Schadensmanagement à la Deutsche Post AG

Hier ein Anschreiben der Deutschen Post AG (SNL Schadenmanagement in Neuss) an den Geschädigten:

Sehr geehrter Herr …,

wir bedauern, dass es zu diesem Schadenfall gekommen ist.

Unsere Kraftfahrzeuge sind bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG haftpflichtversichert. Die Deutsche Post AG reguliert die Schadenersatzansprüche aus Kfz-Unfallen im Namen und in Vollmacht der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG selbständig.

Deshalb bitten wir Sie, den weiteren Schriftwechsel ausschließlich mit uns zu führen. Zur Vermeidung von Verzögerungen geben Sie bei Anrufen und Schreiben bitte immer unsere oben genannte Schadennummer an.

Bitte teilen Sie uns die Unfallkosten mit und fügen Sie die entsprechenden Belege und möglichst auch Schadenfotos bei. Wir werden dann die Zahlung des begründeten Ersatzbetrages durch unsere Buchhaltung veranlassen, bzw. zu Ihrer Ersatzforderung Stellung nehmen.

Wir bieten Ihnen auch gerne unseren Werkstattservice an. Dieser umfasst folgende Leistungen:

– Beauftragung einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe, die Ihr Fahrzeug repariert
– Vermittlungsservice innerhalb einer Stunde
– kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
– Hol- und Bringservice
– Fahrzeuginnen- und Außenreinigung
– 6 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie
– kostenlose Erstellung eines Kostenvoranschlags – eine andernorts hierfür anfallende Gebühr ist nicht in jedem Fall erstattungsfähig

Rufen Sie uns im Bedarfsfall einfach an.

Falls Sie während der Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug benötigen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

Wr führen gerne über EUROPCAR oder über die Hertz Autovermietung GmbH, die Buchung für Sie aus. Ein entsprechender Mietwagen wird Ihnen dann zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, selbstverständlich einschließlich Hol- und Bringservice.

Sie können sich auch direkt an die Ersatzwagen-Hotline der Firma EUROPCAR bzw. Firma Hertz unter

040 – 530 18 7709 (EUROPCAR, bitte Kunden-Nr. … und unsere Schadennummer angeben)

oder

030-51489595 (Hertz, bitte Kunden-Nr. … und unsere Schadennummer angeben)

wenden und ein Fahrzeug anmieten.

Mieten Sie anderweitig an, sichern wir Ihnen die Übernahme der Mietwagenkosten bis zu einem Tagessatz von 50,00 € zu. Höhere Kosten können von uns nicht übernommen werden.

Sollten Sie auf ein Mietfahrzeug verzichten, so steht Ihnen für den unfallbedingten Fahrzeugausfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu, die sich nach der Klasse Ihres Fahrzeugs richtet.

Sollte aufgrund des Schadenumfanges ( größer 1.500,00 Euro ) ein Gutachten notwendig sein, kann dieses bei der Sachverständigenorganisation Dekra in Auftrag gegeben werde.

Geben Sie dazu bitte die Schadennummer und folgende Debitorennummer an: … .

Mit freundlichen Grüßen

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20 Antworten zu Schadensmanagement à la Deutsche Post AG

  1. D.H. sagt:

    Wenn ich sowas gleich am frühen Morgen lesen muss, kommt mir der Kaffee wieder hoch.

    – Kostenloser Kostenvoranschlag
    – Gutachten bei der DEKRA
    – Mietwagen bis 50.-€

    Leider lassen sich viele Geschädigte auf solche miesen Spielchen ein, um dann über den Tisch gezogen zu werden…

  2. sv sagt:

    „wir bedauern, dass es zu diesem Schadenfall gekommen ist.“ – da wir nicht umhin kommen, ihnen wenigstens ein Almosen anzubieten?

