Quo vadis, BVSK ?

Als ich von den Bestrebungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) Kenntnis bekam eine neue Organisation aufzubauen, war ich Anfangs der Meinung, man wolle die SSH Mitglieder elegant ausgliedern, um nicht immer den Vorwurf der Versicherungsabhängigkeit ausgesetzt zu sein.
Das erweist sich aber als Trugschluss.

Der Geschäftsführer Herr Elmar Fuchs hat tatsächlich vor, neben dem BVSK noch eine weitere Orgabnisation aufzubauen welche die Zielgruppen von Leasingfirmen , Firmenfuhrparks usw. ansprechen bzw. erreichen soll.
Herr E. Fuchs, wagt es jetzt tatsächlich eine Konkurrenz gegen viele eigene, den Verband zugehörigen SSH Mitgliedern und auch gegen jene die nicht diese Vorgaben der neuen Organisation erfüllen können, aufzubauen.
Die Marktanteile sind aber schon verteilt. Wie kann man nun erfolgreich in solche Märkte eingreifen?
1. Nur mit noch niedrigeren Preisen wie die SSH sie hat?
2. Mit wesentlich mehr Zugeständnissen wie sie die SSH bereits für die Auftraggeber macht?
3. Und m. M. alles auf Kosten der übrigen BVSK Mitglieder, welche schön brav und naiv ihre Beiträge dafür einzahlen damit ein
  "nicht über den eigenen Tellerrand" blickender Geschäftsführer eigene Konkurrenzen züchtet.
Man darf gespannt sein wie lange sich dieser Verband noch als größter und mitgliedstärkster ausgeben kann.

Also liebe BVSK Kollegen seit doch wenigstens diesesmal wachsam, sonst bekommt ihr evtl. eine Wettbewerbssituation, welche fataler nicht sein kann. Und natürlich ein neues "übliches" Honorartableau welches diesesmal nicht nur 30% unter den Normalpreisen sondern dann mindestens 40-50% darunter liegt.
Ganz zum Schluß möchte ich auch betonen, dass auch wir Verbandsfreie unabhängige Kollegen, die mit Sicherheit kommenden neuen Honorarabsprachen zu spüren bekommen.

PS.
Kennt ihr eigentlich die Geschichte vom trojanischen Pferd? Fällt mir gerade so ein als ich das alles nochmals so durchgelesen habe.

MfG

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89 Antworten zu Quo vadis, BVSK ?

  1. Raif Özalan sagt:

    Mein Hochachtung Herr Hiltsher!
    Sie sprechen alles offen aus, ich bin wirklich beeindruckt.

    Herzliche Grüße aus Hamburg
    Raif Özalan

  2. Frank sagt:

    @H.Hiltscher,

    woher nimmt eigentlich dieser „FUCHS“ die bodenlose Aroganz und Frechheit, trotz Wissen um die tatsächlichen Gegebenheiten einen solchen Schaden an den eigenen Mitgliedern zu planen?
    Dies ist doch m. M nach der unstrittige Beweis dafür, dass er auf der Gehaltsliste der Versicherung steht. Oder sehe ich das falsch?
    Dann auch noch den eigenen Mitgliedern vorgaukeln, dass er sich für einen „freien unabhängigen“ (lautes Lachen) Verbandschef hält ist doch nicht mehr zu ertragen.
    Wie lange wollen sich BVSK Mitglieder eigentlich noch vera….. und in den Umsatzzahlen schädigen lassen?
    Wir leben doch in einer Zeit in der jeder Geschäftsmann seine betriebswirtschaftlichen Fakten im Kopf hat und bei normaler Denkweise, richtig reagieren kann.
    Oder müssen manche BVSKler zum reagieren erst den H. Fuchs fragen?

  3. Leser Zivil sagt:

    das hat mein arbeitgeber doch schon lang geplant.
    nun hat der fuchs wieder mal murks gebaut und das mundwerk zu bald aufgderissen.

  4. F.Hiltscher sagt:

    @Frank Freitag, 02.03.2007 um 07:54
    „Dies ist doch m. M nach der unstrittige Beweis dafür, dass er auf der Gehaltsliste der Versicherung steht. Oder sehe ich das falsch?“

    Wenn ich die Handlungen so verfolge und den neuerlichen Aufruf die Urheberrechte im GA nicht herauszustellen, na ja gegen Verdachtsmommente kann man sich da nicht verwehren.
    Auf alle Fälle wird das Jahr 2007 aufschlussreiche Ergebnisse zeigen.

  5. Heinzelmännchen sagt:

    Gibt Neuigkeiten im captain-huk-forum!!!!!!!!

    ___________________ENDE__________________________

  6. F.Hiltscher sagt:

    @Leser Zivil Freitag, 02.03.2007 um 08:41
    „das hat mein arbeitgeber doch schon lang geplant.
    nun hat der fuchs wieder mal murks gebaut und das mundwerk zu bald aufgderissen“

    Scherzkekse posten hier halt auch, insbesondere wenn sie singen können:
    „ach wie gut dass niemand weis, dass ich….heiss.

  7. SV Scherz sagt:

    Hallo Kollege Hiltscher,

    das haben Sie leider nicht richtig erkannt – meine Kekse haben hier nicht gepostet! Ich denke, das waren bestimmt wieder diese “Witzbolde‿, die hier gepostet haben.

    Der Unterschied zwischen einem “Witz‿ und einem “Scherz‿ ist nämlich, dass in einem “Scherz‿ immer die Wahrheit versteckt ist. Darum beliebte des Königs bester Berater, der Narr oder Gaugler, immer zu “scherzen‿, weil er der Einzige am Hof war, der dem König ungestraft die unverblümte Wahrheit sagen durfte. Der Trunkenbold, der sich meist in dunklen Gassen und Kaschemmen aufhielt, jedoch machte gern dumme geistlose Witze, die meist zu Lasten eines Anderen gingen – und das ist heute noch so.
    Nix für Ungut, Herr Hiltscher, aber das musste auch mal gesagt werden. 😉

    Was jedoch die eigentliche Sache betrifft, bin auch sehr verwundert über die Mitglieder des BVSK, die sich derartige „Kunststreiche“ Ihres Geschäftsführers schon über Jahre gefallen lassen. Haben diese „Kollegen“ ihr Geld im Schlaf verdient, dass sie es für solch einen Unsinn auf den Kopf hauen? Ich kanns auch nicht fassen.

