie haben die Ironie gewollt.
    Wo bitte ist denn Wettbewerb zwischen den Kfz-Sachverständigen bezogen auf den Preis?
    Die Rechnung zahlt doch ein Dritter, und zu dessen Lasten kann man bequem Preise mit dem Kunden vereinbaren. Die Situation ist also tatsächlich durchaus vergleichbar mit dem Gesundheitssystem; nur die Mediziner bekommen gesagt, was deren Leistung wert ist – im Gegensatz zu der Situation bei den Kfz-Sachverständigen, die die Preise einseitig diktieren (wollen – aus Sicht der bekannten bösen Versicherung).

  33. Kirmit sagt:

    Das aus den Munde eines Versicherers zu vernehmen der seine gewinnorientierten Prämien (408 Mio Gewinn) anscheinend, im Gegesatz zu den betriebswirtschaftlich erforderlichen Honoraren der Gutachtern hier, völlig überzogen kalkuliert, grenzt schon an Ho(e)h(/)n(en)!

    Grüße
    aus der Muppet Show

  34. auch nur mal so sagt:

    @nur mal so

    „….im Gegensatz zu der Situation bei den Kfz-Sachverständigen, die die Preise einseitig diktieren (wollen – aus Sicht der bekannten bösen Versicherung).“

    Die Sachverständigen wollen keine Preise diktieren, sondern sie dürfen den Preis für ihre Tätigkeit festsetzen, wie jeder Handwerker oder sonstige Dienstleister auch.

    Sofern keine Gebührenvereinbarung oder Taxe vorliegt, erfolgt die Berechnung nach der üblichen Vergütung (=Marktpreis) oder nach § 315 BGB.

    Klingt verdammt nach Wettbewerb und ist außerdem gesetzlich so geregelt.

    Ist Ihnen doch bestens bekannt?

    Einseitig die Preise für Sachverständigenhonorare diktieren will nur die Fa. HUK-Coburg, die mit den Sachverständigen aber leider in keinem Vertragsverhältnis steht, weshalb der Versuch des Preisdiktats stets bei Gericht scheitert.

    Bei Vertragsverhältnissen wie z.B. mit dem BVSK ist diese Gesellschaft, wie man so hört, bezüglich des Preisdiktats wesentlich erfolgreicher.

    Die nächste Provokation bitte ?

  35. nur mal so sagt:

    @auch nur mal so:
    Also darf ich das so verstehen,dass Sie privat die Fliesenlegerfirma vor Auftragserteilung nicht nach dem Preis fragen? Und hinterher sich vom Fleisenleger sagen lassen, was ortsüblicher Preis ist?

  36. Heinzelmännchen sagt:

    Hallo Leser,

    bitte antwortet nicht wieder und immer wieder auf diese Beiträge von nur mal so.

    Schaut mal oben in diesem Beitrag nach, hier geht es um die Machenschaften der DEKRA nicht um unsere Honorare.

    Die Absicht hier durch gezielte Kommentare wiederholt vom eigentlichen Thema abzulenken ist unübersichtlich!

    Liebe „nur mal so“ Versicherung, wenn sie unsere Honorare diskutieren wollen nutzen sie das Captain Huk Forum!

    Grüße
    Heinzelmännchen

  37. tirili sagt:

    Das geschilderte Verhalten von Dekra zugunsten der Versicherungen ist schon schlimm genug.

    Noch dümmer kann es aber dann kommen, wenn man das Pech hat, einen Zivilstreit gegen eine Werkstatt/einen Autohändler etc. anzustreben, bei der/dem Dekra prüft oder Schadengutachten erstellt.

    Es besteht in einem solchen Fall nämlich die meinen Erfahrungen nach akute Gefahr, dass das gleiche „Entgegenkommen“ gezeigt wird wie gegenüber den Versicherungen.

    Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass seitens der Gerichte und meiner Kollegen Anwälte nie gefragt wird, ob Dekra in einer geschäftlichen Beziehung zu einer der Parteien steht. Es wird vom Gericht einfach mal der bekannte Dekra-Gutachter beauftragt und von den Parteien abgenickt.

    Ich habe es übrigens noch nie erlebt, dass ein vom Gericht beauftragter Dekra-Gutachter von sich aus einen solchen Auftrag abgelehnt oder zumindest auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen hat. Was ja nun auch wieder für sich spricht….

    Wenn man sich ansieht, welche Mengen von Gerichtsgutachten Dekra erstellt, so verwundert es auch, dass dort kaum jemand öffentlich bestellt und vereidigt ist. Ob das vielleicht bei Dekra nicht so gern gesehen wird, weil man dem die Bestellung anstrebenden Sachverständigen schriftlich geben muss, dass er nicht weisungsgebunden ist?

  38. borsti sagt:

    @tirili@. Sie haben völlig Recht.
    Das Ganze stinkt derermaßen zum Himmel, daß „Justitia“ eigentlich schon durch den Geruch vom Sockel kippen müsste.
    borsti.

  39. tirili sagt:

    @borsti

    Wie sollen die das riechen, wenn es von einer dichten Hülle umgeben ist. Es liegt an uns, diese aufzureißen.

    Und ist es nicht ein leichtes, einen der oftmals gottgleich auftretenden Gerichtsgutachter von Dekra ganz alt aussehen zu lassen, indem man ihn bei einer mündlichen Anhörung fragt, ob Dekra irgendwelche Geschäftskontakte zu einer der Parteien unterhält? Wenn bei der Firma ein auffälliges Werbeplakat hängt mit den Zeiten, zu denen der Dekra-Sachverständige erscheint, lässt sich das schwer verneinen.

    Und wenn man dann bedenkt, wieviel Geld mit dem Kleben der Plaketten im Relation zu dem bescheidenen Honorar bei Gericht erwirtschtet wird und dass die geschäftliche Beziehung verschwiegen worden ist, dürfte eine Ablehnnung wegen Befangenheit durchaus aussichtsreich sein.

    Also nicht nur schimpfen, einfach mal was unternehmen.

  40. DerHukflüsterer sagt:

    @Tirili
    „Ich habe es übrigens noch nie erlebt, dass ein vom Gericht beauftragter Dekra-Gutachter von sich aus einen solchen Auftrag abgelehnt oder zumindest auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen hat. Was ja nun auch wieder für sich spricht….“

    Hi Leute,
    angeblich werden diese DEKRA SV(sie sind zum Teil auch ö.b.u.v.)für die Gerichtsarbeit „freigestellt und kurzfristig vom Saulus zum Paulus ernannt“.

    Warum sollten sie sich also als befangen erklären, wenn sie doch als Gerichtlich beuftragter SV kurzzeitig freigestellt sind und speziell für diese Art von Aufträgen quasi überhaupt nichts mit der DEKRA zu tun haben.
    Ja, vielleicht nehmen sie das Briefpapier der DEKRA her und man weis nicht so genau ob die DEKRA dem SV für Gerichtsaufträge 50% des GA-Honorar ausbezahlt,oder der SV 50% an seinen Brötchengeber für die gerichtliche Vermittlung bezahlen muß.
    In allen Fällen ist aber sichergestellt, dass der einzelne DEKRA-SV nie befangen ist.Er arbeitet halt mal für einen versicherungsabhängigen Arbeitgeber auftragsgemäß unseriös und ein anderes mal angeblich sauber weil er da freigestellt und nur zu 50% beteiligt ist.

