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Bundesgerichtshof entscheidet über Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB – Urteil des IV. Zivilsenats vom 21.11.2012 – IV ZR 97/11

Entfernt sich der Unfallfahrer nach § 142 Abs. 2 StGB – hier nach einem Wildunfall  – unerlaubt vom Unfallort, informiert er aber seinen Versicherer umgehend über das Unfallgeschehen, ist der Kaskoversicherer nicht automatisch leistungsfrei. Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 195/2012 Bundesgerichtshof entscheidet … Weiterlesen

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