UNBERECHTIGTE KÜRZUNG / STREICHUNG BEIM SCHADENERSATZ

  EINZELFALL  ? ODER STECKT SYSTEM DAHINTER  ?

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Immer mehr Versicherer bedienen sich, wie ich sie nenne, professioneller „Schadenminimierer" um berechtigte Schadenersatzpositionen der Geschädigten zu minimieren, bzw. gänzlich zu streichen.

Hier eine Stellungnahme an den eintrittspflichtigen Versicherer:

München, xx.xx.xxxx

Schädiger- Versicherung : xxxxxxxxxxxxx
Schadennummer: xxxxxxxxxxxxx

Stellungnahme zu vorgenommenen Abzügen betreffend unser Gutachten xxxxxxxx

Auftrag:

Sie erteilten uns am xx.xx.xxxx den Auftrag, zu den vom Versicherer vorgenommenen Abzügen Stellung zu nehmen.
Am gleichen Tage erhielten wir von Ihnen den Schriftverkehr zu diesem Vorgang.

Vorwort:

Gemäß unseren AGB (Preisblatt/Anmerkung/ Satz 4) sind Stellungnahmen für zu Unrecht angegriffene Gutachten kostenpflichtig.

Zur „Prüfung Gutachten der „Firma ControlExpert " vom 10.04.2007

mit dem Aktenzeichen dieser Firma: 70 07-163476 1_

Vorgangsnummer 704571

Name des Prüfers: Anonym, keine Angabe

1.) Zu den Kürzungen bei den Stundenlöhnen:

Die vorgenommenen Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen sind gemäß der BGH- Entscheidung vom 29.04.2003 AZ VI ZR 398/02 nicht gerechtfertigt.

Hierauf haben wir bereits in unserem Gutachten unter XVII. Bemerkungen zu den Stundenverrechnungssätzen eindringlich hingewiesen.

Daher weiß auch die Sachbearbeiterin der Versicherung, Frau B. von der Unrechtmäßigkeit einer solchen Vorgehensweise.

Die vorgenannte Rechtsprechung ist auch der Firma „ControlExpert" bekannt, trotzdem wird hier zum Wohle der Versicherung gekürzt.

Im gegenständlichen Fall haben wir mit den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen der xxxxx- Vertragshändler in München kalkuliert.

Die von der Firma „ControlExpert" angesetzten Stundensätze liegen im Übrigen noch erheblich unter den, von der Firma Dekra bereits im Mai 2005 ermittelten „mittleren Stundensätzen" für die Region PLZ 81675.

Auch diese Zahlen sind der Firma „ControlExpert" hinlänglich bekannt, denn sie wurden (zumindest bis zum 30.09.2005) ausschließlich unter folgender Web- Adresse veröffentlicht:

www.controlexpert.de/stundensaetze/StundenSaetze.aspx

Zu den vorgenommenen Abzügen:

1.) Bei den Arbeitslöhnen:

siehe vorstehende Ausführungen Abzüge nicht gerechtfertigt

2.)Bei den Lackierungskosten:

siehe vorstehende Ausführungen Abzüge nicht gerechtfertigt

3.) Abzug Farbmusterblech/ Mischanlage

zwingend erforderlich und üblich
und nach BGH- Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung
zu erstatten Abzüge nicht gerechtfertigt

4.) Abzug Verbringungskosten:

im gegenständlichen Fall wurde die Verbringung zum
Lackierer mit einer Stunde, sowie die weitere Verbringung
zur Erneuerung der Werbung mit ebenfalls einer Stunde
angesetzt.

Verbringungskosten sind gem. BGH- Rechtsprechung
auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, .daher sind Abzüge nicht gerechtfertigt

ebenso folegnde Oberlandesgerichte:

OLG- Dresden, AZ: 13 U600/01 / OLG Düsseldorf, DAR 2002,68 / OLG Hamm, AZ: 13u135/97 /
OLG Koblenz, NVZ 98,465

5.) Abzug Fahrzeugreinigung:

fällt regelmäßig nach durchgeführter Reparatur an, daher Abzüge nicht gerechtfertigt

6.) Abzug Prüfposition (Hinterrad)

eine Sichtprüfung von außen führte bereits der Unterzeichner
durch und stellte Kontaktspuren an der Reifenflanke außen
fest, deshalb ist der Reifen zu demontieren und von innen
auf Schäden (Gewebebruch) zu prüfen, daher sind auch hier Abzüge nicht gerechtfertigt

3.) Zusammenfassung:

Wir haben unser Gutachten technisch einwandfrei und vor allem rechtskonform erstellt.
Abzüge sind daher k e i n e s f a l l s gerechtfertigt.