    „- 6 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie“

    Ich meine, mit dieser Aussage ist das Schreiben irreführend und daher abmahnfähig. Denn es ist nicht ausgeführt, wer die Garantie gibt. Die Reparaturwerkstatt, die Post, der HDI-Gerling? Und wenn die Werkstatt, was ist, wenn diese morgen Pleite ist, tritt dann die Post oder der Versicherer in die Garantie ein.

    „040 – 530 18 7709 (EUROPCAR, bitte Kunden-Nr. … und unsere Schadennummer angeben)
    oder
    030-51489595 (Hertz, bitte Kunden-Nr. … und unsere Schadennummer angeben)“

    Hinter diesen Telefonnummern stehen Sondervereinbarungen mit dem Versicherer. Es handelt sich also um Preise, die am freien Markt so nicht zu realisieren sind. Der Geschädigte muss sich daher nicht auf diese Anbieter verweisen lassen. Aus diesem Grund fällt der Versicherer mit seinen 50,00 Euro so wie so hinten runter.

    Da stellt sich einem auch gleich die Frage, auf welche Erhebungen fußt Fraunhofer?

    Siehe z. B.

    Irreführende Werbung mit
    „Statt“-Preis

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Werbung einer sogenannten Postenbörse mit einem nicht näher erläuterten „Statt“-Preis irreführend, wenn nicht klargestellt ist, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Eine solche Preiswerbung ist mehrdeutig und kann von einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher zum einen dahingehend verstanden werden, es handele sich bei dem durchgestrichenen um einen früher von der Postenbörse selbst geforderten Preis, der nunmehr gegenstandslos ist. Es könnte aber auch ein vom regulären Einzelhandel üblicherweise oder früher geforderter Preis oder die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gewesen sein. Der Betreiber der Postenbörse wurde verurteilt, die beanstandete Werbung zu unterlassen.

    Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013 – 4 U 186/12

  3. Karle sagt:

    @sv

    „- 6 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie

    Ich meine, mit dieser Aussage ist das Schreiben irreführend und daher abmahnfähig.“

    Das sehe ich anders. Das Garantieversprechen kommt hier eindeutig von der Deutschen Post AG. Demzufolge gibt es die 6-jährige Garantie direkt von der Post. Also immer schön das Anschreiben aufbewahren und eventuelle Ansprüche direkt bei der Deutschen Post AG geltend machen.

  4. D.H. sagt:

    „Mieten Sie anderweitig an, sichern wir Ihnen die Übernahme der Mietwagenkosten bis zu einem Tagessatz von 50,00 € zu. Höhere Kosten können von uns nicht übernommen werden.“

    Warum kann die Deutsche Post AG nicht ? Schon mal was von Schadenersatzverpflichtung und § 249 BGB gehört?
    Und wenn ich jetzt ein Objekt einer Nobelmarke mein eigen nenne, werde ich dann auch mit 50,00 € abgespeist ?.
    Alles sehr merkwürdig, was dem Empfänger eines solchen Schriftstücks dargeboten und zugemutet wird.

    Bei eindeutiger Verschuldensfrage kann man jedoch ohne Schwierigkeiten leicht auf solche unseriösen Lockvogelangebote verzichten und im eigenen Interesse versicherungsunabhängigen Empfehlungen den Vorzug geben:

    1. Versicherungsunabhängiges Beweissicherungs-Gutachten in Auftrag geben und damit auch den Minderwert zuverlässigst schätzen/bestimmen lassen.

    2. Auch auf anwaltliche Unterstützung für die Schadenregulierung nicht verzichten.

    3. Sorgfältige Auswahl der Reparaturwerkstatt nicht vernachlässigen und sich hier auch den Rat des unabhängigen Sachverständigen und des Rechtsanwalts einholen. Und …. keine unnötigen Bedenken wegen der damit verbundenen Kosten, denn auch die gehörten zum Schadenersatz.
    D.H.