  41. downunder sagt:

    hi
    aus dem „handbuch für entgelte und gebühren der dekra automobil gmbh„:
    „ 3.1.6 GA-honorarermittlung
    „ bei der honorarermittlung werden die reparaturkosten
    (netto)zuzüglich der gesondert ausgewiesenen(in der
    kalkulation nicht beinhalteten)kosten,wie upe-
    aufschläge,verbringungskosten etc. zugrunde gelegt.„
    so lässt sich die dekra von der versicherungsbranche für
    die streichungen bezahlen,die sie auftragsgemäss zulasten der unfallopfer vornimmt.
    didgeridoos,play loud

  42. St. Georg sagt:

    downunder Dienstag, 06.05.2008 um 17:01
    hi
    aus dem “handbuch für entgelte und gebühren der dekra automobil gmbh“:
    “ 3.1.6 GA-honorarermittlung

    ..und in einer solchen Organisation werden Sachverständige auch noch „amtlich anerkannt“ und von Gerichten beauftragt, obwohl bekannt sein sollte, dass die DEKRA-ORGANISATION mit Versicherungsgesellschaften Hand in Hand arbeitet und bereits vor Jahrzehnten Herr Dipl.-Ing. Halbgewachs eine Berechnungsmethode zur Begrenzung des merkantilen Minderwerts präsentiert hat, welche die Interessen der Versicherungswirtschaft unterstützte, Minderwertforderungen zu begrenzen. Sie dürfen nun einmal raten, auf wessen Betreiben hin die Berechnungs“methode“ aus dem berühmten schwarzen Zylinder gezaubert wurde, wie ansonsten nur noch die weiße Taube oder das Kaninchen.-

    Abgesehen davon fallen die Ergebnisse in der Schadenschätzung bei DEKRA-Sachverständigen je nach Auftraggeber höchst unterschiedlich aus. Weisungsgemäß wird bei Versicherungsaufträgen so verfahren, wie die Geschäftsleitung es nach Wünschen der Auftraggeber vorgibt und das führt eben nicht zu einem Ergebnis, was man als qualifiziert und unabhängig bezeichnen könnte.

    Bei Privataufträgen wird auch schon einmal ein Vor-/Altschaden geflissentlich übersehen oder sogar dem zu begutachtenden Unfallschaden noch einmal zugeordnet, obwohl a l l e Vorschäden vom gleiche Sachverständigen besichtigt wurden.

    Wird im Auftrag von Versicherungsgesellschaften nachbesichtigt, wird auch schon einmal behauptet, dass man das Fahrzeug im unfallbedingten Schadensbereich zunächst einmal sorgfältig gereinigt habe. Für solche Fälle habe man immer 2 Papierrollen im Fahrzeug, einmal eine nasse und dann auch noch eine trockene, was sich in einer öffentlichen Sitzung vor dem zuständigen Amtsgericht als höchst unglaubwürdig herausstellte.

    Auch im Auftrag von Leasinggesellschaften werden zumindest manchmal Fahrzeugwerte ermittelt, die nicht ansatzweise nachvollziehbar sind, was die mehr oder weniger pauschal berücksichtigten Abwertungen zum Nachteil der Leasingnehmer angeht. Bereits vor Jahrzehnten hat Herr Rechtsanwalt Gebhardt sich mit der Stellung der DEKRA ausführlich befaßt, was inzwischen aber wohl in Vergessenheit geraten sein dürfte. Eine Neuauflage dieses Beitrages wäre empfehlenswert und sollte auch allen Gerichten zugänglich gemacht werden, damit bei der Auswahl eines Sachvertändigen gemäß ZPO verfahren wird, was zumindest momentan nur noch in Ausnahmefällen beachtet wird.-

  43. Virus sagt:

    Habe passend einen Artikel von RA Erz gefunden. Interessant auch die damalige Aussage des ADAC im Vergleich zur heutigen Praxis der ADAC AG.

    http://www.ra-erz.de/verkehrsrecht/unfall_anwalt.htm

  44. tirili sagt:

    Woher wissen Sie denn das? Ich kann mir das in dieser drastischen Form nicht vorstellen. Wenn sowas belegbar wäre, müssten die Fakten auch mal publik gemacht werden.