    Freundliche Grüße
    Guido „Scherz“ (SV)

  8. F.Hiltscher sagt:

    @SV Scherz Freitag, 02.03.2007 um 09:49

    Hallo Guido,
    Du warst hier sicherlich nicht gemeint. Es gibt auch die bekannte Bezeichnung Scherzkeks.
    Also nicht immer gleich denken Du bist gemeint!
    Stell Dir vor ich spreche von scherzhaft, das heisst nicht dass Du inhaftiert bist. (LoL)

  9. C.Karch sagt:

    Selten so einen Schwachsinn gelesen Herr Hiltscher.

    Das schlimme an dieser, eigentlich gut gemeinten Seite ist, dass jeder irgendeinen Mist schreiben kann, von dem er keine Ahnung hat.

    Wo ist denn der freie Sachverständige, der die Bedürfnisse der Großkunden (Hersteller) befriedigen kann? Was tun die anderen Berufsverbände? Nichts.

    Wollen Sie auf ewig dieses Tätigkeitsfeld DEKRA und TÜV überlassen? Wissen Sie überhaupt welche Tätigkeitsfelder die vom BVSK geplante Organisation abdecken will ?

    Wenn nicht, einfach mal die Klappe halten

  10. SV-Röschlau sagt:

    Ich frage mich, wozu ist man eigentlich Mitglied in einem derartigen Verband?
    Da fällt mir gerade ein Werbeslogan ein, den ich vor vielen Jahren mal gelesen hab: Gründen Sie einen Verein und werden Sie reich.
    Ich war auch bis vor ca 2 Jahren in einem dieser selbsternannten Expertenvereine (nicht BVSK). Den nicht unerheblichen Jahresbeitrag, den ich mir Heute einspare, habe ich gut angelegt. Ich trage ihn jetzt ins Restaurant und gönne mir was anständiges zu essen.
    Spaß beiseite, was tun diese Vereine eigentlich für ihre Mitglieder? Welchen Nutzen bringt es eigentlich dem SV, mal abgesehen, von dem Stempel im Briefpapier?
    Ich habe hier im Blog oder jetzt auch im Forum wesentlich mehr Information und Hilfe, als es irgendein Verband bietet. Dafür möchte ich dem Captain und der gesamten Crew mal meinen Respekt und Dank für die unermüdliche und äußerst wertvolle Arbeit zollen.

  11. SV Scherz sagt:

    @ F.Hiltscher Freitag, 02.03.2007 um 10:38

    Moin Franz,
    natürlich war ich nicht gemeint – das ist mir schon bewußt. Mir gings ja auch nur darum, mal das Vorstehende etwas aufzulockern – sozusagen “scherzhaft‿ mit nem kleinen Späßchen am Rande. Mit meinem Namen hab ich eben den Vorteil etwas spassiges mitteilen zu können, was nicht (wie ansonsten üblich) zu Lasten Anderer geht. 🙂
    So, nu Spass beiseite – zurück zum Thema

    Gruß
    Guido

    PS: Besorg uns lieber mal´n Päckchen Ahnung, wie „C.Krach“ meint! (LOL)

  12. F.Hiltscher sagt:

    @C.Karch Freitag, 02.03.2007 um 10:46

    “ Wollen Sie auf ewig dieses Tätigkeitsfeld DEKRA und TÜV überlassen? Wissen Sie überhaupt welche Tätigkeitsfelder die vom BVSK geplante Organisation abdecken will ?

    Wenn nicht, einfach mal die Klappe halten “

    SoSo,
    Und wenn ja ,was ist dann mit Klappe halten Herr Kollege?
    Auserdem habe ich die Zielgruppen bereits angeführt. Überlesen?
    Aber den Ernst der Lage haben auch Sie nicht erkannt, eigentlich schade.

  13. SV Wehpke sagt:

    C.Karch Freitag, 02.03.2007 um 10:46

    Zitat: Selten so einen Schwachsinn gelesen Herr Hiltscher.:
    Sehr verehrter Herr Hiltscher,

    dem Herrn Karch kann ich mich nur anschließen. Jetzt haben Sie aber deutlich überzogen mein „Herr“.

    Ich denke Sie wollen immer schön sachlich bleiben und nicht persönliche Angriffe fahren. Ihre bisherige diesbezügliche Darstellung verrät nur eins.

    Ihr Halbwissen in dieser Angelegenheit gepaart mit Halbwahrheiten und Spekulationen rabulistisch verrührt und wütend umsichbeißende Mißgunst. Und Ihre oben zitierte normale Denkweise scheint Ihnen ja auch mittlerweile abhanden gekommen zu sein.

    Im Ernst, — dem Fuchs können Sie nicht das Wasser reichen, – selbst wenn Sich sich dabei auf eine Leiter stellen würden.

    Ich bin enttäuscht von Ihnen, und vermutlich viele andere auch.

    Sie Schaden mittlerweile diesem Blog mehr als Sie ihm nutzen. Sie zerstören Ihr eigenes „Werk“. Machen Sie so weiter und die HUK wird’s Ihnen danken.

    WEHPKE

  14. Supervisor sagt:

    @Karch
    >Wissen Sie überhaupt welche Tätigkeitsfelder die vom >BVSK geplante Organisation abdecken will ?
    >Wenn nicht, einfach mal die Klappe halten

    Herr Karch,

    klären Sie uns Dummen und Unwissenden doch einfach mal auf. … Wenn’s geht in einem zivilisierten Ton.

    Supervisor

  15. F.Hiltscher sagt:

    SV Wehpke Freitag, 02.03.2007 um 11:36
    „Im Ernst, — dem Fuchs können Sie nicht das Wasser reichen, – selbst wenn Sich sich dabei auf eine Leiter stellen würden. “

    Habe auch nie behauptet und schon gar nich angestrebt der Wasserträger vom Herrn Fuchs zu sein bzw. zu werden.
    Davon hat er doch schon genug wie ich sehe.

  16. sv wehpke sagt:

    @C.Karch Freitag, 02.03.2007 um 10:46

    Zitat: Selten so einen Schwachsinn gelesen Herr Hiltscher.:
    Sehr verehrter Herr Hiltscher,

    dem Herrn Karch kann ich mich nur anschließen. Jetzt haben Sie aber deutlich überzogen mein „Herr“.

    Ich denke Sie wollen immer schön sachlich bleiben und nicht persönliche Angriffe fahren. Ihre bisherige diesbezügliche Darstellung verrät nur eins.

    Ihr Halbwissen in dieser Angelegenheit gepaart mit Halbwahrheiten und Spekulationen rabulistisch verrührt und wütend umsichbeißende Mißgunst. Und Ihre oben zitierte normale Denkweise scheint Ihnen ja auch mittlerweile abhanden gekommen zu sein.

    Im Ernst, — dem Fuchs können Sie nicht das Wasser reichen, – selbst wenn Sich sich dabei auf eine Leiter stellen würden.