  5. Lucas sagt:

    Da hat sich die Deutsche Bundespost AG aber zu einem „Mega“angebot verleiten lassen.
    Hol-und Bringdienst ? Das ist doch heute nichts mehr Besonderes an der Dienstleistungserbringung und eigentlich schon fast selbstverständlich für einen serviceorientierten Reparaturbetrieb.- Also verfehlte Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

    Kostenlose Innen-und Außenreinigung ? Das ist auch so ein „Fliegenfänger“, wenn man berücksichtigt, dass weder die Deutsche Bundespost AG noch die dahinter stehende Versicherungsgruppe was zu verschenken haben.
    Die angesprochenen Leistungsposition gehört auch zum Schadenersatz und bietet deshalb mit der herausgestellten Eigenschaft „kostenlos“ keinen Vorteil.

    Was ist denn „unser Werkstattservice“ ? Hier reflektiert die Deutsche Bundespost AG darauf, das Unfallfahrzeug des Unfallopfers in eine sog. Referenzwerkstatt ihrer Versicherung zu lotsen, die zu Sonderkonditionen nach Vorgaben der Versicherung repariert. Aber auch genau so gut ? Bei Nachlässen bis zu ca. 30% sind Zweifel angebracht und das trifft auch für den Reparaturweg zu, denn den bestimmt die gegnerische Versicherung in Absprache mit ihrer Referenzwerkstatt und der DEKRA.
    Und wer bestimmt in einem solchen Fall den sehr oft nicht unerheblichen Merkantilen Minderwert ? Jedenfalls keine versicherungsunabhängige Institution und schon gar nicht ein versicherungsunabhängiger Kfz.-Sachverständiger. Alles läuft nach der Devise:“Schätze ich selbst, zahle ich weniger.“ Und so spart man leicht bis zu 30 % der Reparaturkosten und am Reparaturumfang wird auch noch gespart. Kosten für ein versicherungsunabhängiges Beweissicherungs-Gutachten und für einen Rechtsanwalt bleiben auch unberücksichtigt, obwohl auch solche zum Schadenersatz gehören. Und last not least fällt meist auch noch der berechtigte Minderwertanspruch unter den Tisch. Ein Riesengeschäft für die Versicherungsgruppe hinter der Deutschen Bundespost AG. Bei soviel Feingespür der Deutschen Bundespost AG auch für ihre Kunden möchte man demnächst Postsendungen selbst an den Empfänger expedieren und man fragt sich ernsthaft, ob der Absender solcher Schriftstücke eigentlich glaubt, dass der Empfänger auf dem Mond lebt und möglicherweise auch noch gehirnamputiert sei.-

    Gutachten erst ab 1.500,00 € Schadenhöhe erforderlich ?
    Wieder so eine IRREFÜHRUNG, die auf die Dummheit der Leser reflektiert. Noch nie davon gehört, dass eigentlich nur leichte Lackkratzer ggf. als „Bagatellschaden“ anzusehen sind und selbst bei einem Reparaturkostenbedarf von deutlich unter 1000,00 € ein Unfallopfer berechtigt ist, auf Kosten des Schädigers ein Gutachten einzuholen ? Es kommt dabei auch nicht darauf an, was die Versicherung des Unfallverursachers für erforderlich hält, sondern was das Unfallopfer zur Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche für erforderlich halten darf.
    Gruß

    L u c a s

  6. G.v.H. sagt:

    Guten Tag, sehr geehrte CH-Redaktion,
    die Anpreisung eines „kostenlosen“ Kostenvoranschlages zeigt bereits, in welche Richtung der Hase laufen soll, Richtung Referenzwerkstatt. Ansonsten berechnen freie und nicht versicherungsabhängige Reparaturbetriebe sehr wohl eine solche Leistungserbringung. Da, wo ein Kostenvoranschlag dem Unfallopfer nicht berechnet wird, befindet es sich sehr wahrscheinlich auf dem Terrain des Unfallgegners.