    Dass Dekra Versicherungen gegenüber ein gewisses Entgegenkommen zeigt, wenn mit dem Unternehmen Millionen an Umsatz generiert werden, ist ja nachzuvollziehen. Bisher hatte ich aber – zumindest im Bereich der Schadengutachten – eher den Eindruck, dass man sich bei Dekra in der Grauzone nur ein wenig in Richtung des der Versicherung gefälligen Schwarz bewegt. Ich habe da bei freien SV schon ganz andere, auftraggeberabhängige Abweichungen in Ihrem Kalkulationsverhalten erlebt….auch wenn man mich für diese Aussage hier wohl steinigen wird….

    Netter Ansatz, aber wozu? Jeder Anwalt hätte doch das Recht, sich auf die ZPO zu berufen und die Heranziehung eines ö.b.u.v. SV zu verlangen, wenn er an der Unabhängigkeit von Dekra zweifelt. Tut aber keiner. Genausowenig wie ich es bisher erlebt habe, dass seitens der Anwaltschaft der von mir angesprochene Interessenkonflikt eines Dekra-Sachverständigen bei der Erstellung eines Gutachtens mit einem Geschäftspartner als Partei thematisiert worden ist.

    Sollte Dekra tatsächlich nur ein Gehilfe der Versicherungen sein, dann wäre es in jedem Falle umso wichtiger, auf die Heranziehung eines unabhängigen, nicht weisungsgebundenen SV zu bestehen.

    Der erstellt sein Gutachten dann auch i.d.R. selbst, wogegen es bei Dekra teilweise schon aus dem Deckblatt ersichtlich ist, dass der beauftragte Sachverständige vermutlich nicht allzu viel mit dem Gutachten zu tun hat.

    Oder kann mir jemand erklären, warum zwei Sachverständige auf dem Deckblatt stehen und unterschreiben, ohne dass dargelegt wird, welche Tätigkeiten der eine oder der andere SV erledigt hat? Das läuft wahrscheinlich so wie in der Uni: Herr Professor wird beauftragt, die Assistenten erledigen die Arbeit und Herr Professor vertritt es nach außen. Aber auch das wird von den Gerichten mit vereinzelten Ausnahmen so akzeptiert.

  45. F.Hiltscher sagt:

    @tirili
    „Oder kann mir jemand erklären, warum zwei Sachverständige auf dem Deckblatt stehen und unterschreiben, ohne dass dargelegt wird, welche Tätigkeiten der eine oder der andere SV erledigt hat?“

    Hallo tirili,
    es ist zwar untersagt, aber man tut es trotzdem, auch mit drei u. vier SV. So werden z.Bsp. „Frischlinge“ von großen SV-Büros bei den Gerichten eingeführt.
    Der größere Nutzen liegt aber im Falle der GA-Anfechtung bei der Zeugenbennenung der Mitautoren, ja es wird auch höchst problematisch im Kostenbereich, wenn alle SV welche so ein Gemeinschaftsgutachten gesiegelt haben, vor Gericht zur Erläuterung geladen werden. Wehe dem Beteiligten der ohne Rechtschutzversicherung im Prozess unterliegt.
    Damit erhalten GA in ihrem Ergebnis eine Verstärkung und das SV Büro selbst einen Umsatzplus!
    Aber den Rechtsanwälten beider Parteien scheint das eigentlich sofort durchschaubare Spielchen der Mehrfachautoren in einem GA zu gefallen, wie viele andere Missstände bei der SV-Benennung auch.
    Sonst würden diese Juristen doch etwas dagen unternehmen, oder sehe ich das falsch?

