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Das AG Oberkirch entscheidet zur Verzinsung verauslagter Gerichtskosten (1 C 183/12 vom 18.04.2013)

Nachstehend das Urteil des AG Oberkich vom 18.04.2013 zum Aktenzeichen 1 C 183/12 mit dem das AG die Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten zugesprochen hat. Im Rechtsstreit um das Sachverständigenhonorar wurde die VN der zahlungsunwilligen Versicherung verklagt. Nach Zustellung der Klage wurde das Honorar durch die Versicherung ausgeglichen und der Rechtsstreit wurde nicht aufgenommen.

Nun war noch über die Verzinsung der einbezahlten Gerichtskosten zu entscheiden. Weiterlesen

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