    Ich bin enttäuscht von Ihnen, und vermutlich viele andere auch.

    Sie Schaden mittlerweile diesem Blog mehr als Sie ihm nutzen. Sie zerstören Ihr eigenes „Werk“. Machen Sie so weiter und die HUK wird’s Ihnen danken.

    WEHPKE

  17. Skydiver sagt:

    „Im Ernst, — dem Fuchs können Sie nicht das Wasser reichen, – selbst wenn Sich sich dabei auf eine Leiter stellen würden“.

    WEHPKE

    Ich bin fest davon überzeugt, dass hier niemand versucht einem Herrn Fuchs das Wasser zu reichen das übernehmen ja schon die Mitglieder des BVSK, dazu braucht es nun wirklich keine unabhängigen Sachverständigen.

  18. Störtebeker sagt:

    Jesses,

    da sind zwei „Kollegen“ aber richtig sauer! Nun gut, so lange es bei diesen beiden bleibt, kann man`s ja verkraften.

    Die Mehrheit der wirklich unabhängig arbeitenden und ö.b.u.v. Kollegen werden sich langfristig wieder an ihren Eid erinnern und sich nicht irgendwelche Weisungen von Dritten zu unterwerfen, nur des Umsatzes wegen.

    Grüße aus stürmischer See
    Störtebeker

  19. sv wehpke sagt:

    @F.Hiltscher Freitag, 02.03.2007 um 12:04
    Habe auch nie behauptet und schon gar nich angestrebt der Wasserträger vom Herrn Fuchs zu sein bzw. zu werden.
    Davon hat er doch schon genug wie ich sehe.

    Herr Hiltscher,

    Danke, – Sie bestätigen meine obigen Ausführungen. Ihre Denkschemata sind festgefahren. Es geht nur noch schwarz/weiß. Und in Sachen Rabulistik sind Sie ja ausgewiesenermaßen ein Sachverständiger. Weiter so !!

    WEHPKE

  20. Heinzelmännchen sagt:

    Ich vermisse die Sachdienlichen Hinweise der Herrn vom BVSK.

    Nur persönlich gegen Herrn Hiltscher zu werden ist ja weniger als die Leute von der HUK zusammenbringen.

    Müssen wir solche persönlichen Angriffe im Blog lassen?
    Im Captain HUK-Forum hätten Sie von mir höchstpersönlich eine Ermahnung erhalten.

    ________________ENDE______________

  21. Frank sagt:

    @Heinelmännchen,

    warum denn nicht? Damit sieht doch jeder gleich wie „Intelligent“ manche sind wenn man die Wahrheit sagt.

    Altes Sprichwort:

    getroffene Hunde bellen……….

    Nu aber Schluß mit dieser Stimmungsmache und zurück zu Sachlichkeit.

  22. Störtebeker sagt:

    Erklärendes zum Sprachschatz des „SV“ WEHPKE für unsere „Nichtanwälte“:

    Rabulistik (von lat: rabire, toben, oder von rabula, marktschreierischer Advokat) ist die (zweifelhafte) „Kunst“, wortwörtlich „recht zu haben“ bei einer Sache, die inhaltlich unehrlich ist und nicht vertreten werden kann; also Wortverdreherei oder Haarspalterei. Bezüglich Juristen ist die Rabulistik eine Bezeichnung für rechtsverdreherisches und abwegiges Anwalts- bzw. Juristengeschwätz oder Winkelzüge.

    Habe ich nun wieder jemanden enttarnt?

    Auf der Flucht …
    Störtebeker

  23. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Kollegen und User,
    ruhig Blut es gibt keine Gründe sich gegenseitig zu beschimpfen.Da gibt ist die eine und da die andere Meinung.Ich habe meine Meinung bzw. des BVSK geäußert und erwarte auch keine Lobeshymnen.
    Jene SV welche dieses Vorhaben des BVSK unterstützen, sollen das doch gerne machen, was hält sie davon ab?
    Die Kollegen welche vorher denn Fuhrpark XY, oder das große Autohaus YX, oder die Spedition XY, oder die große Autovermietung XY betreut haben fliegen halt da raus, weil nun jemand anklopft mit anderen Preisen und Konditionen.
    So einfach ist das.
    Und ich brauche kein Hellseher zu sein, dass das auch die SSH,
    sowie Kleinere SV Büros trifft, welche evtl. im BVSK Mitglied sind.
    Muß man mir dann so solche Sätze entgegen schleudern wie folgt:

    „Ihr Halbwissen in dieser Angelegenheit gepaart mit Halbwahrheiten und Spekulationen rabulistisch verrührt und wütend umsichbeißende Mißgunst. Und Ihre oben zitierte normale Denkweise scheint Ihnen ja auch mittlerweile abhanden gekommen zu sein“.

    Also etwas mehr Zurückhaltung in der Wortwahl bitte, und nicht meinen Beitrag zum Problem machen, dass mit Sicherheit das Eure wird. Man nennt dann so etwas „den eigenen Ast absägen“
    MfG

  24. tostenoneh sagt:

    WENN EIN ARZT IMMER NUR MIT ERKÄLTUNGEN ZU TUN HAT JA KANN ES DA NICHT SEIN DAS ER SELBST MAL HUSTEN MUSS WER SICH ÜBER LÄNGERE ZEIT NUR MIT WORTVERDREHERN …
    ICH GLAUBE FH HAT NUR GEHUSTET
    WAS HEISST HIER DENN WASSERREICHEN ,IN SACHEN EHRLICHKEIT BESTIMMT IN ZWEIZÜNGIGKEIT EHER WOHL NICHT

  25. erwin anonymous sagt:

    was für ein gefasel…

    seltsam ist, dass anscheinend einige user den sinn dieses blog mittlerweile verkennen und meinen, mehr oder weniger geistige ergüsse von sich geben zu müssen, die kein mensch braucht oder gar versteht….

    ea

  26. sv wehpke sagt:

    Der letzte macht das Licht aus.

    Da halt ich es mit Herrn Hiltscher:
    Ich habe oben nur meine persönlich Meinung dargelegt.
    Zugegeben, ich war auch nicht gerade zärtlich.

    Der Unterschied zu Herrn Hiltscher ist allerdings der:

    Wenn Er Dritte angreift (wen auch immer) und diesen hier in der Öffentlichkeit mindestens mal Parteienverrat vorwirft, so ist das seine persönlich Meinung und keinesfalls etwa ein Angriff auf eine Person. Ich erspare mir hierzu den Kommentar.

