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BGH – VI ZR 201/10 vom 29.11.2011 – Ein mitverklagter Haftpflichtversicherer unterliegt nicht den Schranken des § 79 ZPO

Wird nach einem Verkehrsunfallgeschehen allein der Schadenverursacher verklagt, ist dessen Haftpflichtversicherer nach § 79 ZPO vom Verfahren ausgeschlossen, da die  Voraussetzungen des § 79 ZPO dann nicht vorliegen (siehe Captain-HUK ). Im Falle der Verurteilung des Versicherungsnehmers ist der Versicherer … Weiterlesen

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