    Ja, und schlußendlich auch noch ein DEKRA-GUTACHTEN und da schließt sich dann der Kreis der Schadenersatzabwehr, denn dieses Unternehmen ist für seine Nähe zur Versicherungswirtschaft inzwischen bestens bekannt.

    Mündige Bürger haben deshalb keine Veranlassung, die Ratschläge und Empfehlungen der Deutschen Bundespost AG wirklich ernst zu nehmen, denn diese sind nur auf ein Eigeninteresse ausgerichtet und das ist mit Sicherheit keine gute Serviceidee. Besser fragen deshalb Unfallopfer ihre unabhängigen Unfallschaden-Service-Partner. Dazu gehören keine Referenzwerkstätten und auch nicht die Sachverständigen der DEKRA.-

    Herzliche Grüße

    G.v.H.

  7. Gottlob Häberle sagt:

    @ Karle

    „“- 6 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie
    Ich meine, mit dieser Aussage ist das Schreiben irreführend und daher abmahnfähig.”
    „Das sehe ich anders. Das Garantieversprechen kommt hier eindeutig von der Deutschen Post AG“.

    Eintritt in die Herstellergarantie? Und das ganze noch von der Deutschen Post AG?

    Respekt.

  8. Richard Bemerode sagt:

    DEKRA als Gutachter geht gar nicht! Diese Firma ist so mit der Versicherungswirtschaft verbandelt, so dass sie als befangen abgeleht werden muss.

    Schadensgutachten erst ab 1.500 Euro. Auch das geht gar nicht. Es kommt mir so vor, als ob auch die Deutsche Post AG, immerhin eine frühere Bundesbehörde, die Rechtsprechung des BGH bewusst ignorieren will. Immerhin hat der BGH bei einem Schadensbetrag von rund 700 Euro die Beauftragung eines Sachverständigen nicht beanstandet. Also darf der Geschädigte, auch ohne Repressalien von der Deutsche Post AG befürchten zu müssen, einen Sachverständigen seiner Wahl, auf keinen Fall die DEKRA, beauftragen.

    Mietwagen bei Europcar oder Hertz geht auch nicht!! Mit Sicherheit bestehen bei beiden Firmen Sonderkonditionen, warum sollte sonst Kundennummer bzw. Schadennummer angegeben werden?, mit der Deutschen Post AG bzw. HDI. Der BGH hat aber bekanntlich entschieden, dass Preise aufgrund von Sonderkonditionen keine marktüblichen Preise sind. Auf derartige Preise kann ein Geschädigter nicht verwiesen werden (vgl. BGH VI ZR 53/09 – BGH ZfS 2010, 143). Auch in diesem Punkt wird die Rechtsprechung des BGH bewußt und wider besseres Wissen ignoriert.

    Und, und , und…
    Es kommt einem das Kotzen, wenn man derart arrogante Texte liest.
    Trotzdem einen guten Abend noch.

  9. SV Perschel sagt:

    Und was gibt es sonst noch? Die Schadensregulierung ist ein Markt in dem viele versuchen Fuß zu fassen. Wenn Kunden/Opfer/Geschädigte darauf anspringen, ist man doch froh darüber.
    Modelle gibt es viele, schaut euch mal MaxCrash an. Bald wird es heissen: „Bei Schäden bis 1500€ reicht uns eine LiveKalulation für 49€ aus, mehr zahlen wir nicht.“

    Als unabhängiger und aufklärender SV frage ich mich seit längerem, wie lange es noch für mich gut geht. Sobald die Kunden erleben wie schwierig und vorallem langatmig die herkömmliche jedoch recht-befolgende Regulierung geworden ist, lässt so Mancher beim Folgeschaden den Gedanken zu, über solch ein Super Angebot nachzudenken. Keine Probleme, kein Stress, vorallem schnell aus dem Sinn… denkt er. Beim darauf folgenden Schaden sieht man sich dann vllt wieder; Es sei denn das Angebot hat weniger Fehler gemacht als dem Kunden aufgefallen ist.