    Ein altes Sprichwort sagt: Sag mir mit wem du gehst und ich sag dir wer du bist. Ich gehe jedenfalls jetzt nicht weiter mit. Und es würde mich nicht wundern wenn einige andere gute Leute (Perter Pan u.a.) hier auch bald nicht mehr sind. Und nicht vergessen, Der letzte macht das Licht aus.
    WEHPKE

  27. Andreas sagt:

    Ich habe ja schon ein paarmal betont, dass ich nicht mit allem einverstanden bin, was hier geschrieben wird.

    Was mich jetzt aber über alle Maßen ärgert. ist, dass es hier Blogger gibt, die tatsächlich keine Ahnung von Vorgängen im BVSK haben, außer dem, was sie gehört haben, und hierzu Dinge äußern, die die Persönlichkeit angreifen.

    Es geht hier jatzt nicht darum, ob öbuv SV irgendwelche Weisungen entgegen nehmen. Es geht auch nicht darum, ob unabhängige SV gegen geltendes Recht verstoßen.

    Es scheint mittlerweile nur noch gegen einen Verband als solchen zu gehen (auch in anderen Blogg-Beiträgen) und gegen deren Mitglieder.

    Mein Tipp liebe Kollegen. Werden Sie differenzierter und sachlicher. Es kann gerne darüber diskutiert werden, ob einzelne Verbandsvorgaben sinnvoll sind oder nicht. Aber es kann und darf nicht persönlich verletzend sein.

    Grüße und schönen Abend

    Andreas

  28. Autofahrer sagt:

    hier wurde mitgeteilt, dass der BVSK eine Firma gründen will, mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern, die Aufträge von Versicherungen bekommen, wenn diese sich an Preisabsprachen für ihre Gutachten halten.
    Meine Frage ist, muss ich dann damit, wie schon oft bei Gutachten für Erkrankungen damit rechnen, dass hier Gutachten auch bei Unfallschäden im Sinne der beauftragten Versicherung ersgtellt werden, damit besagter Gutachter dann auch den nächsten Auftrag bekommt? Eigentlich habe ich immer gedacht ein ö. b. u. v. GA muss immer unbefangen sein.
    Wenn das der Fall ist, kann ich dann so einen Gutachter ablehnen und mir selber einen suchen?
    Vorausgesetzt ich merke überhaupt, dass hier ein Gutachten eines gekauften Gutachters vorliegt. Also irgendwie ist mir das doch sehr suspekt.

    MfG. sehr nachdenklicher Autofahrer

  29. Raif Özalan sagt:

    Ja lieber Herr Franz Hiltscher !

    Sie haben den Nerv viele getroffen. Es gibt bei uns ein Sprichwort:

    Wer die Wahrheit sagt, wird aus allen dörfern verbannt.

    Ich hoffe nicht, dass es hier zutrifft, denn ich glaube immer noch an freier Meinungsäußerung, die eine Grundlage der Demokratie ist.

    In diesem Sinne, es fügt sich was zusammen gehört.

    Herzlicvhe Grüße
    Raif Özalan

  30. Skydiver sagt:

    Die Wahrheit ist oft sehr unpopulär, viele Menschen können sie einfach nicht verkraften und müssen wenn die eigene Illusion schwindet wild und niveaulos umsichschlagen.

  31. F.Hiltscher sagt:

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können,
    muß man vor allem ein Schaf sein.
    Albert Einstein

    Ob Einstein schon damals über Verbände Bescheid wußte?(LOL)

  32. Andreas sagt:

    Hallo Autofahrer,

    das Ziel der SV-Organisation (die übrigens gerade nicht vom BVSK gegründet wird, sondern von Mitgliedern des BVSK), sind Großauftraggeber wie Leasingfirmen, Flottenkunden, u.ä. deutschlandweit bedienen zu können. Ob die Organisation gegründet wird, steht noch gar nicht fest. Es geht hier gerade nicht um Versicherungen!

    Davon abgesehen haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass ein öbuv SV unabhängig sein muss. Das müssen aber nicht nur die öbuv, sondern alle SV sein, die ihrem Beruf vernünftig ausüben wollen. Die öbuv SV haben dies aber expliziet in ihrer SV-Ordnung stehen und durch die Vereidigung akzeptiert.

    Die freie Wahl des Sachverständigen haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall immer, auch wenn Ihnen die Versicherung einen schicken will.

    Im Kaskofall haben Sie die Möglichkeit, dann, wenn Sie meinen, dass das Gutachten des SV nicht richtig ist, das so genannte Sachverständigenverfahren anzustrengen.

    Grüße

    Andreas

  33. WESOR sagt:

    Lieber Autofahrer,

    jedes Gutachten das nicht vom Gericht beauftragt wird ist ein sogenanntes Parteigutachten der Unfallbeteiligten.
    Hier ist anzumerken das jeder Parteigutachter für seine Partei in rechtlicher und technischer Hinsicht das beste für seine Partei daraus macht.
    Bleiben wir bei einem ganz einfachen Beispiel.

    Die Original-Plastikstoßverkleidung wird angefahren und bricht. Die Verursacher/Versicherungspartei-Sachverständige werden diese Stoßverkleidung kleben und lackieren. Dann schaut diese nach außen wieder so aus wie vorher. Ihr Anspruchs-Gutachter wird eine neue Stoßverkleidung aufschreiben. Das ist der Unterschied. Weil Sie so gestellt werden sollen als wäre der Schaden nicht eingetreten. Das gleiche Bewerten findet natürlich auch bei Totalschaden statt. Der Verursacher-Sachverständige wird zu einem niedrigen Wert vor dem Unfall und zu einem hohen Wert nach dem Unfall kommen, weil das für seine Versicherung die niedrigsten Schadenersatzleistung ergibt. Der Gutachter des Geschädigten sieht das verunfallte Auto und schreibt den Wert des regionalen Marktes also den Händlerverkaufswert für den Gebrauchtwagen am Ort in Ihr Gutachten. Sie sehen der entscheidende Ermessungsspielraum des Sachverständigen/Gutachters lehnt sich an die Interessen seines Auftraggebers an. Aus diesem ganz einfachen Grunde will die Versicherungswirtschaft nur die eigenen abhängigen Sachverständigen Organisationen an das Auto lassen. Darum wird versucht den Gutachter des Geschädigten als Wegelagerer des Verischerungsprofites auszuschalten. Denken Sie an den Spruch: Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe. Und jetzt zur Unabhängigkeit:
    Ein Versicherungssachverständiger ist von seinem Arbeitgeber abhängig das leuchtet jedem ein. Und um das jetzt nicht so richtig ruchbar zu machen für den Geschädigten, versucht die Versicherung sich organisierten Sachverständigenorganisationen zu ermächtigen. Dort wird klar verkündet, ihr bekommt von uns im Jahr über 1000 Aufträge zu diesen Bedienungen.
    Etwas anderes ist beim freien Gutachter, er bedient den einzelnen Geschädigten der vielleicht alle paar Jahre mal einen Haftpflichtschaden hat. Der ist auch abhängig von seinem Kunden, aber doch nicht so, als der von der Versicherungs beauftragte. Theoretisch gibt es nur eine richtige Bewertung, in der Praxis aber stehen sich Anspruch und Abwehr Sachverständige/Gutachter gegenüber.