  46. downunder sagt:

    hallo herr hiltscher
    die anwälte sind gegen die „übung„ bei den gerichten ziemlich machtlos!
    es wird einem speiübel,wenn man miterleben muss,dass ein,dem äusseren anschein nach gestandener richter dem dekra-„sachverständigen„das diktiergerät reicht und der dann in seit jahren geübter praxis seine meisst steinalten technischen ausführungen selber auf das band spricht.
    die richterliche unabhängigkeit wird hier m.E.zum deckmantel für bananenrepubliksgleiche praktiken.
    solchen richtern geht die rechtsfindung genauso am arsch vorbei wie eine wohl begründete befangenheitsablehnung.
    und es kann noch schlimmer kommen:
    schon erlebt:klage über 654,-€;sie setzt sich zusammen aus
    lohnkürzungen, upe-aufschlägen und verbringungskosten.
    dekra-„gutachter„ bis zur beschwerdekammer erfolglos abgelehnt;im termin wird das schriftliche „gutachten„einbezogen und der „richter„ wendet sich dem beklagtenanwalt mit den worten zu,die verbringungskosten müssten bei fktiver abrechnung aber sicher gezahlt werden.folge:verdutzter klägeranwalt;beklagtenanwalt erkennt eilig die klage in höhe der verbringungskosten von 74,-€ an.
    folge:teilanerkenntnisurteil über 74,-€,im übrigen wird die klage abgewiesen;keine berufungsmöglichkeit gegen die völlig falsche klageabweisung,da die beschwer von 600,-€ durch das teilanerkenntnis unterschritten wurde.
    dass hier ein abgekartetes spiel gelaufen war,konnte nicht bewiesen werden.
    die anwaltliche zurückhaltung ist deshalb sicher nicht immer auf fehlendes engagement zurückzuführen,oftmals steckt kalkül dahinter,oft aber auch resignation.
    gleichwohl wäre ein grösserer mut zur ablehnung von dekra-„gutachtern„ wünschenswert und vielleicht gelingt das ja jetzt mit dem nachweis aus dem gebührenhandbuch der dekra,dass und wie sich diese organisation für die streichung der nebenkosten von den versicherern bezahlen lässt.
    sydney´s finest

  47. tirili sagt:

    @downunder

    „Nettes“ Beispiel, aber sicher nicht repräsentativ. Meiner Erfahrung nach ist die eine überwiegende Mehrheit der Richter nicht bereit, einen SV zu akzeptieren, bei dem eine Befangenheit zumindest vermutet werden kann.

    So wird vielfach z.B. schon dann kein Dekra-Gutachter mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragt, wenn schon ein Schadengutachten von Dekra erstellt worden ist. Kann man ja nachvollziehen, wenns um die Schadenhöhe geht, bei Gutachten zum Unfallhergang ist das aber eigentlich Quark.

    Das Beispiel zeigt, dass viele Richter da schon sensibel sind, solche Rechtsbeuger wie von downunder beschrieben mal ausgenommen.

    Dekra hat einfach einen guten Ruf. Im Bereich der unfallanalytischen Gutachten meiner Meinung nach auch zurecht. SV, die „steinalte, technische Ausführungen“ von sich geben, finndet man da sicher seltener als bei den freien SV. Es ist den Richtern vielfach einfach nicht bekannt, in welchem Umfang Dekra für die Versicherungen tätig ist.

    Ich habe neulich zudem einen Fall erlebt, bei dem ein im Bereich der Unfallanalyse ö.b.u.v freier SV von dem Klägeranwalt mit der Bergründung abgelehnt worden ist, er erstelle regelmäßig Gutachten für die Versicherungswirtschaft. Genau dieser Anwalt hatte dann vorgeschlagen, einen Dekra-SV zu beauftragen. Offensichtlich ist es auch vielen Rechtsanwälten nicht bekannt, was bei Dekra so läuft.

    Ich denke, dass man schon vieles zum Guten wenden könnte, wenn man die Verflechtung zwischen Dekra und der Versicherungswirtschaft bei jeder sich bietenden Gelegenheit publik macht.

