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OLG Celle – 8 U 87/10 vom 21.12.2010 – Keine Gefahrenerhöhung nach § 23 VVG, wenn sich der KfzSchein zum Zeitpunkt des Versicherungswechsels bereits im PKW befand

An einer (nachträglichen) Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG fehlt es, wenn der Fahrzeugschein – in dem Sonderfall eines Wechsels des Versicherers – sich bereits bei Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers im Fahrzeug befand. Oberlandesgericht Celle Im Namen des … Weiterlesen

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