Lebensversicherungen – Regierung will Kürzungen in Härtefällen abfedern

Berichte zur Kapitallebensversicherern sind eigentlich OT für diesen Blog. Nachdem jedoch fast jeder Bürger, also auch die Leser dieses Blogs von den Auswirkungen dieser Gesetzesänderung massiv betroffen sind, haben wir uns nach der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag vom 08.11.2012 dazu entschlossen, zeitnah über das Geschehen zu berichten, bis die Gesetzesänderung am 21.12.2012 in Kraft tritt – oder auch nicht.

Gemäß einer Meldung der dpa im Handelsblatt soll die umstrittene Änderung des § 56 VAG, die am 08.11.2012 kurz vor 22:00 MEZ vom Deutschen Bundestag in „familiärer Runde“ beschlossen wurde und am kommenden Freitag (14.12.2012) dem Deutschen Bundesrat vorgelegt wird, etwas „abgemildert“ werden. Man wolle angeblich „Härtefälle“ für die Versicherten vermeiden.

Versicherte einer Kapitallebensversicherung, die im Jahr 2013 bzw. 2014 fällig werden, sollen gemäß Bundesfinanzminister nun „nur“ mit 5 – 6% bei der Auszahlung der Ablaufleistung benachteiligt werden. Das wären bei einer Lebensversicherungssumme von EUR 100.000 dann ein Verlust von „nur“ EUR 5.000 – 6.000, die die betroffenen Versicherten zum Wohle der Versicherungswirtschaft „spenden“ sollen? Ein „Super Angebot“, wenn dem Versicherten von den zustehenden EUR 12.000 oder 13.000 Euro der Bewertungsreserven dann „nur“ noch die Hälfte übrig bleibt? Bei allen anderen Versicherten mit einer Vertragsfälligkeit nach 2014 beträgt der „Spendenstandard“ dann wohl 12.000 oder 13.000 Euro? Wobei man nicht unerwähnt lassen sollte, dass es sich bei dem Betrag von 12.000 oder 13.000 Euro gemäß § 153 VVG bereits nur um die Hälfte der anteiligen Bewertungsreserven eines Versicherungsunternehmens handelt. Ein Gesetz, das übrigens von der damaligen Regierungskoalition im Jahr 2007/2008 verabschiedet wurde.

Am Anfang gab es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 (1 Bvr 80/95), nach der die Versicherten „angemessen“ an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. Auf Druck des BverG verabschiedete die damalige Bundesregierung im Jahr 2007/2008 dann das erste Gesetz zum Wohle der Versicherer (§ 153 VVG), nach dem die Versicherten nur noch zu 50% an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. Nachdem, nach Ansicht der Versicherer, ein Anteil der Versicherten von 50% an den Bewertungsreserven immer noch viel zu viel war, will man den Versicherten – mit der gegenständlichen Gesetzesänderung – nun auch noch die restlichen 50% aus der Tasche ziehen (§ 56 VAG)? Erst der Aufschrei durchs Wählervolk hat die Politik etwas bewegt. So wurde aus dem geplanten finanziellen Kahlschlag für die Versicherten eine „Abmilderung“ durch das Bundesfinanzministeriums mit Hilfe einer „Wischi-Waschi-Verordnung“? Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, für wie blöd die Politik das Volk hält?

Wenn man es nicht anders wüsste, müsste man sich fragen, was der Bundesfinanzminister geraucht hat?

Demnach gibt es in der „ominösen Verordnung“ also auch keinerlei Übergangsfristen für auslaufende Verträge zu den Bedingungen vor dem 21.12.2012 und keine Sonderkündigungsrechte für die Altverträge!! Der Gesetzgeber greift in Langzeitverträge (Laufzeit 30 Jahre ++) zum Nachteil der Versicherten ein, ohne irgendwelche (verlustlosen) Ausstiegsmöglichkeiten vorzusehen?
Na da kommt Freude auf bei den kommenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?!