Nach unserer Meinung wurde die Firma „ControlExpert" zu dem Zweck installiert, damit einige Versicherungen die unfallgeschädigten Opfer entschädigen, entgegen höchstrichterlicher und ständiger Rechtsprechung.

Dies erklärt auch die Tatsache, dass in diesem „amtlich erscheinenden Prüfbericht" jeglicher Hinweis auf den Verfasser dieser sog. „Prüfung Gutachten" fehlt, wahrscheinlich schämt er sich selbst einer solchen Vorgehensweise.

Der zertifizierte Sachverständige

Eberhard Planner

Nachwort des Verfassers:

Offensichtlich bedienen sich immer mehr Versicherungen solcher Schadenminimierer.
Hier noch einige Meinungen dazu aus Presse, von renommierten Anwälten und Verbrauchern:

In www.Stern.de vom 06.04.2004 bezeichnet Rechtsanwalt Jochen Pamer aus Wassertrüdingen diese Vorgehensweise als "…trickreiche Abzocke der Versicherungen"

Der namhafte Jurist Jürgen Gebhardt vom deutschen Anwaltsverein, führt zu einer solchen Vorgehensweise aus:.

„Ich würde zumindest mal prüfen, in den Fällen, wo der BGH das ausdrücklich entschieden hat, beispielsweise mit den mittleren Stundenverrechnungssätzen. Da sollten sich die Kollegen oder
die Geschädigten überlegen, ob sie nicht Strafantrag wegen Betrugs stellen, denn das halte ich für einen Betrug."

Nachzulesen unter: www.plusminus.de

Kommentar in www.captain-huk.de

Zitat (zum Schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre) in einem dort:
„…Tatsächlich haben diese "Experten" nur das zu schreiben, was die Auftraggeber vorgeben und es ist längst überfällig, einer solchen Vorgehensweise mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten, zumal unterstellt werden darf, dass ihnen die Gesetzwidrigkeit ihrer Aktivitäten durchaus bekannt sein dürfte, wie auch die Tatsache, dass sie Rechtsfragen abhandeln, die nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehören.
Ein Richter soll in einem Rechtsstreit solchen Bestrebungen, mit eine Schaden-/Reparaturbericht den Schadenersatzanspruch zu verkürzen, in einer öffentlichen Sitzung wirkungsvoll entgegengetreten sein. Zu der Ermittlung der berücksichtigten Verrechnungssätze konnte der Sachverständige keine glaubwürdigen und nachvollziehbaren Erklärungen anbieten, worauf der Richter ihn gefragt haben soll, ob er nicht auch erfolgreich als Maler beruflich seine Brötchen besser hätte verdienen können.
Der angesprochen Experte soll dann etwas hilflos dreingeschaut haben, worauf dann der Richter erklärt haben soll, dass er im Streichen ja doch schon eine gewisse Professionalität an den Tag gelegt habe.
„Dem ist nichts hinzuzufügen, weil es zeigt, auf welchem Niveau immer noch versucht wird, Schadenersatzansprüche zu reduzieren."
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Anmerkung des Verfassers:

Bei der Beurteilung dieser ungeheuerlichen Vorgehensweise schließen wir uns der Meinung des vorgenannten Juristen an.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Versicherung um einen einmaligen Ausrutscher der Sachbearbeiterin handelt, daher nenne ich den Namen der Gesellschaft vorerst nicht.
Sollten mir jedoch weitere Fälle dieser Art bekannt werden, nenne ich hier „ Ross und Reiter",
wie dies auch alle Kollegen machen sollten, denen solche Machenschaften bekannt werden.

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61 Antworten zu UNBERECHTIGTE KÜRZUNG / STREICHUNG BEIM SCHADENERSATZ

  1. SV Stoll sagt:

    Vielen Dank für den Hinweiß!

    Dieses Damoklesschwert habe ich schon auf mich zukommen sehen. Auch in meiner Stadt hat die DEVK schon markengebundene Werkstätten unter Vertrag mit Günstig-Konditionen. Hatte schon Bedenken, das dadurch die BGH-Rechtssprechung ausgehebelt werden kann. Guter Hinweiß, sehr wichtig!