    Allein die Tatsache das die Versicherung ihren Sachverständigen ankündigt, zeigt doch schon das die Versicherung alleine über Schuld und Schadenhöhe bestimmen will. Also nehmen Sie sich von Anfang an den eigenen Parteigutachter und lassen den von der Versicherung nicht an ihr Auto. Erst das Gericht kann dann einen Gerichtssachverständigen bestimmen. Dann haben Sie einen Beweis für ihren Anspruch und die Versicherung hat keinen Beweis zur Abwehr. So einfach geht das.

    Vielfachen Schaden richten heute die Werkstätten beim Haftpflichtschaden an: Als erstes faxen sie die Reparaturkosten-Übernehmeerklärung an die Versicherung.
    Als zweites schickt die Versicherung ihren Sachverständigen in die Werkstatt. Dann einigen sich Versicherung und Werkstatt über das beschädigte Vermögen Auto des Kunden. Und Sie lieber Autofahrer hören nur die wirtschaftlichen Interessen von Werkstatt und Versicherung. Von der Beweisvernichtung für ihren Anspruch wird gar nicht mehr gesprochen.

    Sie lassen doch sonst nicht von Dritten über ihr Vermögen entscheiden, warum dann bei einem Unfall?

  34. Autofahrer sagt:

    Hallo WESOR,

    Sie schreiben mir: „jedes Gutachten das nicht vom Gericht beauftragt wird ist ein sogenanntes Parteigutachten der Unfallbeteiligten.“

    Hier war meine Sorge in erster Linie begründet. Wenn nun das Gericht denkt, mit einem ö. b. u. v. GA einen unabhängigen GA beauftragt zu haben, in Wirklichkeit ist dieser GA jedoch vertraglich an die Versicherung gebunden, die meinen Schaden nicht bezahlen will. Wie soll ich da zu meinem Recht kommen?
    Wem kann ich dann noch vertrauen?

    Ein immer noch nachdenklicher Autofahrer

  35. WESOR sagt:

    Lieber ‚Autofahrer,

    wenn es nur mehr von Ihrer Sorte geben würde, dann wäre vielen geholfen. Sie haben vollkommen Recht. Das was Sie in diesem Blog lesen ist ein Teil von Ihren Bedenken. Wir freien unabhängigen öbuv Sachverständigen bekommen das zunehmend zu spühren. Die Gerichte beauftragen DEKRA Sachverständige die sich inzwischen auch öbuv lassen können. Dieser ist auf der einen Seite über den Rahmenvertrag seines Arbeitgebers der DEKRA mit einem Rahmenvertrag mit der beanspruchten Versicherung vertraglich verbunden und wird dennoch vom Gericht als Gerichtsgutachter bestellt. Das gleiche finden Sie bei SSH Stationen. Diese Sachverständigen sind über Verträge mit Versicherungsunternehmen verbunden und werden als öbuv auch von den Gerichten beauftragt. Es gibt zunehmend auch zertifizierte Sachverständige in diesem Bereich. Die sich hautptächlich über Verbände mit den Versicherungen einen Vertrag eingehen. Bestimmte Zertifizierer stehen den Versicherungen nahe. Weil die eben einen großen angestellten Bestand an Sachverständigen haben und diese auch ein Pseudo Anerkennung darstellen wollen.

    Darum gibt es derzeit für den Laien nur eine Möglichkeit sich zu informieren. Geben Sie den Namen des Sachverständigen in die Suchmaschinen ein, finden Sie diesen Namen schauen Sie sich an für wem er tätig ist und wo er gelistet ist. Finden Sie dessen Namen nicht oder nur auf seiner Homepage sollten Sie ein gutes Gefühl haben können Sie ihm vertrauen. Am bedenklichsten ist die Sachverständigenwahl im Bereich der Gesundheitsschäden. Denn diese Sachverständigen sind fast ausnahmslos mt Versicherungs/Berufsgenosenschaftsaufträgen belastet.

    Es ist ebenso, wer viel Geld hat, hat viel Macht!

    Also einfach die großen Organisationen meiden. Schauen Sie unter SSH scherzhaft schon Schnell-Schaden-Halbierung genannt oder schauen Sie sich die DEKRA Inhalte an, dann wissen Sie wer für wem denkt und stimmt.

  36. SV sagt:

    Respekt, Autofahrer kleine Illustration gegen die ö.b.u.v. aber selber Schuld seit der „ifs“ die Tore für jeden Heini aufgestoßen hat, ist die Wertigkeit sowieso beim Teufel. Ich höre immer unabhängig, die die ständig gegen die ö.b.u.v. wettern, sollten sich lieber mal mit dem gesonderten Vorschriften des StGB befassen, die bekommt der vereidigte SV im gegensatz zu vielen seiner schmerzfrei agierenden Kollegen mitunter mehr als deutlich zu spüren.

    Im übrigen kann ausnahmslos jeder Bürger mit Sachverstand für einen Gerichtsauftrag bestellt werden. Zum DEKRA, mir sind bis jetzt keine bekannt geworden, aber zugegebenermaßen ist häufig ein kl. Spähtrupp auf den Kammertreffen zu sehen.