Unabhängig davon sind die avisierten „Abmilderungen“ des Bundesfinanzministers sowieso das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben sind, da für den Versicherten keinerlei Möglichkeit zur Kontrolle oder Überprüfbarkeit dieser „Verordnung“ besteht. Wie bitte sollte solch eine „Verodnung“ praktisch umgesetzt werden? Mit den Versicherern gab es bezüglich Deklarierung der Überschussanteile, Bewertungsreserven usw. bereits in der Vergangenheit jede Menge Stress und gerichtliche Auseinandersetzungen, da schon immer völlig intransparent gearbeitet und damit jeglicher Einblick in die Berechnungsmethode seitens der Versicherer verweigert wurde. Folge dieser Geschäftspolitik war  z.B. auch das finale Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 (1 BvR 80/95). Eine klare Botschaft des BverfG mit der Forderung zu mehr Transparenz und Beteiligung der Versicherten an dem (durch deren Kapital) erwirtschafteten Ertrag. Eine Entscheidung des BverfG, die man seitens der Versichererer mit Hilfe der Politik durch die Änderung des § 56 VAG nun kurzerhand „aushebelt“.
Infolge der vorsätzlichen Intransparenz gibt es keinerlei Möglichkeiten für einen Versicherten, irgendeine „Verordnung“ gegenüber einem Versicherer durchzusetzen. Es besteht sowieso der dringende Tatverdacht, dass die Versicherten – mangels Transparenz vieler Versicherer – schon in der Vergangenheit bei der Abrechung „über den Löffel balbiert“ wurden? Ordentliche bzw. seriöse Geschäftsleute haben nämlich nichts zu verbergen und legen die Berechnungsgrundlage gegenüber ihren Geschäfts-/Vertragspartnern offen?!

Der ganze „Schlamassel“ führt in den nächsten Jahren zu einer gewaltigen Klagewelle einschl. erneuter Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes, sofern das Gesetz tatsächlich den Bundesrat passieren sollte und der Bundespräsident sein verfassungsrechtliches OK gibt. Da bin ich mir sicher.

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2013 hatte die CDU beim Bundesparteitag (03.12.2012 – 05.12.2012) selbst noch den Beschluss gefasst, die Gesetzesänderung des § 56 VAG zurückzunehmen, die die Versicherten einer Kapitallebensversicherung künftig Jahr für Jahr um Milliarden der anteiligen Bewertungsreserven bringen soll. Eine Gesetzesänderung, die unmittelbar in die Altersversorgung der Bürger eingreift und diese deutlich schmälert.

Altersarmut verordnet durch den Bundesfinanzminister?

Dieser „Schnellschuss“ der sog. „Abmilderung“ durch den Bundesfinanzminister ist nichts weiter als eine Farce, um dem Bundesrat am kommenden Freitag „Sand in die Augen zu streuen“, damit es nicht zu dem gefürchteten Einspruch dieses Gremiums kommt. Mit einem Einspruch des Bundesrates würde nämlich das Kartenhaus der Versicherer in sich zusammenfallen, da sich in Folge die Politik ernsthaft mit dieser (verfassungsrechtlich bedenklichen) Gesetzesänderung auseinandersetzen könnte und müsste. Eine Gesetzesänderung, die am 08.11.2012 kurz vor 22:00 MEZ von ein paar „Hanseln“ (ca. 30 anwesende Abgeordnete) am restlichen Parlament vorbei, ohne jegliche Debatte, „abgenickt“ wurde, dürfte bei entsprechender Debatte und verfassungsrechtlicher Inhaltsüberprüfung so keinen Bestand haben?

Zum Thema Demokratie haben wir offensichtlich auch irgend etwas verpasst? Ist der Bundesfinanzminister inzwischen aus der CDU ausgetreten oder ist das Verständnis für Demokratie in den Reihen der CDU nun vollständig auf der Strecke geblieben?
Die eigene Partei des Bundesfinanzministers hatte angeblich beim Bundesparteitag ein demokratisches NEIN zu dieser Gesetzesänderung einschl. Rücknahme beschlossen und der Finanzminister bleibt trotzdem beim JA?

Ein „Gaunerstück“, das seinesgleichen sucht und nun deutlich offenbart, wie groß der Einfluss der Finanzwirtschaft auf die Entscheidungen unserer Spitzenpolitiker tatsächlich ist?
Wie man sieht, ist die Enteignung des Sparervermögens der Bürger bereits in vollem Gange. Wir brauchen also nicht auf die Währungsreform zu warten. Die Strategie bezüglich teilweiser Entwertung der Kapitallebensversicherungen ist bereits Teil einer „schleichenden Währungsreform“.

O-Ton Dr. Josef Ackermann (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank a.D.):

Wacht auf Deutschland!

So langsam wird wohl immer  klarer, wie diese (allgemeine) Botschaft aus der Finanzwelt gemeint war?

Quelle: Handelsblatt vom 11.12.2012 19:49 – dpa

Finanzminister Schäuble tritt hart auf die Bremse: Erst im November hat der Bundestag Entlastungen für die Lebensversicherer beschlossen. Jetzt soll es eine Härtefallregelung die Gemüter der Versicherten beruhigen.

Versicherte sollen bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung höchstens fünf Prozent Abschlag in Kauf nehmen müssen.