    Mfg. SV Stoll

  2. Andreas sagt:

    @Versicherungsfuzzi:

    Wenn Sie sich die Mühe machen eine zeitliche Komponente zu Ihren Ausführungen zu berücksichtigen, ist meine Rechnung richtig…

    Und bevor jetzt alle grübeln:

    Sie haben 0 Euro auf dem Konto und erhalten schnell reguliert das Geld von der Versicherung. Dann lassen Sie das Fahrzeug reparieren und nach zwei Wochen bezahlen Sie die Rechnung der Rep.-firma, dann hat Ihnen der ganze Spaß +3,5 % für zwei Wochen gebracht.

    Jetzt lassen Sie reparieren und die Versicherung hat noch keinen Cent bezahlt, dann bezahlen Sie nach zwei Wochen die Rechnung und sind im Minus. Nach weiteren vier Wochen bezahlt die Versicherung den Schadenersatz, Sie waren also vier Wochen im Minus, statt zwei im Plus…

    Ich habe letztlich nur etwas vereinfacht. Aber dem Grunde nach stimmt meine Rechnung. Im Übrigen sind diese Rechenmodelle üblich, da hilft mein Semester Industriebetriebswirtschaftslehre im Maschinenbaustudium.

    Grüße

    Andreas

  3. joachim otting sagt:

    Hilfreich ist ein Blick in http://www.gdv.de/Downloads/Jahrbuch/JB_2006.pdf
    dort ab Seite 135.

    Mit sachlichen Grüßen

    Joachim Otting

  4. Zitat“Dann lassen Sie das Fahrzeug reparieren und nach zwei Wochen bezahlen Sie die Rechnung der Rep.-firma, dann hat Ihnen der ganze Spaß +3,5 % für zwei Wochen gebracht.“

    Ja, genauso hatte ich Ihre Rechnung verstanden.
    Aber genau darin liegt der ganz gravierende Denkfehler. Das Schadensrecht sieht es nicht vor, dass eine Schadensersatzleistung dem Geschädigten „etwas bringt“, auch keine 3,5% für zwei Wochen.
    Leider ist das inzwischen in weiten Teilen der Bevölkerung in Vergessenheit geraten und manche sind sogar verärgert, wenn sie mit einem kleinen Blechschaden nicht noch ein paar Euro verdienen, denn der Versicherung tut´s ja nicht weh.

    Der Schädiger hat den Schaden auszugleichen. Nicht weniger aber eben auch nicht mehr.

    Aus diesem Grund ist Ihre Rechnug mathematisch richtig aber rechtlich falsch. Und den Ansatz, dass man ja irgendwie noch einen „Schnitt“ machen kann, finde ich persönlich (nicht als Versicherungsangestellter) daneben. Aber das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks.

  5. downunder sagt:

    hi versicherungsfuzzi
    du liegst rechtlich daneben!
    §849 BGB:totalschadens-oder wertmiderungsersatz verzinst sich sich ab dem zeitpunkt des schadenseintritts!
    könnte es sein,dass sie ihr besseres wissen hier absichtlich verschweigen um denen,die zwar das recht kennen,nicht aber die dogmatische herleitung,rechtsunkenntnis unterstellen zu können?
    wenn ich mir die erläuterung von „fuzzi“ bei wikipedia so ansehe(nicht ernst genommene person),
    so passt das doch wie die faust auf`s auge!
    ich nehme ihnen die beteuerung nicht ab,den namen „fuzzi“ironisch motiviert gewählt zu haben.
    tja:bevor man sich einen nick aussucht sollte man halt bei wikipedia mal nachschauen;noch so einen hieb vom beckmann sollten sie künftig zu vermeiden versuchen,sonst bekommt diese seite noch den nächsten kabarettpreis!LOL
    sydney`s finest

  6. cWESOR sagt:

    Die Argumente warum sich die Opfer nicht bereichern dürfen, aber die Versicherungen die Opfer durch das bestreiten „mit Nichtwissen“ weiter absichtlich in Not bringen sind sowas von widerlich.

    Gottseidank gibt es bereits Urteile, indem die Versicherung bei einem Personenschaden zu einem höheren Schmerzensgeld verurteilt wurde, mit der Begründung: Das Opfer über Jahre mit dem Rechtsstreit gequält zu haben..

    Wie kommt es nur, das sich Millionen von Versicherungsopfern nicht wehren. Weil der Staat sie nicht schützt? Er schützt doch sonst jeden sozial schwachen. Aber ein Unfallopfer muß sich Unverschämtheit über Unverschämtheit von der Versicherung gefallen lassen.