  48. WESOR sagt:

    Hier wurde Bezug genommen auf DEKRA Handbücher. Im Jahre 1991 ging einmal der DEKRA Rahmenvertrag mit Versicherungen um. Dort stand geschrieben:…bei 1000 Gutachtenaufträgen im Jahr erhält der Vertragspartner (Versicherung) 30 % Nachlass auf die gültigen Preise…

    Vielleicht hat einer noch diesen Rahmenvertrag und kann diesen hier einstellen.

  49. Nofretete sagt:

    Hat jemand schriftliche Unterlagen zu der „angeblichen“ Zeitabrechnung der DEKRA?

  50. F.Hiltscher sagt:

    @Nofretete
    „Hat jemand schriftliche Unterlagen zu der “angeblichen” Zeitabrechnung der DEKRA?“

    ja,
    man hat z. Bsp. ein 27-seitiges Schreiben der DEKRA vom 28.02.05 (Absender Dipl. Ing. FH Werner von Hebel) an eine Versicherung.
    Aus diesem Schreiben geht ganz klar hervor ,dass keine Realzeitabrechnung erfolgt, sondern aufgrund von Vorjahresumsätzen, verglichen mit Schadenshöhen ein eigens dafür entwickeltes Programm eine Zeit XY auswirft. Alles also Makulatur mit einem für die Huk-Coburg genehmen Zweck.

    Zitate aus Seite 27 des Schreibens:
    -Wenn DEKRA als grosse SV-Organisation dieses System bundesweit einheitlich ab dem 01.04.2005 einführt, hat die Versicherungswirtschaft erstmals die Möglichkeit überhöhte Stundenlöhne von Sachverständigen( €400,- – €500.- pro Stunde sind nicht selten)mit dem Verweis auf den Marktführer abzulehnen. Aufgrund der heutigen Abrechnung nach Schadenhöhen ist eine entsprechende Aussage nicht möglich.

    -Das EDV-System übernimmt aus einer Tabelle die entsprechenden Positionen bzw. Zeiten, für die Punkte, die im GA angezogen werden.

    -Der Grundsatz“Instand setzen“ vor „Erneuern“ wird durch höhere Zeiten für I-Positionen im Vergleich zu E-Positionen unterstützt.
    Zitat Ende

    So, Leute jetzt wisst ihr was für Ränkespiele von der „unabhängigen“ DEKRA veranstaltet werden um uns Mitbewerber zu schaden.
    Tragt den Gerichten vor dass diese Zeitabrechnungs – Vortäuscher per EDV regelmäßig davon profitieren wenn sie Instandsetzungsarbeiten vor Erneuerungsarbeiten im GA einsetzen. Damit wisst Ihr auch ,warum bei Euch ein Teil im Ga was zum erneuern vorgesehen war bei der DEKRA instandgesetzt wird.
    Seht Euch doch mal eine DEKRA Rechnung an! Kein Stunden- satz u. keine Zeitangabe! Aber als Textergebnis steht eine Summe XY „nach Stunden bzw. Zeitaufwand“.

    Apropos unabhängige DEKRA:
    Ich habe es schriftlich u. sogar gerichtlich protokolliert, wie ein DEKRA Mitarbeiter vor der Frage des Richters in der Gerichtsverhandlung zugibt, dass er ein Ausblenden(unterdrücken) von Ergebniszahlen in einer GA- Kalkulation, also nichts nachvollziebares mehr für den VN, auf Anweisung der HUK-Coburg vorgenommen hat.
    Das Protokoll kann jeder von mir haben, wenn es darum geht dass u. warum diese „unabhängigen SV-Marionetten“ vor Gericht abzulehnen sind.
    Ich halte u.nenne diese Zustände nicht für ein Sachverständigenwesen, sondern schlicht u. angepasst organisierte Scharlatanerie!!!
    MfG
    F.Hiltscher

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