Vorfinanzierung der etwas anderen Art – Rechtsanwaltskanzlei hinterlegt „aus eigenen Mitteln“ 7.000,00 EUR bei Gericht für die werte Versicherungsmandantschaft.

Zur Abwechslung gibt es heute ein Schreiben einer (großen) Rechtsanwaltskanzlei an das Landgericht Siegen. Die betroffene Kanzlei, die viel und gerne für Versicherer arbeitet, hatte zur Abwehr der Zwangsvollstreckung Sicherheit für die beklagte Versicherung in Höhe von EUR 7.000,00 aus eigenen Mitteln bei Gericht hinterlegt. Da fragt man sich doch unwillkürlich, warum der Rechtsanwalt hier aktiv in Vorlage für die Mandantschaft gegangen ist? Gab es bei der beklagten Versicherung vielleicht ein kleines Liquiditätsproblem, für das die Kanzlei in die Bresche gesprungen ist oder ist es in Kreisen der Versicherungsanwälte freundschaftlicher usus, hier und da ein paar Tausender für die Versicherer „vorzustrecken“? Wie dem auch sei – hier nun das Schreiben:

Rückgabe der Sicherheitsleistung

… / …

wird beantragt, die Rückgabe der am 29.06.2012 erbrachten Sicherheitsleistung i.H.v. 7.000,- € anzuordnen.

Gründe:

Durch Versäumnisurteil des erkennenden Gerichts vom 24.05.2012 wurden die Beklagten verurteilt. Mit Beschluss vom 01.06.2012 hat das Landgericht Siegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 24.05.2012 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € eingestellt. Daraufhin haben die Beklagten unter dem 29.06.2012 den Betrag in Höhe von 7.000,00 € – auf Anweisung der Hinterlegungsstelle des AG Siegen – bei der Oberjustizkasse Hamm eingezahlt und hinterlegt (Geschäfts-Nr. des AG Siegen: …).

Durch den im weiteren Verfahren vor dem LG Siegen geschlossenen Vergleich ist das Versäumnisurteil, dessen Vollstreckung einstweilen eingestellt wurde, hinfällig geworden, sodass der Grund für die Hinterlegung weggefallen ist. Eine Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil ist nicht mehr möglich. Der Vergleichsbetrag wurde ordnungsgemäß an die Klägerseite ausgezahlt.

Die Rückgabe der Sicherheitsleistung ist daher anzuordnen.

Es wird anwaltlich versichert, dass die Sicherheitsleistung aus eigenen Mitteln vorgestreckt wurde, sodass diese an uns zurückzuzahlen ist.

Wir bitten daher nunmehr um umgehende Rückzahlung.

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