    Wenn die Haftpflichtversicherung keine Prämie bekommt kündigt sie den Versicherungsschutz. Wenn die Unfallopfer keine Entschädigung bekommen können sie klagen.
    Nur um den Gerichtstermin zu bekommen vergehen 6 Monate und mehr.
    Das ist der Grund warum sich die Versicherungen so sicher fühlen können. Weil sie wissen, wenn der Geschädigte nach dem Staat ruft, hat er noch mehr Not zu erwarten.
    Diese Falschheit bringt mich so auf die Palme. Anlocken und Abwehren. „Bitte rufen Sie uns an, wir möchten in die Regulierung eintreten unser Sachverständiger ist kostenlos für sie“.
    Ja liebe Opfer „kostenlos“ werdet ihr euer Vermögen los, wenn ihr dem Schadenservice auf den Leim geht…

  7. Andreas sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    Inwiefern bereichere ich mich denn?

    Ich habe einen Schaden. Der lässt sich nicht wegdiskutieren. Ich bekomme dafür zeitnah das Geld ausbezahlt. Dieses Geld lege ich für zwei Wochen an. Dann bekomme ich die Rechnung vom Autohaus und die bezahle ich. Da habe ich mich nicht bereichert, oder wo mache ich da einen Schnitt?

    Das könnte ich nur dann, wenn ich unrechtmäßig Geld erhalte und das nicht zurückzahle.

    Ach ja, nur der Vollständigkeit halber. Ich habe mal ausprobiert, wann ich von der Versicherung die Mahnung für eine nicht gezahlte Beitragsrechnung erhalte. Ergebnis: vier Wochen…

    Im Übrigen lasse ich mir nicht einmal zwei Wochen für das Bezahlen meiner Rechnungen Zeit, sondern bezahle sie immer sofort. Das gehört sich m.E. so bei einem guten Miteinander.

    Grüße

    Andreas

  8. SV Hochmuth sagt:

    Bei einem normalen Reparaturfall ist es in der Regel so, dass das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht, schnellstmöglich repariert wird und die Regulierung meist nach der Fertigstellung des Fahrzeuges erfolgt.

    Es bereichert sich also niemand – ganz im Gegenteil.

    Die Werkstatt finanziert den Reparaturbetrag (zinslos) vor (dürfte sie rechtlich eigentlich gar nicht, da Lohnkosten enthalten sind) und wartet geduldig, bis der SB der Versicherung nach seinen „umfangreichen Prüfungen“ irgendwann gewillt ist, den Schaden vorschussweise oder auch vollständig auszugleichen (oder auch nicht).

    Jeder der schon einmal einen Kfz-Betrieb oder Autohaus geleitet hat, weiß bestens Bescheid über die Höhe und Dauer der Aussenstände aus der Abwicklung von Unfallschäden.

    In Anbetracht der heutigen Finanzsituation und der Tatsache, dass sich die Konten fast aller Kfz-Betriebe notorisch im erheblichen Soll befinden, wird also ein Großteil der Finanzierungskosten bei der Unfallschadenabwicklung durch die Schultern der Kfz-Betriebe getragen und zwar zum Soll-Zinssatz des Kontokorrentkontos.

    Alles andere ist „Haarspalterei“.

  9. Versicherungsfuzzi sagt:

    Hallo downunder,

    vielen Dank für den lieb gemeinten Hinweis. Ich war natürlich ganz schön fertig, nach dem bösen Hieb von Beckmann…

    Auf den Rest gehe ich nicht ein, das steht alles schon weiter oben.

    Vielleicht machen Sie sich einfach mal die Mühe, die Beiträge ganz zu lesen, bevor Sie wieder verbreiten, wer alles „absichtlich“ alles mögliche macht oder nicht macht.

    Sonst kassieren Sie schon wieder den Preis für die beste Lachnummer und bin fertig, weil ich leer ausgehe. Das muss doch nicht sein.
    :-)))

  10. hammings sagt:

    ControlExpert und die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
    Ich bearbeite gerade einen Fall, in dem ControlExpert auf Anweisung einer Versicherung mit Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt „nachkalkuliert“ haben will.
    Die Werkstatt wird konkret benannt und es ist auch eine Markenwerkstatt.
    Die angegebenen Stundenverrechnungssätze stimmen aber nicht. Sie sind zu niedrig.

    Frage: Hat jemand Vergleichbares gesehen?

    Antworten gerne direkt an hammermann@foni.net

  11. SV Kollege sagt:

    Vielleicht hat die Versicherung ja Vereinbarungen mit der betreffenden Werkstatt.
    Könnte ggfs. den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.

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