Berlin – Erst im November hat der Bundestag eine Entlastung der Lebensversicherer beschlossen – nun will die Bundesregierung die Folgen für die Versicherten mit einer Härtefallregelung begrenzen. Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kurzfristig per Verordnung sicherstellen, dass Versicherte bei der Auszahlung ihrer Policen 2013 oder 2014 nicht auf übermäßig viel Geld verzichten müssen. Damit sollten „substanzielle Einbußen“ vermieden werden, hieß es.

Weiterlesen >>>>>

Siehe auch:

Captain HUK vom 29.01.2013

Captain HUK vom 17.12.2012

Captain HUK vom 14.12.2012

Captain HUK vom 11.12.2012

Captain HUK vom 05.12.2012

Captain HUK vom 27.11.2012

Captain HUK vom 16.11.2012

Captain HUK vom 14.11.2012

Captain HUK vom 28.02.2012

Captain HUK vom 16.01.2011

ARD Monitor vom 15.11.2012

ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 1

ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 2

Capital vom 17.12.2012

DerWesten vom 08.11.2012

Financial Times vom 11.11.2012

GeldinFAIRmationen.de vom 20.08.2012

HANDELSBLATT vom 06.12.2012

HANDELSBLATT vom 14.11.2012

NTV vom 05.12.2012

Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012

Stuttgarter Nachrichten vom 30.11.2012

Tagesspiegel vom 11.12.2012

Verbraucherzentrale NRW vom 04.12.2012

Versicherungsjournal vom 09.11.2012

ZDF Frontal21 vom 06.12.2011

ZDF vom 08.11.2012

ZDF Frontal 21 Video vom 18.09.2012

ZDF Frontal 21 Manuskript zur Sendung vom 18.09.2012

GDV vom 05.12.2012

GDV vom 23.11.2012

GDV vom 15.11.2012

GDV vom 22.10.2012

GDV vom 19.09.2012

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8 Antworten zu Lebensversicherungen – Regierung will Kürzungen in Härtefällen abfedern

  1. SV Brandenburg sagt:

    Ist das denn verfassungsgemäß? M.E. ist das eine Enteignung! Und bekanntlich braucht man dafür ein Enteignungs- und Entschädigungsgesetz. Das BVerfG in Karlsruhe hatte doch schon mal zu diesem Thema entschieden.

  2. Adolphs Klausi sagt:

    Hier vergreift sich der Gesetzgeber an vertraglich verbrieften Rechten derjenigen,die vorausschauende Altersvorsorge betrieben haben.
    Das stinkt zum Himmel,ist einfach nur widerlichste Sauerei dieser feinen Regierung!!
    Was,wenn die Darlehensschlussrate meiner Hausfinanzierung mit einer Kapitallebensversicherung gedeckt wurde.
    Da habe ich nun plötzlich eine von der Regierung gesetzlich verordnete Deckungslücke.
    Und das ganze noch zum Wohle der moralisch verkommensten Branche unseres Landes.
    Da wird mir nurnoch speiübel!!

  3. Bernd Barremeyer sagt:

    @ Adolphs Klausi

    Die Deckungslücke dem GEDV aufbürden und die Kosten der drohenden Zwangsvollstreckung (wegen der Deckungslücke!) der entsprechenden Lebensversicherung auferlegen. Die kann sich nicht mehr auf staatlich angeordnete Enteignung zurückziehen. Das wird noch spaßig. Das BUVerfGer. läßt grüßen. Das wird doch keiner so hinnehmen.

  4. virus sagt:

    Auf http://www.abgeordnetenwatch.de wurde Herr Schäuble am 23.11. 2012 gefragt:

    Sehr geehrter Herr Schäuble,

    im November wurde eine Gesetzesänderung bezüglich der Bewertungsreserven bei Versicherungen durchgeführt.
    Waren Sie bei der Abstimmung anwesend? Wenn ja, wie haben Sie abgestimmt?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Tatsächlich antwortet Herr Schäuble, so wie wir es von Politikern gewohnt sind – immer um den heißen Brei!

    siehe: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-575-37919.html#questions

  5. Paulchen sagt:

    Die Einzigen, die im Vorfeld etwas aktiv gegen die Gesetzesänderung des § 56 VAG unternommen haben, waren die LINKEN. Die haben auch beim § 153 VVG die ungerechte Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven von nur 50% erkannt.