  37. Autofahrer sagt:

    Hallo SV,

    kann Ihren Kommentar nicht ganz nachvollziehen.
    Was ist Schlimmes daran, wenn ich als Verbraucher nicht blindlings die Treppe runter fallen will.
    Ich habe mir nur Gedanken darüber gemacht, ob drin ist was draußen dran steht und was auf mich zukommen kann, wenn ich nicht weiß, welche Fragen vorab geklärt werden sollten. Und ist es nicht an den ö. b. u. v. GA und den Kammern, ich denke Sie meinen hier die IHKs, dafür Sorge zutragen, genauso wie bei den zertifizierten oder einfach nur freien GA, dass hier nur diese beauftragt werden, die eine wirklich unabhängige Arbeit abliefern?
    Wenn ich da an unsere Politiker mit ihren vielen Verpflechtungen mit der Wirtschaft z. B. beim Nichtaucherschutzgesetzt oder der Gesundheitsreform denke, ist es meiner Meinung nach um so wichtiger, wenn man denn erkannt hat, dass etwas aus dem Ruder läuft, gleich tätig zu werden und nicht erst anfängt zu jammern, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Sprich – das Ergebnis meines Gutachtens sichert mir den nächsten Auftag – soweit darf es bei den ö. b. u. v. GA doch nicht kommen.
    Also noch einmal – mir ist jeder Gutachter recht, ob ö. b. u. v., ob zertifiziert oder einfach nur besonders gut in der Leistung, die er anbietet, wenn ich dabei nur keine Nachteile befürchten muss.
    Wenn ich an die Antwort von WESOR denke, dann werde ich bei einem Verkehrsrechtsstreit meinen Anwalt bitten, dass das Gericht den beauftragten Gutachter fragt, ob er Angehöriger einer Organisation mit Versicherungsvereinbarungen oder vertraglich an Versicherungen gebunden ist. Wenn die Antwort ja lautet, wird mein Anwalt einen wirklich unabhängigen Gutachter dem Gericht vorschlagen.
    Und wenn Sie jetzt überlegen, warum ich so gut informiert bin, als Schöffe am Gericht kann der immer dazu lernen, wer dort seine Aufgaben ernst nimmt.

    Daher lieber SV – Holzauge sei wachsam!

  38. tostenoneh sagt:

    hallo erwin,ein rabulist ist ein wortverdreher. herr hiltscher beschäftigt sich seit längerem sehr viel mit huk schreiben in denen rebulistik angewand wird.mag also sein ,das es hier für einige den anschein hatte er selbst wäre dieser huk unart in bezug auf die hier geäusserte meinung verfallen. dem ist jedoch nicht so, weil rebulistik immer unehrlichkeit voraussetzt. anders verhält es sich da bei der vielfach nachgewiesenen doppelzüngigkeit des bvsk vorsitzenden. doppelzüngigkeit ist immer zumindest in eine richtung unehrlich, die beste voraussetzung also für rebulistik. so offen wollte ich das eben hier nicht schreiben und ein bisschen denktraining schadet sicherlich nicht
    .
    hallo andreas
    ich meine man benötigt keine weitere organisation um autraggeber- oder vermittler-gerechte gefälligkeitsgutachten zu erstellen. diejenigen die schon immer zielorientierte gutachten erstellen werden den interessen dieser grossauftraggeber bei verhandlungen dann schon am nächsten kommen und letztlich doch den zuschlag bekommen. deshalb mus es vielmehr die aufgabe eines berufsverbandes versicherungsunabhängiger qualifizierter kfz-sv -den es noch nicht gibt- sein,diese verbindungen und zielvorgaben der auftraggeber offenzulegen und den weg, diesen missbrauch der sv tätigkeit zu bekämpfen, nicht nur aufzuzeigen sondern zu organisieren und zwar in konstatierten aktionen.quasi immermal wieder richtig auszufegen.
    für jede ungerechtigkeit gibt es auch immer einen weg in die gerechtigkeit -negation der negation…-
    man-verband- muss ihn nur finden und gehen.
    guter ansatz der hinweis auf das sachverständigenverfahren-svv-, aber ehrlich wieviele machen sie pro tag-woche oder gar nur monat? mittlerweile kann man doch nahezu jedes kaskogutachten wegen der og gefälligkeitsvereinbarungen für das gutachtenergebnis zwischen massenauftraggebern und gutachtern -egal ob vers angestellte oder nicht- in einem solchen svv erfolgreich angreifen und was glauben sie in wieviel prozent der fälle das tatsächlich geschieht, in keinem einzigen.

  39. WESOR sagt:

    Autofahrender Schöffe,

    gut dass Sie sich offenbart haben. Das bringt uns schnell ein Stück weiter. So wie ein Richter sich des sachverständigen Rates bedient ohne über die Herkunft des Sachverständigen Gedanken zu machen sehe ich mehrfach bei verkehrsanlytischen Gutachten eine völlig abwegige Handhabung, da trägt ein bestellter Sachverständiger einen PC an den Tisch und lässt eine Computerprogrammdarstellung ablaufen und der Sachverstand von Richter und Staatsanwalt ist nicht gefragt. Stellt man den Sachverständigen dann entscheidende Fragen wie er zu diesen Angaben gekommen ist, folgt eine einfache Antwort: Nach meinen Angaben hat das Programm so gerechnet. Dann lehnen sich doch einige beruhigt zurück und verstecken ihre Unwissenheit hinter einem Urteil.

    Für mich sollten Richter nur über etwas urteilen das sie auch verstehen. Aber offensichtlich hat das PC-Programm schon die Hoheit übernommen. Ein sachkundiger Schöffe fehlt aber in den meisten Verfahren. Ich gebe zu, es ist wirksam einen Film vorgespielt zu bekommen und danach zu entscheiden. Aber war der Film richtig?
    Da gibt es noch einen Punkt der mich persönlich ärgert. Im Auftrag der Polizei nehmen DEKRA Sachverständige Unfälle auf. Obwohl die DEKRA Rahmenverträge mit der Versicherungswirtschaft hat.

  40. WESOR sagt:

    Warum gibt es so wenig Sachverständigenverfahren?

    Weil es soviel Laien unter den Versicherungsnehmern gibt!

    Die glauben einfach daran, was ihnen der Sachverständige der Versicherung aufschreibt.

  41. Fritz sagt:

    @wesor
    Vollkommen richtig!
    Letztes Sachverständigenverfahren schon über ein Jahr her.
    Und wohl auch nur weil der Versicherungsnehmer Rechtsanwalt ist. Ein weiterer Bereich wo Aufklärung notwendig ist!!

  42. In unserem Captain Huk Forum gibt es die Kategorie Kaskorecht [AKB, SV-Verfahren).

    Diese Kategorie würde sich sehr freuen, wenn man ihr etwas Leben einhauchen würde. 😉

    ____________________________ENDE___________________________

  43. F.Hiltscher sagt:

    @Andreas Samstag, 03.03.2007 um 06:06 Hallo Autofahrer,

    „das Ziel der SV-Organisation (die übrigens gerade nicht vom BVSK gegründet wird, sondern von Mitgliedern des BVSK), sind Großauftraggeber wie Leasingfirmen, Flottenkunden, u.ä. deutschlandweit bedienen zu können. Ob die Organisation gegründet wird, steht noch gar nicht fest. Es geht hier gerade nicht um Versicherungen!“

    Auszug aus BVSK Rundschreiben!!