    Die Wirtschaftskriese zeigt, jeder Markt brauch Kapital. Je mehr diesem entzogen wird, desto schneller bricht er zusammen. Wenn die Versicherer nicht umzudenken, werden auch sie merken, dass Niemand mehr Versicherungen – aufgrund schlechter Erfahrungen mit Leistungen – abschließt. Naja, bis dahin haben die Vorstände und Manager breits dreimal gewechselt und ihre Boni schon längst in Sicherheit gebracht.

  10. Rudi Ratlos sagt:

    @ SV Perschel

    Im Notfall rufen die Versicherungen – wie die Banken – nach dem Staat. Dann gibt es eine versicherungskrise, bei der ein oder zwei Versicherungen über den jordan gehen. damit aber nicht das gesamte System kollabiert, muss der Steuerzahler unter die Arme greifen. So nicht. Dann müssen eben die Versicherungen, die ohnehin schon keine dem Gesetz entsprechende Schadensersatzleistungen erbringen, dafür aber Millionen Überschüsse erwirtschaften, Insolvenz anmelden. Es ist dann nicht schade um die Versicherungen.

  11. Ludger sagt:

    Versicherung lockt mit 50,00 € Provision bei Wohlverhalten des Unfallopfers

    Unfallopfer bestätigt: Der Zentralruf hat mich ungefragt mit der gegnerischen Versicherung verbunden, obwohl ich nur eine Schaden-Nr. wissen wollte.
    Nach dem Unfall fragte der Fahrzeughalter seinen Versicherungsvertreter, wie er weiter vorgehen sollte. Dieser riet ihm, den Zentralruf der Autoversicherer zu kontaktieren.
    Diesen Rat befolgte der Geschädigte und dann meldete durch Vermittlung des Zentralrufs direkt ein Mitarbeiter der KRAVAG-Versicherung. Dieser bedrängte den Geschädigten mit dem Ratschlag, dass es nur zu seinem Vorteil sein könne, wenn er sein Unfallfahrzeug in der nur 6 km entfernten Referenzwerkstatt des Versicherers reparieren lassen würde und das würde immerhin auch mit einer Prämie von 50,00 € belohnt, ansonsten würde er die jedoch Prämie nicht bekommen. Der Geschädigte verzichtete darauf und zog die Einschaltung eines ihm bekannten unabhängigen Sachverständigen vor, wie auch seines Rechtsanwalts.

    Fragt sich, ob diese neue Spielart von offensichtlicher Korruption an Boden gewinnt und inwieweit ggf. sogar Referenzwerkstätten daran beteiligt sind. Der Geschädigte ist jedenfalls bereit, das, was ihm widerfahren ist, auch öffentlich kund zu tun ! Ich halte inzwischen die fragwürdige „Vermittlungstätikeit“ des Zentralrufes für einen Skandal, für den es ansonsten keinen Vergleich gibt.-

    Anmerkung: Die KRAVAG ist ein Unternehmen der R+V. Ob diese der Vordenker für solche Methoden ist ?

    Ludger

  12. Udo Riemenschneider sagt:

    Ich hatte am 25.07.2017 einen Unfall mit einem Postfahrzeug. Nachweislich kam das Postfahrzeug aus einer nicht vorfahrtsberechtigen Str. und hat meinen VW t4 vorn rechts (Kotflügel Lampe usw.) beschädigt. Ich habe sofort ein Gutachten erstellen lassen und einen Rechtsanwalt beauftragt.
    Bis heute 12.10.2017 habe ich noch kein Geld erhalten und nun behauptet die Post, dass das Fahrzeug einen Vorschaden haben würde. Im März 2017 hat das Fahrzeug für 2 Jahre TÜV bekommen. Ich hatte es gebraucht per Handschlag und bar gekauft.

