Der Innenausschuss des Bundestages stimmte am Mittwoch für den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft.

Und wieder bringen die Bundestagsabgeordneten ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg.

Und wieder schweigen die Öffentlich-Rechtlichen.

Mobiles Banking: Regierung verschafft sich Zugriff auf PIN-Codes der Bürger

Rein theoretisch kann die Bundesregierung einen Bank-Run ab heute schon im Keim ersticken: Der Bundestag beschließt heute ein neues Gesetz. Demzufolge sind Telekom-Anbieter verpflichtet, den Behörden die PINs und PUK der Bürger auszuhändigen. Dazu soll eine elektonische Schnittstelle geschaffen werden – also die direkte Einwahl für die Regierung in die Kommunikation der Bürger.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

siehe auch: heise.de

Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln 

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.

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