    „Die Sachverständigen der Gesellschaft erbringen Dienstleistungen in den klassischen
    Bereichen moderner Kfz-Sachverständigentätigkeit. Durch Kooperationen können auch
    angrenzende Geschäftsfelder bedient werden, beispielsweise Arbeitssicherheit,
    baubegleitende Qualitätsüberwachung oder ähnliches.“

    Frage an Adreas:
    Da werden also keinerlei Arten von Schadengutachten erstellt, welche andere Kollegen vorher für diese Firmen XY im Einzelauftrag erstellt haben?

    Auszug aus BVSK Rundschreiben!!

    „Persönliche Voraussetzungen:
    – BVSK-Mitgliedschaft und Zertifizierung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung
    – Akzeptanz des Qualitätssicherungssystems
    – Akzeptanz des Preistableaus
    – Akzeptanz der Auftraggebervorgaben bezüglich Gutachtengestaltung“

    Frage an Andreas:
    Ist es richtig dass von ö.b.u.v.SV folgendes erwartet und gefordert wird?

    㤠5 Vereidigung
    5.1. Der Eid
    Der Sachverständigeneid ist die ernsthafte und feierliche Versicherung des Sachverständigen, nach der eigenen Überzeugung, unparteiisch und gewissenhaft Gutachten zu erstatten und Sachverständigenleistun-gen zu erbringen. Gleichzeitig verspricht er damit, die Pflichten nach der Sachverständigenordnung einzuhalten.“

    Frage an Andreas:
    Wie können öffentlich bestellte u. vereidigte SV mit den nachstehend aufgeführten Verpflichtungen überhaupt eine in Erwägung ziehen eine Organisation zu gründen, wo u.a.Voraussetzung ist,

    „- Akzeptanz des Preistableaus
    – Akzeptanz der Auftraggebervorgaben bezüglich Gutachtengestaltung“?

    Für die unkundigen Leser möchte ich nun die Verpflichtungen der ö.b.u.v. SV etwas ausführlicher ablichten.Bilden Sie sich selbst eine Meinung.

    Auszüge der MSVO der IHK:
    § 8 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
    8.1. Unabhängigkeit erfordert:
    8.1.1 Der Sachverständige darf bei der Erbringung seiner Leistung keiner Einflussnahme von außen unterliegen, die geeignet ist, seine Feststel-lungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen so zu beeinflussen, dass die gebotene Objektivität der Leistung und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen nicht mehr gewährleistet sind.

    8.1.2 Der Sachverständige darf bei der Übernahme, Vorbereitung und Durch-führung eines Auftrags keiner Einflussnahme persönlicher, wirtschaftli-cher oder beruflicher Natur unterliegen. Mithin darf ein Sachverständi-ger

    8.1.2.1 keine Gefälligkeitsgutachten erstatten, zum Beispiel keine fachlichen Weisungen seiner Auftraggeber befolgen oder deren Wünschen hin-sichtlich eines bestimmten Ergebnisses entsprechen, wenn diese das Ergebnis verfälschen.

    8.1.2.2 keine Gutachten für sich selbst, Verwandte, Freunde oder sonstige Personen erstatten, zu denen er in einem engen persönlichen Verhält-nis steht.

    8.1.2.3 keine Gutachten über einen längeren Zeitraum ganz überwiegend für nur einen einzigen Auftraggeber (z. B. eine bestimmte Versicherung) erbringen.

    8.1.2.4 keine sonstigen Bindungen vertraglicher oder persönlicher Art einge-hen, die seine Unabhängigkeit bei der Gutachtenerstattung in Frage stellen können.

    8.1.3 Das Einkommen eines angestellten Sachverständigen oder eines Sachverständigen in einer Sozietät darf nicht an die Zahl und die Er-gebnisse seiner Gutachten gekoppelt werden.

    8.2 Weisungsfreiheit bedeutet:
    8.2.1 Der Sachverständige darf bei der Erbringung seiner Leistungen nicht vertraglich verpflichtet werden, Vorgaben einzuhalten, die die tatsächli-chen Ermittlungen, die Bewertungen und die Schlussfolgerungen derart beeinflussen, dass unvollständige oder fehlerhafte Gutachtenergebnis-se verursacht werden.
    8.2.2 Es muss sorgfältig zwischen Anweisungen zum Gutachtengegenstand, Beweisthema und Umfang des Gutachtens auf der einen und der sach- und ergebnisbezogenen Weisung auf der anderen Seite unterschieden werden. Der erste Teil der Alternative ist rechtlich nicht zu beanstan-den, weil nur der Auftraggeber bestimmen kann, was Gegenstand einer gutachterlichen Untersuchung sein soll. Der zweite Teil der Alternative kann nur unter den Voraussetzungen von 8.2.1 akzeptiert werden.
    8.2.3 Die Ausführungen zu 8.2.1 und 8.2.2 gelten uneingeschränkt für Sach-verständige im Angestelltenverhältnis. In diesem Fall sind jedoch orga-nisatorische Weisungen des Arbeitgebers an den angestellten Sach-verständigen zulässig. Mithin kann der Arbeitgeber beispielsweise die Arbeitsbedingungen, die Urlaubszeit und die Verteilung der Aufträge regeln.

    8.3. Gewissenhaftigkeit erfordert:
    8.3.1 Sorgfältige Prüfung, ob das Beweisthema (bei Gerichtsauftrag) oder der Auftrag (bei Privatauftrag) in seinem wesentlichen Inhalt innerhalb des Sachgebiets liegt, für das der Sachverständige öffentlich bestellt ist. Bei negativem Ergebnis hat der Sachverständige den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass er für das in Frage kommende Sachgebiet nicht öf-fentlich bestellt ist. Zweifelsfälle sind vor Auftragsübernahme mit dem Auftraggeber oder notfalls mit der IHK zu klären. Betrifft der Auftrag nur zum Teil das eigene Sachgebiet, so ist der Auftraggeber auch auf die-sen Umstand hinzuweisen. Nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch darf ein weiterer, fachlich zuständiger Sachverständiger hinzugezogen wer-den.

    Ablehnen sollte der Sachverständige die Übernahme des Gutachte-nauftrages bei einem Privatauftrag auch dann, wenn er Grund zur An-nahme hat, dass das Gutachten missbräuchlich verwendet oder das Ergebnis verfälscht werden soll. Vorsicht ist geboten, wenn bei der Be-sprechung des Gutachtenauftrags vom Sachverständigen bestimmte Zusicherungen hinsichtlich des Ergebnisses des Gutachtens verlangt werden oder gewünscht wird, dass bestimmte Tatsachen oder Unterla-gen unberücksichtigt und vieles mehr.

    Frage an Andreas:
    Warum will man für diese neue zu gründende Organisation öffentlich bestellte und vereidigte SV?