  13. Achim Krick sagt:

    Sehr geehrter Herr Riemenschneider!
    Wir hatten ebenfalls einen Unfall mit einem Mitarbeiter der Deutschen Post und zwar am 19.12.2017.
    Der Unfall wurde polizeilich erfasst und die Schuldfrage eindeutig geklärt.
    Der Fahrer des Postfahrzeuges hat in einer verkehrsberuhigten Zone unseren stehenden Transporter beschädigt. Wir haben Gutachter und Anwalt eingeschaltet und bis heute keinen Cent gesehen.
    Ich würde Sie daher bitten mit mir Kontakt aufzunehmen auch andere Geschädigte um eventuell Sammelklage einzureichen. meine email Adresse wie folgt. achimartur@gmx.de.

  14. Sandra Merz sagt:

    Hallo Zusammen,
    hat denn in der Zwischenzeit jemand sein Geld von der Post erhalten?
    Mich hat vor 2 Wochen ein Postauto gestreift und nun muss der Kotflügel und die Stoßstange lackiert werden. Da der Postfahrer Unfallflucht begangen hat lief die ganze Sache über die Polizei (Videoüberwachung liegt auch vor, auf der ersichtlich ist wie das Postauto mein Auto gestreift hat)

    Nun kam am 26.04.2018 das besagte Schreiben der Post und wir haben heute einen Kostenvoranschlag bei unserer Autowerkstatt machen lassen. (Schaden 917€)

    Nun möchte ich heute den Kostenvoranschlag gleich an die Dame übermitteln, von der ich das Schreiben erhalten habe.

    Hat noch jemand Tipps auf was ich achten muss?

    Danke für Eure Hilfe.

    Gruß Sandra

  15. Ivonne sagt:

    Guten Abend,
    Meine unheimliche Begegnung mit DHL.
    Am 9.Mai 2018, wurde mein Auto, das vor unserem Haus geparkt stand zu einem Schrotthaufen zusammengefahren.
    Ein Fahrer von Dhl fand es es toll das Fahrzeug in der Mitte der abschüssigen Strasse abzustellen. Das Automatikgetriebe auf N und selbstverständlich ohne Handbremse. Das Gefährt nahm dann mal ohne Fahrer richtig Geschwindigkeit auf, riss die Fahrerseite, meines Autos von hinten nach vorn einmal komplett auf, der Aussenspiegel war auch keine Hürde der wurde mit der Halterung komplett aus der Karosserie herausgerissen. Dann durchquerte er eine Strasseninsel die bepflanzt werden sollte, dann mit Geschwindigkeit über Bordsteinkanten und Nachbargrundstück. Eine Palette mit Pflastersteinen stoppte endlich diese Karre, sonst hätten die Nachbarn auch noch das Fahrzeug im Haus gehabt.

    Auch ich bekam diesen Brief der Abteilung Schadensmanagement mit diesem Inhalt, ein Dekra Sachverständiger tauchte auf und Europcar brachte ein Ersatzfahrzeug. Der Gute hat den Schaden auf 5000 E geschätzt mein Auto als Totalschaden deklariert und 1400 Euro angesetzt, die waren so rürig die guten ein Autoverwerter haben die auch noch beauftragt der zahlt dann 100 euro für mein Auto, die werden selbstverständlich dann von der Summe abgezogen.

    Ich bin sprachlos!

    1. Angegebene Telefonnummern im Anschreiben des Herrn (Schadensmanagement)sind falsch, es läuft eine Bandansage. Diese Nummer ist nicht bekannt.
    2. Der Austausch der Versicherungsangaben fand trotz Polizei nicht statt! Man hat mir in der Größe einer Postkarte nur eine Art Visitenkarte in die Hand gedrückt, dort sollte ich anrufen und meinen Schaden melden.