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711407.pdf

    Die bösen bösen Linken sind gegen eine Enteignung des Volkes durch die derzeitige Regierung? Wer hätte das gedacht? Mit Vorgängen wie diesen liese sich seitens der Linken gut werben bei der nächsten Bundestagswahl. Bis dahin sollte auch der letze Betroffene der 90 Millionen Kapitallebensversicherungen erkannt haben, dass er durch die derzeitige Regierung so richtig „beschissen“ wird.

  6. Adolphs Klausi sagt:

    Hallo Paulchen
    hab´s gelesen,ist der Hammer!
    Hätte nicht geglaubt,dass die Sauerei dermassen immense Ausmasse hat.
    Die machen tatsächlich Kohle ohne Ende und brauchen nur der Mutti ordentlich ein´s vorzujammern—und schwupps gibts die bestellte Gesetzesänderung,die nochmals Kohle ohne Ende in die nimmersatten Hälse schüttet.
    Die ganze Versicherungsbranche ist doch nurnoch der Kuckuk im schwarzgelben Nest.
    Diejenigen,die darin kraft Amtseides behütet werden sollten sind dort schon längst hinausgeworfen worden.
    Aber:Die Verstossenen beginnen zu verstehen und zu erkennen,welchen Pharisäern sie auf den Leim gegangen waren.
    Auch eine Versicherungsbranche die ihre Vertragspartner zum eigenen Profit bescheisst,ist in Zeiten der Infogesellschaft schneller Pleite als sie sich umdrehen kann!

  7. Paulchen sagt:

    Die Welle der Gesetzesänderungen zu Gunsten der Lobbyisten geht inzwischen munter weiter.
    Gerade gestern wurde eine Gesetzesänderung im Bundestag beschlossen zum Thema Mietrecht, das die Rechte der Mieter weiter einschränkt und die Opposition für verfassungswidrig hält. Kommt einem doch irgendwie bekannt vor?

    Demnach entfällt das Recht auf Mietpreisminderung bei Umbauarbeiten durch den Vermieter in den ersten 3 Monaten. Presslufthammer also frei! Insbesondere dann, wenn man die Wohnung anderweitig vermieten will und der Mieter nicht freiwillig verschwindet!
    Wenn das alles nichts hilft, kommt die Geheimwaffe Nr. 2.
    Zwangsräumung ist nun auch durch einstweilige Verfügung möglich, ohne entsprechendes Gerichtsurteil. Vorgeschobene Begründung: Schnellere Räumung von Mietnomaden möglich usw..

    Die Bundesregierung schießt nun ein „Schweinegesetz“ nach dem anderen aus vollen Rohren für die Lobbyisten und gegen die Bürger, weil man möglicherweise erkannt hat, dass Ende 2013 Schluß ist mit Lustig. Zumindest die Lobbyisten haben offensichtlich „Torschlusspanik“? Es erinnert ein wenig an ein Feuerwerk. Am Schluß wird alles abgefackelt. Das finale Brandopfer ist der Bürger.

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mietrechtsaenderungen-gesetz-schraenkt-mieterrechte-ein-oder-schafft-sie-ab/7521232.html

    Wer hat sich wieder als Einziger gegen diese Schweinerei gestellt? Na die bösen bösen Linken!

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710776.pdf

  8. Erlenmaier sagt:

    Wie rechnen die Lebensversicherer?

    Gibt es Beispiel-Rechnungen für vertraglich auslaufende LV-Verträge? Wenn ja, dann mailen Sie mir diese bitte!

    Warum fordert niemand, die Offenlegung der Zahlen der Lebensversicherer?

    Bei Vertragsabschluss einer Lebensversicherung (LV) wurden wunderbare Hochrechnungen zur Ablaufleistung erstellt, die z.B. Darlehen gewerblicher Finanzierungen 2013-2016 ablösen sollen. In der Realität treten nun enorme Verlust in der Ablaufleistung auf, die in dieser Dimension (ca. 20% Verlust) nie besprochen wurden.

    Es kann nicht richtig sein, dass renditestarke LV-Altverträge durch heutige Regelungen rückwirkend negativ betroffen werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben wird für die Kunden m.E. mehr als erschüttert.
    Hier fehlt es an Übergangsregelungen und Transparenz für den Kunden!

    Vorschlag: Neue Puplizitätsgesetzte mit nachvollziehbaren jährlichen Berechnungen und Hintergrundinformationen zu Entwicklungen von Überschüssen und Bewertungsreserven müssen eingeführt und an die Kunden in nachvollziehbarer Form übergeben werden! Die Bewertungsreserven stehen den Kunden nicht zu 50% oder sogar noch weniger, sondern zu 100% zu!

    Michael Erlenmaier

    Ich schließe keine Lebensversicherung mehr ab!

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