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Das LG Dresden verurteilt die Mecklenburgische Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars in Höhe von EUR 17.997,65 EUR (10 O 1071/09 vom 28.09.2009)

Mit Entscheidung vom 28.09.2009 (10 O 1071/09) wurde die Mecklenburgische Versicherung a. G. durch das Landgericht Dresden dazu verurteilt, restliches Sachverständigenhonorar in Höhe von EUR 17.997,65 zu erstatten. Es handelte sich hierbei um den Honoraranspruch für ein „Sondergutachten“ (Zweiwege-Unimog). Die … Weiterlesen

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