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Der X. Zivilsenat des BGH entscheidet durch Beschluss vom 11.6.2008 – X ZR 124/06 – zur Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser, heute vormittag stellen wir Euch ein weiteres Befangenheitsurteil des BGH, allerdings vom X. Zivilsenat, vor. Der erkennende Senat führt ausdrücklich Folgendes aus: „Nach § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann ein Sachverständiger aus denselben … Weiterlesen

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