    Auf Nachfrage bei dieser Telefonnummer, weshalb falsche Telefonnummern auf Schreiben angegeben sind, wurde dies bestritten, ich bekam dann eine weitere Telefonnummer, die auch falsch war.
    Ich werde dies zur Anzeige bringen. Die Dhl ist ein Privates Unternehmen und mein Unfallgegner.
    Ich erwarte das eine Versicherung diesen Schaden reguliert und nicht der Unfallgegner.
    Nun könnte man ja behaupten, dass die DHL ohne Versicherung die Fahrzeuge in den Strassenverkehr bringt.
    Eine Versicherung wurde mir nicht nachgewiesen und es hat mich auch keine Versicherung kontaktiert.
    Wenigstens hab ich die Polizei angerufen, die den Unfall aufgenommen und auch fotografiert haben. Ich hab ein Aktenzeichen dazu.
    Übrigens, das Europcar Fahrzeug muss morgen abgegeben werden, eine Schadensregulierung fand nicht statt.
    Ich bin Schwerbehindert und auf mein Auto angewiesen.
    Da fragt man sich doch, was ist hier in Deutschland eigentlich los und haben nur wir uns an gesetzliche Vorgaben zu halten.

  16. Klaus-Dieter Scheler sagt:

    Hallo, auch ich hatte einen sog. Bagatellfall mit einem Postauto. Beim Einparkvorgang streifte es seitlich meinen korrekt abgestellten PKW. Die Polizei wurde gerufen ( Post- Dienstfahrzeug ) und die Beamten gaben der Dame vom Postauto und mir Datenkärtchen mit Aktenzeichen der Polizei. Nun ist schon eine Woche ins Land gegangen, ohne dass sich die gegnerische Versicherung meldete. Unmöglich!!! Vor Jahren hatte ich schon kleine unverschuldete Bagatellfälle, bei denen sich die jew. gegnerische Versicherung noch am gleichen Tag bzw. sogar von der Nordsee am nächsten Tag meldete und alles lief reibungslos ab. Ich warte noch 2 Werktage und muss dann wohl selbst aktiv werden. Meine Werkstatt schätzt den Schaden auf 1500 € . Ich werde, wenn möglich, mit Abtretungserklärung arbeiten. Wenn die mir dumm kommen, hole ich mir noch einen sachverständigen Gutachter heran ( empfiehlt die Werkstatt ), der auch locker 400 € kostet und, da ich eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung habe, einen Fachanwalt – wenn denn die Versicherung das so will.
    Mal sehen…

    Gruß Klaus-Dieter S.

  17. Sarah sagt:

    Hallo, auch wir haben das Vergnügen mit der Schadenssachbearbeitung der dt. Post. Ein DHL-Fahrer ist uns in die Beifahrerseite gefahren. Polizei hat den Schaden aufgenommen, Bußgeld verhängt, es gibt mehrere Zeugen, Gutachter, Schadenshöhe rund 15.000 € und die Post sowie die HDI rühren sich seit einem Jahr nicht. Anwaltliche Schreiben landen scheinbar direkt im Schredder. Ähnlich gerichtliche Einladungen und Klageschreiben. Der ganze Prozess zieht sich bereits seit über einem Jahr…

    Grüße
    Sarah

  18. virus sagt:

    Ich habe letztens eine Firma darüber informiert, dass wir Anzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung beim Staatsanwalt einreichen werden. Am nächsten Tag war die Rechnung beglichen.

  19. Denis welker sagt:

    Bei mir ist auch ein Dhl Fahrzeug in einen Mercedes gefahren Hdi bezahlt einfach nicht

  20. Stefan RO sagt:

    hatte die gleicher Erfahrung – ein DHL Fahrer hat unseren T5 gerammt – Schaden ca. 3.000 EUR gem. Dekra-Gutachten – nun stellt sich DHL tot – vermutlich geht es nur über einen Rechtsanwalt (dank Rechtschutzversicherung …)

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