  44. H. Nordmeier sagt:

    Niemals wird es einem wirtschaftlich orientierten Verband gelingen die ö.b.u.v. Kollegen in respektabeler Anzahl hinter sich zustellen, Leute ohne jegliches Ehrgefühl und Anstand die ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellen, wird es unstrittig auch aus diesem Lager geben.

    Aber für einen seriösen Anstrich gibt es ja die zweite und dritte Wahl, als Aushängeschild reichen ja schon ein paar wenige ö.b.u.v. SV.

  45. Andreas sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    wer sagt denn, dass die öbuv Kollegen da alle mitmachen? Ich möchte mich hier im Moment noch nicht weiter zu dem Thema äußern, weil es hier noch um ungelegte Eier geht.

    Aber nur beispielhaft, vielleicht ist mit den Vorgaben auch gemeint, dass gegebenenfalls Besichtigungen auch am Freitag Abend 20.00 h durchzuführen sind…

    Aber so lange noch nichts sicher ist und noch zu viele Fragen offen sind (und die sind offen) und es noch Unstimmigkeiten in anderen Bereichen gibt, zu denen Herr Fuchs zu Stellungnahme aufgefordert wurde bzw. wird, werde ich dazu nicht mehr schreiben als das, was tatsächlich sicher ist.

    Viele Grüße

    Andreas

  46. WESOR sagt:

    Herr Hiltscher,

    sowie Sie die SVO eingestellt haben sollten Sie auch zur Zertifizierung Auskunft geben. Denn die Zertifizierungsgesellschaften werden immer mehr.

    Meine Meinung zu dem angekündigten Verein, es ist ein Abklatsch vom Leistungsangebot der DEKRA und sonst nichts. Dafür stellen sie an die Spitze ein paar öbuv SV der jeweiligen Zunft und kassieren Mitgliedsbeiträge in der Hoffnung den Mitbewerbern einige Aufträge durch Preisdumping abzunehmen.

  47. F.Hiltscher sagt:

    @Andreas Sonntag, 04.03.2007 um 20:55

    Das Thema wurde angeschnitten und hat Kollegen dazu gebracht nachzudenken.Am Beispiel der SSH, welche zahlreich bei Euch vertreten sind, sieht man ja wie so etwas ausartet.(Vorgaben einhalten,neue Weisungen entgegenehmen, Provisionen Zahlen, und das alles sind ö.b.u.v. SV)
    Im übrigen kenne ich einige Kollegen(auch ich selbst) welchen wegen solcher „Verwaltungsfirmen“ langjährige Geschäftsbeziehungen aufgekündigt wurden. Man verspricht eine Optimierung der Geschäftsabläufe und deren Kosten.
    Im Endeffekt ist das eine Beauftragung an eine Stelle, die wieder die Arbeit und deren gewünschten Ergebnisse an die angeschlossenen Partner verteilt. Was ändert sich also:
    Richtig das Preisgefüge und die Person das Sachverständigen, weil es biiliger werden muss..
    Warum Könnte man sonst einen Mitbewerber ausschalten?
    Wer machte diese Arbeiten früher?
    Ich brauche keine Antwort darauf.

  48. hammings sagt:

    Im Kölner Raum beauftragt eine bekannte Versicherung mit Hauptsitz in München regelmäßig öbuv-Sachverständige.
    Einer dieser SVs hat zuletzt bei einer Besichtigung in einer Werkstatt(!) bekundet, er habe Vorgabe, das Lackmaterial mit 20% anzusetzen. (Hier sind mitlerweile 40 bis 45% normal.)
    Und das, obwohl Reparaturauftrag vorlag.
    Mit Unabhängigkeit hat das nichts zu tun.
    Die regelmäßige Beauftragung von öbuv-Sachverständigen hat m.E. nur den Grund, Einfluss auf die Gesinnung des Sachverständigen für den Fall zu nehmen, dass es mal um einen Streitfall geht.
    In einem Prozess hatte ich dann auch den Fall, dass der öbuv nach zweimaliger Ermahnung zur Erstattung des Gutachtens sein Gutachten aus dem Ärmel geschüttelt hat, dass dann bis auf die Stundenverrechnungssätze identisch dem der Versicherung war. Dabei hat er gleich auch die Fehler des Versicherungsgutachtens (Altschäden festgestellt aber versehentlich mitkalkuliert) gleich mit übernommen.

    In einem medienwirksamen Strafprozess wurde ich auf Druck der Verteidiger als weiterer Sachverständiger ernannt.
    Der erste hatte den Verkehrsunfall rein textlich „rekonstruiert“. Auf Druck der Verteidigung hat er dann ein Programm verwendet, aber falsch. Die Eingabewerte wurden dabei dem ja schon bestehenden Ergebnis angepasst, was haarsträubende Werte ergab. Teilabschnitte des Unfallgeschehens wurden einfach ausgelassen (war wohl zu kompliziert).

    Ich habe den gesamten Unfall zu Fuß gerechnet und alle Berechnungen ins Gutachten übernommen. Dabei kam ich zu einem höchst unpopulären Ergebnis.

    In zweiter Instanz hatten wir dann einen umsichtigen Richter und einen Mathematiker als Schöffen. Wäre das nicht so gewesen, wären wir wohl erneut gescheitert.

    Soviel zur Unabhängigkeit von öbuv-SVs.
    Was nicht heißen soll, dass die freien besser sind.

    Es ist halt wie bei allem: Da gibt es gute und weniger gute und auch welche, die man gar nicht braucht.

  49. Andreas sagt:

    Ein wahres Wort…

    Vor allem das Problem der Rekontruktionsprogramme ohne mal an die Unfallstelle zu fahren und sinnvoll zu vermessen, kann einem den letzten Nerv kosten.

    Gut zu Fuß gerechnet, ist allemal besser und weniger Augenwischerei als Parameter einem Programm vorzugeben, bei dem man dann erwartet, dass es so rechnet wie man es will…

    Grüße

    Andreas

  50. hammings sagt:

    Oh ja, das finde ich auch schön.
    Mein spezieller „Kollege“ hat hierzu einfach die Skizze des Ampelphasenplans der Stadt kopiert und behauptet, er habe sie selbst gemacht. Merkwürdigerweise war sie sichbar eine Kopie dieser Skizze, was ja nicht so schlimm gewesen wäre, wenn sie nicht völlig falsch gewesen wäre.

    Das ist überhaupt ein Problem bei solchen Sachen.
    Den Großteil der Arbeit macht aus, den (grob fahrlässigen bis vorsätzlichen) Fehler des anderen nachzuweisen.
    Und dann will das meist noch nicht einmal jemand wirklich wissen. Ist ja bequemer vorher gewesen.

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